Unterschrift der Nachbarn bei Bauantrag?

Diskutiere Unterschrift der Nachbarn bei Bauantrag? im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Wie ich nun erfahren habe, ist bei der Genehmigung für einen Bau, die Unterschrift der Nachbarn notwendig. Also hab ich mal in unsere...

  1. #1 blurboy, 23.01.2009
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    Wie ich nun erfahren habe, ist bei der Genehmigung für einen Bau, die Unterschrift der Nachbarn notwendig.
    Also hab ich mal in unsere Landesbauordnung geschaut die mir mit ihren Gesetztesdeutsch auch nicht so weiter hilft.
    Meine Frage ist mehr oder weniger ob es auch in Gebieten ohne B-Plan immer die Zusatimmung des Nachbarn bedarft?
    Wenn ja welche Rechte haben die Nachbarn?
    Haben sie das Recht grundsätzlich alles abzulehnen?
     
  2. Uwe!

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    verrätst Du uns noch Dein Bundesland?
    In Bayern ist die Unterschrift z. B. nicht nötig, aber sehr sinnvoll. Egal ob mit oder ohne B-Plan.
     
  3. #3 Baufuchs, 23.01.2009
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Die Unterschrift der

    Nachbarn ist keineswegs zwingend erforderlich.

    Stellen Sie allerdings als Bauherr in B.-Plan Gebieten Anträge auf Abweichungen bzw. Befreiungen von Festsetzungen des B.-Plans, soll die Behörde, wenn rechtlich schützenswerte Nachbarliche Interessen berührt werden, die Nachbarn benachrichtigen.

    Legen die Nachbarn Widerspruch ein, kann die Behörde trotzdem die Baugenehmigung erteilen, falls sie die Einwände für ungerechtfertigt hält.

    Die Benachrichtigung der Nachbarn durch die Gemeinde entfällt, wenn die Nachbarn z.B. durch Unterschrift auf den Bauzeichnungen erklärt haben, dass sie mit dem Bauvorhaben einverstanden sind.

    Gilt für Meckl.Vorpommern.
     
  4. #4 blurboy, 23.01.2009
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    Ja also ich komme aus Mecklenburg-Vorpommern.
    Und wenn ich das recht verstehen müssen die Nachbarn mein Bauzeichnung absegnen, was sie wahrscheinl. nicht machen werden. Was macht man in solchen Fällen?
     
  5. #5 Baufuchs, 23.01.2009
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Müssen

    nicht zwingend unterschreiben.

    Bauantrag kann auch ohne die Unterschriften eingereicht werden. Ist die Behörde dann der Meinung das "schützenswerte Nachbarrechte berührt werden", wird sie die Nachbarn informieren.

    Was ist denn geplant, dass die Vermutung nahe liegt, es können Ärger mit den Nachbarn geben?
     
  6. #6 Ralf Dühlmeyer, 23.01.2009
    Ralf Dühlmeyer

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    Von wem erfahren??
    Was sagt denn der (ohnehin nötige) Entwurfsverfasser dazu??

    MfG
     
  7. #7 blurboy, 23.01.2009
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    Erfahren: Im Web
    Entwurfsverfasser: gibts noch nicht
    Problem: Das Problem liegt wahrscheinl. beim Neid einiger Leute.

    Ich habe 3 angrenzende Nachbarn.
    Der 1. wollte das Grundstück schon seit Jahren haben um seins zu vergößern und hab es ihn dann quasi trotz Kaufzusage vor der NAse entrissen, was Ihm nicht wirkl gepasst hat und wir anfängl. auch ziemlich dicke aneinander gerasselt sind.
    Die andern beiden sind Vater und Sohn deren Grundstücke jetzt nur anecken, mit meines ergäbe es ein gr. L, welches denk nicht ohne deren Interesse wäre.

    Also haben meine Nachbarn wenig Interesse das ich das Grundstück besitze und noch bebauen will ,ganz abgesehen, dass ich für 2Grundstücke dann ein ungewollten Schattenspender darstelle.
     
