Dampfsperren unter Laminat?

Diskutiere Dampfsperren unter Laminat? im Estrich und Bodenbeläge Forum im Bereich Neubau; Hallo zusammen, ich bräuchte mal euren Rat: Wir haben einen Neubau (Bodenplatte)- der Zementestrich liegt nun schon ca. 3,5 Monate - so lang...

  1. #1 EasyJoe, 07.02.2009
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    Hallo zusammen,

    ich bräuchte mal euren Rat:

    Wir haben einen Neubau (Bodenplatte)- der Zementestrich liegt nun schon ca. 3,5 Monate - so lang haben wir auch schon geheizt und gelüftet etc. Seit ca 1,5 Monaten haben wir einen Baultrockner im Einsatz.

    Nun meine Frage - ist es nötig unter das Laminat eine Dampfbremse zu bringen? Die Meinungen bzgl. des Entweichens von Restfeuchte und Schimmelbildung gehen hier auseinander.

    Vielen Dank für eure Meinung!
     
  2. Peeder

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    Dampfbremse hat unter dem Laminat nix zu suchen.

    Restfeuchte Estrich und Verlegung Laminat, Feuchte messen ( oder lassen ) , Verlegeanleitung beachten.

    Peeder
     
  3. #3 EasyJoe, 07.02.2009
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    kann ich die Restfeuchte ohne zerstörende Tests selbst ermitteln? Gibt solche Gerät zu leihen?
     
  4. Robby

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    Bei Laminat gibt es zum Teil auch Schäden aus nachstoßender Feuchte aus Betondecken. So einfach kann man das nicht abhandeln.

    Die Restfeuchte kann sicher nur zerstörend per CM Messung ermittelt werden. Eine andere Methode wäre auch zerstörend und nennt sich "Darren" wobei die Probe im Ofen getrocknet wird.

    Eine dielektrische Prüfung ist nur als "Anhaltswert" zu gebrauchen und schwankt stark mit Art und Qualität der Messgeräte
     
  5. #5 EasyJoe, 07.02.2009
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    an wen kann ich mich bzgl. der Feuchtemessung wenden? sollte man dann grundsätzlich keine Dampfbremse /sperre - in Form einer Folie unter der Trittschalldämmung - aufbringen?
     
  6. Berni

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    Tach EasyJoe,

    aus Gewährleistungsgründen solltest Du nach den Angaben des Laminatherstellers verfahren.
    Egal, ob sinnvoll oder nicht.

    Zum Beispiel an den Händler, wo Du Dein Laminat kaufst.
    Oder frag den Estrichleger, ob er Dir gegen Bezahlung eine Feuchtemessung macht.
     
  7. R.B.

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    Bevor es vielleicht zu Missverständnissen kommt hier meine Laien-Bodenleger-Meinung.

    Bei den Verlegeanleitungen die ich bisher gesehen habe (die Menge ist zugegeben nicht repräsentativ) war immer von einer Folie bzw. Dampfsperre die Rede.
    Ob notwendig oder nicht, wenn´s in der Verlegeanleitung so steht, würde ICH nicht davon abweichen.

    Es gibt auch Trittschalldämmung mit Alufolie die verklebt wird.

    Aber wie gesagt, Laienmeinung.

    Gruß
    Ralf
     
  8. #8 Jürgen Jung, 08.02.2009
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    yupp!!

    wenn es teures Laminat ist oder eine Riesenfläche, dann würde ich auch nicht verzichten wollen, auch wenn es meiner Meinung nach unsinnig ist

    es entbindet aber nicht von der Restfeuchtemessung, dazu ist ja alles oben schon gesagt
     
  9. #9 NormHolz, 14.02.2009
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    MAN M U S S !!!

    Der Gesetzgeber schreibt vor das auf allen Mineralischen Untergründen egal welchen Alters immer eine 0,2mm Dampfbremse eingebaut werden MUSS !!

    Sonst haben Sie keine Garantien. Und die durchstoßende Feuchte wird Ihnen schon zeigen warum sowenig PE-Folie soviel wert sein kann.

    Auch Herstellergarantien greifen dann nicht mehr.

