Wärmeleistung WP in Heizlastberechnung

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  1. #61 Hunsbuckel, 07.02.2009
    Hunsbuckel

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    @lord

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  2. #62 lordbauer, 07.02.2009
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    @HunsBuckel

    Hallo,

    habe mal mit dem von Dir bekommenen Kontakt gemailt. Wir werden uns nächste Woche mal treffen.

    Gruß
     
  3. lulu66

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    Hallo zusammen,

    nun muss ich in diesem Zusammenhang auch mal eine Frage stellen, die mich selbst betrifft und hier passts ziemlich gut rein:

    Ich habe für unser Bauvorhaben (DHH, erstellt von GÜ) vom mit den Kalkulationen betrauten Architekten die "Energieberatung nach DIN 4108-6 und DIN 4701-10" mit Standardparametern erhalten.
    Wie ich nun lese ist die zwar nicht mehr aktuell aber dadurch nicht unbedingt schlecht.

    Was mich aber irritiert, ist dass ich zwar eine Monatsbilanzierung sehe, die die Wärmeverluste in kWh/Monat aufschlüsselt und am Ende einen Heizwärmebedarf in kWh/Monat liefert (maximum z.B. im Januar 2384 kWh bei einer Heizgrenztemp von 12,33, einer mittl. Aussentemperatur von -1,3 und 31 Heiztagen), wie ich aber darüber auf eine spezifische Heizlast komme, die meine LW/WP zu liefern hat, weiss ich leider nicht. Weitere Angaben beziehen sich nur noch auf ganze Jahreshochrechnungen.

    Kann mich da jemand aufhellen? Ich würde mich gerne übers Wochenende umschauen, aber der Archi hat natürlich Wochenende...

    Dass das noch nicht ganz ausreicht, weil die Warmwasserbereitung in dieser Monatsbilanz nicht auftaucht, weiss ich.

    Thnx
    Lutz
     
  4. Julius

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    Ganz einfach: gar nicht!

    Das eine hat mit dem anderen praktisch nichts zu tun.
    Die Heizlast muß gesondert und detailliert ermittelt werden.
    Und bitte mit realen Werten, von der tatsächlichen Klimazone bis hin zu den gewünschten Raumtemperaturen (ich friere bei 19°C im Bad, auch wenn die Norm meint, daß es für alle Leute genügen müßte...).
     
  5. lulu66

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    Ok, danke. Dann jage ich die Pläne mal zum wbs-Wärmebedarfservice...
     
  6. #66 lordbauer, 31.10.2009
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    Hallo,

    und lass Dir von denen gleich auch die FBH auslegen.
     
  7. lulu66

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    Das habe ich auf jeden Fall vor.
    Dabei kommt aber direkt die erste Frage, die vielleicht hier aus Erfahrung beantwortet werden kann:

    Ich möchte als Innentemperatur entgegen der Norm für Wohnräume 21° (Flure und Dielen 20°) angeben (Frau friert schnell).
    Bäder sollen ebenfalls bei 21° liegen, bei Bedarf soll das per elektr. Handtuchhalterheizung (ohne hydraulische Kopplung) kurzfristig erhöht werden.

    Im Keller (Weisse Wanne mit Wärmeisolierung, unbeheizt, innerhalb der thermischen Hülle) ist ein Bastelkeller, da reicht unbeheizt. Die paar Stunden, die ich dort im Monat verbringe, kann ich mit einem Heizlüfter oder ähnlichem arbeiten.
    Im Wasch- und Trockenraum (auch im Keller) sieht es schon anders aus. Benötigt man zum Wäschetrocknen dort eine Heizung oder reicht da generell die KWL? Falls nicht, könnte dort ein Flächenheizkörper eingesetzt werden, der mit dem niedrigen Vorlauf der FBH zurecht kommt.

    Wenn ich das alles richtig verstehe, müsste es also beim Arbeitsauftrag für die Bedarfsberechung reichen, wenn ich 20° für Flure und Dielen, 21° für Wohnräume und Bäder und den Keller als nicht beheizt angebe.

    Passt das und machen meine Überlegungen Sinn?

    Danke
    Lutz
     
  8. Julius

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    Das geht damit nicht schnell. Dafür braucht man stattdessen Schnellheizer (eine Art festmontierter Heizlüfter) oder evtl. alternativ IR-Strahler (die heizen dann nicht die Luft, sondern nur Körper/Gegenstände).
     
  9. lulu66

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    Gut zu wissen, danke!
    Aber stehe ich alleine da mit dem Gedanken, das Bad nicht permanent auf 24° beheizen zu wollen bzw. wenn ich das so haben will, ein paar Stunden vorher das ERT hochdrehen zu müssen?
     
  10. #70 fmw6502, 01.11.2009
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    Ich hoffe der Architekt des GÜ kennt Deine Überlegungen. Neben den eigentlichen Wunschraumtemperaturen spielt die jeweilige Dämmung und Wärmespeicherfähigkeit eine große Rolle.

    Lufttemperatur ist nicht alles, in der Werkstatt dauert es im Winter sehr lange bis es annehmbar ist. Ist die EG Bodendämmung für einen unbeheizten Keller ausgelegt?

    Dazu kommen noch Überlegungen wenn warme/feuchte Luft in einen unbeheizten Kellerraum kommen kann, Da ist dann schnell dann Feuchtigkeit ... an den Wänden.

    Gruß
    Frank Martin
     
  11. #71 lordbauer, 01.11.2009
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    Hallo,

    korrigiert mich bitte wenn ich falsch liege aber das ganze verhält sich doch so.

    Will "Frau" höhere Raumtemperaturen kommen bei der Heizlastberechnung eben mehr Watt raus die man benötigt.

    Will man es wärmer haben muss man die Quelle und die WP anders dimensionieren bzw. "Mann" nimmt in Kauf, daß unter Umständen der Heizstab der WP das eine oder andere mal benötigt wird.

    Gruß
     
  12. lulu66

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    Die Überlegungen sind bekannt, die Planung auf einen unbeheizten Keller ausgelegt.
    Die U-Werte in der Energieberatung nach 4108-6 und 4701-10 passen auch dazu:
    Kellerfußboden: 0,205
    Außenwand gegen Erdreich: 0,259

    Die warme/feuchte Luft darf dann natürlich nicht in die nur als Abstellraum genutzten Räume kommen, denn da ist keine Heizung geplant und die KWL-Planung ist noch nicht abgeschlossen.

    @lordbauer: Wenn Frau aber 21° immer haben will, dann sollten die ohne Heizstab geschafft werden. Dass so ein Angststab im tiefsten Winter mal unterstützt, halte ich für legitim (wenn er denn verbaut ist), aber generell sollte der aus bleiben.
     
  13. #73 fmw6502, 01.11.2009
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    Dann sprich mal am Montag mit dem Architekten, über die Benutzung vom Keller.

    Frag ihn z.B. mal, welche Kellertemperaturen sich im Winter ohne Heizung einstellen, wie lange es braucht, Dein Bastelwerkzeuge mit 2kW Heizlüfter aufzuwärmen und wohin die Feuchtigkeit beim Trocknen hin soll, egal ob geheizt wird oder nicht.

    Falls Ihr die KWL als Lösung anseht, dann frag ihn mal woher die Zuluft kommen soll und wie warm/rel. feucht diese ist - insb. im Sommer.

    Gruß
    Frank Martin
     
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