Oberflächenwasser abführen

Diskutiere Oberflächenwasser abführen im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Hallo zusammen, ich habe eine Frage zum Thema Oberflächenwasser. Wir wollen nach dem Bau unseres EFH jetzt die Hofeinfahrt pflastern. Die...

  1. #1 gerritvoss, 21.01.2009
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    Hallo zusammen,

    ich habe eine Frage zum Thema Oberflächenwasser. Wir wollen nach dem Bau unseres EFH jetzt die Hofeinfahrt pflastern. Die Frage, die sich mir stellt ist, ob wir das Oberflächenwasser zum Kanal leiten sollten oder - um Gebühren zu sparen - in den eigenen Garten umleiten sollten. Unser GaLaBauer hat uns die Umleitung empfohlen. Gibt es jemanden, der damit Erfahrung hat? Ich habe aufgrund der häufiger auftretenden starken Regenfälle die Sorge, dass unser Garten (ca. 400 qm) hohe Mengen nicht schultern kann.

    Danke vorab für die Rückmeldungen.
     
  2. #2 Manfred Abt, 21.01.2009
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    es mag Ausnahmen geben, aber in der Regel ist es kein Problem, das Niederschlagswasser von kleineren befestigten Flächen in den angrenzenden Grünflächen zu versickern. Und meist auch besser als der Einsatz von eh nicht dauerhaft versickerungsfähigem "Ökopflaster".

    Was geschieht denn mit dem Dachwasser, auch unter Berücksichtigung des § 51a des Landeswassergesetzes, welches als Regelfall die Versickerung auf dem Grundstück vorsieht.
     
  3. #3 Meizter, 21.01.2009
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    Wie siehts mit einer Zisterne aus? Nur eine Idee!!!
     
  4. #4 wasweissich, 21.01.2009
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    zisterne ist eine elegante art , geld zu versenken.........

    @manfred :shades das mit dem sickerpflaster hatten wir schon , richtig gemacht .............:wow
     
  5. #5 Baufuchs, 21.01.2009
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    @Manfred

    Sehe dass nicht so, dass der 51a die Versickerung als Regelfall ansieht.
    Kanaleinleitung ist ebenso vorgesehen.

    Deine Formulierung "Regelfall" suggeriert, dass etwas anderes als Versickerung auf dem Grundstück kein Regelfall sondern Ausnahme ist.
     
  6. #6 Manfred Abt, 22.01.2009
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    o.k. ich wollte es halt nicht kompliziert machen, aber wenn ihr wollt:

    • gilt seit 1996 nur für Grundstücke, die erstmals bebaut, befestigt oder an die öffentliche Kanalisation angeschlossen werden.
    • dann gibt es eine Verpflichtung, das Niederschlagswasser zu versickern, zu verrieseln, ortsnah in ein Gewässer oder über eine RW-Kanalisation in ein Gewässer einzuleiten.
    • ist eine öffentliche Mischwasserkanalisation vorhanden, dann ist man von der Verpflichtung ausgenommen, wenn der technische oder wirtschaftliche Aufwand unverhältnismäßig ist

    Und vom Sickerpflaster, lieber Josef, kannst du mich nicht überzeugen. Andererseits gibt es in der Praxis aber sogar genügend Flächen aus normalem Pflaster ohne jede Entwässerungsmöglichkeit.
     
  7. #7 Manfred Abt, 22.01.2009
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    und zur Ergänzung: die Zisterne ist -gerade in diesem Fall- eine schlechte Idee.
     
  8. Ecke

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    rein interessehalber die frage warum es eine schlechte idee ist?
    -> weil das anfallende Wasser über Haltungen in eine tiefe Zisterne transportiert werden muss und dort zu tief ankommt?
     
  9. #9 Bauwahn, 22.01.2009
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    schlechte Idee, weil Oberflächenwasser aus Einfahrten usw. zu dreckig ist.

    Normalerweise nimmt man nur Wasser von Dachflächen
     
  10. Baumal

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    auch mal interessehalber, manfred:

    gibts die landesförderung für entsiegelung, versickerung...
    noch in NRW?
     
  11. #11 Manfred Abt, 22.01.2009
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    nein, ist vor 2 oder 3 Jahren ausgelaufen.
     
  12. #12 Wolfgang38, 22.01.2009
    Wolfgang38

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    Versteh die Eingangsfrage gerade nicht richtig, oder doch?

    Bei uns (in Bayern..., nö in der Gemeinde-Kommunalrecht) in der Kommune in den Bebauungsplänen ist Versickern Pflicht. Vom Dach kommendes Wasser fließt zwangsweise in die Sickerschächte, von dort aus ist ein Überlaufrohr zum Regenwasserkanal zu legen - oder auch nicht - wer halt will.

    Zahlen "zur Herstellung zur Wegführung des Oberflächenwassers usw ..." darf man trotzdem.

    Spart man bei Euch dann wirklich Geld, "wenn mans im Garten macht - (das Wasserversickern)?

    (O.k. - vielleicht sind deswegen bei uns die Kanalgebühren günstiger - kann ich gerade nicht beurteilen).
     
  13. #13 Manfred Abt, 22.01.2009
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    bzgl. der Beiträge und Gebühren ist das ist in NRW sehr individuell.

    • es gibt Kommunen, die splitten in einmalige Kosten "Beiträge" für die grundsätzliche Anschlussmöglichkeit und wiederkehrende Gebühren, analog Verbrauchskosten.
    • bei anderen gibt es nur wiederkehrende Gebühren.
    Und zumindest bzgl. der wiederkehrenden Gebühren müsste es eigentlich überall so geregelt sein, dass man die nicht bezahlt, wenn man nicht einleitet.

    Aber grundsätzlich muss es im Endeffekt natürlich schon so sein, dass die Bürger die Abwasserbeseitigung, und damit Kanäle, Kläranlagen, etc. selbst bezahlen, wer sollte es sonst?

    Und Sickerschächte - dieses Wort hab ich schon fast vergessen, so was macht man doch nicht mehr.
     
  14. #14 Wolfgang38, 22.01.2009
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    Doch, bei uns schon. Hab erst letztes Jahr 2 gesetzt! :shades
     
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