70 qm mit 56 Euro / 15 Monate heizen möglich?

Diskutiere 70 qm mit 56 Euro / 15 Monate heizen möglich? im Heizung 2 Forum im Bereich Haustechnik; Hallo, bin neu hier und habe gleich eine vermutlich „dümmliche“ Frage, ich weiß, sind schlimm solche Leute, aber ich habe hier nur ähnliche...

  1. #1 ErzengelUriel, 28.01.2009
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    Hallo,

    bin neu hier und habe gleich eine vermutlich „dümmliche“ Frage, ich weiß, sind schlimm solche Leute, aber ich habe hier nur ähnliche Sachen und für mich keine wirklich abschließende Erklärung gefunden. Da standen immer ganz viele Formeln und das war mir als absoluter Laie einfach zu hoch. Am besten schreib ich gleich mal was mir auf der Seele brennt.
    Ich wohn jetzt seit etwa 2,5 Jahren in einem Doppelhaus über 2 Etagen zur Miete, wobei die obere Etage aktuell nicht bewohnt ist. Hierfür hatten wir anfangs 30, jetzt 50 Euro Abschlag zur Nebenkostendeckung von der Miete abgezogen. Oben ist es auch immer schön warm. Strom und Wasser interessieren momentan noch nicht, da unbewohnt. In der oberen Wohnung und nur da, ist ein Wärmemengenzähler der Firma Viterra mit der Aufschrift energy Sensonic 563 verbaut. Die obere Wohnung hat eine Grundfläche von etwa 70 Quadratmetern und ist immer so bei 16-18 Grad geheizt. Nun haben wir im letzten Jahr folgende Rechnung für die Heizkosten gemacht:
    Verbrauchte Kilowatt/h 1177 * Umrechungsfaktor (Gasheizung) 9,4098 * Gaspreis 0,05 * Steuersatz 1,19 = 659 Euro für ein Jahr.

    Nun meint mein Vermieter aber, dass der Umrechungsfaktor bei einem angezeigten KW-Verbrauch nicht mehr einzurechnen wäre. Ergebnis wäre in diesem Fall für mich absolut verheerend, denn er würde nun rund 580 Euro (für dieses Jahr und vielleicht noch rückwirkend) von mir zurück haben wollen. Die letzte Abrechnungsperiode dauerte 15 Monate und er meint, dass er nun ganze 56 Euro + anteilige Grundgebühr (38 Euro) für die Gasheizung geheizt haben will. Dazu mal die entscheidenden Fragen:

    1.Kann es sein, dass eine komplette, wenn auch unbewohnte Wohnung die schon über 20 Jahre alt mit gerade einmal 56 Euro beheizt werden kann und das über 1,5 Winter?
    2.Kann man die Kilowattstunden einfach mit dem Gaspreis (6 Cent) multiplizieren oder muss man einen anderen Faktor heranziehen?
    3.Müsste nicht der Umrechungsfaktor von Gas Qubikmetern zu Kilowattstunden mit einbezogen werden, also so wie im Vorjahr?
    4.Ich habe auch schon einiges von „Schlupf“ gelesen, also von nicht Anspringen des Zählers bei zu geringem Durchfluss. Könnte das hier auch der Fall sein?
    5.Ich habe auch gelesen, dass man wohl noch um die 10% Verlustleistungen addieren müsste. Reicht das oder müsste man bei einer unbewohnten Wohnung da aus irgendeinem Grund deutlich mehr anrechnen?

    Das Haus ist wirklich schlecht isoliert und auch wenn er oben gedämmt hat, kann doch dieser Minimalverbrauch oben nicht hinkommen, oder? Wo ist denn da der Denkfehler? Ich glaube auch nicht daran, dass er vielleicht einen 2. Kreislauf nach oben gelegt hat falls euch das weiterhilft. Er ist eigentlich nen Ehrlicher!
     
  2. #2 Olaf (†), 28.01.2009
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    so ganz...

    versteh ich nicht was ihr da treibt.
    Heizkosten abrechnen muss doch der Vermieter oder hab ich da was mental nicht mitgeschnitten?
     
  3. #3 moep3fx, 28.01.2009
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    Steig ich nicht zu 100% durch.

    Es muss eine Rechnung des Versorgungsunternehmens geben. Diese dort enthaltenen Kosten sind zu verteilen (da steht übrigens auch ein Gesamtverbrauch drauf), und zwar zum Teil nach Grundfläche, zum Teil nach Verbrauch in den einzelnen Wohnungen. Diese Leistung hat dein Vermieter zu erbringen. Wenn er das nich kann, hat er ein Problem!

