Abfallendes Grundstück: Was nun?

Diskutiere Abfallendes Grundstück: Was nun? im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Jetzt muss ich nochmal nachfragen... Wir haben jetzt einen Termin bei der Bank gehabt und u.a. die Höhen unseres Grundstücks bekommen. Das...

  1. #21 tommythewho, 02.03.2009
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    Jetzt muss ich nochmal nachfragen...

    Wir haben jetzt einen Termin bei der Bank gehabt und u.a. die Höhen unseres Grundstücks bekommen. Das Grundstück fällt demnach auf ca. 15m 1m ab. Das ist denke ich zu verschmerzen.

    Die Bank und der Bodengutachter sagen nun, dass der Statiker einen Grundstücksschnitt anhand dieser Höhen machen muss, um dann zu beurteilen, wieviel Boden bzgl. der Tragfähigkeit anhand des Bodengutachtens ausgehoben werden muss, und wieviel aufgeschüttet werden muss, damit das Haus gerade und oberhalb des Straßenniveaus steht.

    Ist das so richtig? Ist der Statiker nun unser nächstes Ansprechpartner? Ich bin echt ratlos und habe das Gefühl, wir werden von einem Verantwortlichen an den nächsten verwiesen...
     
  2. #22 ManfredH, 02.03.2009
    ManfredH

    ManfredH Gast

    Sehe ich auch so.

    Zu den übrigen Punkten: Die Festlegung der Gründungstiefe - also wieviel Erdreich abgetragen werden muss, um auf ausreichend tragfähigen Boden zu kommen - ist sicher Sache des Statikers.
    Bei der Festlegung der Höhenlage des Gebäude sollte aber der Architekt schon auch beteiligt werden, denn das hat schliesslich auch erheblichen Einfluss auf das Erscheinungsbild.
     
  3. gast3

    gast3 Gast


    Gruß

    Helge
     
  4. #24 Bauherrenlos, 15.06.2011
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    Nur damit ich das richtig verstehe...

    Hallo erstmal, bei diesem Thread bin ich gerade stutzig geworden, da wir vor einem ähnlichen Problem stehen.

    Wir bauen mit einem Bauträger ein Doppelhaus. Alle Planungsleistungen wurden von dieser übernommen.
    Letztes Jahr wurde der Bauantrag gestellt und genehmigt. Zu diesem Zeitpunkt war das Grundstück bekannt, zumal auf dem Nachbargrundstück die selbe Firma bereits das gleiche Haus gebaut hat.
    Das Grundstück fällt ebenfalls etwas von der Anliegerstraße ab und wird zum Ende abschüssig.
    Jetzt, eine Woche vor Baubeginn sendet uns die Baufirma einen Nachtrag für Erdarbeiten, daß das Haus 20cm über NN angehoben werden soll, damit keine Schäden durch eindringendes Wasser entstehen. Kosten für das gesamte Doppelhaus: rund 10.000€.
    Außerdem wurden uns die Kosten für die städtisch geforderte Rigolenanlage zugesandt, die vorher mit keinem Wort erwähnt wurden und ebenfalls mit einem hohen Preis zusätzlich drauf drücken.
    Komme mir total verarscht vor, da die eben das gleiche Haus nebenan auch schon gebaut haben. Und zwar mit erhöhter Bodenplatte !

    Hat der Architekt da nun schlampig gearbeitet und kann man ihm rechtlich was vorwerfen oder ist das nunmal einfach so auf dem Bau und das muss man in Kauf nehmen ?
    Ich meine, wenn wir den Nachtrag mit der Erhöhung nicht unterschreiben wird er nicht gemacht, aber die Firma wird dann ja auch keine Gewährleistung mehr geben, daß das Haus vernünftig steht, oder ?

    Bin euch super dankbar für einen Tip !


    Grüßle
     
  5. Julius

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    Was sagt Euer Kaufvertrag?
     
  6. gast3

    gast3 Gast

    Ergänzung zu Julius:

    Baubeschreibung / Planung ??

    ansonsten ..

    BT (wirklich - mit allem drum und dran ?) hat also die Planungsleistung erbracht und muss/will dann doch noch zusätzliche Leistungen erbringen - soso

    10.000 Euro ... für wiewiel m³ Auftrag ?



    Und die Rigole wurde auch entsprechend geplant und genehmigt - also gibt es ein hydrogeologisches Gutachten - oder auf welcher Grundlage erfolgte das "Angebot" ...

    würde dann doch mal (dringenst) zu dem hier oft auch manchmal überstraparzierten "eigenen" Sachverstand raten.
     
  7. #27 Bauherrenlos, 15.06.2011
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    Festpreis

    Die haben uns gesagt, daß sie ein Schlüsselfertiges Haus zu einem Festpreis bauen.
    Leider ist die Rigole nicht mit in der Leistungsbeschreibung drin. Im Anhang findet sich eine Bemerkung wie "Baustraße, Entwässerung, etc kommen extra".
    Es wurde auch immer davon geredet, daß da eine Rigole hin soll, aber nicht, daß wir die extra bezahlen müssen...

