KfW-Zuschuß

Diskutiere KfW-Zuschuß im Energiesparen, Energieausweis Forum im Bereich Altbau; Es gibt ja zwei Zuschussvarianten bei der KfW A. 10% oder mehr B. 5% Bei Variante B erhält man die 5% nur, wenn man die EnEV einhält und...

  1. DeSc

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    Es gibt ja zwei Zuschussvarianten bei der KfW

    A. 10% oder mehr
    B. 5%


    Bei Variante B erhält man die 5% nur, wenn man die EnEV einhält und alle Flächen dämmt.

    Meine Fragen dazu:

    Wie ist der Nachweis zu führen, dass die komplette Fläche gedämmt wird und wie, dass die EnEV eingehalten wurde?

    Was ist, wenn nur noch der Rest zu dämmen ist, gibt es dann für diese Teilfläche einen Zuschuß?


    Bei Variante A stellen sich mir folgende Fragen:

    Verstehe ich es richtig, dass Bedingung ist, dass das Haus als solches den Standart eines Neubaus erreichen oder überschreiten muß und nicht nur die Ausführung der Einzelmaßnahme?

    Wie sieht es hier aus wenn noch Teilflächen zu dämmen sind? Bekommt man den Zuschuss oder nicht?


    Gruß

    DeSc
     
  2. #2 VolkerKugel (†), 07.02.2009
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    Weiter offen ist noch folgende Frage.

    Vor allem, wenn die bereits gedämmte Fläche nicht mehr den neuesten Anforderungen der EnEV entspricht.

    Dazu heißt es im Merkblatt - CO2-Gebäudesanierungsprogramm - Zuschuss (430)
    (Datum: 01/2009 - Bestellnummer: 140 191) nur: "Ausnahmen vom Umfang der Maßnahmen (z. B. es können nur drei von vier Außenwänden gedämmt werden) sind möglich und vom Sachverständigen plausibel und detailliert zu begründen."

    Was als Grund anerkannt wird kann ich leider nicht in Erfahrung bringen.

    Gruß

    Andreas
     
  4. #4 VolkerKugel (†), 08.02.2009
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    Da steht´s doch ...

    "Ausnahmen vom Umfang der Maßnahmen ... sind möglich und vom Sachverständigen plausibel und detailliert zu begründen."

    ... Du brauchst dazu eh´ einen von der KfW anerkannten "Sachverständigen".

    Also such´ Dir einen der sich das ansieht und Deine Chancen abschätzt.
     
  5. DeSc

    DeSc

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    In einer Demokratie gehe ich davon aus, dass ich als Bürger über alle mich betreffenden Entscheidungen, die denen zugrunde liegenden Bestimmungen, einsehen kann.

    Gruß

    Andreas
     
  6. #6 VolkerKugel (†), 08.02.2009
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    Das war ...

    ... jetzt etwas verschwiemelt.

    Meinst Du mit "einsehen" reingucken oder begreifen?
     
  7. DeSc

    DeSc

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    Ich meine "reingucken" - das "Begreifen" liegt ja in der eigenen Verantwortung.

    Gruß

    Andreas
     
  8. #8 VolkerKugel (†), 08.02.2009
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    Also ehrlich ...

    ... "reingeguckt" hast Du ja jetzt und "begriffen", dass Du jemand vor Ort brauchst hoffentlich auch. Oder :confused:
     
  9. DeSc

    DeSc

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    Wir reden aneinander vorbei. Ich schlage vor, Du ließt noch mal worum es mir geht! :Roll

    Gruß

    Andreas
     
  10. DeSc

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    Auf eine diesbezügliche Anfrage an die KfW erhielt ich folgende Antwort:

    "Es gibt keine Übersicht darüber, welche Ausnahmen vom Umfang der Maßnahmen förderfähig sind. Die Entscheidung wird im Einzelfall aufgrund der Darstellung des Sachverständigen getroffen. Bitte beachten Sie, dass sich unsere Programmbedingungen zum 01.04.2009 ändern. Zukünftig sind auch Teilmaßnahmen möglich, ohne dass ein Sachverständiger eingeschaltet werden muss."

    Gruß

    Andreas
     
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