Finanzierungsvorbehalt

Diskutiere Finanzierungsvorbehalt im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, wir wollen mit einer Fertighausfirma ein EFH in Holzständerbauweise bauen und sind uns auch schon weitestgehend einig (vorbemustert,...

  1. #1 jayjay287, 14.02.2009
    jayjay287

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    Hallo,

    wir wollen mit einer Fertighausfirma ein EFH in Holzständerbauweise bauen und sind uns auch schon weitestgehend einig (vorbemustert, Vertragsprüfungen, Finanzierung angefragt...). Wir wollen in den Vertragsabschluß einen Finanzierungsvorbehalt vereinbaren, der sich an der Höhe der monatlichen Belastung orientieren soll.

    Frage: Hat jemand Erfahrungen mit der Formulierung eines solchen Vorbehalts? Gibt es irgendwo "Musterformulierungen"? Oder sollte sich der Finanzierungsvorbehalt an etwas völlig anderem orientieren?

    Vielen Dank für Antworten. Sollten noch Informationen fehlen, können diese gerne geliefert werden.

    Gruß
    jayjay287
     
  2. R.B.

    R.B.

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    Darf man fragen wozu das gut sein soll?
    Der Vertrag wird doch erst unterzeichnet wenn eine Finanzierungzusage vorliegt. Wozu dann ein Vorbehalt?

    Gruß
    Ralf
     
  3. archi3

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    Soso, Vertragsprüfungen...

    Rein interessehalber: Wer hat denn den Vertrag in technischer Hinsicht "geprüft"???
     
  4. #4 jayjay287, 14.02.2009
    jayjay287

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    Hallo

    @R.B.: Stimmt eigentlich, wir hatten allerdings die ganze Zeit noch ein Angebot, daß noch einen kleinen "Nachlass" beinhaltete bei Unterschrift bis XY. Der Zeitraum ist zwar verstrichen, wir hatten uns aber bislang in erster Linie um unser Haus, Ausstattung und Grundrisse gekümmert, Finanzierung war dann angesagt, wenn das unterschriftsreife Angebot vorliegt, da dann auch die Zahlen für die Bank vorliegen. Wir dachten uns aber, daß so ein Vorbehalt eben nichts schaden kann.

    @archi3: Die Verträge haben wir in technischer wie auch juristischer Sicht von der Verbraucherzentrale prüfen lassen.

    Gruß
    jayjay287
     
  5. R.B.

    R.B.

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    Also ich kenne solche Konstruktionen nur in Verbindung mit Fördermitteln-/Zuschüssen. Da wird ein Vorbehalt vorgesehen der gleichzeitig auch Entschädigungsansprüche (des Verkäufers) regelt wenn aufgrund Nicht-Bewilligung von Zuschüssen o.ä. der Vertrag storniert wird.

    Da in Eurem Fall nun das unterschriftsreife Angebot für das Haus (evtl schon der komplette Vertrag) vorliegt, würde ich mir mit dem Papier in der Hand bei der Bank die Finanzierungszusage holen. Wenn zu dem früheren Finanzierungsangebot keine Überraschungen hinzukommen, sollte diese Zusage kurzfristig möglich sein.

    Ob der Kaufvertrag dann eine Woche früher oder später unterzeichnet wird, spielt doch keine Rolle.

    Gruß
    Ralf
     
Thema: Finanzierungsvorbehalt
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