Gerüstbauer baut zu spät

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  1. Popeye

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    Hallo,

    Vorinfo: Altbau-Renovierung. Ich kämpfe gerade mit einer Frage, bei der ich um Hilfe bitte:

    Ich habe dem Gerüstbauer seinerzeit wie abgesprochen 3 Wochen, bevor der Dachdecker anfangen wollte, Bescheid gesagt, wann ich das Gerüst brauche. Kurz vorher wollte ich nochmal klären, ob alles in Ordnung geht, und bekam die Auskunft, dass man leider, leider nicht mehr dazu käme und das Gerüst 1 Woche später erst steht...

    Ich habe Druck gemacht, der Archi hat Druck gemacht, hat alles nix genützt. Der Dachdecker konnte erst eine Woche später anfangen, und infolgedessen auch der Gipser (beide haben sich sehr beeilt, muss man sagen). Dieser hätte Anfang Dezember noch 2 Tage für den Egalisationsanstrich gebraucht, als der Schnee kam :mauer

    Seither ist es entweder zu kalt oder zu nass, das Gerüst steht jetzt seit 2 Monaten vor sich hin und kostet Geld.

    Irgendwie sehe ich nicht ein, diese 2 Monate voll zu bezahlen. Natürlich ist das dumm gelaufen, aber insgesamt geht die längere Standzeit doch auf die Kappe des Gerüstbauers. Wie seht Ihr das? Bin ich da unverschämt?
     
  2. Dachi

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  3. Popeye

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    Ja, eben, lt. Vertrag sollte 3 Wochen vorher schriftlich der genaue Termin mitgeteilt werden (war einfach bei der Renovierung nicht einzuschätzen, wann genau wir das Gerüst brauchen).
    Habe ich dann auch per Fax gemacht. Hat leider doch nicht geklappt, mit den bekannten Folgen.
     
  4. #4 HolzhausWolli, 06.02.2009
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    Dachi hat zwar recht, aber in diesem Fall kommt es wohl auch darauf an wie der Gerüstbauer dazu steht wenn er denn mal damit konfrontiert würde.

    Andererseits steht ja das Gerüst nun auch länger als beauftragt und die Ursache ist nunmal sein verspätetes Aufbauen.

    Ich würde dem Gerüstbauer einen Kompromiss andienen (FiftyFifty?). Könnte schon klappen. Notfalls sollen die behinderten Handwerker was dazu schreiben.

    Ist zwar dann wettermäßig durchaus dumm gelaufen und die Woche Verspätung hätte ebenso keine weiteren Beeinträchtigungen bereiten können, aber es ist nun mal so wie es ist. Einfach so laufen lassen wäre Dir gegenüber deshalb nicht fair, daher ist die Angelegenheit kompromißwürdig.

    So jedenfalls sehe ich das.... good luck

    Nachtrag:
    Na also...da haben wir es ja. Nun muß er sich bewegen, wenn er keine Gegenforderungsaufstellung bekommen will. Deshalb: Einigt euch partnerschaftlich und gut!
     
  5. Popeye

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    Ok, also völlig unverschämt bin ich nicht, das wollte ich nur wissen.

    50/50 schwebte mir auch vor. Mal sehen, ob man sich da einigen kann.

    Danke für die Antworten!
     
  6. #6 pauline10, 07.02.2009
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    Aber das muß eine Hausfrau ja nicht wissen!!
    Also gegenüber den Handwerkern ist der BH voll in der Verpflichtung das Gerüst rechtzeitig zur Verfügung zustellen, wenn er es denn anbietet.

    Der Dachdecker kann ja auch sein eigens Gerüst nutzen oder sich selbst um ein Gerüst bemühen und es selbst in Rechnung stellen. Dann muß er sich selbst darum kümmern , daß es rechtzeitig aufgebaut wird.

    Der Gerüstbauer war in der Verpflichtung es rechtzeitig aufzubauen. Wenn diese Verienbarung beweisbar ist, Zeugen und Aufzeichnungen sowie evtl. Einzelverbindungsnachweis über geführte Tel. Gespräche könnten ausreichend sein, müssen aber nicht bei Gericht anerkannt werden. Briefe können aber auch "verloren gehen", Einschreiben kann "versehentlich leer gewesen" sein.

    Ein Schneiderlein aus Königstein soll da sehr kreativ gewesen sein.

    Hat er diesen Auftrag beweisbar mit vereinbartem Termin angenommen wird er Schadensersatzpflichtig wenn er die Vereinbarung abändern möchte und keine Zustimmung findet.

    Forderungen wegen der dann erforderlichen längeren Standzeit wären nach dieser Überlegung völlig aus der Luft gegriffen.

    pauline
     
  7. #7 HolzhausWolli, 07.02.2009
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    DAS klingt aber schon danach, daß der Gerüstbauer es zwar bedauerte aber sich sehr wohl im Verzug bezüglich der wie auch immer gemachten Vereinbarungen sah.

    Ergo:Es müßte schon mit sehr unverfrorerener Dreistigkeit einhergehen, wenn er sich daran nun nicht mehr erinnern möchte.

    @ Popeye: Sag mal bitte an welche Summe ca. 50% der Mehraufwendungen durch die längere Gerüstmietzeit wären.... nur damit wir mal wissen, wofür jemand seinen Ruf versauen würde, weil er einen Haken in der Auftragsvergabe "findet". Wenn er es im vorliegenden Fall täte....
     
  8. Popeye

    Popeye

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    Noch ist es nicht akut, wir warten noch auf die besagten 3 Tage ohne Regen und/oder Frost...

    Ich sage Bescheid, wie's ausgeht!
     
  9. bemi

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    Bei uns werden Schlechtwettertage von der Standzeit abgezogen.
    bemi
     
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