Sicherheiten und Nachweise

Diskutiere Sicherheiten und Nachweise im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, wir wollen mit einem hersteller für häuser in holzständerbauweise bauen. jetzt mal meine frage: welche sicherheiten...

  1. #1 hobo1995, 12.02.2009
    hobo1995

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    Hallo zusammen,

    wir wollen mit einem hersteller für häuser in holzständerbauweise bauen.

    jetzt mal meine frage:
    welche sicherheiten bezüglich des vertrages und der zahlungen, die wir ja teilweise im voraus leisten (gut das material ist abgedeckt, aber das bringt mir ja nix wenn es noch nicht steht) sollte ich eurer meinung nach einfordern? bei einem handyvertrag wird ja auch vorher eine schufa auskunft eingeholt!
    gibt es da gewisse bürgschaften und nachweise, die man für den fall eines falles braucht.....

    außerdem welche "zettel" brauche ich denn eigentlich, dass ich dann wärend der gewährleistung nicht dumm dastehe?

    weiterhin interessiert uns, welche zertifikate und nachweise er zu den verwendeten baustoffen und seinen konstruktionen (z.B. wdvs) liefern sollte bevor wir was unterschreiben?

    Gruss
     
  2. #2 MoRüBe, 12.02.2009
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

    Hihihi...

    ... weiß schon wie das wieder endet...;)
     
  3. #3 hobo1995, 12.02.2009
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    ??????????

    so?:think
    und wie denn.....
    :deal
     
  4. #4 MoRüBe, 13.02.2009
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    Na gut, dann eröffne ich mal...

    ... Vorauszahlungen sind eigentlich nicht. Es ist hier mal von 5 % gesprochen worden, allerdings dürfte das das obere Ende sein. Normalerweise wird erst die Leistung erbracht, und dann kommt die Rechnung. Es gibt da einen Mustervertrag von Haus und Grund, der für Fertigteilhäuser bedingt Anwendung finden kann. Es gibt aber auch das neue Forderungssicherungsgesetz, nachdem der Bauherr für die beauftragten Leistungen Sicherheit stellen muß.
    Dieses bedeutet aber im Umkehrschluß, daß mann sich irgendwann mal zu Tode bürgt, was die Kosten sinnlos in die Höhe treibt.

    Fazit: Das Risiko von hohen Vorauszahlungen vermeiden. Bau- und Leistungsbeschreibung prüfen lassen, Zahlungsplan mit den erbrachten Leistungen vergleichen (nicht das 70% schon gezahlt sind, aber es stehen erst 20% da; andersherum natürlich genauso!).

    Tja, und dann den richtigen Partner finden. Das dürfte ein Hauptproblem werden. Und, eine hundertprozentige Sicherheit wird es nie(!) geben.
     
  5. #5 Ralf Dühlmeyer, 13.02.2009
    Ralf Dühlmeyer

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    An sonsten gilt:
     
  6. lawyer

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    Nicht unüblich wäre die Vereinbarung eines zehnprozentigen Einbehaltes von Werklohn BIS zur Abnahme, ablösbar durch eine Ausführungsbürgschaft.

    Ebenfalls nicht unüblich ist die Vereinbarung eines fünfprozentigen Einbehaltes von Werklohn NACH zur Abnahme, ablösbar durch eine Nacherfüllungsbürgschaft.
     
  7. #7 hobo1995, 13.02.2009
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    präzisierung

    vielleicht hab ich mich etwas undeutlich ausgedrückt.

    in vorleistung treten wir in demsinn nicht.
    folgender zahlungsplan liegt zu grunde:
    50% wenn die wände im werk vormontiert sind
    die weiteren zahlungen nach baufortschritt
    5% rest nach schlussabnahme.

    ich glaube das ist normal.

    ausserdem besteht die möglichkeit eines rabattes bei vorfinanzierung des materials (ca. 4 wochen früher als bei normalem zahlungsplan), da sich der anbieter die vorkasse spart.

    generell noch mal meine frage, welche sicherheiten und bürgschaft ich vom anbieter verlangen kann bzw. sogar muss
    und die nachweise nach den baumaterialien wurde auch noch nicht beantwortet (siehe 1. beitrag!).

    danke und gruss
     
  8. #8 MoRüBe, 13.02.2009
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 13.02.2009
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

    Eben das!!!!!!!!!!!!!!!!...

    ... ist nicht normal!

    Wenn der nämlich Kapeister geht, stehn Sie dumm da. Und da sollten Sie auch tunlichst die Finger von lassen, es sei denn, er gibt Ihnen ne Bürgschaft, Aber wer solche Sachen schon macht....

    Abgesehen davon, das Solche Sachen unzulässig sind
     
  9. #9 MoRüBe, 13.02.2009
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

    Noch was...

    ... die Frage nach den Baumaterialien: Der Erbauer hat doch ne zulassung nach DIN 1052, Tafelbaurichtline, Ü-zeichen?

    Oder ist das nen Pole?

    Mir schwant da was.....
     
  10. #10 hobo1995, 13.02.2009
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    na ich weis nicht

    danke für die antworten.

    ist ein zimmermannsbetrieb aus deutschland, der auch holzhäuser baut.
    und er ist fremdüberwacht, mitglied im ghb, din1052 und umweltpakt.

    was wäre denn eine normale zahlungsweise? bitte auch mal sagen, warum nicht zulässig!!!!!!!
     
  11. #11 Baufuchs, 14.02.2009
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

  12. #12 MoRüBe, 14.02.2009
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

    Zuviel...

    ...awg-Hormone???:shades
     
  13. #13 Baufuchs, 14.02.2009
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Wer?

    ich habs nicht erfunden:

     
  14. #14 MoRüBe, 14.02.2009
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

    Man Du doch nicht...

    ...:)

    Wie ich schon sagte: Bürgschaft. Aber bei solchen Sachen: 50 % Vorschuß minus 4 % Rabatt bei noch mehr Vorschuß, da würden bei mir sämtliche Alarmglocken klingeln.

    Sagte hier nicht mal einer: Gier frißt Hirn?:respekt
     
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