hauskauf-wer zahlt die Kubaturberechnung vom Archi?

Diskutiere hauskauf-wer zahlt die Kubaturberechnung vom Archi? im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Wir haben uns ein Haus gekauft. In der Kaufphase benötigten wir für die Finanzierung eine Wohnflächen / Kubaturberechnung.Die Makler sagte uns,...

  1. #1 greenlady, 21.02.2009
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    Wir haben uns ein Haus gekauft. In der Kaufphase benötigten wir für die Finanzierung eine Wohnflächen / Kubaturberechnung.Die Makler sagte uns, dass sie einen Architikten hätten, der die Berechnung machen könnte. Alles schön und gut. Nun ist alles über die Bühne, Haus ist gekauft, Provision an makler bezahlt und nun kommt die dicke Überraschung. Der Architekt stellt uns die Wfl-Berechnung in Rechnung. Über 500,- Euro ( 8Std-Arbeitszeit - empfinde ich als viel).....

    Müssen denn tatsächlich WIR,als Käufer, zahlen? Wir haben gedacht, dass zählt zur Leistung des Maklers, der vermittelte uns diesen Eindruck. Ich habe beim Makler nachgefragt, er meinte, eigentlich sei es Sache des Verkäufers. Aber dieser hat ihn gar nicht beauftragt. Wir eigentlich auch nicht direkt....wir haben allerdings diese Berechnung benötigt....
    und gehört denn nicht zum Hausverkauf auch eine Wohnflächenberechnug / Kubaturberechnung dazu? Fragen über Fragen? Vielleicht hat ja jemand hier ne Ahnung???

    Danke im voraus...Grüsse von Green-Lady
     
  2. bernix

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    ...Ist ein typischer Fall schlechter Absprache

    Wozu wurden denn die Berechnungen gebraucht?
    -
    gruss
     
  3. #3 MoRüBe, 21.02.2009
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    MoRüBe Gast

    Ein Besuch beim Bauamt...

    ... wäre u.U. billiger geworden...:cool:

    Na ja und wofür brauchste das? Na VEB Bank, damit se wissen watse finanzieren
     
  4. #4 driver55, 21.02.2009
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    Yep!
    Sicherlich war der Archi dort u. hat die Daten für 50 € geholt...:D

    Der Makler hat mit dem Archi normalerweise überhaupt nichts zu tun...die haben nur eines gemeinsam.....wollen was verdienen.

    Von den 8 Std. sind 5 Std. sicherlich Anfahrt, oder? Oder ist es ein Anwesen mit 12 Schlafzimmer.:D

    Wenn man nicht aufpasst, wird man heutzutage von jedem über den Tisch gezogen! Ich find's echt zum K....!:motz
     
  5. #5 ManfredH, 22.02.2009
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    Und ich find´s echt zum K..., wie hier schon wieder von vornherein Gier und unlauteres Verhalten unterstellt werden, ohne dass man überhaupt die genauen Hintergründe kennt.
    Eine sorgfältige Kubaturberechnung kann durchaus 8 Stunden (und ggf. auch mehr) in Anspruch nehmen; weisst man denn, wie komplex möglicherweise der Baukörper war, oder wieviele Abweichungen zwischen alten Plänen und tatsächem Bestand erst aufgenommen werden mussten, oder was sonst möglicherweise der Grund dafür war, dass ein von Aussenstehenden als zu hoch empfundener Zeitaufwand erforderlich war ?
     
  6. #6 greenlady, 22.02.2009
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    grün hinter den Ohren

    Wir haben die Kubaturrechnung benötigt für die L-Bank ( Staatsbank von BaWü...ja, war wohl schlechte Absprache bzw. wir sind automatisch davon ausgegangen, dass die Kubaturberechnung zur Leistung des Maklers gehört ( so vermittelte er uns das Gefühl) ok, wir hätten auch fragen können, ABER wir sind nun mal nicht erfahren und hinterher erst schlauer.
    Das Haus hat insgesamt 120 qm ( inkl Garage), über 3 Etagen verteilt. Anfahrt ist nicht weit.20 min einfacher Weg.

