Auf Egalisationsanstrich bestehen?

Diskutiere Auf Egalisationsanstrich bestehen? im Außenwände / Fassaden Forum im Bereich Neubau; Hallo zusammen, es war ja schon öfters Thema und auch unser Mineralputz scheint mir nach fast einem Jahr ziemlich fleckig zu sein. Ich erhoffe...

  1. #1 Tanguero, 03.02.2009
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    Hallo zusammen,

    es war ja schon öfters Thema und auch unser Mineralputz scheint mir nach fast einem Jahr ziemlich fleckig zu sein.
    Ich erhoffe mir vom Fachmann eine Einordnung der folgenden Bilder.

    Haus von vorne. In der linken Bildhälfte wirft leider ein Baum einen Schatten!

    [​IMG]

    Die Wolkigkeit zieht sich um das Haus herum. Es sind keine Bildfehler durch Komprimierung.

    [​IMG]

    Von hinten sieht es schon ziemlich gruselig aus:

    [​IMG]

    Liegt ein optischer Mangel vor?

    Danke, Tanguero
     
  2. #2 Bauwahn, 03.02.2009
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    Bei dem Farbton schon...

    Tschuldigung, der musste raus. Als Laie in dem bereich würde ich sagen: Ja.
     
  3. #3 schwarzmeier, 03.02.2009
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    :thinkIch sehe hier ebenso einen optischen Mangel . Allerdings will ich mich nicht weiter ohne die Herstelleranweisung zu kennen aus dem Fenster lehnen .:winken
     
  4. #4 Tanguero, 03.02.2009
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    Vielleicht gibt es ja den wolkigen Effekt an der Vorderseite als Lederlook oder so - ganz gewollt?

    @Bauwahn
    Schade, dass Ihnen unsere Farbe nicht gefällt ;)
    Anfangs fand ich gelb auch nicht nicht so ansprechend, aber meine bessere Hälfte hat mir die Augen geöffnet und inzwischen muss ich sagen, dass es mir gefällt. :Brille

    @schwarzmeier
    Aus den "Besonderen Hinweisen" der Firma Weber: (ich habe vielleicht nicht genau unseren Putz gefunden, der Text ist aber überall der gleiche)

    Der Farbton des ausgetrockneten weber.star 220 kann durch natürliche Schwankungen im Rohstoff, durch die Putzstruktur, die Ausführungs- und Austrocknungsbedingungen von unseren Farbtonkarten und Mustern abweichen. Dies stellt aber keine Qualitätsminderung oder berechtigte Materialbeanstandung dar.

    Sollten Farbtonabweichungen aufgrund von Ausführungs- und Austrocknungsbedingungen auftreten, empfehlen wir in Abstimmung mit dem Bauherrn, nach Austrocknung die Fläche mit der Egalisationsfarbe weber.ton 414 zu egalisieren. Dieser Egalisationsanstrich muss in Ausschreibungen und Angeboten vorgesehen werden. ​

    Wir haben mit GÜ gebaut und der hätte eigentlich vom Putzer das Angebot bekommen sollen und den Kostenrahmen entsprechend kalkulieren müssen. Ist scheinbar nicht passiert.

    Wir haben die weißen und die farbigen Flächen nachträglich als Sonderwunsch getauscht. Uns wurde dafür Kostenneutralität versprochen. Der Bauleiter hat uns ausdrücklich zugesichert: "Ein Egalisationsanstrich ist nicht notwendig". (damals waren wir unwissend und haben das nicht hinterfragt, wir kannten dieses Forum noch nicht)
    Wenn die farbigen Flächen wie ursprünglich geplant in den inneren Bereichen gewesen wären, hätte man einen Egalisationsanstrich dafür angeblich durchgeführt, aber nicht für die äußere Fläche (nachträgliche Aussage des Bauleiters.)

    Jetzt behauptet der Bauleiter, er hätte damals gemeint, "technisch nicht notwendig".
    Der GÜ will den Anstrich nicht bezahlen mit der Argumentation, dass wir mit dem Tausch der Farbigkeit die Kosten verursacht hätten. Nur als die Entscheidung anstand, hat uns das natürlich niemand gesagt.

