Architektenvertrag

Diskutiere Architektenvertrag im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; Wir sind mit unserem Architekten in der Entwurfsphase für ein Passivhaus, und langsam müssen nun auch die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen...

  1. #1 PHausBauherr, 13.02.2009
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    Wir sind mit unserem Architekten in der Entwurfsphase für ein Passivhaus, und langsam müssen nun auch die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen geklärt werden. Überall wird dringend zu einen schriftlichen Architektenvertrag geraten, aber in der Praxis macht das wohl nur ein Drittel aller Bauherren. Unser Archi erwähnte auch, dass er meistens ohne Vertrag gearbeitet hat.

    Wir fühen uns bei unserem Archi in guten Händen, aber man kann natürlich nie wissen, ob es nicht doch mal "hart auf hart" kommt. Allerdings bin ich mir gar nicht sicher, ob ein Architektenvertrag im Zweifelsfall dann zu unserem Vorteil sein wird, da alle Muster :deal, die ich bisher gesehen habe, von Architektenkammer o.ä. erstellt wurden, als vermutlich eher Architekten- als Bauherrenfreundlich sind ?

    Kann jemand zu dieser Frage Ratschläge oder eigene Erfahrung mitteilen?

    Danke!
     
  2. #2 Shai Hulud, 14.02.2009
    Shai Hulud

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    Jeder schriftliche Vertrag ist besser als ein mündlicher, da wissen beide Seiten wenigstens was vereinbart wurde.

    Ich habe eine Teilbeauftragung (LP1+2, 3+4, 5-9) gemacht und bin damit gut gefahren. Ich würde es auch wieder so machen. Man kann sich erstmal kennenlernen und für beide Seiten gibt es zwei Möglichkeiten zum Ausstieg. Die Beträge sind am Anfang überschaubar, so daß das Risko gering bleibt. Bei der letzten Beauftragung hat man dann das gute Gefühl, den richtigen Partner für das schwierige Projekt gefunden zu haben.

    Den Vertrag habe ich bisher nicht benötigt, weil alle möglichen Differenzen zwischen Bauherr und Architekt sofort angesprochen und im Ansatz schon bereinigt werden. Ich häng mich auch ziemlich rein in unser Projekt, um immer informiert zu sein und mitreden zu können. Dann gibt es keine Überraschungen und der Bauherr muß sich bei Problemen auch immer an die eigene Nase fassen.
     
  3. mc3d

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    Hallo Shai Hulud,

    ich würde die 1-9 direkt abschließen, oder Vertrag mit Option auf die 9.

    Denn soooo gering ist das Risiko nicht....
     
  4. #4 Shai Hulud, 14.02.2009
    Shai Hulud

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    Kannst du mir den Vorteil bitte erklären? Welches Risiko ist nicht gering?

    Für den Architekt ist eine volle Beauftragung sicherlich ein Vorteil. Wenn der Bauherr unzufrieden wird, gibt es bei Trennung trotzdem jede Menge Kohle. [​IMG]
     
  5. mc3d

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    Ich kanns nur laienhaft wiedergeben:

    Architekt und Firmen haften gesamtschuldnerisch für die Bauleistung.
    Im Falle eines Baumangels kann der Bauherr sich an den Architekten wenden. Dieser kann dann die Firma in Regreß nehmen...

    Geht die Firma in der Gewährleistungszeit pleite, dann kann man sich mit Lp 9 immer noch an den Architekten wenden. Ansonsten sieht man in die Röhre.

    Es gibt wohl auch Urteile das die Lp9 Gewährleistung des Architekten erst nach Ablauf der gesetzlichen 5 Jahre greift, will heißen 5 Jahre Gewährleistungsverlängerung auf Kosten der Architektenhaftpflichtversicherung.

    Das ist wie gesagt eine Laienauskunft, Architekten werden tunlichst vermeiden die Lp 9 zu vereinbaren.
     
  6. #6 Shai Hulud, 14.02.2009
    Shai Hulud

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    Ich habe ja von der LP9 nicht abgeraten, oder?

    Die erste Beauftragung erfolgt mit LP7, bis dahin ist das nur eine Sache vom Bauherr, Architekt und Bauamt. Mit LP 3+4 ist nur die genehmigungsfähige Planung geschuldet, das ist wohl ein überschaubares Risiko. :shades
     
  7. mc3d

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    Hallo Shai Hulud,

    ich wollte Sie nicht kritsieren. Es gibt gute Gründe für verschiedenste Varianten,
    je nachdem was man für ein Haus baut, was man selber leisten kann, wieviel Geld man zur Verfügung hat....

