Ist das Baupfusch ?

Diskutiere Ist das Baupfusch ? im Baumurks in Wort und Bild Forum im Bereich Rund um den Bau; jep. zeige- oder mittelfinger?

  1. Baumal

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    jep.

    zeige- oder mittelfinger?
     
  2. #82 Herr Nilsson, 11.02.2009
    Herr Nilsson

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    na alle DREI:mega_lol:!
     
  3. Robby

    Robby Bauexpertenforum

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    3 Mittelfinger sind :Baumurks
     
  4. Baust

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    Nee, aber ich erfahre es jetzt sicher.
     
  5. Baust

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    1+1= 2
    erste Lage als Kratzspachtelung
    zweite Lage geglättet

    Kratzspachtelung erfolgt auf Egalisierungsputz mit Zahnspachtel und garantiert die Mindestschichtdicke nicht zu unterschreiten. Vorausgesetzt sie ist soweit abgetrocknet das sie beim zweiten KMB Auftrag nicht beschädigt werden kann.

    „KMB sind in mindestens zwei Arbeitsgängen
    lastfallbedingt mit oder ohne Verstärkungseinlage auszuführen“

    so steht es in Richtlinien für Abdichtungen mit KMB der Deutschen Bauchemie e.V.

    Die DIN 18195 regelt diese KMB bei Altbausanierungen nicht, auch wenn diese in Ausschreibungen immer wieder mal gefordert wird.

    Der Lastfall am Objekt, Bodenfeuchte/ Nichtstauendes Sickerwasser.

    Der betreffende Architekt und Bauleiter sprach bezeichnender weise gerne von „Schwarz“ machen.
    Auftragsmäßig kann ich nicht meckern.
    Mir tut nur der Kunde etwas Leid, absoluter Leihe. Er nimmt sich einen „Bauleiter“ weil er Leihe ist!!!
    Nun sieh Dir noch mal die Bilder an und blende mal aus, das das ein Architekt, der sich weder was sagen lassen noch kundig gemacht hat, verbockt hat.
     
  6. #86 wasweissich, 11.02.2009
    wasweissich

    wasweissich Gast

    kratzspachtelung heisst kratzspachtelung , weil es eine kratzspachtelung ist..

    erste lage ist erste lage
     
  7. Josef

    Josef Bauexpertenforum

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    "hmmm"

    Folie bringt da nix ... nach fertigstellung hätte man eine Notabdichtung aufbringen
    müssen ... das ist aber eine zusätzliche Arbeit die zu vergüten wär (!)

    wie geht´s dort eigentlich weiter ... Dämmung / Estrich und das Geländer
    wird wo angebracht ??? ... gibts da keine Detailplanung irgend jemand
    muss sich da doch mal Gedanken gemacht haben ??? ... und der hätte auch
    auf die Notabdichtung kommen können denn bis dort Dämmung etc. drauf kommt
    vergehen doch garantiert noch ein paar Monate (!)

    die Baufirma lasst mal bitte in Ruhe ... Deckenrand ist gemauert (wenn auch die
    Steine nicht sauber verarbeitet wurden) 2 lagig Dämmung iss intus :28: ... frag mal
    lieber den verantwortlichen Bauleiter ob ihm bei dem Anblick nix auffällt (!)

    @ Baust ... das da willste uns aber nicht allen Ernstes verkaufen ???

    http://www.bauexpertenforum.de/showpost.php?p=331172&postcount=16
     
  8. Baust

    Baust

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    „...erste Lage mit 6 mm Zahnkelle als Kratzspachtelung aufbringen...“
    ist ein Ausschreibungstext den ich schon öfter von einer WBG aus Magdeburg bekommen habe. So dann auch ausführte. Sicher stößt du dich am Wort Kratzspachtelung, dann lass es weg (Erbsenzählerei). Es sind zwei Arbeitsgänge, zwei Lagen.

     
  9. Josef

    Josef Bauexpertenforum

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    ich weiß das ich gar nichts weiß (!)

    - Druckfestigkeit von dem Zeug ? man bedenke 6cm Ziegel und 8cm Dämmung
    verträgt sich des mit der Steinstatik Stichwort Lastabtrag ???

