Katalytheizkörper in Whonhaus? erlaubt/effizient/kindersicher??

Diskutiere Katalytheizkörper in Whonhaus? erlaubt/effizient/kindersicher?? im Heizung 1 Forum im Bereich Haustechnik; Hallo! Wir überlegen, einen größeren Altbau, z.Z. noch mit gruseligen Nachtspeicheröfen (-> ohne Zentralheizung) zu kaufen & renovieren,...

  1. titus

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    Hallo!

    Wir überlegen, einen größeren Altbau, z.Z. noch mit gruseligen Nachtspeicheröfen (-> ohne Zentralheizung) zu kaufen & renovieren, Top-Sanierung mit Vollwärmeschutz ist finanziell erst mal nicht drin, außerdem werden wir, solange noch keine Kinder da sind, nicht alle Räume brauchen...und auch nicht heizen wollen.

    Haben in einem Restaurant in schön restauriertem alten Weingut eine interessante Sache gesehen: Recht modern aussehende Gas-Katalyt-Heizkörper...kannte ich bisher nur als Zeltheizung.

    Ist sowas in einem Wohnhaus zulässig? Ziemlich effizient dürften die Dinger sein - oder? Habe beim googeln schon mal erfahren, dass sie eine co2-Überwachung und Abschaltung haben, hätte aber bis jetzt noch Bauchweh neben sowas zu schlafen oder Kinder spielen zu lassen...zurecht?
     
  2. #2 Achim Kaiser, 19.01.2009
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    Nein.

    Kathalytöfen sind nicht für Räume zulässig dem dem *dauerhaften* Aufenthalt von Menschen dienen.
    Für eine gute Belüftung während des Betriebes muss gesorgt werden ---> Lüftungsverluste unter aller Sau.

    Die Verbrennung von Gas erzeugt eine Menge Feuchtigkeit ---> Kondensatausfall mit Schimmelschäden.

    Ohne Abgasführung sind Gasheizgerate in Räumen die zum dauernden Aufenthalt von Menschen dienen nicht zulässig.

    Ganz schlechte Idee .... ganz schnell vergessen.

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  3. R.B.

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    Dann würde ich auch gleich ein budget für die Heizungssanierung mit einplanen.
    Zumindest solltest Du Dir die alten Abrechnungen für die Nachtspeicheröfen zeigen lassen, damit Du weißt, was auf Dich zukommt.

    Gruß
    Ralf
     
  4. #4 schwarzmeier, 19.01.2009
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    Ich habe in drei Büroräumen Gas-Katalytöfen und bin ein Fan geworden . Bei einer Standarttemperatur von min.ca.17°-18° Cels. werden diese 3-Stufigen DeLonghi-Heizgeräte mit CO2-Automatic-Abschaltfunktion nur bei Nutzung des Raumes angeschaltet , bei Verlassen wieder abgedreht . 11 KG Flaschengas reicht bei mir ca.1 - 2 Monate ,je nach Bedarf . Der Raum muss eine Vol.-Grösse von min. 35 cbm aufweisen . :wow
     
  5. #5 Achim Kaiser, 19.01.2009
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    Aus der Bedienungsanleitung ...

    Das Heizgerät darf nicht verwendet werden :
    ......
    - in Schlaf- oder Badezimmern
    - in Wohnräumen als Dauerheizung
    ......

    Dieser Strahler darf nicht in WOhnungen oder ähnlichen Nutzungseinheiten genutzt werden, sofern der Rauminhalt kleiner als 40m³ und nicht gut belüftet ist.

    In geschlossenen Räumen darf dieser Strahler nur nach dem Maßgaben der Arbeitsschutzbestimmungen (Arbeitsstättenverordnung) verwendet werden.

    Zudem *darf* innerhalb einer Wohnung/Nutzungseinheit nur EINE Flüssiggasflasche vorhanden sein.

    Ich frag mich wie diese Vorgaben auch in einem Büroraum eingehalten werden können.

    Herr Sachverständiger ... das sieht bei mehreren Geräten nach nem Griff ins Klosett aus ... auch wenns vielleicht funktioniert. Ich würde mir da ganz schnell was anderes einfallen lassen.

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  6. #6 schwarzmeier, 19.01.2009
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    .

    1. Alle meine beheizten Büroräume haben entsprechende Frischluftzufuhr. 2. Ein Raum =47 cbm, 3. je 2 getrennte Räume mit je ca. 90 cbm . 4. vom Kaminkehrer als OK bezeichnet .
    :yikeswas soll dann diese Klugscheisserei , wenn man nur eine Rundum-Information hat . Nachfragen wäre wohl intelligenter .:shades
     
  7. #7 Achim Kaiser, 19.01.2009
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    Weil du klar gegen die TRF verstößt und die zulässigen Lagermengen von Flüssiggas innerhalb einer Nutzungseinheit überschritten werden....

