Recht auf Warmeswasser ??

Diskutiere Recht auf Warmeswasser ?? im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Guten morgen! Folgendes Problem -> In einer Mietswohnung wird über Nacht der Boiler abgestellt somit ist bis morgens ca. 6Uhr kein Warmwasser...

  1. OliS

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    Guten morgen!

    Folgendes Problem ->
    In einer Mietswohnung wird über Nacht der Boiler abgestellt somit ist bis morgens ca. 6Uhr kein Warmwasser vorhanden.

    In wie weit hat man als Mieter Anspruch auf Warmwasser.
    Aus dem Bauch raus würde ich sagen -> 24/7 sprich eigentlich immer.

    Lieg ich damit ganz falsch ?

    Details über Heizung und Warmwasser habe ich leider noch nicht werden aber nachgereicht.
     
  2. #2 Achim Kaiser, 01.02.2009
    Achim Kaiser

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    Normalerweise regelt sowas die Hausordnung.
    Es gibt keine offizielle Regelung.

    Was es allerdings gibt sind einige Urteile - teilweise hirnrissig - die einer hofffnungslos überzogenen Erwartungshaltung den Weg ebnen.

    Zudem denke ich mal dürfte Warmwasser vorhanden sein, es dauert nur sehr lange bis es ansteht, da vermutlich die Zirkulationsanlage abgestellt wird, der Leitungswasserinhalt auskühlt und erst ausgestoßen werden muss.

    Die eine Seite ist die Komfortseite. Die andere Seite ist der Energieverbrauch.
    Die Rechnung und das lange Gesicht für den Komfort kommt dann regelmäßig mit der Abrechnung.

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  3. Baumal

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    moin zusammen.

    meine volle zustimmung, achim.
    aber das amtsgericht köln spricht von mietminderung:

    "Mieter haben Anspruch auf warmes Wasser rund um die Uhr. Der Vermieter muß auch nachts Wasser mit mindestens 40 bis 50 Grad zur Verfügung stellen, urteilte das Amtsgericht Köln. Klauseln im Vertrag, wonach die Versorgungsanlage für Warmwasser nur zwischen sieben und 22 Uhr in Betrieb gehalten werden, sind unwirksam. Solange der Eigentümer diese ausreichende Warmwasserversorgung nicht sicherstellt, darf der Bewohner die Miete mindern. Das Amtsgericht Köln hält einen Abschlag von zehn Prozent der Nettomiete oder 7,5 Prozent der Bruttomiete einschließlich Nebenkosten für gerechtfertigt. Das Amtsgericht Schöneberg hat entschieden, daß Warmwasser mindestens eine Temperatur von 45 Grad Celsius haben müsse. Im vorliegenden Fall habe das Wasser maximal 36,5 Grad Celsius erreicht. Der Mieterbund zitierte dazu das Gericht: "Wasser, dessen Temperatur niedriger ist als die durchschnittliche Körpertemperatur, ist nicht geeignet, beim Baden oder Duschen ein angenehmes Gefühl zu gewährleisten."

    Amtsgericht Köln, 206 C 251/94
     
  4. R.B.

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    Bei solchen Mietern würde ich einfach DLE montieren, evtl. aus der zentralen WW Aufbereitung gespeist oder eben autark.

    Dann können die sich 24/7 WW produzieren soviel sie wollen.

    Gruß
    Ralf
     
  5. #5 Hausverwalterin, 01.02.2009
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    Hallo!

    Die Ausführungen von "Baumal" möchte ich bestätigen.
    Anspruch auf Warmwasser besteht rund um die Uhr. Allein die Heizung für die Beheizung der Wohnräume darf der Vermieter nach bestimmten Kriterien drosseln.

    In diesem Fall ist ein vertragsgemäßer Gebrauch der Wohnung nicht gegeben. Der Vermieter ist darüber zu informieren und es besteht ein Recht zur Mietminderung von ca. 10 %.


    Hausverwalterin
     
  6. OliS

    OliS

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    Danke für die Antworten.

    Im Kongreten Fall geht es darum das morgens wohl gerade mal knappe 20°C aus dem Wasserhahn kommen. Sogar bei besten Willen ist das zu wenig zum Duschen...

    Wenn mal Nachts um 2 kein Warmwasser verfügbar ist oder nur 35°C kommen wäre das für mich ja ok aber bissle Komfort muß auch sein!

    Ich werde das mal so weiterleiten und schauen was als Lösung kommt...


    schönen Sonntag noch!
     
  7. Zottel

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    Hallo Achim,

    wenn ich mich um 5.30 aus dem Bett quäle um zur Visite um 6.30 in der Klinik zu sein (selber so mitgemacht) finde ich warm duschen nicht hoffnungslos überzogen. Kalt duschen ist schon :yikes
     
  8. #8 Achim Kaiser, 01.02.2009
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    Wenn ich ein Zeitprogramm einstelle, dann gibts WW-Betrieb je nach Gewohnheiten zwischen 4.30 und 5.00 ... damit um 6.00 *ganz sicher* was geht.

    Wenn du dann mal ne halbe Stunde früher los musst .... stört mich das nicht.

    Ausserdem ... meistens kommt ja Warmwasser, man muss u.U. blos ne Weile laufen lassen.