    @ Architekt: kann man denn über den Rechnungsbetrag verhandeln? Ich seh nicht ein, soviel zu bezahlen!!
     
  7. #7 ManfredH, 22.02.2009
    ManfredH

    ManfredH Gast

    Die erste Frage ist doch mal, WER den Architekten beauftragt hat, und die zweite, WAS genau vereinbart wurde.
     
  8. #8 Thomas B, 22.02.2009
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    Ein paar Anmerkungen/ nachfragen hierzu:

    1. Von wann ist das Haus denn??? Ist es relativ neu, müßte ja irgend jemand -z.B. der Verkäufer, das Bauamt- die Bauantragspläne haben. Da ist dann auch die entsprechende Berechnung dabei; handelt es sich um einen Altbau kann es natürlich sein, daß so etwas nicht mehr existiert

    2. Wenn der Kollege die Maße (für Wfl. und kubatur) am Objekt selber hat ermitteln müssen (Aufmaß), dann sind 8 Std. sicherlich nicht überzogen, sondern absolut im Bereich des Normalen.

    3. Es wäre natürlich in jedem Falle besser gewesen sich vorher über die hiebei anfallenden Kosten zu informieren. zum einen dies mit dem Makler absprechen (wer zahlt?), zum anderen über den zu verrechnenenden Stundesatz. Ist nämlich nichts vereinbart gilt automatisch der Mindestsatz der HOAI als vereinbart. dieser beträgt EUR 38 + MwSt., daraus ergäben sich dann 304 + 19 % = 361,76 EUR (zzgl. Nebenkosten).

    4. Wer hat denn den Auftrag an den Architekten erteilt (und dann wohl auch die Höhe der Vergütung/ des Stundensatzes vereinbart)??? Grundsätzlich zahlt doch wohl der, der beauftragt. Oder sehe ich das falsch.

    Gruß

    Thomas
     
  9. #9 greenlady, 22.02.2009
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    das Haus ist von 1956, es lagen keine Unterlagen vor, da der Vorbesitzer das Haus in Eigenleistung umgebaut hat.
    Wer den Archi beauftragt hat? Streng genommen, wohl wir :mauer . Der Makler jedoch hatte und beim 1. Gespräch gesagt, wenn irgendwas wäre, dann hätten sie einen Archi und da die Makler gleichzeitig Bauträger sind, dachten wir :mauer, dass eben der Archi zur Leistung des Maklers gehört. Als wir für die Finanzierung die Berechnung benötigten, sagten wir dies dem Makler, er gab es weiter an SEINEN Archi ( der aber, wie sich jetzt im Nachhinein herausstellt, ein freier Architekt ist)....ich könnt mich Ohrfeigen....
     
  10. #10 Thomas B, 22.02.2009
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    Dann ist dieser natürlich auch von Euch zu entlohnen.

    Naja...egal wem der Architet "gehört", eine Bezahlung für seine Tätigkeit -ob nun beim Makler in Lohn und Brot oder eben als "Freier"- sollte schon erfolgen.

    Anscheinend kam es hier zu einigen Kommunikationsproblemen. Hilft jetzt ja nicht darüber zu lamentieren. In der Tat würde ich aber -da offensichtlich nichts anderes vereinbart war- den betrag entsprechend der Festlegungen der HOAI korrigieren. Da könnte dann auch ein Gespräch mit dem architekten hilfreich/ nützlich sein. Es wäre ja auch nicht fair, wenn dieser nun das Ausbaden soll, was zwischen Makler und Käufer an Verständigungsproblemen/ Mißverständnissen entstanden ist.

    Gruß

    Thomas
     
  11. #11 greenlady, 22.02.2009
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    ok, das werde ich dann in Angriff nehmen. eine letzte Frage: was denken Sie, ist es besser zu telefonieren oder erst mal schriftlich sich an den Archi zu wenden?? will jetzt echt keine Fehler mehr machen (heul)
    P.S danke für die hilfreiche Antworten....
     
