Festpreis Badsanierungsangebot zurückgezogen nach Arbeitsbeginn

Diskutiere Festpreis Badsanierungsangebot zurückgezogen nach Arbeitsbeginn im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, Was meinen sie zu diesem Fall: Famille 'A' renoviert ein Badezimmer & Gäste WC. Der Auftragnehmer 'B' ist ein freund der Famille und...

  1. #1 tobyt123, 06.02.2009
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    Hallo,

    Was meinen sie zu diesem Fall:

    Famille 'A' renoviert ein Badezimmer & Gäste WC. Der Auftragnehmer 'B' ist ein freund der Famille und macht ein Festpreisangebot.

    Famille A hat das Angebot nicht unterschrieben aber B fängt trotzdem mit der Arbeit an. Zwei Tage nach beginn der Arbeit merkt B, dass die Arbeit aufwendiger ist als geschätzt. Auf Grund dessen macht B ein mündliches Angebot - B bekommt ein Freundschafts-Stundenlohn und Famille A darf alle Sanitärgegenstande selbe kaufen. Beide Partien profitieren angeblich davon.

    B macht im lauf des Auftrags einen Fehler nach dem Nächsten und hält sich nicht an das, was bei der Badezimmerplanung mündlich vereinbart wurde. Am Ende ist die Stimmung zwischen A und B sehr schlecht.

    A hat im lauf des Auftrages zweimal Bargeld an B ausbezahlt und weigert sich noch eine Zahlung zu machen vor der Abnahme.

    B stellt die erste offizielle Abschlagsrechnung auf. Auf einmal verlangt B einen Stundenlohn zweimal so hoch wie das was mündlich vereinbart wurde. Außerdem stimmt auch die Anzahl von geleisteten Stunden nicht. Ein Stundenzettel wurde von A nicht unterschrieben.

    Die gesamt kosten von A sind mittlerweile hoher als die Summe im ersten Angebot obwohl die Arbeit nicht Fertig ist. B schreibt noch dazu dass, keine Gewährleistung auf von A geliefertes Material gegeben werden kann.

    Was für Optionen hat Famille A jetzt? Die Famille ist ohne Bad/Dusche seit 5 Wochen mit keinem Ende in Sicht.
     
  2. Julius

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    Sie hat die Wahl zwischen Pest und Cholera.

    Sicher ist nur das Gegenkonto: Lehrgeld !

    Rechtlich gesehen gilt die letzte mündliche Vereinbarung.
    Fragt sich nur, ob A dies nachweisen kann, da B wohl etwas anderes behaupten wird...

    Das mit dem Gewährleistungsausschluß trifft zu.
    Frage mich allerdings, wieso sich A auf sowas (bauseitige Gestellung von Material) einläßt. Das birgt große Risiken, ohne dementsprechenden Vorteil.

    Gibt es wenigstens Quittungen oder zumindest Zeugen für die Barzahlungen???


    Fazit:
    Ihr habt gute Chancen auf den Preis des dümmsten Bauherrn des Monats. :respekt
     
  3. mc3d

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    Na na na, Vertrauen in Handwerker sollte eigentlich keine Dummheit sein. Ich würde mich an die zuständige Innung wenden, den Sachverhalt ausführlich schriftlich darlegen und um Prüfung bitten.
     
  4. #4 kalauer71, 07.02.2009
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    Ich als Außenstehender würde diesen Fall so interpretieren:
    Familie A will ihr Badezimmer kostengünstig (sprich schwarz) renovieren lassen und fragt daher einen Freund der Familie. Da man ja das ganze schwarz haben will vergleicht man nicht groß oder fragt nach Referenzen - Hauptsache günstig.
    Als der Freund der Familie dann anfängt merkt man, dass es mit den handwerklichen Fähigkeiten des Freundes nicht so weit her ist wie gedacht und man fängt an, am Preis herum zu diskutieren. Der Freund sieht seine Felle davonschwimmen, befürchtet sein Geld nicht zu sehen und versucht das Ganze jetzt offiziell zu machen - mit Rechnung und allem. Dass die offizielle Rechnung höher ist wie der Preis ohne Rechnung ist eigentlich logisch - sonst würde ja alles offiziell mit Rechnung gemacht werden.
    In meinen Augen hätte die Familie am Anfang die Notbremse ziehen sollen, als die Qualität der Arbeit nicht gestimmt hat und den Freund wieder mit freundlichen Worten nach Hause schicken sollen und die bisher geleistete Arbeit anteilig zu dem vereinbarten bezahlen. Und den Rest von jemandem machen lassen der es wirklich kann.
     