    Inzwischen ist immerhin der Sockelputz (und eine weiße Außenfläche) neu gemacht worden, der Risse bekommen hatte und sehr schief war.
     
  5. Aladin

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    Mir gefällt die Farbe sehr gut, nur mal soviel dazu.
    Hatte bei meinen Angeboten zur Fassade auch von einigen Anbietern versichert bekommen es würde ohne genannten Anstrich bestens funktionieren, andere hatten hatten aus Qualitätsgründen darauf bestanden.
    Da letztendlich die Kosten nur für den Anstrich einen Bruchteil der gesamten Kosten ausmachen werde ich auf jeden Fall diesen auch machen lassen, sehe mich jetzt darin natürlich bestätigt.
    Kann mir eh auch als Laie schlecht vorstellen das es ohne zusätzlichen Farbanstrich bei solchen großen Fläche später alles homogen sein soll.

    Jetzt muss natürlich zum Farbauftrag wieder ein Gerüst gestellt werden, das ist schon ärgerlich.

    Gruß
    Frank
     
  6. #6 Herr Nilsson, 04.02.2009
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    Fakt ist:
    - die Farbe ist echt Geschmackssache:), auch wenn ich den Effekt auf der Fassade interessant finde
    - ein EG-Anstrich ist bei mineralischen Putzen IMMER vorzusehen. Deine Wolkigkeit kann man alleine nicht als optischen Mangel ansehen. Es sei denn Du hast darauf bestanden KEINEN zu bekommen, dann ist das Dein Bier. Hier nicht passiert, aber was sagen denn Verträge dazu? Gibt es welche mit Aussagen diesbezüglich?

    Andersrum:
    - Hat der Bauleiter Dich darauf aufmerksam gemacht, dass es zu den jetzt vorhandenen Erscheinungen kommen kann (OPTISCHER Mangel, der ohne EG-Anstrich keiner ist!)? Hast Du irgendwo vereinbart, dass DU keinen EG-Anstrich haben willst?

    Verträge :deal gucken!
     
  7. #7 Tanguero, 05.02.2009
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    Auf dem zweiten und dritten Bild sieht das Gelb etwas dunkel aus. Das ist die Kamera schuld.
    Das Gelb ist dort genau so hell wie auf der Front.

    Ich habe den Werkvertrag zwar im Augenblick nicht vor mir. Aber darin stand nur dass die Fassade mit Mineralputz zweifarbig verputzt wird, wie in der skizzierten Außenansicht dargestellt. Natürlich haben wir nie auf den Anstrich verzichtet.

    Ich halte es nicht für notwendig, dass Eigenschaften, die bei einem schlüsselfertigen Haus als selbstverständlich angesehen werden können im Werkvertrag explizit zugesichert sein müssen.
    Oder gibt es die Klauseln, "die Heizung pfeift nicht", "der Strom ist konstant", "fließend Wasser ist auch nach 22 Uhr vorhanden", "die Haustüre läßt sich verriegeln", etc.?

    Wir haben den Bauleiter ja extra gefragt, ob nicht ein Egalisationsanstrich vorgesehen sein sollte und er hat gesagt, dass dies nicht notwendig sei. Mit dem Hinweis, dass es bei seinen bisherigen Häusern auch immer ohne gut aussah.

    So, das haben wir natürlich nicht schriftlich. Aber müssen wir das?
    Vielleicht hat der GÜ verpennt den Egalisationsanstrich in seine Kalkulation aufzunehmen, vielleicht will er einfach Gewinnoptimierung betreiben.

