Probleme mit Kanldichtigkeitsprüfung

Diskutiere Probleme mit Kanldichtigkeitsprüfung im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Hallo, ich habe auf Anordnung der Gemeine eine Kanaldichtigkeitsprüfung durchführen lassen. Hierbei wurde eine Undichtigkeit zwischen dem...

  1. #1 heinz becker, 29.01.2009
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    Hallo,

    ich habe auf Anordnung der Gemeine eine Kanaldichtigkeitsprüfung durchführen lassen.
    Hierbei wurde eine Undichtigkeit zwischen dem letzten Revisionsschacht im Keller und Mischwasserschat im Garten festgestellt.
    Wir haben nur einen Kanal in der Straße, wo alles zusammen Regen u. Schmutzwasser abgeführrt wird.
    Ich vermute, dass die Drainage an dem Kanal angeschlossen ist und das Problem verursacht.
    Da jedoch das Wasser sowiso in dem Mischkanal abgeführt wird, frage ich mich ob das dann nicht egal ist, kommt ja sowiso alles zusammen
    Wenn ich die Drainage abklemmen würde, bekomme ich mit Sicherheit ein Problem mit feuchtem Keller (Lehmboden)
    Das Haus ist ca. 20 Jahre alt

    Habe ich eine Chance irgendwie aus der Sache rauszukommen ohne meine Garten zu zerlegen, von den Kosten mal ganz abgesehen?

    Gruß

    Heinz
     
  2. Julius

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    1) Warum gibt es keinen Plan, wo und wie die Drainage angeschlossen ist?
    Ist sie - samt der Einleitung ins öffentliche Kanalnetz - überhaupt genehmigt???

    2) Wie ist denn sichergestellt, daß kein Schmutzwasser rückwärts in die Drainage läuft?

    3) Wurde denn keine Kamerauntersuchung des betreffenden Abschnitts durchgeführt?
     
  3. #3 alex2008, 29.01.2009
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    dann laß mal den Kanal mit Videokamera untersuchen. Dann sieht man Was Wie stark beschädigt ist oder ob eine Drainage eingeleitet wird.
    Drainage am Kanal ist Murks und könnte heftig Ärger geben.
    Aber erst mal nachschauen lassen.
     
  4. ISYBAU

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    Interessant ist, wie denn die Undichtigkeit festgestellt und ob sie dokumentiert wurde.
    Eine optische Inspektion mit Filmaufzeichnung, Untersuchungsprotokoll und Lagezkizze ist die Mindestvoraussetzung für eine tragfähige Beurteilung.

    Drainagen dürfen grundsätzlich nicht an Schmutz- und Mischwasserkanälen angeschlossen sein - einerseits wegen der Einleitung von Grundwasser (=Fremdwasser) und andererseits kann bei Rückstau eine grosse Menge Mischwasser austreten. Primär dürfte Ihr Gebäude dann erst recht Durchnässungsprobleme bekommen.
     
  5. #5 heinz becker, 03.02.2009
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    Hallo,

    war leider beruflich unterwegs, deshaln kann ich mich erst heute melden.

    Heute wurde der Kanal mit einer Kamera untersucht, dort wurden Wurzeln in einer Leitung gefunden, die nach Aussage des Inspektors die Ursache sein sollen. Es wurde noch ein Regenrohr gefunden was an dem Kanll geht, jedoch keine Drainage. Hoffe mal das die nicht üpbersehen wurde, war leider nicht Zuhause.

    Jetzt noch ein Frage zur Zertifizierung, nach Aussage der Gemeinde kann das nicht der machen, welcher dei Arbeiten an dem Kanal durchführt, stimmt das so?

    Wer hat eigentlich das Recht zu zertifizieren? legt das die Gemeinde fest, oder haben die dann eine Lizenz z.B. für ein ganzes Bundesland.

    Gruß

    Heinz
     
  6. ISYBAU

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    Was die Zulassung angeht, gibt es in Deutschland verschiedene Modelle. Einige gelten in sehr wenigen, meist Großstädten. Ansonsten gibt es derzeit neue Entwicklungen in NRW. Hier wird dann nur noch ein geprüfter und zugelassener "Sachkundiger" prüfen dürfen.

    In den meisten Bundesländern gibt es hierzu keine Vorgaben und Beschränkungen.

    Vom personenengebundenen Sachkundenachweis sind die Firmenzertifizierungen zu unterscheiden, die dann aber grundsätzlich bundesweit gelten. Ansonsten sind hier auch einige rechtlich bedenkliche Auswüchse in der Form von "Firmenlisten" zu beobachten.
     
  7. #7 capslock, 08.02.2009
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    Die Gemeinde (in BaWü) verlangt von mir bei Neubau eine Dichtigkeitsprüfung für ca. 7 m Leitung aus der Kellerwand in den Kanal. Der Tiefbauer schlackert mit den Ohren, das Tiefbauamt sagt, das sei laut DIN vorgeschrieben, deshalb gebe es keine Diskussion.
     
  8. ISYBAU

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    Ja, das ist korrekt. Gemäß EN 1610 i.V.m. mit der Entwässerungssatzung und dem Landeswassergesetz ist immer ein Dichtheitsnachweis bei Neubau und Sanierung zu führen. Bei einem VOB-Vertrag ist diese Forderung sogar vertragsrechtlich im Teil C vereinbart. Es handelt sich aber um keine Nebenleistung!, d.h. die Dichtheitsprüfung ist gesondert zu vergüten.

    Der Tiefbauer braucht auch keine Bedenken haben, wenn er fachgerecht arbeitet.
    Es ist am Ende eine Gütesicherung der erbrachten Leistung zugunsten einer langen Nutzungsdauer der Abwasserleitung.
     
  9. Julius

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    Bitte, was ist das für ein Tiefbauer?
    Ein Landwirt mit besonders geringer Bodenfreiheit...? :mega_lol:

    Sowas ist doch seit Jahren Neubau-Standard. Zumindest hierzulande.
     
  10. ISYBAU

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    Die Praxis ist in weiten Teilen des Landes, besonders in kleinen und mittleren Gemeinden, leider anders als es sein sollte. Das trifft auch auf die meisten Gemeinden unseres Frankenlandes zu.
     
  11. ISYBAU

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    Ergänzung: Nicht verpflichtend aber empfehlenswert ist immer die ergänzende optische Inspektion. So ein kurzes Leitungsstück ist aber grenzlastig. Bei gerader Leitungsführung kann auch ein (ergänzendes) Foto mit Blitz vom Schacht aus ein Kompromiss sein.
     
  12. #12 capslock, 08.02.2009
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    Deshalb das Ohrenwackeln, bislang war sowas bei kurzen Leitungen ohne U unter der Bodenplatte wohl nicht verlangt.

    Wir haben 7 m mit einem 45°-Knick drin. Die Prüfung kostet 495€ fast soviel wie das Verlegen der Leitungen.
     
  13. ISYBAU

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    Die Wasserdichtheitsprüfung, kann man gerade in der Baupahse auch wesentlich günstiger hinbekommen. 200 - 300€ sollten reichen, wenn die Baufirma die Prüfung selbst durchführt. Dann sollte man aber dabei sein, wegen der Gefahr der Manipulation.

    unter www.kanalbau.com sind fachfirmen mit gütezeichen D nach postleitzahlen findbar.
     
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