  12. #12 Achim Kaiser, 22.02.2009
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    Was hast an der Rechnung rumzupinsen ?
    Ausser dass dir die höhe nicht passt ?

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  13. Baumal

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    anrufen und erklären lassen wie die 500€ zu stande
    kommen. ich finde das honorar nicht überzogen....
     
  14. R.B.

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    Da wird ein Haus gekauft für xxx.xxx,- €, und dann gibt´s einen Aufstand wegen einer 500,- € Rechnung. Man beachte, daß die berechnete Leistung sowieso erforderlich war.

    Ich würde sagen, dumm gelaufen. Beim nächsten Mal fragst Du vorher.

    Mal so nebenbei gefragt, was hättest Du getan, wenn der Makler vorab schon gesagt hätte, daß die Berechnung 500,- € kostet? Hättest Du auf die Berechnung verzichtet?

    Gruß
    Ralf
     
  15. #15 Thomas B, 22.02.2009
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    Ich finde 500 EUR auch nicht überzogen, ABER: Das entspricht einem Stundensatz von EUR 62,20 bzw. netto EUR 52,52. Und so etwas gehört eben VORAB vereinbart. Ansonsten gilt bekanntlich: Ist nix vereinbart, gibt's den Mindestsatz (38 EUR + MwSt.).

    Thomas
     
  16. #16 HolzhausWolli, 22.02.2009
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    Ich empfinde die EUR 500,- als ein wenig zu sehr PAUSCHAL, unabhängig davon ob sie gerechtfertigt sind oder nicht.
    Thomas´Ansatz der HOAI kann euch sicher helfen die Preisdiskussion positiv zu befruchten.

    Dennoch: Ich sehe den Makler in der Pflicht sich an den Kosten zu beteiligen. Er kassiert eine Courtage und diese sollte die korrekte Abwicklung der Immobilientransaktion gewährleisten, das ist halt sein Job! In dem Fall gehört halt die Massenermittlung dazu, in anderen Fällen reduziert es sich auf ein Telefonat und das Haus ist verkauft.....

    Zu seinem Job gehört sicher auch eine Bestandsaufnahme dessen WAS er da überhaupt verkauft, in einer Qualität und einem Umfang der eine Finanzierung dessen was er vermittelt erst ermöglicht.
    Es war auch SEINE Aufgabe die Kostenhöhe und -zuordnung klarzustellen, zumal er ja den Archi vorgeschlagen und vermittelt hat und nicht euer Fehler, daß ihr nicht im richtigen Moment die richtige Frage gestellt habt, zumal man euch Kostenfreiheit suggeriert hat.

    Ich denke hier bietet sich wieder mal die am einfachsten zu vereinbarende Größe an....Fifty-Fifty.
     
  17. R.B.

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    Na, da würde ich zuerst einmal einen Blick in den Maklervertrag werfen.

    Gruß
    Ralf
     
  18. #18 wasweissich, 22.02.2009
    wasweissich

    wasweissich Gast

    warum meint ihr , kam die rechnung erst nachdem der makler mit allem durch war ?
     
  19. #19 MoRüBe, 22.02.2009
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

    Des Mäklers Lohn...

    ... ist dann verdient, wenn er zwei Parteien zueinander gebracht hat. Mehr ist seine Aufgabe nicht! Also Vorsicht mit anderen Behauptungen.

    Obs seriös ist, steht auf nem anderen Blatt Papier.

    Wenn hier umgebaut worden ist, steht sogar die Frage des "Schwarzbaues" im Raum. Auch das ist nicht das Problem des Maklers. Das hat er im Zweifelsfalle nicht zu prüfen.

    Er soll nur Kaufverträge vermitteln, bzw. die Möglichkeit zum Abschluß nachweisen.
     
  20. Baumal

    Baumal

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    thomas, vielleicht ist die rechnung schlecht formuliert

    aber:

    "das Haus ist von 1956, es lagen keine Unterlagen vor, da der Vorbesitzer das Haus in Eigenleistung umgebaut hat."

    da sag ich nur: hut ab herr kollege, innerhalb 8 stunden.
     
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