    Im Idealfall sollte es folgende Möglichkeiten geben:

    1. Der Putz wird nach den Plänen des Werkvertrags erstellt
    1.a) Alles sieht gut aus => Der Kunde Zahlt den vollen Preis => Alle sind zufrieden
    1.b) Der Putz ist fleckig => GÜ beauftragt Egalisationsanstrich => Der Kunde Zahlt den vollen Preis => Der Kunde ist zufrieden
    1.c) Der Putz ist fleckig => Der Kunde zieht Geld für den Egalisationsanstrich ab => Der Kunde ist zufrieden​

    2. Der Kunde möchte Farbflächen und weiße Flächen als Sonderwunsch tauschen.
    Der GÜ weist ihn darauf hin, dass damit weitere Kosten entstehen können bzw. schränkt die Gewährleistung bzgl. optischer Mängel ein. Der Kunde kann entscheiden ob er nicht lieber auf den Sonderwunsch verzichtet.
    2.a) Alles sieht gut aus => Der Kunde Zahlt den normalen Preis => Alle sind zufrieden
    2.b) Der Putz ist fleckig => Der Kunde Zahlt den normalen Preis und Egalisationsanstrich => Alle sind zufrieden​

    Wenn es nicht ideal läuft, kommen diese Möglichkeiten hinzu:

    3. Der Kunde möchte Farbflächen und weiße Flächen als Sonderwunsch tauschen.
    Der GÜ sagt ihm Kostenneutralität zu, der Bauleiter hält Egalisationsanstrich aus Erfahrung für nicht notwendig. Die Gewährleistung wird durch den Sonderwunsch nicht eingeschränkt.

    3.a) Alles sieht gut aus => Der Kunde Zahlt den normalen Preis => Alle sind zufrieden
    3.b) Der Putz ist fleckig => GÜ beauftragt Egalisationsanstrich => Der Kunde Zahlt den vollen Preis => Der Kunde ist zufrieden
    3.c) Der Putz ist fleckig => Der Kunde zieht Geld für den Egalisationsanstrich ab => Der Kunde ist zufrieden

    Bei uns liegt meiner Meinung nach Fall 3.b) oder 3.c) vor.
    (Das ist jetzt leider ziemlich formal geworden, aber ich kann nicht aus meiner Informatikerhaut :o )

    Jetzt weiß ich immerhin, dass der Putz auch von "Außenstehenden" als nicht ordnungsgemäss erstellt empfunden wird.
     
  8. #8 Tanguero, 05.02.2009
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    Nachtrag

    Ohne unseren Sonderwunsch wäre Fall 1.b) eingetreten wie uns der Bauleiter im Nachhinein mitteilte. Für die kleineren farbigen Flächen sah sich der GÜ durchaus in der Pflicht, die Farbe gleichmäßig zu halten.
    Durch den Sonderwunsch kann dieser Anspruch doch nicht verfallen ohne dass wir darauf hingewiesen wurden?!
     
  9. #9 Herr Nilsson, 05.02.2009
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    Es ging ja auch darum, ob DU irgendwo darauf explizit VERZICHTET hast!?
    Nach BGB ist an einer anerkannte Regel der Technik vorbei nicht automatisch ein Mangel, nur in der VOB ist ein Verstoß gegen die aRdT auch direkt ein Mangel.
    Dann müsstest Du im Zweifelsfall selber zahlen, da Du ja auf den Anstrich hingewiesen worden bist (in welchem Umfang sei jetzt mal dahin gestellt) und diesen nicht wolltest. Ansonsten fällt der Anstrich als besonders zu vergütende Leistung unter "Sowieso-Kosten", die Du zu tragen hättest, weil die ja "sowieso" angefallen wären. Und eben nicht mehr in der "kostenneutralen" Version enthalten waren. Das ist jetzt sehr spitzfindig, aber es ist einfach schwierig, wenn vertraglich nichts vereinbart wurde und alles mündlich lief. Wenn der Bauleiter jetzt 5 Männeken holt die alle bezeugen dass Du den Anstrich nicht wolltest, ist er m.M. nach raus aus der Geschichte.
    Ein Vorschlag zur Güte wäre vielleicht eine Vereinbarung, dass Du die Malerarbeiten bezahlst und der GÜ das Gerüst. Nicht dass was Du hören möchtest, aber wenn der sich querstellt ist das Ganze ein Fall für ein teures und langwieriges Verfahren. Aber gibt ja viele gute Juristen in Bonn, sitzt ja an der Rheinischen-Juristenschmiede-Quelle:mega_lol:!
    (Die könnten da vielleicht was über den Funktionalmangel machen)
     