    - U-Wert von dem Zeug ... Steinwolle mit WLG 0.35 ??? => 0.35

    - Schutz vor Betonfeuchtigkeit ???

    - wie zu befestigen bzw. hält dem Betondruck stand ???


    das sitz ich wohl auf der Leitung ... kann mit dem Begriff HWL nix anfangen :o
     
  10. Robby

    Robby Bauexpertenforum

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    @Baust

    Ob du die Ausschreibungstexte so bekommst interessiert eigentlich nicht! Eine Kratzspachtelung ist keine Auftragslage im Sinne der DIN 18195 oder KMB Rili. Von einer Fachkraft für Abdichtungstechnik erwarte ich mehr!!!

    Ebenso sind die Bilder oben falsch ausgeführt.
     
  11. Baust

    Baust

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    Oliver Struve
    Das war eins von mehreren Beispielen, die Teile gibt es natürlich in verschiedenen Stärken, da ist der Statiker gefragt, mit und ohne Steinwolle.
    Hwl= Holzwollleichtplatten (Sauerkraut)
    schnelle, günstige und saubere Variante meiner Meinung nach.


    Wenn die erste Lage mit einer Zahnkelle z.B. 8mm aufgetragen wird (verputztes Altbaumauerwerk) wird diese nach Trocknung eine dicke von etwa 4mm ergeben. Mit der zweiten Lage ziehe ich die, durch Zahnkelle entstanden, Rillen zu. Ergibt bei zwei Lagen eine Schichtdicke von 5-6mm ohne Gewebe, mit + ca. 2mm.
    Also bin ich theoretisch innerhalb der DIN 18195 aber eben nur theoretisch.
    In der DIN heißt es unter anderem unter 1. Anwendungsbereich Punkt 1.2: „Diese DIN gilt nicht – nachträgliche Abdichtung in der Bauwerkserhaltung oder in der Baudenkmalpflege“Das heißt die Abdichtung von Altbauten ist nicht geregelt.
    Die „Rilli“ ist eine Richtlinie wie der Name sagt, kein Regelwerk.
    Seite 9 der Rilli „...Die Dickbeschichtungsrichtlinie steht jedermann zur Anwendung frei...“
    Zu den Bildern. Ob da eine KMB drauf ist, oder in Hamburg fällt ein Spaten um, egal.
    Steht aber eigentlich im Text.
     
  12. #92 wasweissich, 12.02.2009
    wasweissich

    wasweissich Gast

    das mit der kratzspachtelung solltest du dir aber nochmal erklären lassen........

    da ist nix mit zahnkelle.............

    j.p.
     
  13. Baust

    Baust

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    Oliver Struve
    Ich kratze mit einer Zahnkelle KMB auf. Nenn es Zahnkellenkratzspachtelung.
    Ich meine damit nicht die Spachtelung zum verschließen von Fugen und zerklüfteten Mauerwerk. Diese mit KMB ausgeführt, würde zwangsläufig (Altbau) zu Überschreitungen der Schichtdicken über 100% führen. Diese wiederum sollten (Rili) vermieden werden.
    Mal ganz abgesehen von der Wirtschaftlichkeit. KMB ist 10mal teurer als mineralischer Mörtel, für KMB muss grundiert werden, das mach mal auf einer alten Backstein Wand, die mittels Drahtbesen oder Kärcher gereinigt wurde und dann auf eine Pinselverputzte.
    Der Vergleich Materialverbrauch, Zeitaufwand und Qualität lässt eigentlich nur einen Schluss zu.: Pinselputz, Grundierung, 2x KMB.
     
  14. Robby

    Robby Bauexpertenforum

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    Ich nenne Kratzspachtelung eben Kratzspachtelung weil sie so heißt, das ist eine Untergrundvorbereitung und keine Schicht. Im weiteren fehlt mir bei dem Aufbau auch ein eventuell erforderlicher Rückfeuchtungsschutz. Zur KMB RiLI gilt hier das WTA Merkblatt.

    Eine Kratzspachtelung kann übrigens zur Untergrundvorbehandlung durchaus notwendig sein und da ist dann nix mit Zahnkelle... also mit der gezahnten Seite.
     