  8. #8 Ralf Dühlmeyer, 23.01.2009
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    Im Web findst auch einen, der sagt, dämmen spart keine Energie :D

    Und ein Grundstück im §34 Bereich zu kaufen, ohne vom Fachmann beurteilen zu lassen, ob das, was darauf gebaut werden soll auch drauf gebaut werden kann, nenne ich jetzt mal mutig.

    Ab zum Entwurfsverfasser, der sieht sich das Grundstück, die umgebende Bebauung usw. an, hört sich die Bauherrenvorstellungen an, gibt ne erste Einschätzung und kann dann mal mit den Bauordnern sprechen - auch über das Thema Nachbarbeteiligung.

    Von hier aus ist da wenig Rat und viel raten möglich
     
  9. #9 Thomas B, 23.01.2009
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    Ist doch schön was das WWW für Interessierte alles für Informationen bereithält...

    ahömmmm...kurze Frage: Grundstück einfach mal so gekauft oder gab es Jemanden, der vorab, also vor dem Kauf, auch beurteilen konnte ob und wenn "ja" was möglich ist?

    Oder einfach mal gekauft und nun stolzer Besitzer einer Streuobstwiese....

    Aber mal im Ernst: So ein Grundstück kauft man nicht ohne vorherige eingehende Beartung. were weiß, was da möglich ist (Bebauungsplan) oder eben nicht (Außenbereich), vielleicht gibt es lustige Freileitungen (Baubeschränkungs- oder Bauverbotszonen) oder Erdletungen/ Kanäle (Grunddienstbarkeiten), vielleicht gibt es baugrundtechnische Probleme (Altlasten) oder oder oder.....

    Wenn nach planungsrechtlich alles i.O. ist (Abstandsflächen, ortsübliche Bebauuung oder eben B-Plan-konform), dann nützt der neid der Nachbarn gar nicht.

    Gruß

    Thomas
     
  10. #10 blurboy, 23.01.2009
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    Ja sicher steht im Web viel Mist aber lt. Landesbauordnung stehts ja ähnlich!

    Naja mutig war der Grundstück kauf nun nicht gerade, der der Preis dadurch ja sehr niedrig war und ich intern gehört habe das eh schon über B-Plan spekuliert wird, da im laufe der Jahre dort immer mehr gebaut haben und noch keiner abgelehnt wurde.

    Von soweit habe ich nat. schon mit einen bekannten Architekten gesprochen der wiederum auch mal mit der Baubehörde gesprochen hat und beide sehen da wenig Problem ich müßte halt aber Formal einen Bauantrag stellen.Wenn diesen aber eine Zustimmung des NAchbarn bedurft muß ich mir erst mal was einfalen lassen,wie ich diese milde stimme, bevor ich unnütz Geld in Anträge stecke, wenn ein beleidigter NAchbar dann evtl.doch am längeren Heble sitzt.
     
  11. #11 blurboy, 23.01.2009
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    Auch die Sache mit den Versorgungleitungen sind geklärt, da die schon kurz vorm Grundstück liegen und die Versorger zum Anschluß auch schon ihr Ok gegeben habem.
     
  12. #12 HolzhausWolli, 23.01.2009
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    Kann denn ein Nachbar ohne Begründung seine Ablehnung zu einem BV geltend machen, welches ansonsten den Bestimmungen entspricht?

    Und wenn er das nicht kann: Wer befindet über die Relevanz der Begründung?

    Verschattung des Eigentums reicht doch 100% nicht aus, ein BV zu verhindern?
     
