Ist das denn die Möglichkeit?!

Diskutiere Ist das denn die Möglichkeit?! im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Zahlungsmoral contra Schwarzarbeit Weil ihr Dachdecker um sein Geld fürchtete und unbedingt in bar kassieren wollte, bekommt ein Ehepaar nun...

  1. #1 HolzhausWolli, 23.02.2009
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    Zahlungsmoral contra Schwarzarbeit

    Weil ihr Dachdecker um sein Geld fürchtete und unbedingt in bar kassieren wollte, bekommt ein Ehepaar nun nicht den Steuerbonus und muss auch noch einen teuren Prozess bezahlen. Killt die Zahlungsmoral die Wirkung des Bonus?

    Eigentlich soll der Steuerbonus auf Handwerkerleistungen die Schwarzarbeit eindämmen. Doch fördert er vielleicht stattdessen eine schlechte Zahlungsmoral? Der Dachdecker jedenfalls wollte sich auf nichts einlassen: Aufgrund schlechter Erfahrungen mit der Zahlungsmoral habe er auf Barzahlung bestanden, berichteten die Kunden vor dem Bundesfinanzhof (BFH). Sie ließen sich darauf ein und hielten Kunden am Ende statt eines Überweisungsbelegs eine Quittung in der Hand.

    Der Fiskus hingegen wollte sich auf gar nichts einlassen und lehnte den Steuerbonus auf die 4872 Euro Arbeitskosten ab: Kein Bonus bei Barzahlung, lautete die Begründung. Zu recht, wie der BFH entschied: Nur so lasse sich wirksam Schwarzarbeit bekämpfen, erklärten nun auch die obersten deutschen Finanzrichter.


    Quelle: Handwerk.com

    Also immer schön die Rechnung schreiben lassen, brav überweisen und den Beleg aufheben... dann klappts auch mit dem Finanzamt. :deal
     
  2. bernix

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    daran liegt es wohl hauptsächlich: Keine Rechnung!?!
    Den Barquittung und Überweisung sollten rechtlich gleich sein....
    -
    mir scheinen hier die Kläger sehr schlecht beraten zu sein....
    -
    gruss
     
  3. #3 Gast943916, 23.02.2009
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    Gast943916 Gast

    stand aber groß in der Zeitung, dass Barzahlungen, auch gegen Quittung, nicht anerkannt werden. Wahrscheinlich geht es darum, dass der Handwerker die dann "unterschlagen" könnte....


    Gipser
     
  4. Julius

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    Nein, sind sie in diesem Fall ausdrücklich und unverändert nicht. :deal
    Mir scheint da eher Deine fachliche Weiterbildung verbesserungsbedürftig zu sein... :angel:
     
  5. #5 lordbauer, 23.02.2009
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    Man kann doch bei Barzahlung auch eine Rechnung fordern.

    Also unser Holzlieferant kriegt sein Geld auch bar. Und ich bekomme eine Rechnung und zusätzlich eine Quittung.

    Gruß
     
  6. #6 Baufuchs, 23.02.2009
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Grundlage ist

    §35a EStG

    Auszug:

    Zahlung bar auf die Hand ist eben nicht Zahlung auf das Konto.
     
  7. #7 Stromfresser, 23.02.2009
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    Was soll denn an einer Überweisung rechtlich verbindlich sein? Und worum soll eine Überweisung zahlungstechnisch anders stehen als eine Barzahlung?

    Ein Unterschied besteht allerdings zwischen Rehnung (auf der Name und Anschrift des Rechnungsempfängers, Steuernummer usw. des Rechnungserstellers stehen, und Quittung.
     
  8. #8 HolzhausWolli, 23.02.2009
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    Na wenn §35a EStG das in seiner Förmlichkeit und Definition so vorschreibt, dann erübrigt sich jedes "aber warum denn ?" .

    Das wars dann halt mit der sofortigen Barzahlung...... jedenfalls auf Rechnung! :bounce:
     
  9. #9 Olaf (†), 23.02.2009
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    Was ist...

    daran nicht zu erkennen?
    Eine Zahlung aufs (Geschäfts-) Konto geht immer durch die Bücher (außer bei sehr kreativen). Bar auf die Kralle nicht unbedingt.
     
  10. #10 Stromfresser, 23.02.2009
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    Was für ein Schwachsinn (das Gesetz, nicht Olaf ;-)): Wenn ich eine Rechnung mit St-Nr oder USt-ID bekomme und als Nachweis verwende, kann das FA für diese St-Nr prüfen, ob die Zahlung korrekt in den Büchern / der USt-Voranmeldung auftaucht. Wo gibt es denn da was abzuzweigen? Und ein Handwerker muss meines Wissens keine doppelte Buchführung machen und auch kein extra Geschäftskonto führen.

    Das Vorschreiben des Zahlungsweges dürfte an der Stelle unzulässig sein.
     
  11. juwido

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    KANN prüfen!
    Dieser Datenabgleich ist aber bei Einkommensteuererklärungen kein Standard und bei Betriebsprüfungen sind "unter den Tisch gefallene" Rechnungen und Zahlungen nicht unbedingt zu finden. Deshalb soll die Zahlung so in die Bücher gezwungen werden. :konfusius

    Gruß juwido
     
  12. Lukas

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    Moment!

