amtl. Lageplan Katasteramt

Diskutiere amtl. Lageplan Katasteramt im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo, welche Angaben müssen genau auf dem Lageplan für die Bauanzeige oder Bauantrag eingezeichnet werden? Wo finde ich eventuell ein Beispiel...

  1. Snewi

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    Hallo,

    welche Angaben müssen genau auf dem Lageplan für die Bauanzeige oder Bauantrag eingezeichnet werden? Wo finde ich eventuell ein Beispiel wie das genau aussieht?

    Gruß
     
  2. #2 lordbauer, 29.01.2009
    lordbauer

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    Ich kann Dir wenn Du mich per PN kontaktierst unseren mal per mail zukommen lassen.

    Plan muss aber ein Vermesser bzw. Architekt erstellen. Im Kenntnisgabeverfahten darf das nur der Vermesser. Diese Aussage bezieht sich auf BW.

    Gruß
     
  3. Snewi

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    bekommen?
     
  4. Terra

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    -Art und Maß der baulichen Nutzung z.B. Grundflächenzahl, Geschoßflächenzahl, Dachform etc.
    -Abwasserkanäle
    -Abstandsflächen
    -Höhenangaben vom Gelände und Wege, Straße
    - Maße des Whs, aus Architektenzeichnung
    Flurkarte als Kartengrundlage im Maßstab 1:250 oder 1:500

    ...
     
  5. Terra

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  6. Snewi

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    Ich meinte aber eher wenn ich den vom Katasteramt bekomme ob da nur der Grundriss drauf muss oder noch was?
     
  7. #7 lordbauer, 29.01.2009
    lordbauer

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    Wie gesagt der Vermesser oder Architekt weiß das.
     
  8. PeterB

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    Vom Katasteramt bekommt man den so wie man ihn anfordert.
    Gegen Aufpreis werden da auch Grenzlängen und Spannwinkel angegeben.
    Derjenige der dan Plan braucht, weiß auch, was drin sein soll.
    Obiges trifft für Bayern zu, wo es die Lagepläne beim Vermessungsamt gibt.
     
  9. #9 Thomas B, 29.01.2009
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    ...und man für den Bauantrag nicht mal einen Vermesser braucht!!!

    (..wobei es bei größeren, etwas verzwickteren Projekten durchaus anzuraten ist einen solchen hinzuziehen...aber brauchen....Nö!)

    thomas
     
  10. Terra

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    Verordnung über Bauantrag und Bauvorlagen
    im bauaufsichtlichen Genehmigungsverfahren
    (Bauvorlagenverordnung - BauVorlVO)
    Vom 22. September 1989
    § 2
    Lageplan
    (1) Der Lageplan muß auf der Grundlage des Liegenschaftskatasters hergestellt sein. Dabei ist der Maßstab 1 : 500 zu verwenden. Die Bauaufsichtsbehörde kann einen kleineren oder größeren Maßstab fordern oder zulassen. Der Lageplan muß hinsichtlich der Angaben aus dem Liegenschaftskataster durch eine in § 79 Abs. 3 NBauO bezeichnete Stelle oder Person angefertigt oder beglaubigt sein. Ist ein öffentlich-rechtliches Bodenordnungsverfahren anhängig, so sind die in diesem Verfahren ergangenen rechtsverbindlichen Entscheidungen zu berücksichtigen, solange das Liegenschaftskataster noch nicht berichtigt ist.

    (2) Der einfache Lageplan muß folgende Angaben aus dem Liegenschaftskataster enthalten:

    1.die Angabe des Maßstabes und die Lage des Grundstücks zur Himmelsrichtung,

    2.die Bezeichnung des Grundstücks nach Gemeinde, Straße, Hausnummer, Grundbuch, Gemarkung, Flur, Flurstück mit Angabe der Eigentümer oder der Erbbauberechtigten,

    3.den Flächeninhalt des Grundstücks,

    4.die katastermäßigen Grenzen des Grundstücks und der benachbarten Grundstücke,

    5.den Bestand der vorhandenen Gebäude auf dem Grundstück und auf den benachbarten Grundstücken,

    6.die im Liegenschaftsbuch enthaltenen Hinweise auf Baulasten.

    Für diese Angaben ist eine örtliche Überprüfung nicht erforderlich.

    (3) Der qualifizierte Lageplan muß außer den in Absatz 2 Satz 1 genannten Angaben folgendes enthalten:

    1.die für die bauaufsichtliche Beurteilung erforderlichen Abmessungen des Grundstücks nach dem Liegenschaftskataster,

    2.eine Aussage der Stelle oder Person nach Absatz 1 Satz 4 über die Zuverlässigkeit von Grenzen und ihre Erkennbarkeit in der Örtlichkeit sowie über die Vollständigkeit des Gebäudebestandes und

    3.die Bezeichnung der benachbarten Grundstücke nach Gemeinde, Straße, Hausnummer, Grundbuch, Gemarkung, Flur, Flurstück mit Angabe der Eigentümer oder der Erbbauberechtigten.

