Reihenmittelhaus/Außenwand/Nachbar fehlt

Diskutiere Reihenmittelhaus/Außenwand/Nachbar fehlt im Außenwände / Fassaden Forum im Bereich Neubau; Hallöchen erstmal, wir haben einen Neubau, ein Reihenmittelhaus gekauft, Klingt blöd,aber es geht um die Außenwand. Auf der einen Seite haben wir...

  1. Kaluza

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    Hallöchen erstmal, wir haben einen Neubau, ein Reihenmittelhaus gekauft, Klingt blöd,aber es geht um die Außenwand. Auf der einen Seite haben wir bereits einen Nachbarn, das andere Nachbargrundstück ist noch nicht verkauft.Nun meine Frage: Die Baufirma hat auf die unbebaute Seite (also die momentane Außenwand)eine Dämmung aufgebracht. Die Fugen des Mauerwerks sind nicht verputzt, ebenso ist die Dämmung unverputzt, die Platten wurden einfach draufgeklebt. (Wenn das Nachbarhaus steht,dann ist ja alles okay!). Nun sind aber bereits schon Monate vergangen und mit der Nachbarbebauung tut sich nichts. Die Platten bieten sicher einen zusätzlichen Wärmeschutz, aber doch keinen Schutz vor eindringender Feuchtigkeit von außen? Wie sieht es aus mit dem Begriff: Geschlossene Außenhaut? Der Bauantrag wurde von der Baufirma für alle Reihenhäuser gleichzeitig beantragt ebenso wurde der Wärmeschutznachweis für alle Häuser gemeinsam berechnet. Gibt es behördliche Fristen, bis wann hier die gesamte Anlage fertig gestellt werden muss?
    Die Baufirma ist nicht Eigentümer der Grundstücke.
     
  2. #2 Herr Nilsson, 31.01.2009
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    Wenn Du die luftdichte Ebene meinst, die braucht keinen Aussenputz. Aaaaaber, je nach Dämmstoff, braucht die Dämmung einen Wetterschutz (>>>Durchfeuchtung >>>Schäden an/in der Wand >>>Wärmeleitung erhöht). Dämmung als Kerndämmung aus XPS?
    Fristen gibt es nicht direkt. Kommt aber auch drauf an, ob alle Grundstücke einzeln beantragt wurden, oder zusammen und getrennt verkauft, etc..
    Generell schuldet der GU (?) aber die Einhaltung der EnEV bei "Übergabe". Passt aber wahrscheinlich durch die Dämmung?
     
  3. #3 VolkerKugel (†), 31.01.2009
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    Wahrscheinlich nicht ...

    ... wenn als Reihenmittelhaus gerechnet, kommt für das jetzt faktische Reihenendhaus ein wesentlich höherer Anforderungswert zum Tragen.

    Ich wage mal zu behaupten:
    Wenn die Mindestanfoderungen der EnEV vorher gerade mal so erfüllt wurden, werden sie das jetzt nicht mehr.

    Davon abgesehen: Die aufgeklebten Dämmplatten müssen armiert und verputzt werden, um das Eindringen von Feuchtigkeit zu verhindern.
    Eine durchfeuchtete Dämmung hat keine Dämmwirkung mehr und Feuchtigkeit kann bis ins Mauerwerk eindringen.
     
  4. #4 Herr Nilsson, 31.01.2009
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    .....aber noch ist es ja zumindest ein geplantes MITTELhaus............sonst stimmt es, da dürften die Anforderungen vielleicht daneben sein. Je nach Dämmstoff kann ich den aber schon einige Zeit bewittert lassen. Schlimmer als der Regen ist in dem Fall die UV-Strahlung, da zerffällt die Dämmung mittelfristig zu Staub. Ergo, die Dämmung sollte zeitnah schon verputzt werden.
    Kommt auf den Durchfeuchtungsgrad an, bei 10 Vol-% bewegt sich die WLG immer noch in einem respektablen Bereich. WENN die Platten durchfeuchtet werden können (womit wir wieder beim Plattentyp wären) stellt sich die Frage nach der Trocknung. Trocknung nach Verschluss durch Anbau fördert dann natürlich die Durchfeuchtung (der dann Gebäudetrennwand) mit evtl. Feuchteschäden. Schimmel etwa.
     
