Aufheizprotokoll

Diskutiere Aufheizprotokoll im Heizung 1 Forum im Bereich Haustechnik; Hallo, wir sollten ein Aufheizprotokoll bei der Abnahme bekommen und haben eine "Dokumentation Belegereifheizen" letzendlich erhalten. Ist das...

  1. #1 ednicdraw, 01.02.2009
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    Hallo,
    wir sollten ein Aufheizprotokoll bei der Abnahme bekommen und haben eine "Dokumentation Belegereifheizen" letzendlich erhalten. Ist das die gemeinte Dokumentation?
    Es gibt hier auch nur einen Unterschrift vom Heizi selber (nichts angekruezt/ausgefullt worden) und ein Paar kommentare von GU.
    Ist das so richtig? Kommt mir ein bischen merkwurdig vor???
    danke!
     
  2. R.B.

    R.B.

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    Man unterscheidet zwischen Funktionsheizen und Belegreifheizen.
    Gib die Begriffe mal hier in die Suche ein.

    Infos findest Du auch hier.

    http://www.flaechenheizung.de/Planer/Planer.php

    Jetzt müsste man genau wissen was in Deinem Protokoll steht. Aber zuerst mal lesen, dann sehen wir weiter.

    Gruß
    Ralf
     
  3. #3 ednicdraw, 01.02.2009
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    Protokoll

    Hallo
    ich habe gelesen. Es ist ein Vaillant Programm die automatisch lief. Erhaltene Dokumentation:
    "Dokumentation Belegreifheizen
    Belegreifheizen begonnen an (Handschrift hier von GU mit Datum, aber nicht von Heizi)
    1. Tag auf ... mit Box (die nicht angekreuzt wurde)
    2 Tag aufhalten auf.. (auch hier nicht angekruezt)
    ...
    18 TAg
    19 Tag Feuchtigkeitsmessung (hier mit der Anmerkung GU, dass CM von uns (für unsere Fliesen in Eigenleistung) ausgefuhrt wurde und dass unsere eigenes Protokoll vorliegt)

    Bestätigung
    hier unterschrieben worden von Heize

    Also ist definitiv nicht dem formblatt von Funktionsheizung sondern eher eins für eine Belegreif Heizen.

    Uns ist ein "Aufheizprotokoll für die Heizungsanlage" als Dokumentation geschuldet.
    Ist so richtig??
    Grüsse
     
  4. R.B.

    R.B.

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    Das hat mit Funktionsheizen nichts zu tun.

    Auch wenn ich mich jetzt unbeliebt mache, aber das Blatt das Dir übergeben wurde ist für den Mülleimer.

    Da die CM anscheinend von Euch gemacht wurde, liegt die Verantwortung für den Oberbelag bei Euch. Da aber weder Temperaturen noch Zeiten für ein Funktionsheizen niedergeschrieben sind, besteht immer noch das Risiko, daß der Estrich die Grätsche macht sobald er mal richtig gestresst wird.

    Da kann man sich später im Schadensfall schön streiten wer jetzt "schuld" war.

    Gruß
    Ralf
     
  5. #5 ednicdraw, 01.02.2009
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    Hallo,
    was soll ich denn zu geschuldeten Nachweiss sagen denn?
    Grüsse
     
  6. R.B.

    R.B.

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    Schwierige Frage, denn nachträglich kann man da nicht mehr viel machen. Zudem weiß ich nicht, was zwischen Dir und der Firma vereinbart war.

    Das Funktionsheizen gehört an sich zur Inbetriebnahme der FBH. Wer hat die FBH verlegt? Ich nehme mal an, das hat der Heizer gemacht. Dann verstehe ich aber nicht, warum ein Belegreifheizen gemacht, aber auf das Funktionsheizen verzichtet wurde.

    Gruß
    Ralf
     
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