    Die Bauaufsichtsbehörde kann verlangen, dass ihr vom Bauherrn ein amtlicher Nachweis eines Katasteramtes, einer anderen zu Vermessungen für die Einrichtung und Fortführung der Landesvermessung und des Liegenschaftskatasters befugten behördlichen Vermessungsstelle, einer Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurin oder eines Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs darüber vorgelegt wird, dass die Abstände sowie die Grundflächen und Höhenlagen eingehalten sind.

    Vom Katasteramt bekommt man nur einen Auszug aus dem Liegenschaftskataster! Das ist nur eine Karte mit allen Flurstücken drauf und sonst nix. Sozusagen die Grundlage für den Lageplan.

    Das Katasteramt kann natürlich einen Lageplan anfertigen, sowie der ÖbVI auch!

    Vermessung ist genauso wie Baurecht Ländersache. Jedes Bundesland hat seine eigenen Verordnungen und Gesetze.

    In Bayern gibt es noch niemals ÖbVI´s! Da machen die Vermessungsämter alle Katastervermessungen selbst.

    Gruß
    Terra
     
  11. #11 Baufuchs, 29.01.2009
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Aus

    der BauPrüfVO NRW aus dem Jahr 2000:

    Treffen die o.a. Punkte nicht zu, kann auch der Architekt den Lageplan anfertigen.
    Er wird sich aber meist hüten.....:konfusius
     
  12. Terra

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    Er wohnt ja in Niedersachsen

    Zum Bauantrag sind nach Maßgabe der folgenden Vorschriften, soweit erforderlich oder soweit nicht eine Prüfung im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren nach der Prüfungseinschränkungsverordnung entfällt, als Bauvorlagen einzureichen:

    1.ein Übersichtsplan,

    2.ein einfacher oder qualifizierter Lageplan (§§ 2, 3),

    3.die Bauzeichnungen (§ 4),

    4.die Baubeschreibung (§ 5),

    5.der Standsicherheitsnachweis, die Ausführungszeichnungen und die anderen bautechnischen Nachweise (§ 6),

    6.die Darstellung der Grundstücksentwässerung (§ 7).

    (2) Ein qualifizierter Lageplan braucht nur vorgelegt zu werden, wenn für die Beurteilung einer Grenzbebauung oder von Grenzabständen Angaben nach § 2 Abs. 3 erforderlich sind.

    (3) Für die Änderung baulicher Anlagen, bei der die Außenwände und Dächer sowie die Nutzung nicht verändert werden, ist ein Lageplan nicht erforderlich.

    Dieses gilt für Niedersachsen!

    Die Bauaufsichtsbehörde kann verlangen, dass ihr vom Bauherrn ein amtlicher Nachweis eines Katasteramtes, einer anderen zu Vermessungen für die Einrichtung und Fortführung der Landesvermessung und des Liegenschaftskatasters befugten behördlichen Vermessungsstelle, einer Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurin oder eines Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs darüber vorgelegt wird, dass die Abstände sowie die Grundflächen und Höhenlagen eingehalten sind.

    Dieses gilt für Niedersachsen!

    In NRW sieht das schon wieder anders aus. s. Baufuchs
    Und in Bayern wieder anders s. Thomas B.
     
  13. SvenW

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    Ich hab eher den Eindruck das snewi einen Lageplan bekommen hat und ihm darauf irgendwelche angaben fehlen, als das er selber einen malen will.
    Was fehlt dir denn?
     
  14. Terra

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    Na ob er einen Lageplan bekommen hat oder einen Auszug aus dem Liegenschaftskataster kann uns seine Geldbörse verraten:D

    Lageplan ca. 500 €
    Flurkarte in DIN A4 12,50 €
    ;)
     
  15. #15 Ralf Dühlmeyer, 30.01.2009
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    Nö. Einfacher Lageplan für EFH ca. 200 €, qualifizierter Lageplan ca. 700 €
    Unterschied zwischen Flurkarte und einf. Lageplan:
    Auf der Rückseite des Lageplans ist die Grundstücksbezeichnung und Grösse angegeben.
    Und ein Stempel ist drauf.
     
  16. Snewi

    Snewi

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    Mensch ihr habt es erraten ich habe einen Lageplan für 160 Ocken bekommen! Hier muss nun das Gebäude eingezeichnet werden und nur hierzu wollte ich ein paar Auskünfte!


    Gruß
     
  17. #17 planfix, 09.02.2009
    planfix

    planfix Gast

    zum bemalen des lageplanes brauchst du aber ne lizenz (bauvorlageberechtigung), sonst wird das nicht anerkannt.
     
  18. #18 Baufuchs, 09.02.2009
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Eingangsfrage war

    und nicht:
    Die Eingangsfrage ist doch erschöpfend und ausführlich beantwortet worden. Oder gibts noch Unklarheiten?
     
  19. #19 DerSuchende, 09.02.2009
    DerSuchende

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    Was für ein gebäude? Etwa fürs Auto?

    MfG
     
  20. Baumal

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    ich denke mal, der snewi ist sein eigener, do it yourself "planer".:yikes
     
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