    Deshalb sollte man am besten erst einmal im persönlichen Umfeld nach guten Empfehlungen fragen und dann Termine mit 2-3 in Frage kommenden Architekten machen. Vor dem Termin sollte man vereinbaren das dieser Infotermin kostenlos ist.

    Dann kann man dem Architekten erzählen was man vor hat, sich bereits gebaute Objekte zeigen lassen, Vertragliche Möglichkeiten und Kosten erläutern lassen sowie Referenzadressen von Bauherren geben lassen.

    So würde ich anfangen, wenn ich als Privatmann mein erstes Haus bauen will.
     
  8. #8 Shai Hulud, 14.02.2009
    Shai Hulud

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    Zustimmung, soweit sind wir uns einig.

    Dennoch rate ich zur Teilbeauftragung, siehe Beitrag 2. Sie können noch soviele Infotermine machen oder Referenzobjekte ansehen, wie die Zusammenarbeit zwischen Bauherr und Architekt klappt, wissen beiden Seiten erst wenn man es ausprobiert hat.
     
  9. mls

    mls Bauexpertenforum

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    "Ratschläge oder eigene Erfahrung" ..

    meine erfahrung:
    die zeiten von handgeschüttelten verträgen sind vorbei.
    mach ich nur noch mit geschäftspartner, die ich lange und gut kenne und
    bei geringinvasiven aufträgen.

    ein vertrag muss/soll nicht kompliziert sein.
    leistungsziel, evtl. zeitraum, kosten, honorar, leistungsumfang (LP) .. passt auf 1 seite.
    was durch wenige "abstrakte" begriffe geregelt wird, ist durch geltendes recht
    ausreichend ausgewalzt.
     
  10. Seev

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    Ich habe als Bauher erst mal eine schlechte Erfahrung gemacht.

    Von daher wurde ich nochmal neu darin bestärkt, zunächst nur LP1-4 zu beauftragen, und zwar durch schriftlichen Vertrag (was ich beim zweiten Mal dann auch gemacht habe, allerdings erst nachdem wir ca. 6-8 Wochen gemeinsam unterwegs waren und manches absehbar war), und würde das jedem weiterempfehlen. (DASS ein schriftlicher Vertrag geschlossen werden soll, würde ich aber wieder gleich zu Anfang festhalten, z.B. in E-Mails, ebenso die Baukosten nennen.)

    Im Vertrag sollte m.E. neben der anzusetzenden Honorarzone und evt. Nebenkosten v.a. auch die geplanten max. Baukosten genannt sein, aus denen schließlich das Honorar zu berechnen ist.
    Evtl. zus. zum Vertrag kann der Architekt auch noch ein Honorarangebot abgeben, in dem die Kosten dann pauschaliert fixiert werden. So wars bei uns.

    In diesem Fall sollte natürlich auch drinstehen, daß es sich um ein PH handeln soll. Ob es einen Termin braucht (und ob dies realisierbar ist), kann man abwägen, je nachdem. Dabei ist aber zu beachten, daß man als BH auch maßgeblichen Anteil an der Termineinhaltung in LP1-4 hat.

    Ich habe meinen Vertrag als Entwurf vom A. erhalten und hab ihn zur Prüfung zu einem RA mitgenommen. Dabei kam zwar nichts dramatisches heraus, aber ich habe jede Menge dabei gelernt, was auch für die weiteren Phasen des Baus hilfreich ist. Diese 200€ sind es mir auch so wert, daß ich dann ruhigen Gewissens unterschreiben kann. So werde ich es wohl bei weiteren wichtigen Verträgen wiederholen.
    Falls Du dazu Details wissen willst, kannst Du mich ja per PN anfragen, vielleicht kann ich Dir ja weiterhelfen.

    Gruß Seev
     
  11. lawyer

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  12. #12 PHausBauherr, 16.02.2009
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    Ok, guter Punkt nicht nur Preise und Leistungen allgemein, sondern auch die erwünschte Qualität (hier Passivhaus) aufzunehmen. Ich hätte erst einmal dazu tendiert, meinem Archi den „Vertrauensvorschuß“ zu geben, gleich LP 1-9 zu beauftragen, einfach um die bisher recht gute Zusammenarbeit zu honorieren. Mit der vielleicht naiven Hoffnung, dass im worst-case der Streit um die Bezahlung von (nicht-) geleisteten Arbeiten nicht dramatisch schlecht für den Bauherren ausgeht. Umgekehrt bin ich ja auch interessiert daran, dass der Archi von vorneherein die nötigen Ressourcen bereitstellt und weiß, dass er bis zum Ende (LP9) in der Pflicht ist.