    Da steht " auf das Konto" und nicht "auf das Bankkonto". :p

    Gruß Lukas
     
  13. #13 Baufuchs, 24.02.2009
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    @stromfresser

    Hat schon einer gedacht und deswegen geklagt. Daher gibts ja das Urteil des BFH.

    Mal lesen unter "Aktuelle Entscheidungen, 11.02.09, AZ VIR 14/08"
     
  14. #14 Shai Hulud, 24.02.2009
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  15. #15 GaWaSch, 26.02.2009
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    ..und das soll dann die Schwarzarbeit verhindern, ne ist klar. :irre
    Und sich dann wundern wenn sie es tatsächlich "schwarz" machen lassen, um sich das ganze Theater zu sparen.

    Ob das Finanzamt dann auch hilft, wenn die Rechnungen nicht bezahlt werden.
     
  16. #16 HolzhausWolli, 26.02.2009
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    Der Sinn und die weiterführende Logik darf in der Tat als fragwürdig betrachtet werden.

    Dennoch ist es nun mal Gesetz, muß beachtet und angewendet werden !

    Außerdem: Was bitte ist so schlimm daran, die Zeit des Zahlungsverkehrs über die Bank abzuwarten? Glaubt ihr tatsächlich der ansonsten barzahlungswillige Kunde würde nun diese zeitliche "Vakuum" nutzen um die Zahlung wer weiß wie lange hinauszuzögern und Skonto verschenken? Niemals !
     
  17. #17 GaWaSch, 26.02.2009
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    Man darf auch nicht falsch parken und zu schnell fahren, muß auch beachtet werden.

    Außerdem werden eh nur 20% von den max. 3000€ Lohnleistung, also 600€ von der Steuerschuld abgezogen, also was hindert den jemanden daran, es ohne Rechnung zu machen.

    Viel schlimmer finde ich, das damit jedem Kunden und/oder Handwerker unterstellt wird bei einem Bargeschäft den Fiskus aussen vor zu lassen, und da könnte ich kotzen.

    Skonto, na klar, wer hat den Geld zu verschenken, die 2 oder 3% werden vorher daruf geschlagen, weiß und macht doch jeder, der Kunde ist doch auch nicht blöd.
     
  18. #18 Stromfresser, 27.02.2009
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    Naja, Pendlerpauschale war auch Gesetz, Vorratsdatenspeicherung... Blöd nur, dass die Bürger dazu ihren Staat verklagen müssen, zur Not bis vors Bundesverfassungsgericht...

    Ich habe verschiedentliche Sachen vom Großhändler nur auf "Zahlung bei Anlieferung" bekommen, der Fahrer hätte die Ware wieder mitgenommen, wenn das Geld nicht dagewesen wäre. Was soll ich da machen, wenn ich das Zeug brauche und nirgends anders bekomme?

    Aber der Handwerker dürfte da momentan wenig Druckmittel haben, wenn es um Reparaturen geht.
     
  19. Julius

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    Na, da ist es ja egal, weil es nur um den Lohnanteil geht.
    Dann wird für den Lohn eben eine separate Rechnung erstellt.

    Das Klage/rechtswidrig-Argument zählt leider normalerweise nur, wenn der Betroffene selbst den Rechtsweg einschlägt (mit dem vollen Risiko).

    Bei der Pendlerpauschale war es ein Ausnahmefall. Dort hat die Finanzverwaltung wegen hoher Anzahl von Widersprüchen dann von sich aus die Sache nur als vorläufige Festsetzung deklariert.

    Und bei der Vorratsdatenspeicherung sehen die mir bekannten bisherigen Urteile leider nicht sehr bürgerfreundlich aus...
    Oder welches meinst Du?
     
  20. #20 Bauwahn, 27.02.2009
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    Also ich finde das schon nachvollziehbar, die Einnahmen auf dem Konto lassen sich deutlich schwerer verstecken.

    Und, diese Empfindlichkeit von wegen "pauschaler Unterstellung". Ist wohl leider gerechtfertigt heutzutage.
    Ich wäre da ohnehin für das skandinavische System, wo die Steuerklärung öffentlich ist.

    Ich fand die Pendlerpauschale erst ab 20 km auch Käse, ich hätte aus ökologischer Sicht eher eine Deckelung nach oben befürwortet, aber trotzdem finde ich es bedenklich, dass immer mehr solche Dinge nicht über Gesetzgebungsorgane sondern die Justiz laufen. Damit wird der Handlungsspielraum für den Gesetzgeber immer kleiner bis hin zur komletten Blockade.

    Das BVG ist ein großartige Sache, aber wenn zuviele Details dort festgelegt werden, dann gibt es bald keinen Gestaltungsspielraum mehr und die Entscheidungen der Justiz sind ja nun gar keiner demokratischen Kontrolle mehr unterworfen. Siehe fristlose Kündigung wegen unbewiesenen Verdachts der Unterschlagung von 1,30 €.
     
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