Haftet die Bank?

Diskutiere Haftet die Bank? im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Ich habe zwar wenig Hoffnung auf positive Antworten, aber ich versuche es trotzdem mal: Wir haben im November ein Grundstück von einer...

  1. #1 tommythewho, 23.02.2009
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    Ich habe zwar wenig Hoffnung auf positive Antworten, aber ich versuche es trotzdem mal:

    Wir haben im November ein Grundstück von einer Treuhand-Bank gekauft, welche ein Baugebiet mit 50 Grundstücken erschließt. Bis dahin war das Baugebiet eine Wiese und in Privatbesitz.

    Wir haben zuvor beim Makler, bei der Gemeinde und beim Vertreter der Bank, der beim Notartermin dabei war, gefragt, wie die Bodenverhältnisse sind. Alle sagten, dass der hintere Teil der Wiese nicht bebaut werden kann, da das Grundwasser zu hoch sei und Torf im Boden sei. Der vordere Teil, da wo die Grundstücke erschlossen werden, sei aber kein Problem. Da sei immer eine Weide gewesen und der Boden sei gut.

    Dann haben wir das Grundstück ohne es zu prüfen gekauft. Nach dem Kauf hat uns der Vertreter der Bank noch geraten ein Baugrundgutachten zu erstellen.

    Das haben wir jetzt getan, mit dem Ergebnis, dass wir über 1m schluffigen Mutterboden haben, welcher abgetragen werden muss. Und da sich das Grundstück unterm Straßenniveau befindet, müssen wir dann ca. 250cm auffüllen. Das wird nicht billig werden, Kostenvoranschlag bekommen wir noch. Sowohl Bodengutachter, als auch die Firma, die die Bodenarbeit machen würde, haben die Hände überm Kopf zusammengeschlagen. Nicht nur bzgl. der schlechten Bodenverhältnisse, auch sei der Bodenaushub von den Kanalarbeiten auf die Grundstücke geschüttet worden, was die Käufer nun abtransportieren dürfen. Das gesamte Baugebiet befindet sich auf einer Erhöhung, also aufgeschütteter unbrauchbarer Boden. Bei allen Grundstücken wird voraussichtlich etwas ausgehoben werden.

    Wie sieht die Haftung nun aus? Im Notarvertrag steht nicht, dass wir das Bodengutachten hätten einsehen können. Davon war auch nie die Rede, dass der Bank eines vorliegt. Demnach hat die Bank gewusst, wie schwierig die Bodenverhältnisse sind. Zudem wurde uns mündlich versichert, dass der Boden gut sei.

    Es sind bisher 5 Grundstücke verkauft. Wir haben Mittwoch mit der Bank einen Gesprächstermin. Meint ihr, wir können da was erreichen? Ich denke nicht, dass die Bank scharf auf schlechte Presse ist, wenn ich bekanntgebe, dass die Grundstücksverhältnisse sehr schlecht sind. Es könnte unser Vorteil sein, dass noch sehr viele Grundstück unverkauft sind.

    Was denkt ihr?
     
  2. #2 MoRüBe, 23.02.2009
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

    Och man...

    ... also, daß das Grundstück sich unter Straßenniveau befindet, kann zunächst mal keine Überraschung sein. B-Plan lesen, Erschließungsplan lesen, hätte man alles vorher machen können/sollen. Die paar Kubikmeter Erdaushub vom Kanalbau machen den Kohl nicht fett. Das Hände über den Kopf zusammenschlagen kommt von einem GU/BT, war doch so? Mutterboden gibts überall, mal mehr mal weniger. Und nen bischen ED ist auch dabei;) , oder?

    Im übrigen: warum wurde denn keine Baugrunduntersuchung vor Vertragsunterzeichnung gemacht?

    Ehrliche Meinung: Du hast zu viele AWG-Hormone gehabt, und nu haste den Salat:shades
     
  3. #3 acensai, 23.02.2009
    acensai

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    Ganz ehrlich: Geh zu einem Anwalt!

    Ich bin kein Jurist - aber m.E. gilt es die Frage zu stellen ob Ihr nicht getäuscht wurdet! ... wenn, dann jetzt oder nie zum Anwalt ...
     
  4. #4 MoRüBe, 23.02.2009
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

    Wo bzw. worüber/womit ist er getäuscht worden???...

    ... das ist die alles entscheidende Frage.

    Konkret bitte.
     
  5. #5 tommythewho, 23.02.2009
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    Über das Straßenniveau sag ich ja auch gar nichts. Aber ich finde es kann nicht sein, dass uns alle vorher sagen, der Boden ist gut, nicht davon die Rede ist, dass ein Bodengutachten vorliegt, reservieren konnten wir auch nicht sondern konnten nur kaufen, und nun muss von so ziemlich jedem Grundstück schwarzer Boden abgetragen werden, da er nicht tragfähig ist.

    Ich habe mir ja schon gedacht, dass wir rechtlich keine guten Chancen haben. Ich frage ja nur, wie ihr unsere Chancen ausrechnet bzw. womit wir argumentieren können. Wir halten uns aber in der Hinterhand die dortigen Bodenverhältnisse öffentlich zu machen, wodurch sich die Grundstücksverkäufe sicherlich nicht beschleunigen würden. Das wäre zumindest ein kleines Druckmittel, dass die Bank uns evtl. ein wenig entgegen kommt, und zumindest den Bodenaustausch übernimmt.
     
  6. #6 Stromfresser, 23.02.2009
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    Mal ne Frage vom Laien: Muss man den Boden wirklich austauschen? Sollen sie halt ein Streifenfundament machen und die Bodenplatte auf Durchbiegung rechnen, dürfte immer noch weniger aufwendig sein als austauschen, aufschütten und verdichten.
     
