Raff es nicht - Messwerte - Feuchtigkeit - SChimmel - Messgerät Holzfeuchte nutzbar?

Diskutiere Raff es nicht - Messwerte - Feuchtigkeit - SChimmel - Messgerät Holzfeuchte nutzbar? im Mauerwerk Forum im Bereich Neubau; hi zusammen, bin bei der suche nach Feuchtigkeit und Schimmel an der Wand auf das Expertenforum gestoßen. Nachdem ich mir einige Beiträge...

  1. #1 kaufmann, 08.02.2009
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    hi zusammen,
    bin bei der suche nach Feuchtigkeit und Schimmel an der Wand auf das Expertenforum gestoßen. Nachdem ich mir einige Beiträge durchgelesen habe, versteh ich nur noch Bahnhof und ncoh nicht mal das....!!!

    Bei mir hat sich an einer Außen Eckwand, Altbau, Schimmel gebildet. Habe daraufhin im Baumarkt eine Messgerät "Dolmar Holzfeuchte Messgerät" zugelebt. Das zeigt von 8-22% mit seinen Stahl Pfüfnadeln die Feuchtigkeit an. Wenn ich das Gerät an irgendeine Wand in der Wohnung halt zeigt es gar ncihts, oder 8% (unterste Skala) an.
    Wenn ich es in der Nähe der Stelle an die Wand halte bzw. drücke kommt sofort 14-16% Feuchte.

    Habe keinen Nerv für irgendwelceh Streitigkeiten mit dem Vermieter. Deswegen, kann ich mir sicher sein, dass ich nicht irgendwie Schuld an der SChimmelbildung bin wg. Heizverhalten und Lüftungsverhalten wie ich hier so weit im Forum als möglcihe Ursachen herausgefunden habe.

    Also, es handelt sich um eine sanierte Altbauwohnung in KÖln. Kann es sein, dass die Wand die Feuchte von ~16% hat? Kann mir das benutzte Gerät überhaupt zuverlässige Aussagen liefern?????

    Dank euch schon mal
     
  2. Robby

    Robby Bauexpertenforum

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    Das Gerät misst nicht wirklich Feuchte sondern elektrische Leitfähigkeit. Diese wird natürlich von Feuchte beeinflusst.

    Der Messgehalt steigt und fällt mit der Qualität des Gerätes. Die meisten messen nur Oberflächlich und berücksichtigen weder eine tiefere Durchfeuchtung (Bauschaden) oder hygroskopische Feuchte aus Salzen.

    Hierzu braucht es ein kapazitives Tiefenmessfeld mit größerer Eindringtiefe.

    Wichig ist:

    ISt die Feuchte nur Oberflächlich oder im Oberflächennahen Bereich durch Kondensat?
    Wenn ja: Sind es bauliche Wärmebrücken, welche durch angemessenes richtiges Heiz- Lüftungsverhalten schadfrei gehalten werden könnten?

    Welche rel. Luftfeuchte war in dem Raum? Welche Lufttemperatur und welche Oberflächentemperatur?
     
  3. #3 Olaf (†), 08.02.2009
    Olaf (†)

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    Wann...

    saniert und was?
    Letzte Frage: Nein
     
  4. Robby

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    Und wieso "Dolmar Holzfeuchte Messgerät" ist doch gar kein Holz?
     
  5. Julius

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    Aber Robby, im Baumarkt gab es halt kein anderes... :lock
     
  6. mc3d

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  7. Robby

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    Ach die Liste der Hersteller lässt sich noch um Trotec Testo usw usw erweitern...

    Wichtiger wäre hier eine raumklimatische Überwachung mittels Thermohygrometer und Oberflächentemperatur
     
  8. Lukas

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    Daß es feucht ist dürfte klar sein und muß nicht durch Messung bestätigt werden. Die Schätzeisen nutzen dem, der nicht den Umgang damit geübt ist, eh nix.
    Wie wärs mit ner Messung der Oberflächentemperaturen?

    Gruß Lukas

    Grmbl...hat Robby doch schon geschrieben... :o
     
  9. #9 schwarzmeier, 08.02.2009
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    :BaumurksDas ist wie wenn Du einen Kuchen backst und Paprika reingibst weil die bei Edeka keinen Zimt hatten !:yikes
     
  10. #10 Carden. Mark, 08.02.2009
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    Ich weiß zwar - was Robby meint, möchte das hier aber so nicht stehen lassen.
    Wenn das Wörtchen "angemessenes" mit "angepassten" getauscht werden würde, könnte ich dem nicht wiedersprechen.
    Nun gibt es aber so gravierende "bauliche Wärmebrücken" dass ich hier nicht mit "angemessenem" Heiz-Lüftungsverhalten gegen ankomme.
    Auch kann es im Bereich von Wärmebrücken infolge von Kapillarität auch zu tiefer gehenden Durchfeuchtungen kommen, dieses wiederum läßt sich aber messtechnisch (meistens) festmachen.
     
  11. Robby

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    Dem widerspreche ich widerum und zwar sogar zu erstetzen durch "Zumutbar" mit Verweis auf Urteile LG Braunschweig, LG Stade, LG Hannover, LG Lüneburg .. f.f.

