Aufgaben des Architekten bei Eigenleistung

Diskutiere Aufgaben des Architekten bei Eigenleistung im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; Hallo zusammen, bin zur Zeit nicht sehr unglücklich was unsere Arbeit mit dem Archi anbelangt (siehe Thread bzgl. der Ausschreibungen). Wir...

  1. Jassy

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    Hallo zusammen,

    bin zur Zeit nicht sehr unglücklich was unsere Arbeit mit dem Archi anbelangt (siehe Thread bzgl. der Ausschreibungen).

    Wir wollen den Innenausbau (Holzständerhaus) in Eigenleistung machen und benötigen dazu natürlich Material (Rigps-Platten, Dämmmaterial etc.). Nun hatte ich eigentlich gedacht dass der Archi uns bei der Beschaffung desselbigen hilft, bzw. das Material ausschreibt. Liege ich da falsch??

    Er hat mir jetzt gesagt, ich sollte halt mal bei Bauking und beim örtlichn Baumateriallieferanten nachfragen…..

    Also, es ist doch so, dass sein Honorar auf die kompletten Kosten angerechnet wird auch auf alle unsere Eigenleistungen. Hier im Forum wurde mir mal gesagt: „er ist ja auch für die Eigenleistungen“ verantwortlich….

    Ja, aber wenn er so gar nix dazu beiträgt, außer „verantwortlich zu sein“….. Sorry, aber dann sehe ich nicht ein Ihn dafür zu bezahlen!? Wir haben das Dach in Eigenleistung gedeckt (und natürlich auch alles Material selber beschafft!), da brauchte er nicht einmal nachsehen und wird aber dafür bezahlt??? Genauso beim Innenausbau, Fleisenlegen, Elektro?!

    Oder sehe ich das mal wieder alles falsch?!

    Gruß, Jassy
     
  2. #2 Thomas B, 01.02.2009
    Thomas B

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    Jein. Natürlich bemißt sich sein Honorar an den tatsächlichen Kosten (Ausschreibungsergebnis) oder -wenn in Eigenleistung- an den "theoretischen" Kosten (Kostenschätzung). Grund: Stell Dir vor es würde sich an den tatsächlichen Kosten bemessen. Nun beschließt Ihr gar nicht zu bauen. Kosten: 0 Euro. Honorar: 0 Euro!

    Geht nicht!

    Aber natürlich sind tatsächliche Einsparungen (auf Architektenseite) auch zu berücksichtigen. Also: Macht er die Ausschreibungen für bestimmte gewerke nicht (weil eben EL), dann mindert dies auch seinen Honoraranspruch in dieser Leistungsphase (hier also LP 6 + 7).

    Die Planung hierfür (Bauantrag, Werkplanung) mußte er aber natürlich machen. Beispiel: Dach selber von Euch gedeckt, er spart DD-Ausschreibung. aber: Die reine Planung hat er ja trotzdem gemacht. Wenn er Euch gar angeleitet hat, war es für ihn sicher sogar aufwendiger: Einem Handwerker drücke ich die Pläne in die Hand und bespreche es kurz, einem BH muß ich schon weit mehr erklären und dessen Tun überwachen, es ist ja nicht sein "tägliches Geschäft".

    Gruß

    Thomas
     
  3. sepp

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    vielleicht mietet er sich ja noch einen bus und fährt euch das material vom baustoffhändler auf die baustelle...
     
  4. #4 Canzler, 01.02.2009
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    Jassy warum sprichst du das nicht einfach mal an, bei deinem Archi ?
     
  5. #5 Shai Hulud, 01.02.2009
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    Liegen euch denn als Ergebnis der Ausführungsplanung des Architekten die Leistungsverzeichnisse der genannten Gewerke des Innenausbaus vor?
     
  6. #6 Achim Kaiser, 01.02.2009
    Achim Kaiser

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    Hmmmm....
    ich glaube im Punkt *Eigenleistung* unterliegt ihr nem Denkfehler.

    Es ist nicht Aufgabe des Architekten jede Schraube und jedes Fitzelchen Profil oder die Anzahl der GK-Platten *selbstbaugerecht* zu spezifizieren und dann noch die Spachtelmasse grammweise zu berechnen.