  10. #10 Tanguero, 05.02.2009
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    @Herr Nilsson

    Wie kommst Du immer darauf, dass wir den Anstrich nicht wollten??
    Bei Vertragsabschluß war es noch nicht thematisiert. Später - kurz vor Aufbringen des Putzes - wurde es vom Bauleiter für nicht notwendig erachtet, aber wir haben niemals signalisiert, dass wir nicht darauf bestehen, falls ein Egalisationsanstrich trotzdem notwendig sein würde.
    Dem Bauleiter haben wir in seiner Aussage vertraut. Anders geht es ja wohl nicht.
    So viel Sachverstand, einzuschätzen dass so etwas wie ein zusätzlicher Anstrich notwendig sein könnte, kann man von einem Bauherren wohl nicht erwarten.
    Sonst hätten wir direkt d.h. ohne GÜ gebaut. Dafür hat der GÜ einen Aufpreis für seinen Gewinn sowie für solche Pannen genommen. Sein Risiko muss er durch die Wahl der richtigen Handwerker und einen guten Bauleiter begrenzen.

    In unserem Vertrag gibt es eine Schiedsgerichtsklausel. Vor Gericht wird es also nicht sofort gehen. Aber ein Gutachter ist ja auch nicht billig...

    Nur damit Du siehst, wie unser GÜ drauf ist:
    Die Erstellung unseres Hauses dauerte drei Monate länger als vertraglich garantiert.
    Unsere Eigenleistungen waren höchstens an zwei Wochen schuld. An einigen Wochen war gar kein Handwerker auf der Baustelle. Ich kann dies anhand von Bildern, die ich jeden Tag gemacht habe, mit viel Arbeit auch nachweisen.
    Der GÜ bot uns als Entschädigung für die Verzögerung NICHTS an.
    Wir haben uns dann nach zähem Ringen auf eineinhalb Monate Mietkosten geeinigt - wobei ich auch mündlich noch kein endgültiges OK dazu gegeben habe - es schwebt irgendwie.
    Der Innenputz ist grob mangelhaft nach DIN 18202. Das hat der GÜ gewusst und uns verschwiegen. Erst der Maler hat uns darauf hingewiesen als der Einzug kurz bevor stand und eine umfassende Ausbesserung nicht mehr in Frage kam. Lediglich im Wohnzimmer und in der Küche wurde noch nachgebessert, was ca. 2000€ gekostet hat. Der GÜ hat sich anfangs geweigert das Geld zu bezahlen, da angeblich wir den Maler beauftragt hätten. Aber der Email-Verkehr bewies das Gegenteil.
    Für den Rest des Hauses - der nicht besser aussieht - bot uns der GÜ 500€ Entschädigung an.

    Ich sehe vor diesem Hintergrund nicht, warum wir uns beim Egalisationsanstrich auf einen Kompromiss einigen sollten.

    Es ist ja nicht der GÜ, der das bezahlen soll, sondern er soll es mit dem Geld tun, dass wir ihm überlassen haben, damit er ein schlüsselfertiges Haus erstellt, das so beschaffen ist wie man es für 335.000€ erwarten kann!

    By the way: Den Außenputz haben wir übrigens noch nicht abgenommen. Der steht als "stark mangelhaft" in der Mängelliste und bei der Begehung hatte der GÜ auch nicht den Mumm dies vor unserer Gutachterin einzuschränken oder abzustreiten.
     
