Normen für Flächenangaben Architekt

Diskutiere Normen für Flächenangaben Architekt im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Nach welchen Normen haben Architekten üblicherweise in den letzten Jahren Flächenangaben, bzw. Wohnflächenangaben für den Bauträger berechnet?...

  1. #1 WMenzel, 20.02.2009
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    Nach welchen Normen haben Architekten üblicherweise in den letzten Jahren Flächenangaben, bzw. Wohnflächenangaben für den Bauträger berechnet?

    Ist DIN 277 eine der Normen zur Flächenberechnung?
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 20.02.2009
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    SO lautet der Titel.

    Wohnflächen nach II BV bzw WoFlVo für die in denen genannten Zweck - an sonsten analog zu diesen auch anderweitig

    Ggf geistert da auch noch DIN 283 (???) rum.

    Sinn der Frage???
     
  3. #3 Thomas B, 20.02.2009
    Zuletzt bearbeitet: 20.02.2009
    Thomas B

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    Speziell für BT wird gerne das Maximum rausgeholt. Beispielsweise kann man 3 % der Bruttofläche für Wandaufbau (Putz, Fliesen) abziehen. Kann, muß aber nicht! Verzichtet man darauf, bleibt eine größere, zu verkloppende Fläche....

    Thomas

    PS: wir sind der Club
     
  4. #4 CPeters, 21.02.2009
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    3% Regel

    Seit der 2004er Ausgabe der WoFlV ist die 3% Abzugsregel nicht mehr vorgesehen.
    :shades

    Gruß cp
     
  5. #5 Bauflaute, 22.03.2009
    Bauflaute

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    Was gehört eigentlich alles zu dem WoFLV ? Kann es sein das es von Bundesland zu Bundesland unterschiede gibt?

    wenn ich das richtig gelesen habe rechnet man die m2 vom zb. dem Heizungsraum NICHT mit , kann das wer bestätigen?
     
  6. #6 Baufuchs, 22.03.2009
    Baufuchs

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    @CPeters

    Die Wohnflächenverordnung sieht diesen Abzug nur deshalb nicht mehr vor, weil die Flächen grundsätzlich nicht mit Rohbaumaßen zu ermitteln sind. Die Putzstärke ist schon bei der Berechnung berücksichtigt.

     
  7. Baumal

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    zur wohnfläche zählen die räume welche zur wohnung gehören, den anforderungen
    des baurechts genügen, und nicht zubehörräume im speicher oder keller.

    heizungsraum zählt nicht als wohnfläche...

    unterschiede zu bundesländern gibts nicht.
     
  8. #8 Baufuchs, 22.03.2009
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    @Bauflaute

    Wohnflächenverordnung gilt bundesweit.

    Zu Anrechnung Heizraum guckst Du hier
     
  9. #9 Bauflaute, 22.03.2009
    Bauflaute

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    danke :) demnach zählt ein Trockenraum auch nicht zur WoFLV ?

    Gibt es irgendwelche auflagen die zu erfüllen sind , darf zb. in einem Trockenraum eine Steckdose vorhanden sein ?
     
  10. #10 CPeters, 22.03.2009
    Zuletzt bearbeitet: 22.03.2009
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    @Baufuchs

    Habe ich etwas gegen diese Definition gesagt? Nein!
    Definitiv gibt es die 3% Regel nicht mehr - meint damit: Nicht wie früher alles
    mit Putz planen und dann mal eben 3% abziehen, sondern alles schön nach Rohbaumaßen berechnen!:shades

    Natürlich dann aber auch die genaue Putzstärke berechnen ;-)
     
  11. Baumal

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    wenn der trockenraum innerhalb der wohnung ist,
    dem baurecht genüge tut (belichtung, lüftung....)
    zählt er zur wohnfläche, egal was für eine raumbezeichnung
    im plan steht....

    oder was willst du jetzt hören?? :D
     
  12. #12 Bauflaute, 22.03.2009
    Bauflaute

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    klar gehört er dann zur Wohnnutzfläche aber NICHT zur Wohnfläche laut(WoFLV)
     
  13. #13 VolkerKugel (†), 22.03.2009
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    Architekt . Nachweisberechtigter für Wärmeschutz
    Du hast da eben gegen eine der Forenregeln verstoßen ...

    ... die da lautet:

    Den Aussagen eines Architekten ist Glauben zu schenken :biggthumpup: .

    Baumal hat Recht :konfusius .
     
  14. Baumal

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    du willst mir jetzt erzählen, dass wenn in einem
    wohnraum z.b. kinderzimmer, "planmäßig trockenraum"
    steht, dieser nicht zur wohnfläche gerechnet wird?
     
  15. #15 Bauflaute, 22.03.2009
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    das war/ist doch meine Frage ,

    http://bundesrecht.juris.de/woflv/__2.html

    zur Wohnfläche gehören nicht:

    Trockenräume
    Heizungsräume


    das bedeutet doch im klartext das diese Flächen nicht mit als WoFLV zugezählt werden ?
     
  16. Baumal

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    mein gott, jetzt denk doch mal selber
    ein wenig nach.

    würdest du in eine mietswohnung einziehen
    wo auf dem grundrissplan in jedem wohnraum
    "trockenraum" steht um mietfrei zu wohnen???
     
  17. #17 Ralf Dühlmeyer, 23.03.2009
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    Öhhhhmmmm - Baumal, Volker - Stop.
    Wenn da Trockenraum in den Antragsunterlagen drinsteht, dann IST das ein Trockenraum. Wenn ich darin ein Kind leben lassen will muss ich (ja - lebenswirklichkeitsfremd, weiß ich) einen Nutzungsänderungsantrag stellen.

    Es gibt z.B. Regelungen, dass bei MFH entweder jede Wohnung einen Trockenraum haben muss oder ein Gemeinschaftstrockenraum vorhanden sein muss.
    Wenn also der Keller so ausgereizt wurde, dass KEINEN Gemeinschaftsraum gibt, dann BRAUCHT jede Wohnung einen solchen Raum.
    Ergo baurechtlich nix Wohnfläche!!

    Das die Lebenswirklichkeit anders aussieht, weiß ich auch.

    @ Bauflaute: Räume, die Aufenthaltsraumqualität haben, aber per Benennung keine solchen sind, bewegen sich z.T. in Grauzonen.
    Einige Bauämter akzeptieren solche Namensspielchen, andere nicht.
    Ich würde also nicht ZU laut tönen
     
  18. sepp

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    wo soll diese regelung stehen, daß jede wohnung in mfh ein trockenraum haben muss?
    die zubehörräume sind in der bauordnung geregelt.
    und solange ein raum die anforderungen an einen aufenthaltsraum erfüllt, wird sich wohl keiner aufgrund fadenscheiniger argumente (lager statt ki-zimmer) darauf einlassen die wofl. schön zu rechnen.
     
  19. #19 CPeters, 23.03.2009
    CPeters

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    Für Niedersachsen steht das in der NBauO §44 (7).
     
  20. #20 Ralf Dühlmeyer, 23.03.2009
    Ralf Dühlmeyer

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    Rischtisch - und wenn es keinen Gemeinschaftsraum gibt, dann jede Wohnung für sich.
    Mehr als einmal in Teilungserklärungen von Ex-MFH mit ausgebautem DG gesehen.
     
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