Bauordnung Trittschall

Diskutiere Bauordnung Trittschall im Bauphysik allgemein Forum im Bereich Bauphysik; Hallo! Ich wohne in einer Etagenwohnung, das Haus wurde ca. in 1967 gebaut. Der neue Eigentümer der Wohnung über meiner Wohnung hat außer in...

  1. #1 Hausverwalterin, 01.02.2009
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    Hallo!

    Ich wohne in einer Etagenwohnung, das Haus wurde ca. in 1967 gebaut.
    Der neue Eigentümer der Wohnung über meiner Wohnung hat außer in Bad und Küche Laminat (angeblich mit Trittschalldämmung) verlegt. Ich höre jeden Schritt und andere Wohngeräusche der Bewohner. Meine Wohnqualität ist beeinträchtigt.

    Ich möchte die Erstellung eines Lärmschutzgutachtens zunächst aus Kostengründen vermeiden und versuchen auf anderem Wege zu meinem Recht zu kommen.

    Ich habe gehört, allerdings nicht verbindlich, dass in der zum Zeitpunkt der Erbauung des Hauses gültigen Bauordnung niedergelegt war, dass zum Schallschutz die Verlegung eines Teppichs nötig ist.

    Ist so etwas möglich?
    Wie komme ich an die Bauordnung aus dem Jahr 1967?
    Könnte so etwas in der Teilungserklärung stehen?

    Für Antworten bin ich sehr dankbar!

    Hausverwalterin
     
  2. Robby

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Thema: Bauordnung Trittschall
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