EnEV-Nachweis ist Murks

Diskutiere EnEV-Nachweis ist Murks im EnEV 2002 / 2004 / 2007 / 2009 Forum im Bereich Bauphysik; Für die Heizlastberechnung (angesetzter U-Wert der Wände) habe ich mir unseren EnEV-Nachweis - erstellt von einem - vom Architekten beauftragten -...

  1. #1 Stromfresser, 07.02.2009
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    Für die Heizlastberechnung (angesetzter U-Wert der Wände) habe ich mir unseren EnEV-Nachweis - erstellt von einem - vom Architekten beauftragten - Sachverständigen - nochmal vorgenommen. Dabei habe ich festgestellt, dass teilweise reichlich unsinnige Werte verwendet wurden.

    Zum Beispiel hat er die Dämmung der Außenwände mit 18cm Dicke angenommen, es sind aber nur 14cm Platz (Blockbohle - Dämmung - Blockbohle). :irre Ich komme zwar immer noch locker hin, aber der U-Wert der Wände ist jetzt doppelt so hoch... Ich habe den Eindruck, er hat geschaut, was rauskommen muss, und dann die Werte entsprechend zurechtgerückt, bis es passt.

    Der EnEV-Nachweis wurde mit dem Bauantrag abgenickt. Bin ich verpflichtet, den Nachweis zu überprüfen, was ich ja eigentlich nicht kann? Muss der Nachweis neu gemacht werden? Oder ist das sowieso egal, wenn das Haus erstmal steht?

    Und billig war der auch nicht... :mauer
     
  2. #2 Achim Kaiser, 07.02.2009
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    Wie zu verfahren ist steht in der Durchführungsverordnung zur EnEV.
    Die Berechnung wurde (hoffentlich) nach dem Stand der Genehmigungsplanung durchgeführt.
    Treten während der Bauphase Änderungen auf, so muss der Nachweis entsprechend geändert werden.

    Man hat also die Wahl :
    1. Festlegungen im EnEV NAchweis werden am Bau eingehalten
    2. Bei Änderungen muß der Nachweis entsprechend geändert werden.

    Wenn BV fertig, muss der Nachweis dem tatschlichen Bauwerk entsprechen.

    Wenn bestimmte Kriterien nicht eingehalten wurden die z.B. für KfW-Gelder notwendig sind, kanns eng werden und eine auf die Glocke geben, sofern das vor Ort geprüft wird.

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  3. #3 Shai Hulud, 08.02.2009
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    Also -Architekt- => GÜ?

    Ich würde den Fehler anstelle im Nachweis lieber in der -Ausführungsplanung- suchen. Bei größeren Abweichungen hätte euer -Architekt- euch informieren müssen.

    Ich möchte hier nicht einmal böse Absicht unterstellen. Für unser Bauvorhaben versuche ich, auch ein bißchen mitzudenken und Fehler zu vermeiden. Bei so einem Projekt kann auch manchmal was durchrutschen, und vier Augen sehen mehr als zwei.
     
  4. #4 Hendrik42, 08.02.2009
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    Wenn das Haus schlechter als im EnEV Ausweis gebaut wird, dann entspricht es u.U. nicht mehr den Vorschriften und dem genehmigten Bau. Sollte das einer prüfen, haftet erstmal der Bauherr. Der kann dann gucken, wie er das regelt...
     
  5. #5 BauherrHilflos, 09.02.2009
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    Gibt es da nicht ein "Blättchen", was der Archi; BT; GÜ usw. unterschreiben muss.. müsste.. ;)
    , was bestätigt, das der Bau nach ENEV Nachweis erstellt wurde?

    Unser externer Bauleiter hatte uns das damals den Tip mit auf den Weg gegeben. War ein Formblatt.
    Somit wäre doch der Bauherr in der Phase vor Abnahme aus dem Schneider?
     
  6. #6 MoRüBe, 09.02.2009
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    Es geht doch hier vor allem darum...

    ... daß die Wärmedämmung der Wände weitaus schlechter ist, als zugesagt!? Was natürlich bedeutet, daß einen das bei der jährlichen Heizkostenabrechnung wieder einholt. Und erst recht bei einem späteren Verkauf. Was willste dann sagen?
     
