LV Trockenputz (Dämmung Spitzboden)

Diskutiere LV Trockenputz (Dämmung Spitzboden) im Dach Forum im Bereich Neubau; Hallo Bauexperten, hab mit dem folgenden LV vom Bau-Ing. so meine Probleme. Pos. 01 : 128,04 qm Dachausbau luftundurchlässig herstellen;...

  1. VAUPE

    VAUPE

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    Hallo Bauexperten,

    hab mit dem folgenden LV vom Bau-Ing. so meine Probleme.

    Pos. 01 : 128,04 qm Dachausbau luftundurchlässig herstellen;
    folgende Arbeitsschritte sind Bestandteil
    dieser Position:
    1. Zwischensparrendämmung aus Steinwolle, WLG 035, d= 18 cm, liefern und einbauen
    2. Konterlattung 3/5 nach Schnurgerüst liefern und montieren
    3. Steinmwolle, 2 x 3 cm, liefern und zwi-schen Konterlattung einbringen
    4. Dampfsperre, d>= 0,2 mm, liefern und einbauen
    5. Gipskartonplatten, t = 12 mm, liefern, montieren u. malerfertig spachteln

    Pos. 02 : 48,20 qm Kehlriegellage wie folgt luftundurchlässig herstellen:
    1. Zwischensparrendämmung aus Steinwolle, WLG 035, d= 18 cm, liefern und einbauen
    2. Lattung 3/5 nach Schnurgerüst liefern und montieren
    3. Dampfsperre, d>= 0,2 mm, liefern und einbauen
    4. Gipskartonplatten, t = 12 mm, liefern, montieren u. malerfertig spachteln

    Pos. 03 : 16,53 qm Metallständerwerkwände im DG liefern und montieren und mit GK-Platten, 12 mm stark, beplanken


    Zu übertragen auf Folgeblatt
    Leistungsverzeichnis

    Trockenputzarbeiten nach DIN 18.350


    Übertrag von Vorblatt


    Pos. 3a : 2,84 qm zweite Beplankung mit GK-Platten, imprägniert, 12 mm stark, im Bad liefern und montieren

    Pos. 3b : 12,58 qm Metallständerwerkwände, d = 14 cm, liefern und beidseitig mit GK-Platten, 12 mm stark, montieren, fix und malerfertig

    Pos. 04 : 1,44 qm Verkofferung mit Lattenunterkonstruktion erstellen; die Hohlräume sind mit mineralischer Wärmedämmung zu verfüllen; die Abrechnung erfolgt nach Aufmaß

    Pos. 4a : 0,90 qm Verkofferung wie in Pos. 02 bechrieben erstellen, jedoch in Bädern, imprägniert gegen Feuchtigkeit, und doppelt beplankt; als Zulage zu Pos. 04

    Pos. 05 : 153,59 lfdm Versiegelungen von Anschnitten Decken/Wände, Drempel/Dachschrägen, Verkofferungen etc. mit Acryl, weiß, ausführen, incl. Lohn und Material; die Abrechnung erfolgt nach Aufmaß

    Pos. 06 : 1,00 Std. Lohnarbeit aufgrund schriftlicher Auftrags-erteilung ausführen

    Pos. N1 : 11,55 qm Gipskarton, imprägniert, für das Bad liefern; als Zulage zu Pos. 01 (nur Mehr-kosten Material)

    Pos. N2 : 1,00 St. Einschubtreppe, Gr. 0,60 m x 1,20 m, liefern und einbauen, als Zulage


    Keine Weiteren Angaben sind für dieses Gewerk vorgesehen!!!!!

    Meine Fragen:

    1. Nach Rückfrage beim Verfasser bezüglich Qualität (U-Wert, Dichtheit)der Bodeneinschubtreppe meinte dieser, dass sei egal, weil die Sparrendämmung da ist.
    Mehr Angaben würden nur zu Angstzuschlägen führen!
    2. Ist das so O.k. wenn kein Fenster im Spitzboden ist?
    3. Ist das LV ausreichend für einen Pauschalpreisvertrag (erschöpfende Beschreibung)
    4. Ist die Sparrendämmung nötig oder sinnvoll, wenn die Kehlbalkenlage gedämmt ist und der Spitzboden nur als Lagerrraum dienen soll? (nicht direkt beheizt)
    5. Auf der EG-Decke ist auch schon Dämmung aus PST Dämmplatten geplant (PST SE 20, 30mm stark WLG 035, Dämmplatte PST 27/25 WLG 035 darauf Trägerplatte für FBH WLG 040)

    Kurz zum BV:
    EFH aus 36,5er T-8 (kfW40 mit WP ), Kaminzug, Zwerchgiebel
    erhöhter Schallschutz nach Beiblatt 2 vereinbart (wenns für Trockenbau wichtig ist?)

    Ich hab den Eindruck, dass zum Teil doppelt-gemoppelt und bei anderen Dingen nicht ausreichend ausgeschrieben wird.

    Liege ich da richtig oder tue ich Ihm mit der Maulerei Unrecht.

