Nachweis der Vollgeschossigkeit!

Diskutiere Nachweis der Vollgeschossigkeit! im Außenwände / Fassaden Forum im Bereich Neubau; Hallo Baugemeinde, Unser Baueingabeplan liegt vor. nun sehen wir, dass unser einfamilienhaus nun aus zwei vollgeschossen besteht, weil wir...

  1. #1 Formond, 07.02.2009
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    Hallo Baugemeinde,

    Unser Baueingabeplan liegt vor. nun sehen wir, dass unser einfamilienhaus nun aus zwei
    vollgeschossen besteht, weil wir unter dem dach 2/3 der grundfläche überschreiten.
    Zitat: Nach Art. Abs. 5BayBO ist ein Geschoss ein Vollgeschoss, wenn 2/3 (66%)
    der Grundfläche die Höhe von 2,30 überschreiten.
    wir liegen bei 71%.
    Aber warum muß ich dann meinen kniestock von 70 cm einhalten:mauer


    Gruß Formond
     
  2. #2 ManfredH, 07.02.2009
    ManfredH

    ManfredH Gast

    Du meinst Art. 2
    Das bezieht sich aber auf die alte, nicht mehr gültige BayBO.
    In der aktuellen, seit 1.1.2008 gültigen BayBO gibt´s den Vollgeschossbegriff nicht mehr.
     
  3. #3 Formond, 09.02.2009
    Formond

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    Hallo,

    ja stimmt, hab ich ganz vergessen.
    hab ich da irgendwelche nachteile, wenn ein geschoß zum vollgeschoß wird?

    Gruß Formond
     
  4. Bib007

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    Wer entscheidet eigentlich, wie hoch ein Haus werden darf bzw. wie viele Stockwerke?

    Ich meine jetzt, wenn es keinen Bebauungsplan gibt (Bayern, also BayBO ist gültig). Ist das dann ermessenssache der Gemeinde odr gibts da allgemein Vorschriften?
     
  5. #5 Baufuchs, 09.02.2009
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Wenn

    es keinen Bebauungsplan gibt, ist das hier geregelt.

    Es sei denn, das Grundstück liegt im Außenbereich, dann gilt dies.
     
Thema: Nachweis der Vollgeschossigkeit!
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