  13. #13 Ralf Dühlmeyer, 23.01.2009
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    Natürlich kann er ohne Begründung Einspruch einlegen. Der wird dann wg. fehlender Begründung zurückgewiesen. :D

    Mit Begründung kommts halt auf die Begründung an. Das Amt kann die Begründung als "zu schwach" ablehnen oder auf sie eingehen.
    Wird trotz Einspruch eine Gegenehmigung erteilt, könnte der Nachbar klagen. Das kann er aber auch ohne Anhörung. :Roll
     
  14. #14 Amibobo, 30.04.2014
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    Das Thema ist zwar schon älter, aber bevor ich mit gleichem Thema einen Zweiten eröffne:

    Ich plane in Bayern zu bauen und habe (auch im Web) einen Link zu bayerischen Staatsregierung gefunden und dort zum Art. 66 der Bauordnung:
    Art. 66 Beteiligung des Nachbarn
    Dort heisst es gleich zu Beginn
    Bedeutet das, dass im Neubaugebiet meine direkten Nachbarn mit ihren EFH-Plänen zu mir kommen müssen und ich zu ihnen bevor man jeder seine einreichen kann?
    Falls ja, dann werde ich die Stadt mal nach den Kontaktdaten der Nachbarn fragen oder wie kommt der Kontakt zu stande?

    Solange man sich im Rahmen des vorliegenden Bebauungsplans bewegt, kann man dann überhaupt begründet die Zustimmung verweigern oder nur den anderen Ärgern indem man ihm mehr Umstände macht?
    Nach den vorherigen Beiträgen dürfte nur letzteres Zutreffen.
     
  15. #15 Baufuchs, 30.04.2014
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    stell keine verkürzten Auszüge aus der BauO ein.

    Bauantrag kann auch ohne Nachbarunterschrift eingereicht werden.
    Auf Antrag des Bauherrn lässt dann das Bauamt den Nachbarn die Unterlagen zukommen.

    und ebenfalls aus BauO:

    Wird einem Nachbareinspruch nicht entsprochen, wird diesem die Baugenehmigung zur Kenntnis gegeben.

    Hält sich ein Bauherr an den B.Plan, sind Einsprüche eh sinnlos.
     
  16. #16 Ebbi2000, 01.05.2014
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    so war es bei uns auch....Nachbar verweigert und widerspricht, BBPlan wird eingehalten ....Genehmigung erteilt.
     
  17. #17 Wolfmanjack, 01.05.2014
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    50qm Terasse fertig ....
    Noch nicht mal das Haus geplant und jetzt schon ein Kampf mit allen 3 Nachbarn ?
    Da wollte ich schon gar nicht mehr bauen ...... besser wird`s bestimmt nicht.

    Gruß
    Wolfgang
     
  18. #18 Amibobo, 03.05.2014
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    Es ist aber immer besser wenn man vorher weiß, was zulässig ist und man damit entspannt sein kann oder wo man selbst / der andere sich in einem Minenfeld bewegt.

    Nein bis jetzt habe ich noch gar keinen Kontakt zu den möglichen Nachbarn. Da in einem Neubaugebiet noch niemand gebaut hat und alle noch in der Planungsphase sind (falls überhaupt schon) sehe ich zwei gangbare Wege:
    1. Sein Haus planen und den Plan einreichen. Falls nötig werden die Nachbarn schon informiert z.B. wegen der Garage an der Grundstücksgrenze, an die sich dann der Nachbar dann halten muss (oder umgekehrt ich mich halten muss, wenn er zuerst den Bauantrag eingereicht hat).
    2. Möglichst nach dem Grundstückkauf schon über die Stadt Kontakt zu den Nachbarn aufnehmen und versuchen, sich mal auszutauschen (Was plant der andere? Evtl. eine gemeinsame Lösung für die Garagen an der Grundstücksgrenze, ...).

    Für 1. spricht, dass man zunächst keinen Stress noch mit den Nachbarn hat, den hat man als BH alleine schon genug.
    Für 2. spricht, dass man jetzt schon heraus findet, wie die anderen so Ticken und wie kooperativ sie sind.

    Wie sieht das werte Forum die Überlegungen?
    Was für Erfahrungen gab es in der Vergangenheit?
     
Thema: Unterschrift der Nachbarn bei Bauantrag?
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