  7. Ortwin

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    Hallo Stromfresser,

    es ist ja durchaus lobenswert, dass Sie - zwar bauherr aber dennoch laie - den ENEV-Nachweis selbst prüfen. Aber haben sie sich schon mal gefragt, wofür sie ihren Architekten bezahlen? Überlassen Sie das ihm, der ist Profi und kann das besser!
    .
    mfg Ortwin
     
  8. #8 BauherrHilflos, 09.02.2009
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    Oh oh... heiße Aussage!

    Denn das:
    konnte ich auch als Laie in einem fast 3 jährigen Kampf dem GÜ klar machen. Und da sind Köpfe gerollt! Auch wenn es von einem Laien kam..

    @Stromfresser
    Sie sollten sich einen Externen-Experten in Sachen Energienachweis mit ins Boot holen.
    Der wird die Sachen dann richtig durchprüfen, und Sie haben später die Nachweise in der Hand, was genau nicht stimmt, und können es so dem Bau-Auftragnehmer vor die Nase legen.
    Kostet zwar in Moment etwas mehr, aber in Anbetracht der evt.
    kann dies durchaus Sinn machen.

    Zudem mein Tip: Immer schön die Materialzettel auf der Baustelle einsammeln. z.B. von der Dämmung. Wenn im Nachweis WLG035 steht, sollte natürlich kein WLG040 verbaut werden.
     
  9. #9 Stromfresser, 10.02.2009
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    Nee, sorry, war 2 Tage nicht da und muss das jetzt mal klarstellen. BT sind wir quasi selber, d.h. wir entscheiden welche Dämmung usw. Und der Wandaufbau war auch vorher bekannt und ist so in Ordnung. Archi hat halt bei Planung und Bauantrag zugearbeitet bzw. arbeiten lassen.

    Was mich nur wunderte: Dass die Werte für die Wände (Dicke, lambda) vorher bekannt waren und der EnEV-Rechner trotzdem andere verwendet hat. Und da das vorher klar war, hab ich mir den EnEV-Nachweis diesbezüglich nicht so genau angeschaut.

    Am Ende ist es für die Heizkosten egal, weil was er an den Wänden zuviel angesetzt hat, gleicht sich an Dach und BoPla wieder aus. Bei meiner Rechnung (überschlägig) sind aber die U-Werte der einzelnen Flächen "stimmiger", d.h. sind in etwa gleich groß. Und das der EnEV-Nachweis über die tatsächliche Heizlast wenig aussagt, wissen wir ja inzwischen... :winken
     
  10. #10 Bauwahn, 11.02.2009
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    Klar, aber wenn ich einen EnEV-Nachweis bezahle, dann soll er auch stimmen. Oder nehmt Ihr auch die Bedienungsanleitung des Fernsehers, wenn die der Waschmaschine gerade nicht da ist?
     
  11. #11 Stromfresser, 11.02.2009
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    Sollte ich da also lieber nochmal nachhaken? Werd mal sehen, was der Architekt dazu meint.

    Wenn ihr jetzt gesagt hättet: Da fragt eh keiner mehr nach, hätt ich es darauf beruhen lassen...
     
  12. #12 Achim Kaiser, 11.02.2009
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    Ich habs doch oben schon geschrieben ....
    der *entgültige* Nachweis muss dem tatsächlich gebauten Gebäude entsprechen.

    Wenn es zwischen *Genehmigungsplanung* und *Fertigstellung* Änderungen gab, so ist der Nachweis eben mit den tatsächlichen Ausführungen zu aktualisieren.

    Man kann nur hoffen, das das Ergebnis dann noch dem *soll* entspricht.

    Stimmen sollte der Nachweis vor allem weil das bei einem eventuellen späteren Verkauf des Gebäudes für heftigen Ärger sorgen kann.

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  13. #13 Blumenschein, 15.04.2009
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    Hallo, was für einen Vertrag hast Du denn mit dem Architekten abgeschlossen?
    Bei entsprechender Vereinbarung schuldet der Architekt einen Nachweis, der korrekt ist!
    Ich würde auf Vertragseinhaltung bestehen.
    Gruß
    --
    Blumenschein
     
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