  15. Robby

    Robby Bauexpertenforum

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    Nicht ganz


    Das stimmt ;)
     
  16. Josef

    Josef Bauexpertenforum

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    @Baust das Bild von den Deckenrandelementen hab ich wegen Abmahngefahr da Firmenname
    drauf rausgenommen ... weil sonst könnt ich folgende Zeilen ned schreiben:

    die gezeigten Artikel sind m.e . bei monolitschen Mauerwerken der reinste Dreck weil:
    verlängter Auflagerhebel und Fremdkörper in einer monolitischen Fassade sind ned vertragen ... soviel kann man mir ned zahlen das ich sowas verbauen würde (!) ... Du weisst
    schon das Sauerkrautplatten in der Fassade besondere Maßnahmen nach sich ziehn,
    z.b. nach Einbau vollflächiger Vorspritzer samt Metallstossfugenbewehrung ???

    bei dem Satz musste ich auflachen und an meine Statiker denken ... deren Satz wär
    garantiert kürzer = abgelehnt (!)
     
  17. Baust

    Baust

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    Oliver Struve
    Robby,
    eine, Zahnkelle halte ich in einem Winkel von etwa 45° zu Oberfläche die ich beschichte, kann ja auch falsch sein.
    Da werden aus 8mm eben etwa 4mm. Mit der zweiten Lage bin ich bei 6-8 mm Trockenschichtdicke (gemessen), darum mach ich`s so.
    Rückfeuchtungsschutz, biete ich nach technischem Merkblatt an. habe ich nicht weiter erwähnt. Es ging hier vorrangig um die Ausführung der KMB.

    Ich werd nie wieder Kratzspachtelung sagen obwohl es auch in vermeidlichen Regeln so steht.

    [​IMG]

    Und das noch mal zu Regelwerken.

    „Speziell in Deutschland ist eine ausgeprägte Normenhörigkeit festzustellen. Dabei hat der BGH ganz klar festgestellt, dass DIN Normen Vereinbarungen interessierter Kreise sind, die herangezogen werden können, aber nicht zwangsläufig müssen. Sie können die allgemein anerkannten Regeln der Technik widerspiegeln. Viele Merkblätter und Richtlinien tragen nur empfehlenden Charakter, Vorschriften sind es nicht, Regelwerke können sie sein. Mittlerweile können Richtlinien die a.a.R.d.T. wiedergeben, müssen sie aber nicht.“
     
  18. #98 Herr Nilsson, 14.02.2009
    Herr Nilsson

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    Sicher? Rechne nochmal nach!
    Kleiner Tip: a²+b²=c² (kommt Dir das Bekannt vor?)
     
  19. Robby

    Robby Bauexpertenforum

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    *hüstel*

    Eine DIN Norm muss sich den Anschein zurechnen lassen a.R.d.T. zu sein. Dieses jedoch widerlegbar.(Das hast leider bisher nicht geschafft)

    Eine a.R.d.T. definiert sich anders. Lies dazu einschlägige Rechtsprechung (Werner/Pastor/Motzke/Kniffka)

    Dazu die KMB Richtlinie, DIN 18195 Definition einer Kratzspachtelung... Beispiel Punkt 8.2. der KMB RiLi. oder Teil B Ausführung Punkt 1 ...

    Eine Kratzspachtelung ist zudem nicht wie von dir vogetragen ein Auftrag per Zahnung sondern ein vollflächiges Auftragen durch vollflächiges Aufkratzen.

    Für den Abdichtungsfachmann gibt es übrigens extra dafür Glättkellen mit Abstandshaltern.

    Wenn du das aufzahnst hast du zwischen den Stegen (ohne Glattstreichen) keine Auftragslage welche vollflächig gefordert ist...
     
  20. #100 wasweissich, 14.02.2009
    wasweissich

    wasweissich Gast

    baust , an deiner stelle würde ich mir das mal erklären lassen , am besten bei den herstellern nachfragen , die machen soetwas sogar kostenfrei.............

    kratzspachtelung mit zahnkelle wird denen ganz neu sein , überhaupt , die zahnkelle und kmb.....
     
Thema: Ist das Baupfusch ?
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