Unterlagen beim Bauamt hinterlegen ?

Diskutiere Unterlagen beim Bauamt hinterlegen ? im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo Leute, wenn man umfangreiche Umbauten in einem Haus vornimmt also z.B.: Wände rausreissen, Wände einziehen usw. so dass es innen ganz...

  1. #1 Manfred, 09.02.2009
    Manfred

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    Hallo Leute,

    wenn man umfangreiche Umbauten in einem Haus vornimmt also z.B.: Wände rausreissen, Wände einziehen usw. so dass es innen ganz anders ist als in den Unterlagen beim Bauamt dann würde es ja Sinn machen die Veränderungen beim Bauamt den alten Bauunterlagen beizulegen.

    Wie müsste das eigentlich ablaufen?

    Ach ja, wenn die alten Unterlagen schon fehlerhaft sind (z.B. Dachstützen im DG anders konstruiert) - was macht man denn mit solchen Fehlern?
     
  2. #2 MoRüBe, 09.02.2009
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

    Sowas nennt sich...

    ... Baugenehmigung...

    :mega_lol::mega_lol::mega_lol:

    (umfangreich hab ich jetzt mal mit Eingriff in die Statik interpretiert und sei der Eingriff auch noch so klein:D )
     
  3. #3 LiBa Hannover, 09.02.2009
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    ...........bei umbaumaßnahmen muß der bauvorlageberechtigte den bestand in schwarz, die abzubrechenden teile in gelb und die neu herzustellenden bauteile in rot anlegen ( steht alles in der bauvorlageverordnung):mega_lol:
     
  4. #4 Gast036816, 09.02.2009
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    norbert rolf architekten

    und dabei kann man die falsch konstruierte Stütze ebenfalls mit gelb und rot-Darstellung korrigieren.

    Für solche Umbauten ist eine Baugenehmigung erforderlich. Das Bauamt hinterlegt keine Pläne von `Schwarzbauten`.

     
  5. #5 Manfred, 09.02.2009
    Manfred

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    Hach ja,

    sollte ich jemals sowas vor haben dann weiß ich ja nun wie man vorgehen muß :D

    Also kann man prinzipiell auch alles nachgenehmigen lassen - wenn es genehmigungsfähig ist.

    Gibts eigentlich Anhaltspunkte was so eine Genehmigung dann kostet?
     
  6. #6 VolkerKugel (†), 09.02.2009
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    Nein ...

    ... die musste erfragen. Es gibt keine bundeseinheitliche Gebührenordnungen hierfür.

    Im Gegensatz zur HOAI :konfusius ;) .
     
  7. #7 Manfred, 28.04.2009
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    Hi Leute,

    ich muß das Thema nochmal hervorkramen.

    Ich hatte heute in der Landesbauordnung NRW rumgelesen. Eigentlich hatte ich nach was anderem gesucht, bin aber auf folgendes gestossen.

    Demnach bräuchte ich für eine Änderungen von tragenden Teilen nicht unbedingt eine Genehmigung. Wenn es vom Statiker abgesegnet wurde erst recht nicht - oder verstehe ich da was falsch?
     
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