Ausreichende Wärmedämmung?/Kalksandstein und Mineralputz

Diskutiere Ausreichende Wärmedämmung?/Kalksandstein und Mineralputz im Außenwände / Fassaden Forum im Bereich Neubau; Guten Tag, ich habe im Jahr 1998 (nach WSV '95) ein RMH durch einen Bauträger errichten lassen. Sämtliche Außenmauern bestehen aus...

  1. #1 berlin12053, 14.01.2004
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    Guten Tag,

    ich habe im Jahr 1998 (nach WSV '95) ein RMH durch einen Bauträger errichten lassen. Sämtliche Außenmauern bestehen aus Kalksandstein 17,5 cm (Rohdichteklasse unbekannt), von außen gedämmt mit bis zu 8 cm mineralischem Außenputz/Wärmedämmputz (unterschiedliche Angaben in Baubeschreibung und Bauplänen/weitere Daten habe ich nicht). Die Gesamtdicke der Wände beträgt 26 bis 27 cm.

    Ein (Kinder)Zimmer im DG wurde auf einer auskrangenden Betondecke errichtet. Diese Betondecke (Fertigbeton und Flüssigbeton, ca. 18 cm stark) wurde an der Unterseite mit 6 cm Styroporplatten gedämmt.

    Bereits im ersten Winter fiel auf, dass dieses Zimmer weitaus kälter und feuchter ist (16 bis max. 18 °C Lufttemperatur), als alle anderen Räume im DG. Der Temperaturunterschied beträgt, je nach Außentemperatur (im letzten Winter bis max. -15 °C), bis zu 5-7 °C, die Luftfeuchte beträgt ca. 55-60 %, die der anderen Räume liegt so um 30 %. (Alle Daten habe ich mit herkömmlichen Thermometern und Hygrometern erfasst). Gelüftet wird über Dachflächenfenster (Velux GPL 406, K-Wert 1,3)/keine Gauben/21° Satteldach. Die Heizung ist Außentemperaturgesteuert mit einer Vorlauftemperatur von 50 bis 70 °C. Ab einer Außentemperatur von +3 °C läuft sie ununterbrochen.

    Seit längerem bildet sich in diesem Zimmer an den drei Wänden der Außenseiten Schimmel in Höhe von bis zu 40 cm über Fußbodenniveau. (Die Temperatur in Höhe des Fußbodens beträgt an der Außenwand z. Z. ca. 14-16 °C bei tagsüber +7 °C Außentemperatur). Es sammelt sich immens viel Kondenwasser an den Fensterscheiben und an umlaufenden Rahmen ab einer Außentemperatur von unterhalb +10 °C. Das Wasser findet sich bei den Fenstern auch zwischen Eindeckrahmen und Flügel, selbst an den außenliegenden Kunststoffteilen zeigt sich Kondenswasser. Hier trennt eine nur wenige millimeter dicke, waagerechte Gummilippe den Außenbereich von der Innenseite ab. Das Holz stößt stumpf aneinander (mit ca. 2 mm Luftraum), es gibt keine nennenswerte Überlappung. Das Holz der Fensterflügel fault innen. Im letzten Winter waren die Fensterscheiben von innen und zusätzlich zwischen Rahmen und Flügel vereist/ließen sich kaum öffnen. Ich kann auch jetzt weder die Feuchte ausreichend aus dem Zimmer bekommen noch die Temperatur anheben. Die Fa. Velux will von einer Abhilfe nichts wissen.

    Einen Wärmeschutznachweis/andere Unterlagen/ habe ich nicht/bekomme ich nicht. Sämtliche Handwerker/Architekt/Statiker verweigern die Zusammenarbeit. Sie unterstellen generell mangelndes Lüftungs- und Heizverhalten. Unterlagen gibt es auch nicht beim Bauamt.

    Ein Wärmedämmverbundsystem kann ich nicht finden, anscheinend wurde der Putz in mehreren Lagen aufgespritzt.

    Auf der Website von Kalksandstein.de ist immer von einem Wandaufbau mit WDVS die Rede, allerdings sind die Infos mit Bezug auf die neueste EnEv erstellt.

    Kann mir jemand sagen, ob der vorhandene Wand- und Deckenaufbau der WSV 95 entspricht und hat jemand Kenntnis über die Wärmedämmeigenschaften oder Normen von mineralischem Wärmedämmputz in Verbindung mit Kalksandstein?