    Aber das geht einen Sachverständigen ja am Arsch vorbei ... da Klugscheisserei.

    Mit nem freundlichen Gruß
    Achim Kaiser
     
  8. #8 schwarzmeier, 19.01.2009
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    Kennst du den Zuschnitt meiner Räume , die an zwei verschiedenen Örtlichkeiten sind ??
    Wohl nicht .! Ist der Kaminkehrer wohl auch ein Ahnungsloser ???
    Hat die Sicht des ohne Ortskenntnis urteilenden u. Vermutenden GWI höheren Wert als die Aussage des Kaminkehrer-Meisters ??
    HAAAAALLLOOO !!!!:respekt
     
  9. #9 Achim Kaiser, 19.01.2009
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    Welchen Wert hat die Aussage des Kaminkehrers denn ?
    Nur mal so zur *Bewertung*.

    Fachgebiet des Kaminkehrers ist Abgasführung und nicht Gasanlage.

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  10. #10 schwarzmeier, 19.01.2009
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    :)Welchen Wert hat die Aussage eines X-KM entfernte , die Örtlichkeit nicht kennenden GWI ??
     
  11. titus

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    Danke für Euren produktiven Streit!

    Land: RLP.

    Die Dinger sahen aus wie ganz normale Heizkörper, sogar recht schick designt und hingen auch so unter den Fensterbänken (vll 15 cm tief), fest installiert und von einer Gasleitung versorgt, also nicht die rollbaren Schränkchen um 11kg-Gasflasche.

    Keine Straußwirtschaft sondern mittlerer bis gehobener Gastronomiebetrieb mit Mittagskarte in gut renovierten und doppeverglasten Räumen...ok, Nutzung wohl eher mittags und abends, glaube aber nicht dass es BG und Gewerbeaufsicht entgagnen ist.

    Das Haus um das es geht hat wie gesagt große, hohe Räume, außerdem noch einen großen Kamin den wir renovieren würden und Öfenanschlüsse, wo z.B. unser jetziger 11kw Dauerbrand-Ofen drankäme. Schöne Doppelglas-Sprossenfenster vom Schreiner aus den 80ern...viel zu schade zum Wegschmeißen...für eine gewisse Belüftung wäre aber gesorgt:o) Natürlich könnte man auch Gasthermen an die 3 Schornsteine anschließen, aber es geht mir halt erst mal um eine schnelle low-budget-Lösung.

    Ich denke, ursprünglich hat auch der riesen Kamin unten im WoZi geheizt und bei Bedarf halt kleine Kanonenöfchen in den oberen Zimmern.

    Offene Katalytgeräte in Wohnräumen definitiv verboten? Steht wo nochmal?

    Besten Dank!
     
  12. #12 Achim Kaiser, 19.01.2009
    Achim Kaiser

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    Fabrikat ?
    Type ?

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  13. titus

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    Notfalls leg' ich mich demnächst mal drunter...Kennst Du die einschlägigen Vorschriften?
     
  14. OldBo

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    Ich hasse Werbungen, die ich nicht genehmigt habe
    Nun redet nicht aneinander vorbei. Wenn es sich um Außenwand-Gasgeräte mit zentraler Gasversorgung handelt, dann sieht es schon wieder ganz anders aus. Ansonsten gilt bei Flüssiggas die "TRF - Technische Regeln Flüssiggas" und dann braucht man erst einmal keine Ortskenntnisse :irre

    Gruß

    Bruno
     
  15. titus

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    Erzähl mir mehr!!!

    Effizienz, Abgasverhalten Wasserdampf in Räumen,...geeignet zur Untertützung, Dauerbetrieb, für Schlafzimmer, Kindezimmer...)?

    Es ist ein Altbau, Decken 3,50-4m, große Zimmer, 3-Stöckig, wobei wir ganz oben erst mal kaum nutzen werden, (vll Später Büros, dann aber kpl-Sanierung). Und unten würde die meiste Zeit der Riesen Kamin, ggf+ 11kw Dauerbrand-Ofen bollern. Holz kostet mich fast nur die Anfahrt, wird nachhaltig erzeugt, ist mein Fitness-Studio, hab nen großen Hänger:)...
     
  16. #16 Achim Kaiser, 19.01.2009
    Achim Kaiser

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    Aussenwandöfen kannste vergessen, da es heute kaum eine Fassade gibt, die den Anforderungen bezüglich den Abständen um den Abgasaustritt gerecht wird.

    Die *alte* Lösung mit Aussenwandofen unterm Fenster und Abgas zur Wand raus unterm Fenstersims ist heute nicht mehr zulässig.

    Der Wirkungsgrad ist im Vergeich zu Zentralgeräten schlecht.

    Entweder kamingebundene Geräte oder zentrales Gerät und Verrohrung mit Heizflächen.
    Alle anderen Lösungen sind meistens mit erheblichen Klimmzügen verbunden.

    Gruß
    Achim Kaiser
     
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