Betonfläche erstellt und nun Ärger

Diskutiere Betonfläche erstellt und nun Ärger im Beton- und Stahlbetonarbeiten Forum im Bereich Neubau; Hallo Forum bin der Neue aus Bärlin. :winken Wir haben bei uns im Verein eine Betonfläche 9x9x0,15m aus Stahlfaserbeton C25/30 erstellen...

  1. Oldman

    Oldman

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    Hallo Forum bin der Neue aus Bärlin. :winken

    Wir haben bei uns im Verein eine Betonfläche 9x9x0,15m aus Stahlfaserbeton C25/30 erstellen lassen. Da die Fläche mit Kantensteinen erstellt wurde ragt die ein wenig aus der Landschaft.

    Nun kam es zum Streit da die Fläche etwas uneben ist leichte Verwerfungen und Risse, ca. 5% der Fläche, und herausragende Stahlfasern aufweist die aber eindeutig nach dem Abschleifen hochgebogen wurden. Es wurde ein Gutachten erstellt.
    Die Fläche soll auch als Tanzfläche bei Veranstaltungen dienen und wurde diesbezüglich auch schon genutzt!

    Laut Gutachter sind das Schwindungsrisse (Bauausführung 08/07) und es besteht Instandsetzungsbedarf, da die zulässige Rissbreite für Außenbauteile in der Expositionsklasse XC4 mit wk=0,3 nach DIN 1045-1 zumindest partiell überschritten wird.
    Die Ebenheit ist gegeben aber nicht wenn der Gutachter Industriefußböden als Vergleich heranzieht. Da ist auch das nächste Problem da nun angeblich noch eine Beschichtung aufgebracht werden muss.
    Auf den Kantensteinen ist etwas übergelaufen was ja immer mal passieren kann. Laut Gutachten ist es erforderlich die Kantensteine aufzunehmen und neu zu setzen was ich persönlich für übertrieben halte.
    Es sind auch angeblich Scheinfugen nötig da die Fläche größer als 6x6 ist. Aber ich habe schon gelesen das durch Beigabe von Stahlfasern die Fläche auch 8x8m betragen kann.

    Nun meine Fragen:
    1. Die Fläche weist keinerlei Frostschäden auf. Habe dies erst gestern kontrolliert.
    2. Müssen Scheinfugen sein?
    3. Ist eine Risstränkung mit Epoxidharz jetzt noch nötig?
    4. Gilt die Fläche nicht als abgenommen wenn diese genutzt wurde?
    5. Handelt es sich nicht nur um eine nichtflächenfertige Oberseite von Decken bzw. um Unterbeton? Ebenheitstoleranz DIN 18202

    Warum ich das alles frage? Nun eigentlich sollte ich die Fläche erstellen. Da aber die Auftragslage dies nicht zuließ vergab ich den Auftrag an eine befreundete Firma.
    Tja und nun gibt es Streit da noch nicht ein Cent!!! bezahlt wurde und man mich verantwortlich macht dafür.

    Danke an alle für das Lesen. Noch einen schönen Restsonntag. :e_smiley_brille02:

    mfg
    Der Oldman
     
  2. #2 Manfred Abt, 25.01.2009
    Manfred Abt

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    da wird es - wie meist - auf die vertraglichen Regelungen ankommen, bitte also erläutern oder einstellen. So kann das niemand beurteilen ob Leistung vertragsgemäß erfüllt oder nicht. Wofür dient die Fläche denn sonst, wenn darauf nicht das Tanzbein geschwungen wird?
     
  3. #3 MoRüBe, 25.01.2009
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

    Also, neben den vertraglichen Dingen...

    ... kann man feststellen:

    Herstellung in 08/07 Also august 2007,
    Fläche schon genutzt!!
    und noch keinen cent bezahlt

    Klasse!:mauer
     
  4. #4 Manfred Abt, 25.01.2009
    Manfred Abt

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    da hast du natürlich recht.
     
  5. Oldman

    Oldman

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    Hallo,

    das Angebot lautet:
    Position 1: Vorbereitende Arbeiten
    Ca. 40 lfd. m Kantenstein 6x25x100cm in Grau Form D in Beton stellen als Randbegrenzung.

    Position 2: Betonfläche
    Fläche ca. 0,15m über jetziges Niveau mit Fertigbeton C18/22 Stahlfaser und eine Ebenheit von 1cm/2m erstellen.

    Position 3: Abschließende Arbeiten
    Restmaterial entsorgen und Baustelle beräumen.


    Im Februar ist Gerichtstermin und bis dahin wollte ich einige Gegenargumente sammeln.

    Die Fläche wird eigentlich maximal 5x im Jahr genutzt. Ansonsten liegt da nur so rum. :mega_lol:

    mfg
    Der Oldman
     
  6. #6 pauline10, 25.01.2009
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    Aber das muß eine Hausfrau ja nicht wissen!!
    Die Abnahme ist in VOB/B §12 geregelt.

    Wenn VOB vereinbart wurde?? Dazu muß auch körperlich und nachweisbar übergeben worden sein. Das habe ich noch nie erlebt.

    Insbesondere §12 Absatz 5.

    pauline
     
  7. #7 MoRüBe, 25.01.2009
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 25.01.2009
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

    Sag mal...

    ... du schriebst:

    die aber eindeutig nach dem Abschleifen hochgebogen wurden.

    Wer hat denn da geschliffen?

    Und bezüglich VOB: die muß erst mal wirksam vereinbart worden sein
     
  8. Oldman

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    Hallo,

    ich habe die abgeschliffen ca. 1 Woche später. Mit einer Estrichschleifmaschine Korn 80. Habe das nur gemacht da der AG danach zahlen wollte.
    Da im Angebot nichts von VOB steht denke ich ist es ein normaler Vertrag nach BGB. Oder?