    Ein von vorneherein fest vereinbartes Archi-Honorar scheint sinnvoll, um dem Dilemma zu entkommen, dass ein Architekt für teurere Lösungen extra belohnt wird. Andererseits ist es ja nicht unwahrscheinlich, dass einige preisrelevante Entscheidungen (Fenster, Bodenbeläge, …) wären dem Bau noch geändert werden, dann ist der Festpreis vielleicht auch nicht mehr fair für eine der beiden Seiten. Oder man müsste eine Klausel einbringen, die dies berücksichtigt.


    Und dann natürlich die Frage des Vertragstextes. Von einem Mustervertrag der Architektenkammer kann man ja nicht unbedingt erwarten, Bauherrenfreundlich zu sein. Interessant fände ich es wenn es sozusagen auch eine „Bauherrkammer“ gäbe, die einen Mustervertrag hat. Habe soeben kurz bei „Haus&Grund“ recherchiert, dort nur einen BU-, aber keine Architekten-Vertrag entdeckt.
     
  13. lawyer

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    Einen bauherrenfreundlichen Mustervertrag gibt es wohl nicht. Entweder den Vertrag des Architekten entschärfen (wenn erforderlich) oder selbst einen entwerfen lassen
    -> Fachanwalt für Architekten- und Baurecht. Honorar (Beratung) frei verhandelbar.
     
  14. #14 Bauherr0910, 19.02.2009
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    und beim Verband der privaten Bauherren e.V.?
    http://www.vpb.de/
     
  15. #15 LiBa Hannover, 19.02.2009
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    ...........ich muß hier mal ein gutes wort für den berufsstand architekt einlegen, bin ja selbst einen:mega_lol:
    da es hier um viel arbeit und auch um verantwortung geht, sollten architekten auf jeden fall einen vertrag mit ihrem archi aufsetzen, nehmt ruhig den von der architektenkammer, wenn dem bauherren oder dem architekten dabei etwas nicht paßt, steicht den vertrag auf eure gemeinsamen bedürftnisse zusammen...........nur tut euch beiden den gefallen und fixiert die aufgabenstellung genaustens und vor allem schriftlich....
     
  16. #16 PHausBauherr, 20.02.2009
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    Mit dem VPB hatte ich einen ersten Email-Kontakt. Dort hat man mir von einem Mustervertrag abgeraten, und mir stattdessen einen der dort tätigen Bauherrenberater empfohlen...

    Ein Anruf bei "Haus&Grund": Die haben zwar jede Menge Muster für Mietverträge etc. aber ebenfalls keinen Architektenvertrag.

    Bin ich dabei - deshalb suche ich ja auch nach einem geeigneten Mustervertrag. Allerdings scheinen viele Archis ebenfalls keine wirkliche Notwendigkeit für einen Vertrag zu sehen.
     
  17. #17 Westfalenland, 20.02.2009
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    Würde ich auch nicht, wenn ich so eine schöne Honorarordnung im Rücken hätte auf die ich zurückfalle...

    Den Standardvertrag, den einem die Archi's vorlegen, würde ich so nie unterschreiben. Die regelungen zur Haftung etc. sind mir deutlich zu einseitig.
     
  18. #18 ManfredH, 20.02.2009
    ManfredH

    ManfredH Gast

    Dürfen wir mal wissen, was das für ein Standardvertrag ist ?
     
  19. #19 Westfalenland, 20.02.2009
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    der Einheitsvertrag der Bundesarchitektenkammer, wurde das letzte mal vor vielen Jahren aktualisiert. Eine Neufassung, die beim Bundeskartellamt vorgelegt wurde, hat die Kammer zurcükgezogen, weil bereits die Vorprüfung zu verschiedenen Anmerkungen geführt hat.

    Bei uns in der Gegend verwenden viele diesen alten "Einheitsvertrag".
     
  20. mls

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    was mir an dem standardvertrag nicht gefällt, weiss ich,
    aber was gefällt DIR an dem einheitsbrei nicht?
     
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