    Sollten Fragen auftreten bitte posten (bringe dann, falls nötig, weitere Infos)

    Danke schon mal für eure Mühe.
     
  2. KPS.EF

    KPS.EF

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    Wenn das wirklich alles ist, wäre es mir als Luftdichtheitskonzept keinesfalls ausreichend.
    Vielleicht gibt es (z.B. in den Ausführungszeichnungen) weitere Hinweise für den/die Bauausführenden?

    Das Trockenbau-LV hat mit einer Ausschreibung nach Standardleistungsbuch nichts zu tun.
    Die Beschreibung hinterlässt bei mir den Eindruck, dass sich der Ausschreibende mit der Materie nicht auskennt.

    Als Bauausführender würde ich umgehend gegen die Qualität derartiger "Planungen" umgehend Bedenken anmelden.

    MfG aus Erfurt
    KPS.EF
     
  3. #3 Gast943916, 02.02.2009
    Gast943916

    Gast943916 Gast

    das hat mit einem LV ganz und gar nichts zu tun...


    Gipser
     
  4. Peeder

    Peeder

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    iss doch genau , was ??

    davon ab, das LV iss schon ein bischen konfus,aber
    das ergibt sich doch wohl.

    so, und nun mal ganz krass, das LV ist zwar beschissen , aber was ist falsch daran ?
    Pos. 1 1-5 GKB 12,5 mm ?

    Wände , 14 ?

    klar geht hervor, einlagig , da zweilagig ja extra beschrieben ist

    ob doppelt gemoppelt, du bis Ausführender, kein Planer. Irgend einen hat sich was dabei gedacht , oder auch nicht, Konstruktiv iss doch nix einzuwenden.

    Schallschutz ? Mindestanforderungen ! was dabei zu beachten ist, steht doch ausser Frage.

    Als Pauschale ? Wo liegt das Problem ? Man muss nur rechnen können. Und Nebenleistungen von besonderen Leistungen unterscheiden können.
    Uninteressant wäre noch, Baustelle kurz besichtigen, muss aber nicht !

    Meine Aufträge sehen so aus, BVH xxxxx in xxxxx , da haste den Plan, statt 180er bitte 200er , mach !!! . Manchmal droht er ( der GU ) auch an, das der Bauherr einen BDT machen will, was soll es !

    Es gibbet schlimmere LV, wenn ich bei jeden Bedenken anmelde, bekomme ich nie wieder was ?
    Bedenken räume ich später aus. Mal sehn,vielleicht rechne ich es mal aus Spass aus.


    Peeder
     
  5. Ryker

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  6. Peeder

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    na denn iss was anderes, man hätte sich ja outen können.:konfusius

    Dann kann man dazu gar nichts sagen , ich bin von einen Verarbeiter ausgegangen, der ein LV hat, und nun sich so seine Gedanken macht.

    Was verdient den so ein Bau-Ing. ??? :respekt

    Peeder
     
  7. VAUPE

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    Ist doch ganz klar, "Prügel?):think
     
  8. Peeder

    Peeder

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    na, dann schicke Ihm mal ein Beispiel.

    Pos. 1
    Nichttragende innere Trennwand (DIN 4103-1)
    als Metallständerwand nach DIN 18 183,
    Wanddicke: 150 mm, Wandhöhe: xxxx mm
    Einbaubereich: I
    Feuerwiderstandsklasse (DIN 4103-1): Keine
    Bewertetes Schalldämm-Maß (DIN 4109) R w,r: 46 dB
    Wand und Deckenanschlüsse starr ausbilden,
    Dämmstoff aus Mineralfaserdämmstoff (DIN EN 13162)
    Dicke: / 40 mm, Rohdichte: 30 kg/m3
    Beplankung: 2 x 12,5 mm LaGyp A (GKB)
    Oberflächengüte der Verspachtelung: Q 2 ( oder andere )
    Hersteller / Fabrikat:
    Lafarge Metallständerwand L12 ______m2 ______EP € _________GP €

    oder glw. Fabrikat ..................

    Damit kann ja sogar ein HMS was anfangen :biggthumpup:


    Peeder
     
  9. VAUPE

    VAUPE

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    Mal noch ne Frage zur Bodentreppe?

    Danke erstmal. Jetzt kann ich die Lage etwas einschätzen.

    Zusatzfragen:

    1. Welchen U-Wert/Dichtwert sollte die Bodentreppe mind. haben? Oder ist das "Wurscht"

    2. Welchen u-Wert hat die Dachhautbzw die Kehlbalkenlage bei o.g. Aufbau.

    3. Ist der Aufbau (Wenn schon nicht das LV) so grundsätzlich o.k. oder gibt es ggf. trotz
    guter Handwerker probleme mit Feuchte? (Hab hier schon div. Schreckensmeldungen
    gelesen

    Danke für ne grobe Einschätzung! :winken
     
  10. #10 Gast943916, 02.02.2009
    Gast943916

    Gast943916 Gast

    wenn ich das richtig sehe, sollst du der Ausführende sein,
    wenn ich deine Fragen dazu lese, denke ich, dass du nicht viel Ahnung davon hast,
    lass es besser sein.....