    Zu den Erdarbeiten steht da, daß für das gesamte Haus etwa 250m³ aufgetragen, verdichtet usw. werden sollen.
     
  8. gast3

    gast3 Gast

    Bauvertrag prüfen lassen.

    Ausführungsplanung für die Rigole anfordern.

    was heißt denn "gesamtes HAUS" = Außenanlagen im Vertrag enthalten ?

    Such dir fix einen Anwalt - gibt wohl Handlungsbedarf
     
  9. #29 Bauherrenlos, 15.06.2011
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    Naja, und es gibt eben auch eine Entwässerungsgenehmigung. Leider sehe ich hier nicht, auf welcher Grundlage die beruht, aber es gibt hier ziemlich detaillierte Angaben über Regenmenge, Häufigkeit, usw.
    In der Baubeschreibung steht, daß im Preis die "Einrichtung der Baustelle" mit drin ist, mit allen Geräten usw.
    Außerdem, daß im Bereich der Bodenplatte die Erde abgeschoben wird 30cm und eine etwa 10cm Trag und Ausgleichsschicht aufgetragen wird. Dann eben Fundament.
    Da wollen sie jetzt aber eben jetzt noch höher...
     
  10. #30 Bauherrenlos, 15.06.2011
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    Naja das gesamte Haus meint beide Doppelhaushälften. Wird ja gemeinsam gebaut...

    Mir kommt es komisch vor, aber ist so ein Vorgehen denn legitim oder nicht ?
     
  11. gast3

    gast3 Gast

    komisch kommt es mir auch vor - und .. hilft auch nicht wirklich oder ???

    woher sollen wir wissen was in deinem Fall "legitim" ist (auf Fragen antworten ist wohl auch nicht deine Stärke)

    in sofern bleibt für mich:

    :bef1018:
     
  12. #32 Bauherrenlos, 17.06.2011
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    Nein, Außenanlagen sind nicht mit im Vertrag mit drin. Es geht nur um die Errichtung der Bodenplatte für ein Doppelhaus. Davon bezahlen wir aber natürlich nur eine Hälfte, sprich ca. 80 m² Grundfläche.
    Tut mir leid, daß ich nicht so treffend geantwortet habe, habe leider nur zwischen Tür und Angel antworten können.
    Heute haben wir noch einen Baustellentermin mit dem Bauleiter, wo wir genau diese Erdarbeiten noch einmal besprechen wollen.
    Gibt es ein schlagfertiges Argument, was ich ihm noch entgegen bringen kann und sich derzeit noch meiner Kenntnis entzieht oder würdest Du mir einfach raten, das ganze rechtlich überprüfen zu lassen und bis dahin nichts zu unterschreiben ?

    Danke für Deine Geduld !
     
  13. KlausK

    KlausK Gast

    Wirklich BT?
     
  14. #34 Ralf Dühlmeyer, 17.06.2011
    Ralf Dühlmeyer

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    Bauherrenlos - Du hast einen Strang gelesen, in dem es um Haftung eines freien Architekten im Rahmen einer Genehmigungsplanung ging. Das hat mit Deiner Problematik wenig bis gar nichts zu tun.

    Du hast bei einem BT oder GÜ (wer baut mit wem) einen Vertrag über einen bestimmten Leistungsumfang unterschrieben.
    Zu diesem Umfang gehören anscheinend Rigole und Sandpolster nicht.
    Da diese Leistungen nötig sind, bekommt Ihr nun ein Angebot, welches Ihr annehmen oder ablehnen könnt. Lehnt Ihr ab, müsst Ihr diese Leistungen anderweitig beauftragen.

    Das ist natürlich moralisch höchst unsauber. Aber ob es juristisch angreifbar ist, beweifle ch (als jur Laie) doch sehr.
    Ausserdem stand Euch ja frei, den Vertrag VOR der Unterschrift von Fachleuten prüfen zu lassen.
     
  15. #35 Baufuchs, 17.06.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Schubladengrundriss/Schubladenbaubeschreibung.

    Zu "Entwässerung" steht ja in dieser Beschreibung schon, dass diese nicht enthalten ist, von Rigolen erstellen steht da auch nichts.

    Also:
    Nicht enthalten, muss zusätzlich bezahlt werden oder anderweitig in Auftrag gegeben werden

    Zur Höhenlage etc. findet sich mit Sicherheit irgendwo (Vertrag oder Baubeschreibung) geschrieben, welche Grundstücksverhältnisse vorausgesetzt werden. Z.B. Grundstück höhengleich mit Strasse o.ä.

    Liegt nun das Grundstück tiefer, muss ein Höhenausgleich geschaffen werden, in diesem Fall 20cm.

    Das Ganze zu "Vogel friss oder stirb" Preisen.
     
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