    Abrechnung nach "Differenzmethode", d.h. Gesamtverbrauch ./. Zwischenzähler der leerstehenden Wohnung = dein Verbrauch, ist übrigens nicht zulässig.

    Gruß moep
    P.S.: Google mal nach Heizkostenverordnung...
     
  4. #4 ilis, 28.01.2009
    Zuletzt bearbeitet: 28.01.2009
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    Ziemlich wirr ...

    1) Umrechnungsfaktor: Dient dazu, die vom Versorger gelieferten m3 Gas in kWh umzurechnen (denn die zeigt der Gaszähler ja an). Also 1 m3 Gas entspricht 9,4 bla bla kWh.

    2) Wenn ich richtig verstehe: IHR habt von den Kosten monatlich einen Betrag abgezogen (für Heizung), da die obere wohung nicht genutzt wurde. Der Vermieter sagt jetzt, dass er oben nur insgesamt 1177 kWh Gas verbraucht hat und will deswegen das meiste von dem einbehaltenen Geld wiederhaben?

    Dass man 70qm über 15 Monate mit nur 1177 kWh konstant bei 16-18 Grad halten kann, halt ich für eher unwahrscheinlich. Außer es gibt nur wenig aber dafür hervorragend gedämmte Auswände und viele ungedämmte Zwischenwände und -decken, so dass die Nachbarn die wohnung quasi mitheizen.
    Im übrigen gilt vermutlich das bereits gesagte und die "Berechnungsformel" des Vermieters ist ggfs gar nicht zulässig.
     
  5. bernix

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    da ist leider etwas dran: Den Umrechnungsfaktor kannst du nur ansetzen, wenn der m³ Preis beim Gas angesetzt wird.
    Hier kann direkt Preis pro khw 0,06Euro x verbrauchter Kwh gerechnet werden (plus vielleicht noch ein paar % für allgemeine Verluste).

    Allerdings sollte der Verbrauch dringend überprüft werden...falls die Wohnung tatsächlich auf 16-18°C geheizt ist. Denn diesen Verbrauchswert halte ich für nicht realistisch....
    -
    Schlupf mag es bei Flügelradzählern geben...bei Ultraschallzählern eher nicht, da keine bewegte Teile....
    Zähler überprüfen lassen....
    Andere Frage: Wie hoch ist die Gesamtrechnung?
    gruss
     
  6. R.B.

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    Was wurde jetzt gezählt? Die Wärmemenge in kWh oder die Gasmenge in m3?

    Hier geht es wohl eher um 1.117 m3 und NICHT um 1.117 kWh. Der Umrechnungsfaktor käme doch nur bei m3 in Frage, und da wäre noch zu prüfen, ob die 9,4xxx korrekt sind.
    Wurde jedoch die Wärmemenge in kWh gezählt, dann entfällt der Umrechnungsfaktor, wobei mir dann die 1.117kWh sehr gering vorkommen.

    Zudem fehlt der Grundpreis der bei einer Gasversorgung noch anzusetzen wäre. Der Gaspreis mit 0,05€/kWh kann stimmen, glaube ich aber eher nicht.
    Das mit dem "Schlupf" ist bei den o.g. Größenordnungen uninteressant.

    Fazit: Ich blicke bei der Aufstellung nicht durch, da wird alles mögliche miteinander vermischt.

    Gruß
    Ralf
     
  7. Julius

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    Quatsch!
    Hier KANN nicht nur nicht so gerechnet, werden, sondern es DARF schlicht nicht!
    (das Stichwort wurde schon genannt, Differenzrechnung, grobe Mißachtung der
    Heizkostenverordnung).
    Zwar stimmt es phsikalisch, daß der Brennwertfaktor dort nicht nochmal angesetzt werden darf. Aber die Probleme liegt auf ganz anderer Ebene!


    Versuchen wir mal, die Sache aufzudröseln.
    Ich hab es so verstanden:

    Es gibt EINE Anlage, die beide Wohnungen des Gebäudes versorgt.
    Ihr (als Mieter einer der beiden Wohnungen!) bezahlt das Gas laufend direkt an den Versorger.
    Für den vermeintlichen Heizkostenanteil der unvermieteten Wohnung nehmt Ihr direkt einen monatlichen Abzug an der Mietzahlung vor.

    Nun steht die Jahresabrechnung an.


    Falls das so stimmt, wird die Sache sehr lustig, für Euch lästig und für den Vermieter teuer...!
    :boxing
     
  8. Julius

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    Wer bezahlt den Betriebsstrom der Anlage?
    Wer deren sonstige Betriebskosten (wie Wartung, Kaminkehrer, Emmissionsmessungen etc.)?
    Wie lautet das Eichdatum des Wärmezählers?