  11. #11 Herr Nilsson, 05.02.2009
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    Bist ja nicht erst seit gestern hier im Forum unterwegs, habs noch grob in Erinnerung:)!
    Daraus könnte man zumindest schließen, dass ihr nach Diskussion nicht darauf bestanden habt einen zu bekommen. Eine Preisminderung habt ihr WARUM nicht vereinbart, wenn doch der Anstrich im Raum stand? Ich verstehe Deine Argumentation und die Antwort auf meine letzte Frage kenne ich auch. Ebenso würde ich Dir ja einfacher sagen können dass Du einen klaren Anspruch hast. Nur fehlt mir die eindeutige Anspruchsgrundlage. Es ist halt schwierig mit der Beweislage, wenn Teile mündlich vereinbart wurden. Dass der Putz optische Mängel hat ist klar, aber wie bereits geschrieben stellen diese Mängel OHNE Anstrich keinen Mangel dar. Die Schuldigkeit des Antrichs gilt es zu beweisen.
    Schiedsgericht:
    Da hast Du ja einen der Schiedsrichter (bzw. das Schiedsgericht) vom deutschen Schiedsgericht direkt um die Ecke. Habt ihr eine besondere Vereinbarung über die Zusammensetzung, oder reicht 1 Schiedsrichter (Regelbesetzung <50.000€)? Bei den Kosten (~2400€/Tag/Schiedsrichter, 6h/Tag) aber uiuiui, denn so sicher wäre ich mir da nicht voll zu "gewinnen". 2 Tage kannste rechnen, wenn die Sache 50/50 ausgeht stehst Du mit leeren Händen da. Derjenige den ich da kenne holt allerdings beim Ortstermin schon ganz gut die Wahrheit aus einem raus........................
     
  12. #12 Tanguero, 05.02.2009
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    Gut, dann ist es eben fraglich ob wir einen Anspruch auf Egalisationsanstrich haben. Wenn es auch dem "Gesunden Rechtsempfinden" widerspricht.
    Wahrscheinlich ein oft strapaziertes Beispiel, aber wenn ich mir ein Auto bestelle und die Seitenscheiben sind total verkratzt und der Verkäufer sagt mir, dass dies manchmal passieren könne und das dies die Funktion nicht beeinträchtigt, ich könne die Scheiben ja ruterfahren. Dann werde ich das auch nicht hinnehmen und mir auf meine Kosten neue Scheiben bestellen. Selbst wenn ich später im Fachjournal lese, dass dies bei diesem Modell vorkommt.

    Wir haben insgesamt noch ca. 10.000€ zurück behalten. Die Kostenvoranschläge für den Egalisationsanstrich und die Ausbesserung des Außenputzes belaufen sich zusammen auf knapp 9.000€. Dann gibt es noch zwei große verkratzte Scheiben zu deren Austausch sich der GÜ im Abnahmeprotokoll verpflichtet hat. (zwei andere wurden schon vom Hersteller ausgetauscht, von daher dürfte die Verhältnismäßigkeit gegeben sein.) Und andere unbehobene Mängel sowie Schäden an unseren Eigenleistungen (aufgeschlagene Wand die schon gestrichen war und Tapete) stehen auch noch an.
    Den Wert aller Mängel kann ich nicht "gerecht" beurteilen. Von daher sehe ich in einem Rundumcheck von einem Schiedsgutachter die einzige Möglichkeit mich gegen die Eloquenz und Dreistigkeit unseres GÜ durchzusetzen und nicht übervorteilt zu werden.
    Soll es doch 2000€ kosten. Wir werden und dem Urteil beugen aber ziemlich kleinlich alle Mängel und bisher unberücksichtigte Minderwerte aufführen. Danach ist endlich Ruhe.

    Wenn ich lese was ich hier so schreibe, klingt es ziemlich verbittert und unnachgiebig.
    Das ist erst so, seit wir eingezogen sind und die Abnahme nicht über die Bühne bekommen.
    Ich hoffe ich werde wieder fröhlicher wenn alles vorbei ist. Jedenfalls schlafe ich nicht besonders gut und das Thema beschäftigt mich ständig.

    Beim Bau finde ich zwei Sachen zum Kotzen:
    1. Kunden die bei der Handwerkerrechnung fünf bis zehn Prozent grundlos einbehalten, weil sich eine Klage für den Handwerker nicht lohnt.