    Ach ja darf!!! der AG eigentlich die komplette Zahlung verweigern?

    mfg
    Der Oldman
     
  9. Rinke

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    Ich danke Gott, daß ich nicht dein "Freund" bin! Mit dir als "Freund" hat man wirklich keine Feinde mehr! :)
     
  10. Oldman

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    Wie meinst du das bitte? Also die befreundete Firma hat schon ihr Geld von mir bekommen. Und ich bin verklagt worden da AN.

    mfg
    Der Oldman
     
  11. Rinke

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    Nachdem du ja null Euro gezahlt hast, erwartest du jetzt von Bauschaffenden, deiner Baufirma den letzten Stoß zu versetzen.

    Null Euro gezahlt und jetzt Regreß, oder wie?

    Sind das deine Methoden? Von mir NULL-UNTERSTÜtZUNG, präg dir das ein.
     
  12. Julius

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    Unfug!
    Das hast Du völlig falsch verstanden!

    Der Fragesteller ist AN und ihm wurde (seitens das AG) noch gar nichts bezahlt.
    Er hat die Ausführung aber untervergeben und seinen Sub bereits voll bezahlt...

    Zusätzlich zu der Nicht-Bezahlung hat der AG ihn nun auch noch verklagt.

    Es ist also genau umgekehrt, als Du unterstellst.
    Du solltest demnach alles tun, um ihm insoweit beizustehen.
    Statt derartig dämliche (Tschuldigung) Sprüche zu klopfen, nur weil Du nicht richtig lesen kannst!!!
     
  13. #13 Manfred Abt, 25.01.2009
    Manfred Abt

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    Worauf denn verklagt? Wenn AG nicht gezahlt, du aber geleistet hast dann würdest du doch im Normalfall aktiv werden.
     
  14. Julius

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    Na, vielleicht auf Herstellung eines mangelfreien Bauwerks?

    Ein Vorschuß für Ersatzvornahme würde doch gut ins Bild passen...
     
  15. Robby

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    Mir hört sich das alles "komisch" an
     
  16. Oldman

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    Hallo,

    also der AG, den ich auch persönlich schon ewig kenne, ist halt der Meinung das die Betonfläche nicht dem Einsatzzweck (Tanzfläche) geeignet sei und durch die Trocknungsrisse Frostschäden auftreten würden. Diese sind entstanden weil die Fläche nicht befeuchtet wurde trotz Hinweis meinerseits das dies nötig sei.
    Die Fläche ist aber bereits genutzt worden und auch nach nun zwei Wintern sind keine Frostschäden zu erkennen.

    Der beauftragte Gutachter vergleicht diese Bodenplatte allerdings mit einem Industriefußboden. Und das kann nicht sein denke ich mir.

    Natürlich habe ich einen Anwalt beauftragt wegen der Nichtzahlung. Darauf erfolgte, wie zu erwarten, keine Zahlung. Der Gutachter wurde vom AG beauftragt da nach seiner persönlichen Meinung eine erhebliche Unfallgefahr besteht. Nur ist seit Fertigstellung keiner gestolpert oder hat sich an den Stahlfasern die Haut aufgeschlitzt.

    Das Ganze ist nur persönlicher Natur da auch der Gutachter feststellte das die Platte die Ebenheit laut Angebot aufweist.

    Meine Fragen stehen ja bereits oben. Sollten noch Unklarheiten sein einfach nachfragen.

    mfg
    Der Oldman
     
  17. #17 Meizter, 25.01.2009
    Meizter

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    Noch nicht jedoch nehme ich an das diese im Außenbereich vorprammiert sind. Den Risse + Wasser + Frost= Autsch
     
  18. Robby

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    Nö. nur wenn das Wasser im Riss stehen bleibt. Viel lustiger ist doch die Korrosion der Stahlfasern?

    Scheinbar hat der AN also DU nur gesagt:" NAchbehandeln". Reicht aber einfach nicht denn der AN hat die erforderlichen MAßnahmen zu treffen! (Es sei denn der AN wurde darauf hingewiesen und die Fertigstellung ohne Nachbehandlung vereinbart
     
  19. Oldman

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    Laut VOB ist das Nachbehandeln (Wässern, feucht halten) eine gesonderte Nebenleistung.
    Da der Preis möglichst niedrig bleiben sollte habe ich halt nur darauf hingewiesen das diese Maßnahme unbedingt nötig sei. Da es eine KGA (Kleingartenanlage) ist besitzt jeder einen Schlauch und Beregner. Von daher kein Problem.
    Diese Aussage kann auch von Zeugen bestätigt werden. Der AG verneint dies hindessen vehemment.

    Da die Risse nur oberflächlich sind schließe ich eine Korrosion aus.

    mfg
    Der Oldman
     
  20. Robby

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    Ich bezweifel A das die VOB konkludent vereinbart ist mit einem Laien und das rechtsgültig.

    B das der AG alle für eine Mangelfreie Erstellung des Gewerkes notwendig MAßnahmen treffen muß. Wenn es gesonderte Maßnahmen sind , müssen diese bezahlt werden oder es muß Bedenken angemeldet werden (schriftlich bis zum Erbrechen! Beispiel: ohne fachgerechte Nachbehandlung schliesssen wir Mängel durch Rissbildung, mangelnde Festigkeit usw usw aus).

    C Die Stahlfasern sind auch "Oberflächlich" steht doch in der Klageschrift und im GA
     
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Betonfläche erstellt und nun Ärger

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