Mangel oder nur "Schönheitsfehler"?

Diskutiere Mangel oder nur "Schönheitsfehler"? im Baumurks in Wort und Bild Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen! Da im Herbst die Gewährleistung für unser Haus abläuft, stellt sich uns die Frage, ob ein im Treppenhaus auftretender...

  1. #1 xiuscha, 09.02.2009
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    Hallo zusammen!

    Da im Herbst die Gewährleistung für unser Haus abläuft, stellt sich uns die Frage, ob ein im Treppenhaus auftretender horiziontaler Riss als Mangel gewertet werden sollte oder ob es sich um eine harmlose Kleinigkeit handelt, die mit Ausbessern und Überstreichen erledigt werden kann.

    Der Riss ist ca. 1-2 mm breit, genau waagerecht und verläuft von einer Wand zur nächsten. Aufgetreten ist der Riss erst jetzt, gut 3 Jahre nach Fertigstellung des Hauses...

    Das Haus ist teilunterkellert und die Fundamente sollten "abgetreppt" werden, (so steht es jedenfalls in der Statik), um ungleichmäßige Setzungen zu vermeiden.

    Kann es sich um einen sogenannten Setzriss handeln?
     
  2. #2 mesche7, 09.02.2009
    mesche7

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    Ein Setzriss....

    verläuft nie genau waagerecht. Wie ist der Wandaufbau? Sind vielleicht Plattenwerkstoffe angebracht, welche einen waagerechten Stoß haben?
     
  3. #3 Baufuchs, 09.02.2009
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    Baufuchs Gast

    Riss

    entlang der Deckenkante?
    Gibts ein Foto?
     
  4. lawyer

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    MIt der Mitteilung "im November 2005 sind wir in den Neubau eingezogen" spricht alles dafür, daß die VOB/B zum Gegenstand des Vertrages gemacht wurde. Wenn der BU die VOB/B gestellt hat, wäre die Beschränkung der Gewährleistung auf nur vier Jahre unwirksam. Verjährung dann nicht vor Oktober 2010. :think
     
  5. #5 Ralf Dühlmeyer, 09.02.2009
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    Äääääähhh - wieso???
     
  6. lawyer

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    Auch möglich: Durch schlichte schriftliche Mängelanzeige gemäß VOB/B im Oktober 2009 (Zugang muß nachgeweisen werden) die Gewährleistung selbst um zwei Jahre bis Oktober 2011 verlängern. :D
     
  7. lawyer

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    Weil ich mal unterstelle, daß die VOB/B nicht als Ganzes vereinbart wurde. Wenn doch, nehm ichs zurück.
     
  8. Robby

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    Das eine ist Verjährung und Vertragstechnisch, das andere die Frage ob es einen MAngel darstellt.

    1 - 2 mm überschreiten die Werte der Gebrauchstauglichkeit aus Nutzungsüblichem Betrachtungsabstand.

    Was ist das für eine Wand, wo ist der Riss? Ansonsten alles Raten.
     
  9. #9 xiuscha, 12.02.2009
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    Doch, VOB/B ist als Grundlage vereinbart. Gewerke wurden einzeln durch Architekt ausgeschrieben.
    Ich stelle ein Bild ein, vielleicht schaffe ich es noch in der nächsten 1/2 Std...
     
  10. #10 xiuscha, 12.02.2009
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    So, jetzt habe ich Fotos, ich hoffe, dass sie im Anhang sind und dass man etwas drauf erkennen kann:

    Das Bild mit dem Dateinamen auf -12 zeigt das Treppenhaus und eine Wandecke, von der aus der Riss in beiden Wänden bis zum anderen Wandende verläuft, links (also im Obergeschoss) etwa 15 cm über dem Fußboden sich nach einer Außenecke weiter fortsetzt bis zu einer Zimmertür.

    Das Foto Nr. -6 zeigt den Riss in dieser Fortsetzung schon im OG-Flur, Foto -8 an der Wand links von der Ecke und Foto 11 beidseitig.
     
  11. Robby

    Robby Bauexpertenforum

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    Wenn es jetzt dazu noch Grundrisse geben würde (Beide Etagen)? Am besten wo die Risse markiert sind?
     
  12. gast3

    gast3 Gast

    ohne ..

    unseren Experten vorgreifen zu wollen, glaube ich A) nicht an Setzungsrisse und B) dass es sich nicht um eine Kleinigkeit handelt .

    Grundrisse wie von Robby erbeten (und ich hätte gerne einen Gebäudeschnitt)


    Gruß


    Helge
     
  13. #13 xiuscha, 12.02.2009
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    Das sind die Grundrisse der Stockwerke, und ein Schnitt des Hauses...
     
  14. #14 xiuscha, 12.02.2009
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    ...und noch ein 2. Gebäudeschnitt
     
  15. gast3

    gast3 Gast

    hübsch..

    aber wo sind die Risse - räumliche Zuordnung ?


    Oder müssen wir knobeln ? will nicht !


    Gruß


    Helge
     
  16. #16 xiuscha, 12.02.2009
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    Die Risse müssten im Schnitt A-A an der Wand sein, die vom Keller bis zum First in der Mitte des Gebäudes durchgehend ist.
     
  17. #17 xiuscha, 21.02.2009
    xiuscha

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    Sollte nun eine Mängelanzeige gemacht werden? Ist das dann eine Sache des Architekten oder der Baufirma? (Architekt = Bauleiter mit Beauftragung Leistungsphasen 1-9)
     
  18. gast3

    gast3 Gast

    Na du bist ...

    lustig.

    Ich meine es gibt hier einige, die wirklich Zeit (und Nerven) investieren, um zu helfen, aber so die grundsätzlichen Hausaufgaben sollten Fragesteller m.E. schon erbringen ..

    und das passt da so gar nicht

    Keine fundierte Grundlage = keine vernünftige Antwort.

    Gruß


    Helge
     
  19. #19 xiuscha, 26.02.2009
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    OK: Müssten nicht, sind!...
     
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