    2. Handwerker oder GÜ die ihre Leistung nicht ordnungsgemäß erbringen, aber den vollen Lohn haben wollen.

    @Herr Nilsson: Ja, ich habe verstanden, Deiner Meinung wurde die Leistung ordnungsgemäß erbracht. Dem würde ich beim Vertragsverhältnis zwischen GÜ und Putzer auch zustimmen. Denn beine sollten sich in der Materie auskennen.
    Beim Verhältnis zwischen GÜ und Bauherrn besteht meiner Meinung nach (und laut Firma Weber) aber eine Aufklärungpflicht. Und die wurde nicht ausgeübt bzw. uns wurde ja im Gegenteil zugesichert, dass kein Ausgleichsanstrich notwendig ist.
    Wie sollen wir da drauf bestehen?
    Wir: Brauchen wir vielleicht einen Egalisationsanstrich (schon mal gehört)
    Bauleiter: Nein das geht auch ohne, bei unseren bisherigen Häusern sah es immer gut aus.
    Wir: Aber wir bestehen in jedem Fall auf einem Egalisationsanstrich!? :irre
    Da hätten wir Fachwissen für haben müssen. Und nur weil jemand behaupten könnte, wir hätten mündlich auf irgend etwas verzichtet, können wir uns nicht einschüchtern lassen.

    Als Schiedsrichter wählen beide Parteien ein Sachverständigen der IHK. Falls wir uns nach zwei Wochen auf keinen einigen, besimmt die IHK einen. Wenn wir das Geld der "Mängelrate" nicht zahlen und sich herausstellt, dass wir hierzu kein Recht hatten, bekommt der GÜ was ihm zusteht und wir zahlen den Gutachter. Wenn nicht, umgekehrt. Klingt fair und das kann ich mit gutem Gewissen durchziehen.
    Jedenfalls lohnt es sich bei der Summe. :)
     
  13. #13 Tanguero, 05.02.2009
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    nachgelesen

    aus dem Werkvertrag:
    "Der Generalübernehmer schuldet die Herstellung so, dass sich das Vertragsobjekt für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Werken gleicher Art erwartet werden kann."​

    aus der Baubeschriebung:
    "Maßgeblich für die Ausführung des Gebäudes sind die Baugenehmigung, die anerkannten Regeln der Bautechnik, die einschlägigen Din-Vorschriften (soweit sinnvoll), diese Baubeschreibung sowie die Werk- und Detailplanung."​

    weiter:

    "Das Gebäude erhält an allen Außenflächen ab Oberkante Keller einen zweilagigen, weiß eingefärbten, mineralischen dampfdiffusionsoffenen Scheibenputz Körnung 2-3 mm, zum Teil farbig abgesetzt und einen rundum laufenden 30 cm hohen Sockel aus grauem, wasserabweisenden Zementputz."​
     
  14. Robby

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    Ich würde einen von der Kammer bestimmen lassen.

    Bei einem Schiedsgutachten ist die Aussage aber ohne "Wenn" und "Aber" Gültig und auch gerichtlich (außer bei schwerwiegendsten Verfehlungen wie geistiger Umnachtung des SV, grober Unfug) nicht mehr Anfechtbar.

    Die Aussagen in der BEschreibung entsprechen dem geltenden Recht.
     
  15. Robby

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    @Herr Nielson

    Auch bei einem BGB Vertrag ist das nicht einhalten ohne Aufklärung ein Mangel, selbst dann wenn der geschuldete Erfolg eingetreten ist. Willsten Urteil :) ?
     
  16. #16 Tanguero, 06.02.2009
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    Bei einem Richter habe ich auch keine Garantie, dass er sich an geltendes Recht hält. Ich kenne z.B. ein krasses Beispiel aus der Familie wo ein Richter Gesetze komplett ignoriert hat und eine total seltsame Urteilsbegründung gezaubert hat. Selbst die beklagte Partei war vollkommen überrascht. - Zufälligerweise ging es auch um Baurecht. Für eine Revision blieb keine Zeit mehr.
    Auch Richter haben einen riesigen Interpretationsspielraum und sind in ihrer Entscheidung unabhägig.
    Und das ist im Grunde auch gut so.

    Es sollte nur nicht darauf hinauslaufen, dass der Gutachter eine gnadenlose Kuschel-Kompromisslinie fährt in der man sich einfach bei allen Forderungen und Angeboten auf der Hälfte trifft. Ohne die "Rechtmäßigkeit" zu prüfen.