    Kann jemand sagen, warum Veluxfenster einfrieren dürfen?

    Meine Vorstellung ist, aufgrund unterstellter (mangelnder) Außenwärmedämmung wirkt dieses Zimmer so ähnlich wie ein Staubsauger. Die warme Luft aus den unteren (offenen) Bereichen des Hauses kondensiert in dem Zimmer wegen der ständig niedrigen Temperatur und kann auch durch Lüften nicht dauerhaft aus dem Haus geführt werden. Gleichzeitig kühlt sich die Luft noch an den Fenstern ab.

    Ich wäre für kompetente Auskünfte sehr dankbar.
     
  2. mls

    mls Bauexpertenforum

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    der staubsauger trifft.
    ich fürchte, da sind einige wärmebrücken - wenn nicht die auskragende betonplatte (?) eine einzige wärmebrücke ist.
    schwerer ks mit 6cm wädä.mörtel wird auch zu zeiten der wsvo98 nicht gereicht haben.
    unterschreiten der taupunkttemperatur, entstehen von feuchtigkeit und schimmel überrascht nicht.

    einfrierende veluxfenster? meine frieren nicht ein ;)
    vielleicht sind die laibungen schlecht/nicht gedämmt, vielleicht ist die gummidichtung zwischen glas und rahmen undicht?
     
  3. #3 berlin12053, 14.01.2004
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    Hallo mls,

    danke für die schnelle Antwort.

    Dämmung gibt es bei meinen Veluxfenstern nicht. Der Rahmen ist außenseitig durch Metall gegen Wasser geschützt, ansonsten gibt es nur blankes Holz. Die Oberkante der Fenster steht ca. 3 cm über die Dachhaut hinaus, daneben ist ca. 10 cm nix und dann beginnen die Dachziegel (also, die Fenster haben etwa die Ebene wie die Dachziegel). Die Fensterflügel bestehen aus ca. 3 cm dicken Kantkölzern. Die Fensterrahmen sind auch nicht dicker. Die Dichtungen sind ok, ansonsten würde es wohl reinregnen.

    Tja, Wärmebrücke -> wie feststellen?

    Grüsse
    Klaus
     
  4. mls

    mls Bauexpertenforum

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    frieren die fenster zuerst unten?
     
  5. #5 berlin12053, 14.01.2004
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    ja, innenseitig aufsteigend am unteren Rand. Jedenfalls konnte ich das an der Innenseite sehen. Weil ich die Fenster damals nicht öffnen konnte, weiss ich nicht, wo sie zwischen Rahmen und Flügel festgefroren waren.
     
  6. mls

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    zwischen rahmen und flügel sollte kein kondensat sein und nix frieren. richtig einstellen könnte helfen.
    "meine" gummidichtung (s.o.) neigte zu "luftdurchkässigkeit" - ist zu prüfen.
     
  7. #7 Johannes, 15.01.2004
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    Also nach WSchV III (01/1995) galt für Außenwände der U-Wert von kleiner gleich 0,5. Die Wärmeleitfähigkeit der verwendeten Materialien haben sie nicht angegeben, so dass sich das nicht genau vergleichen lässt.

    Ich habe mal folgende zugrunde gelegt: Normalbeton (Wärmeleitfähigkeit 2,1 W/mK) PS Partikelschaum (~ 0,035), KS 1200 (~ 0,56), Wärmedämmputz (~0,07)

    So grob überschlagen wären die nach der damals gültigen WSchV erforderten U-Werte nicht erfüllt (der U-Wert der Außenwand läge dann bei 0,6) Wahrscheinlich (wenn man die genauen Werte nimmt) stimmen sie schon, für mich ist es allerdings ein Hinweis auf eine zumindest sehr knapp bemessene Dämmung.

    Technisch und allein betrachtet sind die Aufbauten einwandfrei. In den Schichten fällt kein Tauwasser aus, selbst bei extremen Temperaturunterschieden. Wahrscheinlich haben Sie einen zweilagigen Wärmedämmputz. Ich nehme an, das war so ausgeschrieben und hat seine Richtigkeit. Bei Mineralputz und KS gibt es für gewöhnlich keine Materialunverträglichkeit.