    Wo sitzt (räumlich gesehen) der Wärmeerzeuger (Gaskessel oder -Therme)?
     
  9. #9 derengelfrank, 28.01.2009
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    ich habe jatzt auch eine ganze Weile gebraucht, um da durchzusteigen:
    - die obere Wohnung soll angeblich (lt. Vermieter) nur 1177 kWh an Heizenenergie verbraucht haben (Julius, bitte jetzt keine Zurechtweisung...:) )
    Das ist unrealistisch! Der Verbrauch dürfte eher bei 1177m³ GAS gelegen haben. DAS ist realistisch.
    Julius hat schon darauf hingewiesen: er soll mal den gesamten Gasverbrauch (Abrechnung des Gasversorgers) für die Doppelhaushälfte aufzeigen, und dann nach Heizkostenverordnung die Kosten umlegen.
     
  10. bernix

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    nur dies war gemeint, sonst nichts.....
    gruss
     
  11. bernix

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    ...hmmm...dass wären dann rd 11000kwh ....kann mir zwar vorstellen dass "schlecht gedämmt" im extremen Fall überhaupt nicht gedämmt bedeutet...andererseits ist die angebliche Temperatur nur 16-18 Grad...wir stochern hier viel zu viel im Trüben...
    daher noch mal die Frage...

    Wie hoch sind die Heizkosten für die eigene Wohnung...?
     
  12. #12 ErzengelUriel, 28.01.2009
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    Erstmal möchte ich eines vorweg sagen: Ich bin hellauf begeistert über so viele wirklich gute Beiträge in so kurzer Zeit. Ich kenne es nur von anderen Foren, dass man ne Mail bei neuen Beiträgen erhält, das scheint hier nicht so und deswegen bin ich mal der Bremsklotz.

    Ich versuche mal alles zu beantworten. Also das größte Problem ist wohl, dass wir den Löwenanteil der Heizungskosten durch den Betrieb eines Holzvergasers erwirtschaften. Zudem ist noch Gas angeklemmt, die Therme ist aber z.B. jetzt komplett aus und war auch im letzten Jahr vielleicht nur ne Woche oder so an. Kostennachweis ist von daher schwierig bis unmöglich, wobei das ja eigentlich auch keine Rolle spielen sollte, denn die Arbeitszeit sollte hier auch mit eingerechnet werden und der Vermieter wäre mit Abrechnung über den Gaspreis einverstanden.
    Die gemessene Einheit ist in der Tat Kilowattstunden und nicht Qubikmeter. Sind aber für die 15 Monate nicht 1177 sondern sogar nur 700 irgendwas.

    Der Umrechungsfaktor ist bei uns sogar 10,675 (H-Gas), aber so wie ihr schreibt, spielt das ja leider keine Rolle. :-(

    Das mit dem Kostenabzug ist so. Miete ist 280 Euro, davon behalten wir direkt 50 Euro für Strom (halbe Grundgebühr), Wasser (halbe Grundgebühr), Gas ((halbe Grundgebühr) ein. Schornsteinfeger zahlen wir alleine bzw. Gas wird auch geteilt. Alles anderen zahlen auch wir selbst.

    Strom der Anlage wird wohl über seinen Zähler laufen. Der Messer ist ja bei ihm oben in der Wohnung.

    Die Therme und der Holzvergaser stehen etwa 5 m vom Haus entfernt in einem extra Heizraum. Eichdatum kann man glaube ich vergessen, denn Einbau des Zählers bei ihm oben war erst 2005 und wie gesagt, ich denke nicht, dass er vorsätzlich manipuliert.
     
  13. R.B.

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    Kann man wohl im Kontrollzentrum einstellen.

    Das haut natürlich jegliche Schätzung aus dem Rennen.

    Gruß
    Ralf
     
  14. #14 ErzengelUriel, 28.01.2009
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    Na ja, ich könnte ja den Holzverbauch in etwa berechnen. Da hätte man ja nen Anhaltspunkt. Ich kann aber wirklich nur schätzen. Er selbst hat ja gesagt, dass man für dieses Haus, voll bewohnt, 40 Raummeter brauchen würde.
     
  15. Julius

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    Na, da lag ich doch schon nicht so falsch.

