Toreinfahrt

Diskutiere Toreinfahrt im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Hallo, wer ist für den Gehweg VOR dem Tor zuständig ?? Situation : Strasse --> Betonplatten --> verdichtete Erde --> unser Tor... Die Betonplatten...

  1. uncle

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    Hallo, wer ist für den Gehweg VOR dem Tor zuständig ?? Situation : Strasse --> Betonplatten --> verdichtete Erde --> unser Tor... Die Betonplatten haben Risse und Absenkungen die immer schlimmer werden ( ist ja öfftl. Strassenland deswegen auch die befestigte Erde). Was meint Ihr, soll ich und wenn ja wen, irgendjemanden Bescheid sagen wegen der Absenkungen der Platten und muß ich das bezahlen weil die Stadt mit ne "Auffahrt pflastert" ??
     
  2. #2 wasweissich, 18.02.2009
    wasweissich

    wasweissich Gast

    bei uns müsstest du beantragen , den von dir befahrenen gehweg pflastern lassen zu dürfen inkl. eventueller bordstein/randsteinabsenkung .
    du nutzt ihn doch zum drüberfahren , also bist du in der pflicht , den bereich auch befahbar zu machen .

    j.p.
     
  3. uncle

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    Hi befahrbar ist der Weg ja nur er bricht an vielen Stellen...
     
  4. #4 Lundell96, 19.02.2009
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    Wenn der Weg bricht, ist er auch NICHT befahrbar :mega_lol:
     
  5. #5 Danni1777, 19.02.2009
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    In den hiesigen Kommunen ist es festgelegt, dass die Gemeinde/Stadt dem Grundstück eine Zufahrt (incl. Bordsteinabsekung und eigentlich auch dann Pflaster) stellt, also eine, die auch befahrbar ist. Und das ist in Deinem Fall ja nicht ganz gegeben.
    Ich würde mich beim (Tief-)Bauamt erkundigen.

    Gruß, Danni
     
  6. #6 alex2008, 20.02.2009
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    die Platten im Gehweg haben Stolperkanten?

    Nun dann frag bei der Gemeinde mal nach Wer zahlt wenn da jemand stolpert und sich verletzt.

    Für öffentliche Verkehrswege hat die Kommune eine Verkehrssicherungspflicht.
    Dazu gehören auch Schlaglöcher und Stolperkanten.
     
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