    Ich denke ebenso, hier liegt das Problem einer Wärmebrücke vor. Das Zimmer ist ja auskragend, also an sich schon mal eine geometrische Wärmebrücke. Das sollte in der Planung berücksichtigt sein. Möglicherweise gibt es aber Ausführungs- und/oder An schlussfehler.

    Wie sieht denn eigentlich der Anschluss Boden – Wand aus?

    Gruß
     
  8. #8 Pinball Z, 15.01.2004
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    Die unterseitige Wärmedämmung von 6 cm des auskragenden Zimmers sind nicht ausreichend.
    Der Wärmedurchlasswiderstand für Decken nach unten beträgt 1,75 (nach DIN 4108-2) und bei Außenwänden 1,2.
    Man sieht, das die Wärmedämmung unter auskragenden Decken 1,5 x dicker sein muss als bei einer Außenwand.
     
  9. #9 berlin12053, 16.01.2004
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    An alle Profis,

    vielen Dank für Ihre Antworten. Sie haben mir schon jetzt sehr geholfen.

    @mls:
    Könnte das Problem der "kalten" Fenster damit zusammenhängen, dass die Fenster über die Dachhaut hinausstehen?
    Will sagen, senkrecht eingebaute, normale Fenster haben in der Regel vollflächigen Kontakt zum Mauerwerk/Dämmung. Jedenfalls sehe ich selten Fenster, die den Außenbereich einer Wand überragen, eher sind sie zurückgesetzt. Und sichtbare Dämmung gibt es bei meinen Veluxfenstern nicht.
    Der Kundendienst von Velux sagt, die Fenster sind technisch ok. Aber: Velux hat inzwischen die Produktion geändert. Jetzt werden die Fenster tiefer zwischen die Dachbalken gebaut. Begründung -> EnEV

    Wenn sich das Problem tatsächlich durch mangelnde Dämmung ergibt, würde sich damit die nächste Frage ergeben:
    Warum war das nach WSV '95 zulässig?

    Ich stelle mir vergleichsweise folgendes vor: ein Wohnhaus mit 3 cm starken Außenwänden aus Nadelholz ohne zusätzliche Wärmedämmung.

    Man würde doch wahrscheinlich nicht auf die Idee kommen, dieses Haus ohne zusätzliche Dämmung zuzulassen. Oder liege ich hier total falsch?


    @Josue und @Pinball Z:
    Ich habe tatsächlich keine Daten zur Wärmeleitfähigkeit oder sonstig verwendete Baustoffe und kann deshalb keine Angaben machen. Ich bin bereits seit 5 Jahren hinter den Unterlagen her.

    Ich war noch einmal bei kalksandstein.de.
    KS 17,5 cm wird wohl nicht in einer RDK von < 1,8 hergestellt. Ich habe keine Ahnung, inwieweit die von Ihnen errechneten Werte auf hier eingebrachte Baustoffe zutreffen. (Ich bin Laie und habe sicherlich keinerlei Wissen über Bauphysik/Fachinformationen sind für mich dort nicht zugänglich.) KS gibt als Mindestanforderung bei einer 17,5er Wand ein WDVS von 10 cm an, plus Innenputz/nach EnEv.

    Die Frage nach dem Anschluss Wand - Boden habe ich nicht verstanden. Meinen Sie den Fußboden/Innenwandbereich oder die Außenwand?

    Ich habe mal verschiedene Wände beklopft. Der Außenputz (7 - 8 cm) an der Wand im EG/wie DG/ klingt nicht so hohl wie der Aufbau zwischen Keller und EG. In diesem Übergangsbereich wurden blaue (Styropor?)Platten angebracht und anschließend überputzt. Dieser Übergangsbereich ist ca. 6 cm dick.

    Leider kann ich hier im Forum keine Baufotos einbinden, klappt aus irgendwelchen Gründen nicht. Ich könnte Ihnen einige Fotos nur via Word/mail zusenden (jpg, garantiert Virenfrei), falls Sie dies zulassen. Auf den Fotos würden Sie evtl. Details erkennen können, weil sie sich auf Bildschirmgröße vergrößern lassen.