    Also, rekapitulieren wir:
    -Haus mit 2 WE
    -sammelbeheizt mit Holzkessel UND Gaskessel
    -Gasrechnung zahlt Ihr als Mieter
    Wer stellt das Holz?
    -nur ein Gaszähler
    Gibt es weitere Gasverbraucher (Herde z.B.)?
    -nur ein Wasserzähler
    Gibt es Zwischenzähler fürs Wasser?
    Was ist mit Warmwasser? Läuft das mit über die Zentralheizung? Zähler?
    -Stromzähler sind mir unklar
    Wie viele gibt es? Auf welchen läuft der Betriebsstrom der Heizkessel und -Pumpen etc.?

    Das Ganze ist gegen jede Vorschrift.
    Aber mal sehen, ob man es trotzdem halbwegs sinnvoll aufdröseln kann.

    Was auf jeden Fall nicht geht, ist, nur den Verbrauch anzusetzen, den der Wärmemengenmesser zählt! Das ist weder zulässig noch bildet es die tatsächlichen Verhältnisse auch nur annährend korrekt ab.
    Es muß ein Fixanteil mit angesetzt werden, z.-B. nach dem Verhältnis der Wohnflächen. Wie groß sind die jeweils?

    Zur Struktur des Heizrohrnetzes:
    Wie sicher ist, daß der Wärmemengenmesser zumindest alle Heizkörper in der anderen Wohnung erfaßt? Wurde der nachgerüstet oder war er von Anfang an eingebaut?

    Ganz wichtig:
    Bedeutet "bei ihm oben", daß der Viermieter jene Wohnung selbst bewohnt???
    Dann würden nämlich andere Regeln gelten.
    Bisher war ich von dem erstgenannten "unvermietet" (im Sinne von leerstehend) ausgegangen.
     
  16. #16 ErzengelUriel, 28.01.2009
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    - Das Holz zahlen auch ausschließlich wir.
    - Es gibt nur einen Gaszähler, der bewegt sich aber auch so gut wie kaum.
    - Nein, es gibt keine weiteren Verbraucher.
    - Wasseruhr hat er auch in der Wohnung oben, dazu die Hauptuhr. Das passt auch schon und interessiert momentan noch nicht weiter, weil oben ja niemand wohnt und Wasser kostet dank Kläranlage nicht wirklich viel Geld bei uns.
    - Warmwasser ist oben auch ne extra Uhr, dreht sich aber aktuell auch logischerweise nicht. Wie das genau verlegt ist, kann ich nicht sagen, wird aber irgendwie auch über den Holzvergaser erzeugt. Was anderes ist ja momentan nicht an.
    - Stromzähler hat er auch einen separaten. Die gesamte Heizungsanlage läuft vermutlich über meinen Zähler, keinesfalls über seinen, aber eventuell über den seiner Eltern. Aber auch Strom ist ja nicht so der ausschlaggebende Punkt.
    - Die beiden Wohnflächen dürften ziemlich identisch sein, wobei oben noch ein kleiner Boden (ich denke da ist aber die Heizung aus) und ein paar Schrägen sind. Vielleicht ist auf dem Boden nicht einmal eine Heizung. Kann ich nicht sagen.
    - Wärmemengenmesser kann ich nur spekulieren, aber da fällt mir gerade ein, dass letztes Jahr ein Heizkörper nachgerüstet wurde. Ich würde mal sagen, da müsste ich mal genauer nachsehen, ob sich an der KW-Anzeige etwas tut, wenn nur der eine Heizkörper eingeschaltet ist. Das ist nen riesen Teil im Bad und einer von dreien die überhaupt nur an sind. Ich denke aber, dass da vorher auch schon ein kleiner stand, dürfte also auch nichts bringen, lass ich mir aber zeigen. Die Uhr wurde von einem Fachbetrieb eingebaut, denke schon, dass da alles richtig angeklemmt ist. Wäre aber jetzt auch meine Idee da generell mal nen Auge drauf zu werfen.
    - Er möchte die Wohnung schon beziehen, seit wir hier wohnen, also etwa seit 2,5 Jahren. Aktuell steht die Wohnung aber leer.
     
  17. #17 moep3fx, 29.01.2009
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    mit den aussagen werd ich immer noch nicht so richtig warm. Miete = Warmmiete, Kaltmiete oder Nebenkostenvorauszahlung? Warum behaltet Ihr was ein?

    aber mal generell:
    wenn in der oberen Wohnung ein Wärmemengen-, ein Kaltwasser- und ein Warmwasserzähler ist, dann muss deine Wohnung damit auch ausgerüstet werden (ist sie ja nicht, richtig?). Und dann müsst Ihr halt die Betriebskosten für beide Heizungsanlagen ermitteln und - wie bereits geschrieben - in Abhängigkeit der jeweiligen Grundfläche und des jeweiligen Verbrauchs, auf beide Wohnungen Verteilen.