    *Normalerweise* arbeitet er mit Profis ... heisst er macht eine Spezifikation, ermittelt die Massen nach den entsprechenden Abrechnungsregeln und schon isses gut.
    Wieviel Profil A, Profil B, Schrauben C, Verstärkungsprofile D und sonstiger Krimskrams da notwendig ist, einschl Unterlagsscheiben, Klopapier um den Mücken den Hintern zu wischen und ähnliches muss er weder spezifizieren, noch im Detail Wissen ... das ist dann Sache der ausführenden Firma oder die des *Eigenleisters*.

    Genau DA fangen die Schwierigkeiten bei den Eigenleistungen dann an ....
    im Baumarkt macht keiner ne Profileinteilung für ne GK Wand.
    Die wollen die Profile und das Zeug verkaufen ... mehr nicht.
    Wenn der Bauherr der Eigenleistungen erbringen will sich nicht kundig machen kann oder ist, läuft er regelmäßig auf und da kann ihm auch der Architekt nicht die Hand vorn Hintern halten.

    Noch schlimmer wirds bei den technischen Gewerken ....
    Bis ich da im Detail 1000 Kleinigkeiten spezifiziert habe, kann ichs gleich selber machen, denn das mundgerechte Aufbreiten dauert länger als das *machen*.

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  7. Jassy

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    Leistungsverzeichnis... haben wir nicht.... :(
     
  8. Jassy

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    Moment mal!!! Er mußte beim Dach garnichts machen und auch bei der Elektrik und allen anderen Eigenleistungen nicht, da wir das komplett mit der Handwerker Verwandtschaft machen! Nichts planen und nichts überwachen!

    Beim Innenausbau will ich nur irgendeinen Plan oder so um dann wirklich die Massen anfragen zu können! Das ist ja wohl nicht übertrieben?! Aber meine Frage war ja, warum fragt der Archi nicht das Material an ,wenn er für die Gewerke komplett bezahlt werden will?

    Aber: Thomas B. sagt z. Bsp. "Aber natürlich sind tatsächliche Einsparungen (auf Architektenseite) auch zu berücksichtigen. Also: Macht er die Ausschreibungen für bestimmte gewerke nicht (weil eben EL), dann mindert dies auch seinen Honoraranspruch in dieser Leistungsphase (hier also LP 6 + 7). "

    Darüber werde ich mit dem Archi auf jeden Fall mal sprechen! Wieviel mindert das seinen Anspruch denn dann?
     
  9. #9 Ralf Dühlmeyer, 02.02.2009
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    Ich glaub, Ihr habt ein Problem mit Eurer Erwartungshaltung.
    Ein Leistungsverzeichniss wird für Arbeiten erstellt, die von Handwerkern ausgeführt werden sollen. Nicht fürs Material der Eigenleistung.

    Materialermittlung kann kaum ein Architekt und das muss er auch nicht können. Ausserdem weiß er gar nicht, wie gut Ihr in was seid, ergo kann er den Bruch und Verschnitt nicht kalkulieren.
    Und wenn ich zum Baustoffhändler gehe, kriege ich die selben Preise, die Ihr kriegt. Nicht die, die Handwerker kriegt.

    MfG
     
  10. #10 Achim Kaiser, 02.02.2009
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    Im Leistungsumfang des Archis sind *Leistungsbeschreibungen* enthalten und nicht Materialeinzelspezifikationen.

    Wenn die Eigenleistungen erbringen willst dann ist die Materialbeschaffung und auch der Materialauszug dafür nicht des Archis Aufgabe sondern deine.

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  11. #11 Ralf Dühlmeyer, 02.02.2009
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    Latürnich plant er auch da. Den Anschluss der Ziegel, des Trockenbaus, des .... an andere (von Handwerkern ausgeführte Gewerke) muss erdurchdenken und planen.
    Und wenns durchs Dach tropft, weil er Euch nicht gesagt, hat, dass der von Euch ausgesuchte Ziegel leider für Eure Dachneigung nicht taugt, werdet Ihr ihn wohl auch in Haftung nehmen wollen.
    Ich hatte mal nen Bauherren, der meinte, wei er die Badewannen, Duschen, WCs usw selber beschafft und eingebaut hatte, bekäme ich kein Geld dafür. Auf die Frage, nach welchen Plänen er die den aufgestellt habe, kam dann nur noch - na die paar Striche.