    PS: Eine "Anpassung" muss nur nach baulichen Veränderungen Erfolgen. Auf die "Anpassung" muss der Vermieter Hinweisen s.a. OLG Karlsruhe
     
  12. #12 Carden. Mark, 08.02.2009
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    Ach .... und was ist das??

     
  13. #13 Carden. Mark, 08.02.2009
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    Und All

    Es gibt Wärmebrücken - da müsste die rF auf 30% (fiktiver Wert) gedrückt werden und am besten noch ein Heizstrahler vorgestellt werden, damit diese unschädlich werden.
    Ist das dann "angemessen" - Nein.
    Angepasst wäre es dann.
    Aber zumutbar..... ?

    Da müssen sich die Juristen drum streiten.
    Ich bin keiner.
     
  14. Robby

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    Das wäre eben NICHT zumutbar und NICHT angemessen. Anpassen wäre zum Beispiel der Einbau neuer Fenster. Dann müsste der Mieter NACH dem Einbau sein Verhalten der Veränderung "Anpassen".

    Alles andere wäre mit "gebrauchsüblich" (Übliche Wohnraumnutzung), Angemessen und Zumutbar zu Beschreiben.

    Die Sanierung hat bereits vorher stattgefunden?

    Dann wäre dieses ganz einfach... dann muss bei gebrauchsüblicher Nutzung und angemessenem Aufwand das Raumklima so Herzustellen sein das es nicht zu Kondensatausfall kommt.

    Schimmel ist bei Mietstreitigkeiten jede Menge Juristerei!
     
  15. Lukas

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    Und genau damit hat es sich dann wohl, leider.
    Bleibt nur die Frage, ob sich die jeweiligen Rechtsverdreher und Richter, mangels Verständnis, nicht über die Füsik stellen wollen...
     
  16. #16 Carden. Mark, 08.02.2009
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    Wir kommen uns näher. Das las sich in #11 irgendwie anders.
    Und Antwort #2, zweitletzter Satz las sich irgendwie, als wenn der Nutzer bei Schimmel aus Tauwasser infolge von Wärmebrücken nur sein Heiz- Lüftungsverhalten anpassen müsste und alles wäre gut. Ergo - Schuld iszt IMMER der Nutzer.
    Das ganze OLG, LG und AG Zeug interessiert mich nämlich nicht.
    Ich gehe da mit der Bauphysik ran, nicht mit dem BGB.
    Jetzt noch die letzten 2 Sätze aus Antwort #10 - obwohl der zweitletzte Satz würde mir schon reichen.
    Dann sind wir wieder auf einer Linie
    Obwohl - alles andere konnte ich mir auch nicht vorstellen.
     
  17. Robby

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    Ich habe hier ca. 60 Urteile eher mehr. Alles die gleiche Sachlage und verschiedene Ausgänge der Verfahren. Das liegt einzig und alleine daran, dass der jeweilige Richter ein anderes Ergebnis aus dem GA herauslesen gelassen hat!

    Sowas darf eigentlich nicht sein daher ist die Terminologie "Zumutbar" und "Gebrauchsüblich" dabei unabdingbar.
     
  18. #18 Carden. Mark, 08.02.2009
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    Langsam Robby
    1. schreibe ich meine GA nicht basierend auf Gerichtsurteile.
    Ich arbeite den Beweisbeschluss oder die Auftragsfrage ab. Ich berate in technischer Hinsicht.

    Zu diesem Fall.
    Da hat einer eine SANIERTE Altbauwohnung.
    Das er selber mit dieser Art von Messtechnik nichts brauchbares messen kann, ist uns allen klar.
    Du hast aber folgendes geschrieben:
    Ich habe NUR das Wörtchen angemessen in diesem Zusammenhang in Frage gestellt, da nicht jeder, noch so großer Aufwand als „angemessen“ anzusehen ist.
    Ich habe schon eingemauerte, überputzte Stahlteile, vermörtelte – alte Vrasenabzüge und was weiß ich nicht alle in Bauteilen vorgefunden. Dieses sind dann Wärmebrücken.
    Deine Aussage ad absurdum geführt, aber von dem geneigten Leser so herauszulesen, wäre Schimmelbildung hier durch „angemessenes“ heizen / lüften zu vermeiden.
    Ich verstehe das Wort „angemessen“ aber anders. 5 Mal die Nacht lüften und der Heizstrahler davor, wäre angepasst, nicht aber angemessen, nicht zumutbar und auch nicht Gebrauchsüblich.

    Und da ich in etwa weiß, wie Urteile zustande kommen, welchen Einfluss die Terminologie der Sachverständigen haben kann (hier „angemessen“) habe ich Einspruch gegen dieses Wort eingelegt.
    Und 50% der Urteile ist wahrscheinlich eh Schrott, durch schrottige Beweisfragenstellung, die auch die sachverständigen Sachverständigen zwingt sch… antworten zu müssen.
     
  19. Robby

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    Es ging einzig darum

     
  20. Robby

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    und hiergegen

    Auch eine schrottige Beweisfrage kann mit ordentlichem Aktenstudium und unstreitiger Lage korrigiert werden
     
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