Schiedsgutachten im Bauvertrag?

Diskutiere Schiedsgutachten im Bauvertrag? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, im Thread http://www.bauexpertenforum.de/showthread.php?s=&threadid=3091 lese ich die Diskussion über ein nachträgliches...

  1. Tommi

    Tommi

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    Hallo,

    im Thread http://www.bauexpertenforum.de/showthread.php?s=&threadid=3091 lese ich die Diskussion über ein nachträgliches Schiedsgutachten bei einem Baumangel.

    Wäre es nicht sinnvoll, in jeden zu schliessenden Bauvertrag eine Unterwerfung unter ein Schiedsgutachten zu vereinbaren.

    Man könnte vorher in Ruhe (noch ohne Streit :)) die Bedingungen vereinbaren (Wann? Welcher Gutachter? Kostenverteilung? ...)

    Gibt es dafür im Internet Mustertexte?

    Oder ist davon abzuraten?

    Gruss

    Tommi
     
  2. Bruno

    Bruno

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    Solche Vereinbarungen sollten nicht aus dem Internet abgeschrieben, sondern von einem Juristen individuell ausgearbeitet werden. Im Prinzip schneidet man Teile des "ordentlichen Rechtswegs" ab und unterwirft sich einem modifizierten Procedere. Je nach Interessenslage kann das von Vorteil oder von Nachteil sein.

    Entscheidet z.B. der Privatgutachter und der Schiedsmann gegen den Bauherrn, wird dieser bedauern, dass ein gerichtliches Beweisverfahren und ein Prozess in unteren Instanzen nicht mehr möglich ist.
     
  3. #3 bau.de-tu, 21.01.2004
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    @Bruno: wird der Privatmann nicht eher bedauern, wenn zu Ungunsten seines Vertragspartners entschieden wird? Denn erst dann ist die Crux, dass die Entscheidung aus dem Schiedsgutachten niicht in einen Bauprozess eingeführt werden darf.
    Oder habe ich das falsch verstanden?
     
  4. Tommi

    Tommi

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    @Bruno:

    Kannst Du zu den "Vor- und Nachteilen" je nach Interessenslage noch etwas sagen.

    Ich persönlich meine, dass beide Parteien sowohl beim Schiedsgutachten als auch beim selbständigen Beweisverfahren die "gleichen" Chancen haben zum Erfolg oder Mißerfolg zu kommen.

    Also wäre es doch sinnvoll, einen "sanfteren", weniger kostenintensiveren Weg zur Streitbeilegung zu finden. Nicht umsonst findet das Thema "Mediation" in anderen Rechtsbereichen immer mehr Einzug.

    OFFTOPIC ON: Gibt's schon professionelle Mediatoren für Baurecht? Marktlücke? :)
    OFFTOPIC OFF
     
  5. #5 bauworsch, 21.01.2004
    bauworsch

    bauworsch Gast

    Schlichtungs- und Schiedsvereinbarung

    Die ARGE Baurecht im Deutschen Anwaltsverein hat eine Schlichtungs- und Schiedsordnung für Baustreitigkeiten ( SOBau ) als Alternative zum üblichen Gang zum Gericht entwickelt und im Herbst 1999 herausgebracht.

    Es handelt sich um eine Verfahrensordnung, die nach eigenen Angaben mehrstufig gehalten ist. Sie beeinhaltet sowohl einen Schlichtungs- und einen Schiedsgerichtsteil.

    Näheres über die SOBau kann auf der Homepage des Deutschen Anwaltsvereins nachgelesen werden.

    Mein Freund und Baurechtsspezialist hat hierbei mitgewirkt und mir ein paar Exemplare der Unterlagenmappe überlassen ( Broschüre, Text der SOBau und Vereinbarungsformular), die ich auf ernstgemeinte Anfrage gerne verschicke. Ansonsten können die Formulare auch im Netz runtergeladen werden. ( link s.o. )

    Sollten spezielle Fragen vorliegen, dann gerne per mail an mich info@bauleitung-worsch.de

    Ich werde diese zur Beantwortung weiterleiten.
     
  6. #6 bau.de-tu, 21.01.2004
    bau.de-tu

    bau.de-tu

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    excellent, RW!
    Vielen Dank für den Link!!!!
    Gruß an den Freund
    Lotte :)
     
  7. Bruno

    Bruno

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    Bei dem SOBau-Verfahren ist eines nicht klar herausgestellt: es ist keinesfalls kostengünstiger als der normale Rechtsweg. Auch in den Fällen die ich aus meiner Praxis kenne war das so. Bereitschaftshonorar und Mindeststreitwert führen sogar dazu, dass das Verfahren teurer ist. Und nicht nur die SOBau sieht vor, dass bei einer vorzeitigen Erledigung des Verfahrens die Gebühren nur teilweise anfallen. Auch bei Gericht gibt es geringere Vergleichsgebühren. Der einzige Vorteil: man hat es i.d.R. mit Leuten zu tun, die sich auf Bau spezialisiert haben.

    In meiner baugewerblichen Zeit habe ich als AN immer versucht, Schiedsgerichte zu vereinbaren. Nicht ohne Grund. Es profitiert der AN, weil seine baufachlichen Argumente besser gehört werden, das Verfahren schneller zu Ende ist und schneller Geld fließt. Bauherren entwickeln dagegen eine eher irrationale "ich habe recht"-Haltung, die auch über mehrere Instanzen durchgehalten wird. Beim Schiedsrichter, der Ahnung vom Bau hat, verfängt das nicht. Bauherren kommen subjektiv beim Schiedsgericht schlechter weg.

    Neulich war doch der "Staatsanwalt" hier. Ein Extrembeispiel, aber keine untypische Grundhaltung: "ich habe immer recht, alle Fachleute die mir nicht nach dem Mund reden sind Pfuscher und bestochen, ihre berufliche Existenz gehört vernichtet". Und bezahlt wird erst mal nichts.

    In der Mehrzahl der Fälle wird doch nicht um Mängelbeseitigung gestritten. Dazu brauche ich als Bauherr gar kein Gericht. Ich kündige, mache einfach Ersatzvornahme und zahle nicht. Nein, es geht fast immer um Geld. Werklohn, dem der Unternehmer nachlaufen muss. Da kann der Rechtsweg gar nicht kurz genug sein.
     
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