BlowerDoor-Test nach Dachsanierung nicht bestanden

Diskutiere BlowerDoor-Test nach Dachsanierung nicht bestanden im Sanierung konkret Forum im Bereich Altbau; Wir haben folgende Situation: Es wurde ein Altbau durch uns saniert nach der aktuellen ENEV. Es wurden durch uns alle zugänghlichen Anschlüsse...

  1. #1 MN Bedachungen, 11.02.2009
    MN Bedachungen

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    Wir haben folgende Situation:

    Es wurde ein Altbau durch uns saniert nach der aktuellen ENEV. Es wurden durch uns alle zugänghlichen Anschlüsse der Dampfsperre luftdicht verklebt. Gearbeitet wurde nur von aussen, da das Dachgeschoss ausgebaut ist.
    Jetzt möchte der Bauherr Gelder einhalten, weil Seiner Meinung nach nicht fachgerecht gearbeitet wurde.

    Gibt es dazu Rechtsprechungen oder hat jemand Erfahrungen mit dieser Sachlage? Ich kann doch als Dachdecker keine Gewährleistung für Arbeiten übernehmen, die nicht durch uns ausgeführt wurden. Der gemessene Luftzug kann weissgott woher kommen. sei es zwischen den Mauerschalen oder im Drempelbereich, den wir nicht bearbeiten konnten, weil nicht zugänglich.

    Ein Urteil oder ähnliches würde mir sehr helfen.


    MN Bedachungen
     
  2. #2 Herr Nilsson, 11.02.2009
    Herr Nilsson

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    Nur mal so auf blöd gefragt: gabs vorher auch einen BD-Test? Sicher dass es nur an eurer Arbeit liegt?
     
  3. #3 MN Bedachungen, 12.02.2009
    MN Bedachungen

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    nein vorher gabs keinen. Ich bin mir auch absolut sicher, das wir alles menschenmögliche Getan haben. gerade bei so sensiblen Vorgängen wie die Dampfsperre achte ich immer besonders auf vernünftige Arbeit.

    Ich behaupte, das der gemessene Luftzug sich durch die vorhandene Bausubstanz erklärt. Porenbetonsteine unverputzt, teilweise nachträgliche Arbeiten an der Dampfsperre durch andere Gewerke, keine komplette Sanierung der Gebäudehülle.

    Ist eigentlich Schwachsinn unter diesen Bedingungen einen BDT zu fahren, aber was tut manch Kunde nicht alles um die Endsumme zu schmälern.
     
  4. #4 Ralf Dühlmeyer, 12.02.2009
    Ralf Dühlmeyer

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    Mal aufdröseln.
    Gab es eine PLanung? Wahrscheinich nicht. Also ist der Handwerker höchstwahrscheinlich in der Planerhaftung!
    Bedenken wg. der nicht bearbeiteten Bereiche angemeldet? Wahrscheinlich nicht. Dann wirds jetzt lustig.

    Denn der AG kann sagen - dann hätte ich ganz anders gehandelt, wenn ich DAS gewusst hätte.

    Wann lernen Handwerker mal, dass Planung nicht so en passant zwischen zwei Rollen MiWo zu erledigen ist, sie aber haften, wenn sie ohne Bedenken und ohne Planung drauf los wurschteln
     
  5. #5 DerSuchende, 12.02.2009
    Zuletzt bearbeitet: 12.02.2009
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    Laß dir mal den "Lufttester" geben.

    MfG
     
  6. #6 Bauwahn, 12.02.2009
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    Kommt er überhaupt aus dem Bereich, in dem gearbeitet wurde?
     
  7. KPS.EF

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    Hallo @MN,

    sorry, aber ein rechtskräftiges Urteil zu dem beschriebenen Problem wird wohl nicht aufzutreiben sein.

    In erster Linie ist entscheidend, welchen Erfolg Du laut Vertrag schuldest!:deal

    Sanierung nach EnEV ist nicht gleichbedeutend damit, dass der in der EnEV ausgewiesene Grenzwert für die Luftwechselrate zu erreichen ist (denn diese Werte gelten für zu errichtende Gebäude), es sei denn, die Erreichung dieses Grenzwertes ist explizit vertraglich vereinbart. :think

    Natürlich schuldest Du die Luftdundurchlässigkeit an dem durch Dich sanierten Bauteil.

    Das heißt nach meiner Auffassung, wenn eine differenzdruckgestützte Leckageortung erfolgte und dabei Luftundichtheiten an dem von Dir sanierten Bauteil festgestellt wurde, wäre dies ein Mangel, den Du zu beheben hättest.

    Ein Beweis, der auf Dauerhaftigkeit des Funktionierens der Luftdichtheit der wärmeübertragenden Gebäudehülle abstellt, wird nach derzeitigem Erkenntnisstand kaum geführt werden können, wohl aber sollten die verwendeten Materialien (möglichst als System) die herstellerseitige Zusicherung auf Brauchbarkeit aufweisen und der Nachweis auf die vom Materialhersteller geforderten Einbaubedingungen und die diesbezüglich geforderte fachgerechte Ausführung erbracht werden können.

    Eine EnEV-konforme Sanierung erfordert natürlich u.a. auch noch weitere planerische Aktivitäten, so z. B. den Nachweis auf Einhaltung der zu erreichenden U-Werte für das sanierte Bauteil. Wer hat die dazu erforderliche Berechnung durchgeführt? Gibt es weitere Angaben und Hinweise, insbesondere bzgl. der Luftdichtheitsproblematik, möglichst ein eineindeutiges LV, Detaildarstellungen (insbesondere auch für alle Anschlüsse und Durchdringungen der Luftdichtheitsebene)?

    Ist denn schon eine Bauabnahme erfolgt? (Wenn ja, mit welchen Einschränkungen?)

    Mfg
    KPS.EF
     
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