    Mit herzlichsten Grüssen
    Klaus
     
  10. #10 bauhexe, 17.01.2004
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    mal anders rangehen

    Was willst, kannst, mußt Du nun unternehmen? :motz
    Wann wurde das Haus fertiggestellt, abgenommen, bezogen?
    Was für ein Vertag mit dem BT geschlossen ? VOB od. BGB?
    Wurden schon Mängel gerügt? Welche, durch wen und wann?
    Ist der Bauträger noch am Markt?
    Warst Du schon bei einem Anwalt?
    Ich denke mal, hier wurde an einigen Regeln vorbeigebaut. :mauer
    Ob und was Ihr nun noch unternehmen könnt hängt von den Antworten zu meinen Frage ab.
    Beispiel : Bezug X/1999 mit BGB-Vertrag, dann ist Ablauf der Gewährleistung genau X/ 2004, und/oder ist vorher schon Mängelrüge nach VOB§13 gemacht, wird der Ablauf der Gewährleistung für die gerügten Mängel unterbrochen. :think
     
  11. #11 berlin12053, 17.01.2004
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    Hallo Bauhexe,

    kurz und knapp -> Verjährung ist unterbrochen, aber: ich bin in der Beweispflicht.

    Weil ich keine Unterlagen habe (trotz eindeutig vertraglicher Vereinbarung), kann ein Gutachter auch nichts berechnen. Die Schäden sind zwar sichtbar, werden aber mir jedoch von sämtlichen Handwerkern etc. durch eigenens Verschulden angelastet -> mangelndes Lüftungs- und Heizverhalten.

    Ein gerichtliches Gutachterverfahren ist ziemlich teuer, außerdem muss ich in Vorleistung treten, abgesehen von den Kosten, die ich tragen muss, wenn sich meine Unterstellung konstruktiver Baumängel als Gegenstandslos erweist.

    Ich benötige erstmal Grundwissen. Dabei waren mir Ihre Kollegen schon ziemlich behilflich. Allein die Hinweise, dass es mehr als einen Ansatzpunkt zu möglichen Schwachstellen geben kann, bietet mir die Möglichkeit, anders an die Baubeteiligten heran zu treten. Ich bin schon ziemlich froh, dass Ihre Kollegen meine Sache nicht auf die leichte Schulter nehmen. :respekt

    Grüsse
    Klaus
     
  12. Ebel

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    RA wird gebraucht. Wenn Unterlagen fehlen, damit anfangen. Der RA soll eine einstweilige Verfügung auf Herausgabe einer Kopie der Unterlagen innerhalb von 14 Tagen beantragen mit Androhung einer Strafe von 50 000 Euro, wenn die Unterlagen nicht herausgegeben werden - Laienmeinung (Form und Höhe können anders sein). Die Höhe des Strafgeldes sollte z.B. das Doppelte (oder höher) der Kosten sein, die Ihnen vermutlich entstehen, wenn Sie die Unterlagen nicht erhalten (Argumentationshilfe). Richten müßte sich die einstweilige Verfügung gegen denjenigen, der den Wärmeschutznachweis gemacht hat oder den BT, der dürfte für die Vollständigkeit der Unterlagen verantwortlich sein.

    Nach Erhalt der Unterlagen weitersehen.
     
  13. #13 berlin12053, 18.01.2004
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    Sehr geehrter Herr Ebel,

    danke für Ihre Hinweise.

    Leider ist die Vorgehensweise nicht so einfach, ich muss nämlich erstmal einen Ansprechpartner finden:

    1. Architekt (gleichzeitig Bauträger und teilweise pleite/Gewährleistung der am Bau beteiligten wurde nach BGB an mich abgetreten/wurde bereits im Jahr 1999 im Rahmen eines Gerichtsverfahrens wg. Baumängeln verpflichtet, die Unterlagen an mich heraus zu geben) -> sagt, er habe keine Unterlagen -> liegen beim Bauamt
    2. Bauamt -> sagt, im Rahmen des vereinfachten Bauverfahrens haftet der Architekt für seine Angaben -> Unterlagen wurden dort nicht geprüft -> sind dort nicht vorhanden -> verweisst auf den Statiker
    3. Statiker -> verweigert sämtliche Auskünfte -> habe mit mir kein Vertragsverhältnis -> verweisst auf Architekt
    4. Handwerker -> verweigern Zusammenarbeit und Auskünfte -> sagen, sie hätten im Rahmen ihrer Vorgaben alles richtig gebaut -> verweisen auf Bauträger.