    Ich würd dir jetzt gerne noch einen Tipp zum Heizungsstrom geben, aber da noch nicht verstanden habe, wer den bezahlt (s.o.) lasse ich es erstmal.

    Für die Wasser/Abwasser-Abrechnung kann man wohl davon ausgehen, dass der gesamte Verbrauch bei dir angefallen ist, da die andere Wohnung ja leer stand. Für die Zukunft (wenn dort jemand einzieht) sollte aber auch deine Wohnung mit separaten Zählern ausgerüstet werden, sonst haben wir auch bei den Wasserkosten wieder die nicht zulässige Differenzmethode.

    Gruß moep
     
  18. #18 ErzengelUriel, 29.01.2009
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    Wir behalten die Unterhaltskosten für die obere Wohnung ein, weil er sie uns einfach, trotz Bedarf, nicht mitvermieten möchte.

    Wasser und Strom, auch Abwasser spielen bei uns nur eine verschwindend greinge Rolle.

    Wir haben heute einen Test gemacht. Testbedingungen: Bei uns alle Heizkörper aus! Bei ihm auf der Stellung, auf der sie auch sonst waren.
    Erbebnis:
    Anzeige bei dem Vermieter: 2,8 kw
    Verbraucht (Gas* Umrechnungsfaktort) = 55 kw
    So, woran kann das liegen? Wie gesagt, bei mir war alles aus und dier Test bezog sich etwa auf 4 Stunden.
     
  19. #19 moep3fx, 30.01.2009
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    Ihr müsst die Kosten nicht einbehalten - Ihr habt die einfach schlicht und ergreifend nicht zu zahlen. einfach einen teil der betriebskostenvorauszahlung einbehalten, weil die zweite wohnung nicht angemietet werden kann ist auch alles andere als zulässig.

    nimms mir nicht übel, aber klingt für mich so als hätten sich zwei Laien sehr komplizierte Gedanken gemacht. Geh einfach zum Mieterbund, sollen die sich das vor Ort anschauen.
     
  20. Julius

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    Zu Deinem Test:

    Der war schon mal sehr gut, aber das Ergebnis kann nicht ganz stimmen.
    Denn die m³ des Gaszählers ergeben mit dem Umrechnungsfaktor eine Energiemenge in kWh.
    Der Wärmemengenmesser hingegen kann sowohl die von Dir genannten kW (also eine Leistung, das ist Energiemenge pro Zeit) anzeigen, was nur ein Momentanwert ist.
    Als auch eine Energiemenge ("saldierte" Leistung über die Zeit), die aber dann eben auch in kWh!

    Sollte dann trotz richtiger Ablesung (also immer kWh ablesen und deren Differenz bilden) solch ein Unterschied bestehenbleiben, so dürfte meine Vermutung zutreffen, daß eben nicht alle Heizkörper der anderen Wohnung tatsächlich über den Wärmezähler laufen!

    Aber auch eine Warmwassernutzung durch Euch während der Testzeit würde das Ergebnis stark verfälschen können.

    Dies ließt sich leicht überprüfen, indem man dort jeweils alle Heizkörper bis auf einen abdreht (in Eurer Wohnung können sie dabei anbleiben) und nach kurzer Stabilisierungszeit dann die Leistung (also die kW - findet man weiter "unten" im Menü des Wärmezählers) abliest. Notfalls länger warten und wieder die Differenz der kWh bilden.

    Der Tipp von moep3fx istführt leider nicht weiter.
    Denn wenn Uriel den Gasbezug kündigt, kann die Heizung erstmal nicht weiter betrieben werden und er sitzt im Dunkeln!
    Stattdessen müßte man auf den Vermieter dahingehend einwirken, daß jener den Gasbezuig auf seinen Namen anmeldet. Dann wären aber auch Vorauszahlungen auf die Heizkosten durch Uriel zu leisten.

    Insofern ist die jetzige Praxis (mit dem Abzug von der Mietzahlung für die verauslagten Nebenkosten der anderen Wohnung) schon der Situation (die unbestritten unzulässig ist) einigermaßen angepaßt.

    Für die rechtliche Betrachtung dürfte es im Übrigen von entscheidender Bedeutung sein, ob die andere Wohnung leersteht oder vom Vermieter tatsächlich selbst genutzt wird!!!

    Denn für Zweifamilienhäuser, deren eine Wohneinheit vom Eigentümer selbst bewohnt wird, gelten etwas andere Regeln, die wesentlich weniger restriktiv und weniger mieterfreundlich sind.
     
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