  5. Robby

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    Die Dachdecker wissen bestimmt wie die heißen aber es gibt dafür Dämmplatten mit Bitumenauflage die solange die Wärmedämmung und Bewitterungsschutz sicherstellen.
     
  6. Ryker

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    ...wenn wir bloss nicht so vergesslich waeren :(

    Vorsicht: auch die Platten sind nicht dauerhaft UV-bestaendig.
     
  7. #7 schwarzmeier, 01.02.2009
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    :) Kann denn hier , wenn man nicht weiss ob oder wann das Nachbarhaus überhaupt entsteht nicht wenigstens ein armierter Grundputz sinnvoll sein ? Der UV-schutz wäre gewährleistet und die Durchfeuchtung auf längere Sicht auch abgewehrt .S:think:winkeno eine Giebelseite mit ca.70 qm sollte doch kostenmässig einschliesslich Wehrmachtsteuer die 2000.-EURO nicht überschreiten . Sollte einem das nicht soviel wert sein ??
     
  8. #8 Jürgen Jung, 01.02.2009
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    Das ist doch der entscheidende Punkt

    Meines Wissens müssen diese Anforderungen auch bei diesem "Zwischenbautenstand" erreicht werden, wenn absehbar ist, das (wie in diesem Fall) das Nachbarhaus ist kurzfrisitg (zumindest vor der nächsten Heizperiode) gebaut wird


    Allerdings bin ich kein Anwalt, den Begriff "absehbarer Zeitraum" solltet Ihr von einem Baufachanwalt definieren lassen

    Den Anspruch auf Schutz Eurer nicht als Außenwand ausgelegten Giebelwand gegen Witterungseinflüsse habt Ihr mit Sicherheit, auch hier den Anwalt in Anspruch nehmen
     
  9. #9 Herr Nilsson, 01.02.2009
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    Ist ja nun auch egal und blindes raten, Kaluza verrät ja immer noch nicht WAS er da an der Wand hat!
     
  10. BJ67

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    Der ist im Labor und prüft noch ! Wart mal ab, der haut Dir nachher die Formel seiner Dämmung um die Ohren, da bist Du dann ganz ruhig ! :mega_lol:
     
  11. Kaluza

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    Erst mal DANKE an Euch alle, die mir hier sehr hilfreiche Tipps gegeben haben. Die Grippe hatte mich erwischt, deshalb die lange Sendepause von mir Sorry!! Was die Baufirma genau an die Wand gemacht hat weiß ich nicht ganz genau, es handelt sich allerdings um Wärmedämmplatten der Firma Fema, ich glaube 12 cm dick. Werde versuchen, in Erfahrung zu bringen, was das für Platten genau sind. Auf jedem Fall aber kann ich doch davon ausgehen, dass der momentane Zustand so nicht mehr lange bleiben kann? Nochmals herzlichen Dank Euch allen.
     
  12. Kaluza

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    Ach ja und die Baugenehmigung und die Wärmeschutzberechnungen wurden für die gesamte Häuserreihe gemeinsam beantragt.
     
  13. Robby

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    MAch mal ein Bild von der Wand und stells ein
     
  14. #14 schwarzmeier, 01.02.2009
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    :mega_lol:Das ist ja alles erfreulich mit der Baugenehmigung . Aber das ist doch sicher nicht mit der Auflage verbunden verbunden , dass auch umgehend gebaut werden muss!!:)? Oder irr ich mich da ?
     
  15. Kaluza

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    Nö eben nicht, deswegen war ja auch meine Frage, ob es von baubehördlicher Seite eine Frist gibt, bis wann so eine Bebauung fertiggestellt werden muss.
     
  16. #16 schwarzmeier, 01.02.2009
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    :)Wenn behördliche Auflagen und Fristen sein sollten , dann bestimmt zu lange einschliesslich div. Fristverlängerungsgesuche , dass in diesen Intervallen Deine Dämmung längst durchfeuchtet oder durch UV-Strahlung im Eimer ist . Mach einfach einen armierten Unterputz und Du hast Deine Dämmung gerettet .:biggthumpup::konfusius
     
  17. Kaluza

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    Danke erst einmal, werde morgen mal ein Bild von der Außenfassade machen und reinstellen. Das hier noch ein Putz drauf muss ist wohl unumgänglich, da wir ja nicht wissen, bis wann hier gebaut wird.
     
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