    Wenn ich im Rahmen eines gerichtlichen Beweissicherungsverfahrens einen Schuss ins Blaue abgebe und alle in Frage kommenden Handwerker verklage, muss ich in Vorleistung treten. Wenn ich anschließend den Streit verliere, muss ich die Kosten gesamt tragen. Das bedeutet bis zu diesem Zeitpunkt:
    Gerichtskosten, Gutachterkosten, RA Gebühren -> Dachdecker, Rohbauer, Putzfirma, Heizungsbauer, Statiker, Bauträger und eigener RA -> mind. ca. 9.000 €.

    Damit ich überhaupt erstmal einen Ansatzpunkt finde, habe ich meine Fragen im Forum gestellt. Und der Verdacht, das konstruktive Baumängel vorliegen, besteht ja bei Ihren Kollegen.

    Vielleicht sind sie mir auch weiter behilflich. Aber ich wollte keinesfalls ein Rechtshilfeersuchen lostreten.

    Grüsse
    Klaus
     
  14. #14 bauhexe, 18.01.2004
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    Hallo Klaus,
    die endgültigen Kosten des Gerichtsgutachtens würde ja letztendlich der tragen, der den Sch... verbockt hat. ;)
    Da wirst Du wohl kaum um den Gerichtkostenvorschuß drumherum kommen. Wenn ein Richter beschließt ein Gutachten einzuholen, kann es genauso passieren, daß er Dir den Vorschuß aufbrummt.
    Nach Deiner Beschreibung gehe ich auch davon aus, daß hier Planungs- und Ausführungsmängel vorliegen, so wie das auch zuvor schon beurteilt wurde. ( wollte nur nicht schreiben ich schließe mich der Meinung von .... an)

    Daher auch die Fragen nach dem BT. Wenn der schon pleite ist oder kurz davor steht, bringt die ganze Sache ja keinen Nutzen es sei denn die Versicherung ... . Der Architekt bzw. BT war aber sicherlich auch versichert, vielleicht läßt sich da noch was machen für den Fall, daß er den Schaden gemeldet hat. Das kann der Anwalt ja erst einmal abklopfen.
    Du solltest dann gemeinsam mit einem Rechtsanwanlt und einem Bausachverständigen eine Prüfung vornehmen. Der Anwalt ist für den juristischen Part zuständig, den Sachverständigen braucht Ihr um die genauen Mängel zu definieren. Ein gerichtliches Gutachten wird nur über die zuvor definiereten Mägel gemacht. Ein gerichtlich bestellter Gutachter ÖbvS darf also nicht eigenständig gefundene Mängel hinzufügen. :deal
    Der von Dir beauftragte Sachverständige darf auch nur die Mängel an sich und deren Auswirkung festhalten, er darf keine Mutmaßungen über die Ursachen anstellen, sonst kommt es in diesem Bereich nicht mehr zu einem gerichtlichen Gutachten oder der Gutachter bekommt nur den Auftrag diese Mutmaßung, die nicht immer einzigste Ursache ist, zu untersuchen. Wenn der BT diese Ursache von vornherein glaubhaft bestreitet und vielleicht noch Zeugen vorbringt, ist es auch möglich, daß gar nicht begutachtet wird.
    .
    Noch kurz etwas zu dem, was Du zu Deiner Sicherheit tuen kannst.
    Lege Dir verschiedene möglicht genaue Thermometer zu und vergleiche sie genau, dann kennzeichne sie und verteile die Thermometer im Zimmer, in wärmeren und kühleren Bereichen mit Skizze dazu. Dann führe ein Protokoll mit Datum, Uhrzeit, Witterung, Außentemp., Heizkörpertemp. und der Raumtemp. an den verschiedenen Punkten im Zimmer. Damit ist dann zumindest ein Beweis Deinerseits erbracht über die unzureichende Heizmöglichkeit.
    Der von Dir gewählte Sachverständige hat hier eine Möglichkeit zu behaupten, das die Dämmung eventuell unzureichend ist. Damit würde dann der ÖbvS den Auftrag bekommen das zu prüfen... uswusf.
    .
    Habe eben gerade noch einige Wandaufbauten mit 17,5cm KS geprüft, da ist nur mit einer richtig guten Dämmung ein K-Wert von 0,5 erreichbar. Ich gehe mal davon aus, daß selbst wenn der rechnerische Nachweis noch irgendwoher auftauchen sollte, die Wand dann nicht so ausgeführt ist. :motz
     
  15. Ebel

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    Dann soll der BT einen unterschreiben (oder entsprechende einstweilige Gerichtsverfügung), daß Ihnen die entsprechenden Auskunftspflichten aus dem Vertrag zwischen BT und Statiker übertragen werden (auch mit entsprechender Strafandrohung). Aber ohne RA geht das alles nicht.
     
