Verbotsschild notwendig?

Diskutiere Verbotsschild notwendig? im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Wir haben gerade ein herrliches Hanggrundstück mit einem alten Walnussbaum erworben. Dieses Grundstück wird bei vorhandenem Schnee von den...

  1. #1 Sunny1979, 16.02.2009
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    Wir haben gerade ein herrliches Hanggrundstück mit einem alten Walnussbaum erworben. Dieses Grundstück wird bei vorhandenem Schnee von den Nachbarskindern als "Rodelwiese" genutzt. Müssen wir eigentlich als Eigentümer mit Verbotsschildern arbeiten (Betreten auf eigene Gefahr), um nicht bei etwaigen Unfällen haftbar gemacht zu werden? Wie sieht es z. B. auch mit herabfallenden Walnüssen aus? Eingezäumt ist das Grundstück noch nicht, da noch einige Erdarbeiten anstehen.

    Vielen Dank für Euren Rat.:bounce:
     
  2. #2 lordbauer, 16.02.2009
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    Hallo,

    kleiner Tipp. Schließ eine Grundstückshaftflicht ab. Meine kostet 16€ im Jahr.

    Gruß
     
  3. #3 stefanSmi, 16.02.2009
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    Der gute deutsche Schilderwahn. Warum glaubt eigentlich jeder mit Schildern sich absichern zu können ?

    Selbst im Schilder überlasteten Strassenverkehr gibt es nur Verbotschilder die für Personen (sprich Kraftfahrer) gelten bei denen sichergestellt ist dass Sie lesen und vor allem sehen können.
    Das kann man bei Fußgängern und speziell Kindern nicht voraussetzen.
     
  4. #4 Sunny1979, 17.02.2009
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    Es ist glaube ich müßig über die Gesetzgebung und die Rechtsprechung in Deutschland zu diskutieren und hilft hier nicht wirklich weiter! Wenn wir durch ein Hinweisschild ("Privatbesitz" oder "Betreten auf eigene Gefahr") oder eine Versicherung aus der Haftung kommen, dann denken wir halt darüber nach. Mich interessiert es dann auch nicht, ob die Personen dieses Schild lesen oder nicht (oder vielleicht Analphabeten sind).
     
  5. #5 Ralf Dühlmeyer, 17.02.2009
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    Illegaler Rodler von herabfallender Walnuß erschlagen.
    :mega_lol: :mega_lol:

    Schilder sind Schall und Rauch, waren im Zweifel vorübergehend absent, verd(r)eckt oder irrelevant.
    Einzäunen oder den Kindern den Spass gönnen.
     
  6. Baumal

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    haben sie als dipl. biologin schon von einem
    personenschaden durch eine herabfallende walnuß gehört?
     
  7. #7 Shai Hulud, 17.02.2009
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    Wenn beim Rodeln jemand hinfällt und sich verletzt, haftest du dann dafür, daß die Rodelbahn nicht gesteut war? :confused:
     
  8. #8 Robert1, 17.02.2009
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    Schilder schließen keine Haftung aus! Vor allem nicht gegenüber Kindern. Aber wenn Ihr auf dem Grundstück keine Gefahr eröffnet (zB Bauloch, Swimmingpool, etc.), dann müsst Ihr das Grundstück auch nicht sichern, bzw. einzäunen. Ein Walnussbaum ist wohl noch keine Gefahr;)
     
  9. #9 Sunny1979, 17.02.2009
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    Somit werden wir das Grundstück weder einzäunen noch mit etwaigen Verbotsschildern versehen. Vielleicht ist die Grundstückshaftpflichtversicherung nicht schlecht.

    @ Baumal: Ich habe als Biologin schon so einiges gesehen, sogar Mäuse mit 3 Ohren (nicht schlecht, oder?):biggthumpup::biggthumpup:. Da geht es mir aber wahrscheinlich genauso wie Architekten!?
     
  10. R.B.

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    In der Pfalz sind die Walnüsse etwas größer als im Rest der Republik. :D

    Gruß
    Ralf
     
  11. #11 Shai Hulud, 17.02.2009
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    Aber die sind doch schon im Herbst vom Baum gefallen und sollten keine Gefahr für die rodelnden Kinder darstellen. :shades
     
  12. Baumal

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    deswegen meine nachfrage, ich dachte sie ist
    in diesem thema etwas mehr bewandert als ich.

    meine kinder spielen (auch im herbst:D) bevorzugt
    unter einem walnussbaum....

    hätte ja sein können, daß die dinger sch.... gefährlich sind. :mega_lol:
     
  13. BJ67

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    Klappt nicht, da würde nur vollständiges Einzäunen helfen. Aber ersten ist es fraglich ob eingezäunt werden darf, was bei landwirtschaftlichen Flächen wie Wiesen wohl nur zur Tierhaltung zulässig ist und zweitens gibt es in Deutschland zum Glück zwischenzeitlich Rechtssprechungen die besagen, wer sich in Wald und Flur aufhält, muss auch mit den dort üblichen Gefahren rechnen (Walnüsse, bei Sturm umfallende Bäume, Bodenunebenheiten etc).

    Die Grundeigentümerhaftpflicht lässt Dich nicht aus der Haftung, schützt aber bei entsprechenden Forderungen vermeintlich Geschädigter. Und denke nicht, die Haftpflicht zahlt bei einem Schaden, nein, die betreiben im Zweifel nach eigenem Ermessen erst mal eine Abwehr der Ansprüche. Das sind die Fälle, die durch die Medien getrieben werden, wenn ein Geschädigter durch alle Instanzen klagen muss, um zu erfahren ob er im Recht ist.
    Und nur wenn der Geschädigte im Recht ist, zahlt die Haftpflicht.

    Das kann Dir aber in dem Fall egal sein, nur sollte man es mal gehört haben um zu wissen wie die Versicherung funktionieren kann.

    Für landwirtschaftliche Grundstücke sind entsprechende Versicherungen schwierig zu finden. Da muss man sich an Spezialisten für die Landwirtschaft wenden, die dann gern wieder mehr verkaufen.
     
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