    @Robby
    Hast Du schon mal ein Schiedsgutachten angefertigt? Richtet man sich nach den Gesetzen oder sollen am Ende einfach alle gleich glücklich sein? Wie entscheidet man bei Aussage gegen Aussage? Stelle ich mir schwierig vor.
     
  17. #17 Herr Nilsson, 06.02.2009
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    Ja aber wer weiss es denn, ob Du nicht doch irgendwie irgendwo aufgeklärt wurdest (wir, der SV?)? DA sehe ich halt das Problem, BEWEISEN (natürlich auch der Bauleiter)! Wobei ich bei Aussage gegen Aussage hier laienhaft den Fachmann in die Pflicht nehmen würde, schlüssig zu beweisen dass Du aufgeklärt wurdest (schriftlich am besten, würde sowas nie mündlich machen!).
    Nach Flachdachrichtlinie (ich hol mir die demnächst ab Robby:p; und dann bringe ich auch meinen Gelbdruck mit:mega_lol:) kannst Du aber auch vereinbaren wie lange Dein Dach halten soll. Wenn Du sagst "ich möchte 10 Jahre" kannste den GÜ auch nicht nachher auf 30 Jahre Haltbarkeit verklagen, wenn es nach 11 Jahren kaputt ist, "weil er hätte ja auch".
    Das die Fassade merkwürdig aussieht steht ausser Frage, nur die Sache mit dem Beweis bleibt.
    Mein Reden die ganze Zeit. Gesetze, welche Gesetze? §xy der besagt dass Du einen Anspruch auf einen EG-Anstrich hast gibt es nicht.

    Versuch: es gibt SV, die würden Deine Fassade jetzt als anfälliger für Durchfeuchtung ansehen, was man verbinden könnte mit marginaler, aber stetiger erhöhter Wärmeableitung (ergo Energieverlust). Aus der Möglichkeit, dass für wenige Euro bei stehendem Gerüst mit einem Siliconharzanstrich zu vermeiden, könnte man einen Funktionalmangel basteln, eventuell. Also ein Mangel, der nicht direkt einer ist, aber eine Sache, die mit wenig Mehraufwand in der Bauphase hätte höherwertiger hergestellt werden können.
     
  18. #18 Tanguero, 06.02.2009
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    Apropos Flachdachrichtlinie:

    Unsere Dachterrassen sind mit 1 Prozent Gefälle Sonderausführungen. Vorne alles gut. Hinten stand das Wasser ca. 2cm hoch auf einer Fläche von 3qm. Wurde durch Aufbringen einer zusätzlichen Schicht Dachpappe nachgebessert. Jetzt steht das Wasser nicht mehr ganz so hoch. Aber immer noch bis zur Türe.
    Wir wollten vom GÜ eine Garantie, dass es trotzdem auch noch in 30 Jahren dicht hält, bevor wir es so abnehmen. Der Dachdecker weigert sich vorsorglich, hat uns aber angeraten, Bautenschutzmatten unter die Gummilager der Platten zu legen. (Das kaschiert die Pfütze natürlich)
     
  19. #19 Herr Nilsson, 06.02.2009
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    Wie Bitte?
    Welche Platten, Aufbau, Bilder?
     
  20. Robby

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    Schiedsgutachten:

    Eigentlich recht einfach, alle Beteiligten unterschreiben zuvor eine Schiedsgutachtervereinbarung wonach sich die Parteien dem unterwerfen und auch entsprechend die Kosten verteilt werden. Danach geht man an den Vergleich der Soll- Ist- Zustände. Stellt diese gegenüber und nimmt dann sogar mal das Wort "Mangel" in den Mund. Das hat wenig mit geltender Rechtsprechung zu tuen sondern es wird klargestellt welcher Mangel vorhanden ist, wer diesen Verursacht und wie dieser zu beheben oder gegebenenfalls zu mindern ist.

    fertig ist die Laube.

    Flachdachrichtlinie ist geändert worden und Gefällelose Abdichtungen sind JETZT zulässig!

    Also würde man zu dem Ergebnis kommen das auch damals kein Schaden entstehen konnte ;)
     
Thema: Auf Egalisationsanstrich bestehen?
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    ,
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