  16. JDB

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    Nu mal langsam...

    Auch nach WSVO gab es ein Bilanzverfahren.
    Somit muß die Fläche(Kragplatte) keineswegs K<=0.5 W/m²K einhalten. Lediglich der Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2 muß eingehalten werden. Der liegt aber deutlich drüber und ist locker erfüllt. Erst recht , wenn man die Dämmung unter dem Estrich mit dazuzählt.

    Sieht doch eindeutig nach einer klassischen Wärmebrücke aus.
    (Nicht die Fläche ansich, sondern die Fläche störende Einflüsse bzw. Bauteilkanten)

    Geht es denn auf der Kragplatte mit KS weiter ?
    Dann ist wohl hier das Übel zu finden:
    - Seitliche Deckenranddämmung zu klein
    - ggf. erste gedämmte Steinschicht

    Das sind aber Details, die hier im Normalfall funzen. Also muß irgendwo richtig gepfuscht worden sein.

    Konzentrieren auf die damals gültige DIN 4108-2 ("Schimmelpilzvermeidung"), WSVO eindeutig zweitrangig
     
  17. Ebel

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    Trotzdem ist es besser, wenn die Unterlagen vorhanden sind. Damit ist die Zuordnung Planungsfehler/Ausführungsfehler leichter möglich.

    Zwar ist es für eine Klage erst mal unwesentlich, welcher Fehler vorliegt, da die Beteiligten als Gesamtschuldner haften dürften, aber vor Gericht und auf hoher See ....
     
  18. Bruno

    Bruno

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    Ich tippe auf eine unterdimensionierte Heizung im betroffenen Zimmer. Die hohe Luftfeuchtigkeit ensteht, wenn Raumluft mit +20° und normaler Feuchte aus Nachbarräumen einströmt und abkühlt. Dadurch steigt zwar nicht die absolute, aber die relative Feuchte.

    Interessant wären Messungen zur Bestimmung des Temperaturfaktors der Außenbauteile. Aus dem Temperaturfaktor kann auf den U-Wert geschlossen werden.

    Der Temperaturfaktor berechnet sich so:

    (Oberflächentempertur-Außentemperatur)/(Innentemperatur-Außentemperatur)

    Beispiel:
    außen -5°
    innen +15°
    Oberfläche 8°

    Temperaturfaktor:
    (8 -(-5))/(15-(-5) = 13/20 = 0,65

    Gemäß DIN 4108 muss der Temperaturfaktor an allen Stellen mindestens 0,7 betragen, um unter Normbedingungen (außen -5°, innen +20°, 50% rel. Feuchte) Schimmel zu vermeiden. Nur beim Fensterglas sind Ausnahmen möglich, da sich dort kaum Schimmel bilden kann.

    Ist der Temperaturfaktor in Ordnung, wäre die zu schwache Heizung als Hauptursache dingfest gemacht.
     
  19. #19 flla123, 19.01.2004
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    Hallo Bruno,

    meine Frage gehört zwar nicht direkt zum Thema, es würde mich allerdings interessieren, wie man vom Temperaturfaktor auf den U-Wert kommt. Danke

    flla123
     
  20. Bruno

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    <font face=courier new>&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;Innentemperatur-Oberflächentemperatur
    U = -------------------------------------
    &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;Rsi*(Innentemperatur-Außentemperatur)</font>

    Das Problem ist die Festlegung von Rsi (innerer Wärmeübergangswiderstand). Die EN ISO 10211 empfiehlt:
    0,13 m2*K/W für Verglasungen
    0,25 m2*K/W für Flächen der oberen Raumhälfte
    0,35 m2*K/W für Flächen der unteren Raumhälfte

    Die Oberflächentemperaturmessung ist fehleranfällig. Was Vernünftiges kommt auch nur unter stationären Bedingungen heraus.
     
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    Bau an Grundstücksgrenze: Ausreichend Platz für Wärmedämmung einkalkulieren!: Der BGH hat gerade erst am 2. Juni 2017 entschieden (Az.: V ZR 196/16), dass ein Grundstückseigentümer nicht (im konkreten Fall am Beispiel des §...