  7. #7 acensai, 23.02.2009
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    Über den Zustand des Bodens - bzw. darüber, dass ein Bodenaustausch erforderlich sein könnte / würde.
     
  8. #8 MoRüBe, 23.02.2009
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    Moment liebe Leute...

    ... Mutterboden ist nu mal nicht tragfähig. Wir haben hier eine (möglicherweise) ungewöhnlich starke Mutterbodenschicht. Das hat mit einem Bodenaustausch erstmal nix, aber rein gar nix zu tun. Und bevor man sich auf dünnes Eis begiebt, der Schuß kann auch sehr schnell nach hinten losgehen.

    Und wie Thor schon schrieb: es ist nichts, was nicht noch zu retten wäre. Jedenfalls das ist schon mal keine Täuschung.
     
  9. Julius

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    Ihr hätte aber auch einfach nicht kaufen können, oder???
     
  10. #10 acensai, 23.02.2009
    Zuletzt bearbeitet: 23.02.2009
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    1m schluffigen Mutterboden? Ist das normal? ... bei mir in Bayern ist dies zumindest NICHT normal!

    Wenn ich nun davon ausgehe, dass dies kein normaler Zustand ist und dies der Verkäufer gewusst hat, dann ist der Käufer getäuscht worden. Warum fragt denn der Käufer nach??? Genau darum, um zu erfahren ob der Boden O.K. ist!

    Aber wie gesagt, ich bin kein Anwalt.


    Deswegen ja mein Rat: Rechtsanwalt
     
  11. #11 MoRüBe, 23.02.2009
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    MoRüBe Gast

    Was das hier alles so kompliziert macht...

    ... es gibt schon ne Baugenehmigung, wie die erreicht wurde ohne genaue Angaben, da schweigt der Fragesteller sich aus. Dann wuselt ein GU dazwischen rum und nen Architekt und über die genaue Konstellation läßt man uns im unklaren. So, und irgendeiner hat das Dollar-Zeichen im Auge.
     
  12. #12 MoRüBe, 23.02.2009
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    MoRüBe Gast

    Ob nu schluffiger Mutterboden, oder...

    ... unschluffiger Mutterboden, ist sowas von Kackegal. Mutterboden ist nicht tragfähig, sowas muß raus. Einzig allein die Mächtigkeitsschicht. Aber dazu muß man die Region kennen.
     
  13. #13 Baufuchs, 23.02.2009
    Baufuchs

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    "Wird verkauft

    wie es steht und liegt, ohne Gewähr für Grösse, Güte und Beschaffenheit."

    Dieser Passus findet sich mit Sicherheit in Ihrem Kaufvertrag.

    Wenn Mutterboden in größer Stärke ansteht, dann ohnehin so wie MoRüBe geschrieben hat.

    Also erst mal Ihre Sache, sich vor dem Vertrag über die Baugrundverhältnisse zu informieren. Ob das der Bank vorliegende (gibts das tatsächlich?) Bodengutachten über den Zustand gerade Ihres Grundstücks etwas aussagt bleibt offen. Möglich und nicht ungewöhnlich, dass nur an einigen Stellen des Baugebiet Bodenproben untersucht wurden. Liegt davon keine auf Ihrem Grundstück, oder steht da auch nur was von "Mutterboden" ist es auch mit dem Vorwurf "Arglist + getäuscht" schwierig.

    Ich halte es eher für unwahrscheinlich, dass man Ihnen nach Einsatz des Druckmittels "Presse" entgegen kommt.
    Im Gegenteil,da ist Vorsicht angebracht mit den geplanten öffentlichen Äußerung über "schlechte Bodenverhältnisse".

    Ruck zuck hängt Ihnen da was an in Richtung "Geschäftliche Verleumdung". Mal googlen.
     
  14. #14 DerSuchende, 24.02.2009
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    Wer ist die Treuhand-Bank ?
    Ist SIE seine BAUBANK?

    MfG
     
  15. bernix

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    Bevor hier an falscher Stelle unnötigerweise Geld und Energie vergeudet wird.
    -
    Hier muss ein Fachmann (Statiker?) vor Ort ran!

    Möglicherweise so: Pfähle in den Boden einbringen lassen, Keller darauf auf derzeitigem Niveau oder knapp tiefer, je nach beabsichtiger Kellerhöhe, Haus drauf und dann mit Mutterboden (ggf von den Nachbargrundstücken) beifüllen lassen.
    -
    Man muss hier auch die Chancen sehen: Keller sehr wahrscheinlich nicht als WW notwendig, nette Einliegerwohnung, oder zusätzlicher Wohnraum....
    -
    Wie gesagt: Fachmann vor Ort suchen!
     
  16. #16 MoRüBe, 24.02.2009
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

    es gibt hier schon...

    ... ne Baugenehmigung....

    Und das Hauptproblem ist hier doch folgendes: nämlich die weiteren 1,5 m die aufgeschüttet werden sollen (müssen). Und das kommt ja so völlig überraschend...;)
     
  17. BJ67

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    Das wird wohl eine der typischen Projekte ab OK Bodenplatte sein :mauer und das Bauamt interessiert es ja dann wenig, mit welchem Kostenaufwand die statischen Voraussetzungen geschaffen werden müssen.
     
  18. #18 Baufuchs, 24.02.2009
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    @bernix

    Würde der Fragsteller mit Keller bauen, hätte er das Bodenproblem gar nicht, den auf Höhe Kellersohle steht tragfähiger Boden an.

    Seine Alternativen (aus seinm anderem Thread):

    - Grundstück tauschen
    - Boden tauschen/auffüllen
    - mit Keller bauen
     
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