    :mauer
     
  12. #12 Shai Hulud, 02.02.2009
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    Dann bitte den Architekten um die Aushändigung der LVs. Falls nicht vorhanden, um deren Erstellung. Anhand der LVs könnt Ihr die Arbeiten dann ausführen.

    Ansonsten wie Ralf und Achim. Sollte es im Gegensatz zu Fachbetrieben bei Euch an Fachwissen oder Erfahrung in den Gewerken scheitern, würde ich mit dem Architekten eine gesonderte Vereinbarung über die Verrechnung von Qualifizierungsmaßnahmen oder erhöhten Aufwand in der Überwachung treffen.

    Die Verrechnung von Eigenleistung bei Planung oder Überwachung habt Ihr doch im Vorfeld mit dem Architekten vereinbart, oder?? :shades
     
  13. Jassy

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    Das "planen" will ich ja auch bezahlen, bzw. alles andere ja auch... Aber: Wenn er mit einem Gewerk so garnix zu tun hat, "außer" die Hauszeichnung zu erstellen, kann mir doch keiner erzählen dass ich trotzdem genauso bezahlen muß wie wenn er ausgeschrieben hat und mit Handwerkern absprechen, Baustelle beaufsichtigen etc.? Siehe Aussage von Thomas B.

    Und nochmal: Ich will nur einen "Plan" von ihm haben woraus der Händler dann selber ausrechnen kann wieviel Material benötigt wird.... Der Archi soll das ja garnicht machen.

    Wir haben keine Leistungsbeschreibungen /Verzeichnisse erhalten! Die werde ich doch wohl noch fordern dürfen?
     
  14. #14 Ralf Dühlmeyer, 02.02.2009
    Ralf Dühlmeyer

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    Sag mal, von welchen LVs reden wir hier eigentlich??
    LV für Eigenleistung :yikes oder fehlen die für die ausgeschriebenen Gewerke?
    Wenn letzteres, warum fordern? Wie wärs mit höflich fragen???
     
  15. #15 Thomas B, 02.02.2009
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    Also ich habe es so verstanden, daß einige Gewerke gar nicht ausgeschrieben werden sollen, da diese in Eigenleistung erbracht werden sollen.

    Gibt es keine Ausschreibung, so spart der Architekt arbeitszeit und das sollte (muß) auch an den BH weitergereicht werden.

    Wenn dann natürlich trotzdem die Massen ermittelt werden sollen + Verschnitt + Montageanleitung + Verarbeitungsrichtlinien + und und und, dann wäre es am ende vielleicht sogar ein Mehraufwand für den Kollegen.

    Thomas
     
  16. #16 DerSuchende, 02.02.2009
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    Ich glaube Sie sucht und braucht LP 5.

    Mfg
     
  17. #17 Thomas B, 02.02.2009
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    Hoppla...die Werk- u. Detailplanung, meinst Du???!!!

    Habe ich bisher erst einmal für einen "Selbstbauer" gemacht. Das ist ein äußerst unerquickliches Unterfangen, weil da jeder Blödsinn drinstehen muß, den Du einem Handwerker nicht erklären mußt (oder solltest, weil der sonst vielleicht sogar beledigt ist...).

    Wie kommst Du darauf, daß LP 5 gefragt ist...habe ich was überlesen...?

    Thomas
     
  18. Jassy

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    Nö, das brauchen wir nicht : "Werk- u. Detailplanung"

    Sind ja immer erfahrene Handwerker dabei, die den "Blödsinn" nicht erklärt haben müssen ;-)
     
  19. #19 DerSuchende, 02.02.2009
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    Naja, die guten "archis" haben diese Pläne, auch bei der Ausschreibung und Berechnung, im Kopf!

    MfG
     
  20. #20 Thomas B, 02.02.2009
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    ...eben diese (Ausschreibung) soll es ja -zum Teil- nicht geben. Und um die Anrechnung der gesparten Honorarkosten ging es doch ursprünglich....oder?

    Aber: ein paar Ausschreibungen hat der Architekt doch gemacht, oder? Und das auf Grundlage der Bauantragspläne?????? Naja...man spart, wo man kann, gelle?

    Thomas

    PS: Schimpft Euren Architekt bitte nicht, wenn diverse Dinge fehlen oder die Massen nicht so ganz hinhauen....auf basis der 100stel Pläne kann das sehr gut so sein....
     
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