    Gipser
     
  11. Peeder

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    oder der Andere.

    Planung- Folie auf der Hauptlattung , zielsicherer Trockenbauer - ....


    gibbes für Bau-Ing. einen VHS Kursus ?


    Peeder
     
  12. VAUPE

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    Da solltet Ihr mal die anderen LV´s sehen!

    Mittlerweile hab ich so meine Zweifel als Bauherr (@ Gipser, kann die gern den Bauantrag zusenden):

    Auf Wunsch kann ich mal andere LV`s einspielen (ich befürchte, die sind noch besser)

    Aber bitte nochmal zu meinen Fragen:

    Sind da grobe Schnitzer drin! Was ist mit den U-Werten Dachhaut etc.? Dann hab ich nämlich auch die Sorge, dass Kfw-40 "optimistisch" gerechnet sein könnte.

    Danke nochmal.

    Leider ist es in dieser Phase mehr als schwierig den Planer zu tauschen. Bisher ging es eigentlich ganz gut. Aber jetzt schein es, wo es auf die Details ankommt aus dem Ruder zu laufen.:motz
     
  13. KPS.EF

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    stimmt !!!

    Musst Du aber, wenn Du keine "Bedenken anmeldest, wohl genau so ausführen!?!


    Da ist doch wohl Vorsicht geboten, denn in der Eingangsfrage wird auf Beiblatt 2 der DIN 4109 abgestellt!

    Stimmt vielleicht, insbesondere ist es schlimmer, wenn überhaupt kein LV vorliegt!

    Nur, wenn man Dich lässt, und nicht den Vertrag mittendrin (ohne Begründung) kündigt!


    Zwischenfrage: Ist der Entwurfsverfasser gegebenenfalls auf "Dummenfang" aus?

    (Es sollen ja täglich neue ... aufstehen!)

    MfG aus Erfurt

    KPS.EF
     
  14. KPS.EF

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    Sorry @Vaupe,

    ich war zu langsam ...:)

    zu Deiner Anfrage bzgl. der "KFW 40 - Tauglichkeit" :

    Zur objektiven Berteilung für diesen konkreten Fall müsste man über alle relevanten Objektdaten verfügen!

    Meine persönliche Erfahrungen aus meiner täglichen Messpraxis:

    Die Positiv-Quote liegt unter 50 %, sorry.

    Es lohnt sich mit Sicherheit, die sowohl die geplanten, als auch die praktisch erreichren Effekte einer kritischen Prüfung zu unterwerfen!

    (Schlimmstenfalls drohen bei KFW-Förderung auch Rückzahlungsforderungen!)


    Trotzdem ...

    MfG aus Erfurt
    KPS.EF
     
  15. Peeder

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    warum ? das sind die Anforderungen ,

    Erhöhter Schallschutz nach Beiblatt 2 der DIN 4109 erf. R'w [dB]53
    Wohnungstrennwände und Wände zwischen fremden Arbeitsräumen


    Ob der Trocki das weiss ?

    streiche- setze, D 150 , GKB 2 x 12,5 je seite, CW/UW 100

    :mega_lol: mach ich nicht mehr, die LV tauchen dann massig bei der Konkurenz auf ( ich habe keine, nur Dumpinganbieter ) und deine zwei Tage Arbeit sind für die Katz ! Dies gehört zu den besonderen Planerischen Leistungen und sind gesondert zu vergüten.

    Das geht gar nicht, da ich meine Bedenken, bzw. Änderungen erst absegnen lassen, und dann komm mal so etwas, wie ein Vertrag.


    Hammermässig ? oder so :e_smiley_brille02:

    Peeder
     
  16. VAUPE

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    Bodentreppe

    Moin nochmal,



    hab heute mit dem Verantwortlichen telefoniert: Seine Aussage:

    1. Als luftdichte Ebene ist die Dachhaut geplant wobei die Folie über hinweg First geht. Und die GK direkt auf Folie sei so o.k.

    2. Bodentreppe ist völlig egal, was rein kommt (braucht nicht luftdicht und nicht gedämmt sein)

    Kann ich das so glauben?:(
     
  17. KPS.EF

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    Das separate Abdichten der Bodentreppe wäre dann nicht notwendig, wenn die Decke (in die diese Treppe eingebaut wird) keinen Luftverbund mit der Außenluft besitzt.

    Da die dafür notwendigen Abdichtungsmöglichkeiten sehr begrenzt, zeitaufwendig und teuer sind, ist dieses Detail in der Praxis ein absoluter Schwerpunkt.

    Decken im Dachgeschoss weisen häufig Leckagen auf. Eine Leckageortung mit Unterstützung durch eine Blower-Door-Anlage bringt hier Sicherheit.:28:

    KPS.EF
     
Thema: LV Trockenputz (Dämmung Spitzboden)
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