  5. R.B.

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    Also wenn ich das richtig interpretiere, dann ist hier von einer, ich nenne es mal "Freunschaftsdienst-Baustelle", die Rede. Gleichzeitig fallen aber so Dinge wie "Angebot unterschreiben", "Abnahme", "Rechnungsstellung".

    Mal ehrlich, habt Ihr tatsächlich geglaubt, daß er die Baustelle offiziell zum halben Stundensatz macht?

    Ich formuliere es mal vorsichtig, "da haben beide Parteien aneinander vorbeigeredet".

    Wie jetzt die Kurve kriegen, das ist die Frage.

    Ich würde die gestellte Rechnung nehmen und mir den Empfang des Geldes bestätigen lassen (habt Ihr ja anscheinend schon bezahlt). Dann habt Ihr zumindest mal was in der Hand.
    Wird er den Empfang nicht bestätigen, dann könnt Ihr das Geld unter Lehrgeld verbuchen da jeglicher Nachweis fehlt. Fraglich ist auch, ob die Bezahlung einer Abschlagsrechnung bereits zu einer Anerkennung der erbrachten Leistung führt.
    Bestätigt er den Empfang, dann eine Frist setzen bis wann die Sache zu Ende gebracht wird und klären zu welchen Bedingungen (Kosten), oder gleich den Auftrag kündigen und jemanden anders beauftragen.

    ACHTUNG ! Für Rechtsberatung sind Anwälte zuständig.

    Gruß
    Ralf
     
  6. #6 HolzhausWolli, 07.02.2009
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    Ohne Zweifel dumm gelaufen und wieder mal ein Beispiel mehr, wie unglücklich Freundschaftsdienste ausgehen können.

    Ich kann nur raten schnellstmöglich eine Arbeitseinstellung herbeizuführen, eine Restzahlung vereinbaren, durchatmen, und einen anderen Fachmann mit der Fertigstellung beauftragen.

    Da wird nix besser oder billiger und die Freundschaft ist eh dahin.

    In jeglicher Hinsicht ein teures Badezimmer!
     
  7. bernix

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    ...das seh ich nicht so kritisch...bei meinen Freunden weiss ich was die leisten koennen.
    Bei einem echten Freund waer das Problem keines...

    Wer reisst denn alle Baeder auf einmal raus...:irre
     
  8. #8 HolzhausWolli, 09.02.2009
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    Der "Freund" arbeitet nicht wie vereinbart, vermurkst die Sache teilweise und möchte aber doppelt so hoch bezahlt werden als vereinbart war.

    Ich nehme an daß die "Freundschaft" schon mal harmonischer war als momentan, von daher sehe ich das schon mehr oder wenig kritisch, was den Bestand der Freundschaft angeht. Allerdings kann man vor dem Hintergrund auch deutlicher werden und konsequenter entscheiden.

    Das sind eben die Schattenseiten der Schattenwirtschaft :shades
     
  9. #9 Ralf Dühlmeyer, 09.02.2009
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    Liebe Leute, macht mal bitte halblang mit den Schwarz&Samstag Vorwürfen.
    Ich lese da etwas von Angebot und Unterschrift - also einem ganz normalen Vertragsverhältniss.
    Und ein Freunschaftsstundenlohn hat auch nichts mit Schattenwirtschaft zu tun.
     
  10. Julius

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    Die erfolgten BaT-Zahlungen ohne Quittung (und auch nicht auf Grundlage jenes Angebots) aber vielleicht schon...?
     
  11. #11 HolzhausWolli, 09.02.2009
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    Könnte Ralf recht haben, aber ich denke mal halb so und halb so, o.ä. (zuviel Freundschaftspreis hier und Freundschaftsdienst da)

    Vielleicht ist tobyt123 ja so nett und ehrlich und klärt uns auf?!
     
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