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  9. #9 Bauwahn, 02.02.2009
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    und dann

    soll es ja auch Leute geben die Schicht arbeiten
     
  10. #10 Ralf Dühlmeyer, 02.02.2009
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    Stop mal.
    Um was geht es? Regelmäßige Versorgungsunterbrechung 18/7 statt 24/7 wäre nicht i.O.
    Wenn es aber an einem Fehler liegt (z.B. noch auf Sommerzeit laufender Steuerung der Zirkulationspumpe), muss dieser dem Vermieter zunächst mitgeteilt werden, damit der ihn suchen und beheben (lassen) kann.
    Erst wenn er das nicht tut oder die Fehlersuche unverhältnissmäßig lange dauert, kann die Miete gemindert werden.
     
  11. #11 Achim Kaiser, 02.02.2009
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    Klar !
    Das sind die, die Morgens um 3 oder 4 duschen müssen und die dann mittags um 3 dicke Backen machen, weil die Kids draussen spielen und ein wenig rumquaken.

    Früher - als man die Pfannkuchen nur auf einer Seite gebacken hat - haben die dann tagsüber geduscht ... aber heute geht ja *Anspruch* über alles.

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  12. #12 Bauwahn, 03.02.2009
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    Achim, hast Du da als Kind schlechte Erfahrungen gemacht?
    Das ist ja wohl etwas zu platt.
    Und wenn ich abends um halb 12 von der Baustelle komme und graue Haare vom Fliesenkleber habe, dann will ich auch warm duschen, bevor ich in's Bett gehe.
     
  13. Julius

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    @ Ralf

    Auch wenn ich Deiner Einschätzung moralisch und vom Praktisch-Zwischenmenschlichen her völlig zustimmt, stimmt sie rechtlich doch nicht:
    Für die Vornahme einer Minderung bedarf es KEINER Behebungsfrist nach Meldung oder so! Mit dem Auftreten des Mangels ist das Recht zu angemessener Minderung gegeben.

    Ansonsten:
    Warmwasser muß rund um die Uhr in ausreichender Menge und Temperatur zur Verfügung stehen. In vermieteten MFH wäre alles andere auch völlig lebensfremd. Es ist daher zu erwarten, daß andere Gerichte weiterhin gleichlautende Entscheidungen fällen werden.
    Ein überzogene Anspruchshaltung kann ich darin gewiß nicht erkennen!

    Worüber man reden kann, sind allerdings ggf. Abschaltzeiten der Zirkulation. Das muß den Mietern jedoch mit den zugehörigen Benutzungsanweisungen unaufgefordert kundgetan werden.
     
  14. #14 Achim Kaiser, 03.02.2009
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    Yepp .... ich hab schlechte Erfahrungen.

    Das resultiert aus der Zeit als ich im Jahr noch 150 bis 200 ETW im Jahr geklatscht habe, mich mit Hausgeld und Heizkostenabrechnungen beschäftigte und jedes Jahr des selben Zorres mit den *Draufstehern* hatte, die Anspruche stellten wie Graf Rotz und anschließend beim zahlen sie zierten wie die Jungfrau von Orlean beim ersten mal.

    Das durch solche Ansprüche die Warmwasserbereitungsbereitstellungskosten sich nahezu verdoppeln, die Nachtabsenkung der Heizungsanlage ausfällt und ähnliches interessiert ja zunächst immer keinen. Nur wenns dann ans zahlen geht, dann kommt der Zwergenaufstand.
    Kann gar nicht sein, da muss ein Fehler vorliegen, das habe ich nie verbraucht .... blablabla.
    Das ne Heizungsanlage Bereitstellungsverluste satt hat interessiert auch keinen.
    Nur in den 5 Minuten in denen ER den Hahn aufdreht muss warm kommen und das pronto.
    Das dafür 23 Std und 55 Min. Verluste produziert werden müssen ... wen juckts ?

    Auf der einen Seite soll gespart werden, da wird um jedes Watt gefeilscht und tropfchenweise rumgeeiert und auf der anderen Seite wirds hirnlos in die Umwelt geblasen.
    Speziell in Mehrfamilienwohnhäusern entwickelt sich die Warmwasserbereitung zur Energievernichtungseinrichtung ....

    Ja, es stört mich .... manchmal sogar gewaltig.
    Vor allem die Urteile der Schwachmaten auf dem Amtsgericht.

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  15. Julius

    Julius

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    Nu übertreibst Du aber ein ganz klein wenig...
     
  16. #16 Achim Kaiser, 03.02.2009
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    Ne Julius ...
    eine Regel gibts in meinem Leben ...
    NIE WIEDER Gemeinschaftseigentum.

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  17. #17 Bauwahn, 03.02.2009
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    geschieden?
     
  18. #18 Achim Kaiser, 03.02.2009
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    Was hat das damit zu tun ?

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  19. #19 Der Bauberater, 03.02.2009
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    Sehr impulsiv :biggthumpup:
    Aber wo Achim recht hat, da hat er recht :respekt
    Gruß
    Peter
     
  20. #20 Bauwahn, 03.02.2009
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    Hab ja nur gefragt. Ist ja schon gut.
     
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