    MfG
     
  10. #10 Jürgen Jung, 14.02.2009
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    1. wo steht das im Gesetz?
    2. Seit wann greifen Herstellergarantien? Das habe ich noch nie erlebt, die finden immer ein Schlupfloch, und wenn irgendwo im Kleingedruckten steht, man darf Laminat am Freitag den 13. nicht verlegen
     
  11. R.B.

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    Ich wußte nicht, daß sich unsere Politiker in Berlin jetzt auch schon mit PE-Folie auf einem Estrich beschäftigen.
    Vielleicht sollte ich meine Meinung über Politiker doch überdenken. Die arbeiten anscheinend mehr als ich mir bisher vorstellen konnte. :D
    Vielleicht ist die Folie sogar eine Frage der nationalen Sicherheit. :yikes

    Gruß
    Ralf
     
  12. #12 NormHolz, 14.02.2009
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    Ähhhmmm Hallo ???:winken

    Da müssen wohl ma wieder welche auf die Schule .. :sleeping

    VOB, Teil C, DIN 18 365

    DIN 18299 Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten aller Art
    DIN 18365 Bodenbelagsarbeiten
    DIN 18356 Parkettarbeiten
    DIN 18367 Holzpflasterarbeiten
    DIN 280 Teil 1 Parkett – Parkettstäbe – Parkettriemen- Tafeln
    DIN 280 Teil 2 Parkett – Mosaikparkettlamellen
    DIN 280 Teil 5 Parkett – Fertigparkett – Elemente
    DIN 281 Parkettklebstoffe, Anforderungen, Prüfung
    DIN EN 13329 Laminatboden – Spezifikationen, Anforderungen

    Teilzitat "Alle schwimmend verlegten Hartbodenbeläge müssen mit einer Dampfbremse (PE-Folie) zum Schutz gegen nachstoßende Restfeuchtigkeit verlegt werden. (Stand der Technik)"

    Hier der Auszug der EPLF (EUROPEAN PRODUCERS OF LAMINATE FLOORING)

    "Vor Verlegebeginn ist
    grundsätzlich wieder eine 0,20 mm dicke PEFolie
    oder gleichwertig in der bereits dargelegten
    Art und Weise zu verlegen."

    Ich kenne ausserdem keine Hersteller der bei einer Berechtigten Reklamation nach auswegen sucht !! Wenn Ihr einen habt, dann ist es der falsche Lieferant !
     
  13. #13 Jürgen Jung, 14.02.2009
    Jürgen Jung

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    ja, so kann nu ein Händler sprechen, und wer hier noch mal zur Schule muss, ist auch klar, oh je, wie peinlich gehts denn noch?

    Naja, bei einem verdeckten Benutzernamen ist ja wohl keine Vorsicht geboten
     
  14. Robby

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    *Klugscheißmodusan*

    Die VOB ist eine Allgemeine Geschäftsbedingung und keine aRdT. Stand der Technik wäre ohne Aufklärung des AN ein Mangel. Es gelten die aRdT zum Ausführungszeitpunkt.
     
  15. Robby

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    Gesetzgeber

    Den Gesetzgeber interessiert nur die öffentlich-rechtliche Komponente. Dem isses ziemlich wurscht ob das Laminat schön oder unschön, richtig oder falsch ist.

    Ich wüßte kein "Gesetz" in dem eine PE Folie steht nicht mal im StGB

    *klugscheißmodusaus*
     
  16. #16 Jürgen Jung, 14.02.2009
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    den liebe ich :)
     
  17. Robby

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    Was nicht bedeutet das keine Dampfbremsfolie/Sperre da hingehört ;) Geht nur um den Grundsatz
     
  18. R.B.

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    Richtig.
    Und dabei hat er sich soviel Mühe gemacht und die DINs rausgekramt. :D

    Und was haben wir jetzt aus der ersten Unterrichtsstunde hier gelernt?

    Gruß
    Ralf
     
  19. Robby

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    DAs es hier kein Gesetz gibt.... außer das AGB Gesetz solange konkludent vereinbart :konfusius
     
  20. #20 ozonhole, 25.02.2009
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    ... und was haben wir gelernt?

    Ja, was denn jetzt? Dampfbremse ja oder nein?
    Was ist z.B. mit einem Estrich, der schon einige Jahre alt ist? Hat der immer noch Restfeuchte und eine Dampfbremse ist erforderlich oder ist der auch irgendwann mal trocken?
    Wolfgang
     
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