Verbindlicher Inhalt eines Baugrundgutachtens

Diskutiere Verbindlicher Inhalt eines Baugrundgutachtens im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Hallo Experten des Bauuniversums, Ich habe ein Problem das man aus zwei Seiten betrachten kann und letztendlich die Ausführung der...

  1. #1 Mitch170581, 24.02.2009
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    Hallo Experten des Bauuniversums,

    Ich habe ein Problem das man aus zwei Seiten betrachten kann und letztendlich die Ausführung der Tiefbaumaßnahmen und des Kellers betreffen.

    Zum Einen
    ich habe ein Problem mit meinem Baugrundgutachter oder auch anders ausgedrückt mit dem Gutachten das er mir erstellt hat.

    Zum Anderen
    ich habe ein Problem mit meinem Bauträger der das erstellte Bodengutachten nicht akzeptiert.

    Grundlage für dieses Gutachten war eine zweiseitige Checkliste des Bauträgers. Bei unserer Auftragserteilung wurde ausdrücklich auf die Erfüllung dieser Checkliste hingewiesen. Nun hat der Bauträger dieses Gutachten bemängelt, worauf ich dann um eine Ergänzung beim Gutachter gebeten habe. Diese Ergänzung wiederum ist nicht wirklich eine Ergänzung (Formulierung die wirklich der Hammer ist Zitat mit Adresse an den Bauträger vermute ich: jeder Bauingenieur sollte wissen,dass Wasser einen "spitzen Kopf und einen dicken Arsch" hat.):irre

    Als Laie habe ich natürlich keine Ahnung was wesentlicher Bestandteil eines Baugrundgutachten ist. Gibt es dazu gesetzliche Mindestanforderungen an ein solches Gutachten? Für weitere Argumente bei Gutachter oder Bauträger sollte ich, denke ich, wissen wer zu wenig geliefert hat oder wer zu viel fordert.:mauer

    Ich hoffe es kann mir jemand helfen und mir einen guten Rat oder Tip geben!!:28:
     
  2. #2 MoRüBe, 24.02.2009
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

    Erst mal ein paar Nachfragen...

    ... was genau haben Sie beauftragt, auf welcher Grundlage. Gehörte die Gründungsberatung dazu? Ordentlich beauftragt, oder (bitte jetzt nicht falsch verstehen!) mypfosten, wer machts mir am günstigsten? Nicht lachen, hatten wir gerade.
    2-Seitige Checkliste hört sich etwas komisch an. Soll der Bodengutachter schon gleich die Statik mit erstellen?
     
  3. KATMat

    KATMat

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    Normalerweise

    sollte ein Baugrundgutachten den Anforderungen der HOAI § 92, und der DIN 4020 entsprechen. Wenn bei Ihnen was anderes vertraglich vereinbart (schriftlich) war, wäre das natürlich außerdem zu leisten. Aber halt nur dann, wenn es vereinbart war (im Gegensatz zu gesagt).
     
  4. gast3

    gast3 Gast

    Checkliste ..

    ist bei diversen Bauträgern nicht selten. Da wird z.T. Art / Anzahl / Tiefe der Aufschlüsse vorgegeben und weitgehend dargelegt, was im Gutachten zu stehen hat (eben Bodenmechanische Kennwerte, Bodenklassen, Gründungsvorschlag, Erdbebenzone, Grundwasser etc.) - manchmal nimmt das Formen an - da staunt der Bodengutachter ... passt teilweise nicht zusammen, ist manchmal auch grober Unfug (höfliche Variante) und und und ...

    aber wenn der Anforderungskatalog Teil der Anfrage / Beauftragung war und seitens des Gutachters keine Einschränkungen / Einwände gemacht wurden, hat er zu liefern.

    Ansonsten hätte er eben bestimmte Fragestellungen ausschließen müssen - Frage blebt ..

    hat er etwas ausgeschlossen oder hat er nicht ?

    was wird bemängelt - was fehlt ?


    Ggf. einfach Fragekatalog / Gutachten extern checken lassen (kostet grob geschätzt höchstens 1 Stunde - wenn du willst schaue ich mal drüber :biggthumpup:)

    Gruß


    Helge
     
  5. mls

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    es gibt für bgga "relativ" starre formale anforderungen, ergebnis: üblicherweise
    sind´s 12-18 volle (!) s. .. plus anhang.
    würde dich ein inhaltsverzeichnis von e. vollständigen bgga weiterbringen?
    schon gegoogelt? nach "borchert lächler .." (oder lechle?)
    oder kannst du nicht den twp fragen?

    üblicherweise habe ich fragen, die nicht im 1. gutachten beantwortet werden.
    das wird im nachgang erledigt.
     
  6. #6 Mitch170581, 25.02.2009
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    Inhalt des Gutachtens

    Hallo Zusammen,
    vielen Dank erst mal für die promten Anworten. Ich bin mir derzeit nicht wirklich sicher wer zu viel verlangt oder wer zu wenig geliefert hat. Aber unsere Anfrage und anschließende Auftragserteilung war wie folgt formuliert:

    Unbedingt erforderlich sind Kleinbohrungen (nach DIN 4021) an zwei diagonal gegenüberliegenden Eckpunkten des Hauses bis in eine Tiefe von mindestens 6 m (nach DIN 4020) sowie ein Schichtenverzeichnis und die daraus folgernde eindeutige Gründungsempfehlung.
    Im Baugrundgutachten müssen sich Angaben über grundsätzliche Bebaubarkeit, Tragfähigkeit, Beschaffenheit und die Versickerungsfähigkeit des Baugrunds sowie zum Grundwasserstand und aggressiver Bestandteile im Boden befinden.

    Zusätzlich wurde die Auftragsvergabe explizit unter der Voraussetzung gemacht, dass die Checkliste (siehe Anhang) unseres Bauträgers abgearbeitet wird. Nun kann der letztendliche Inhalt zu dieser Checkliste ja auch Auslegungssache sein, was ich aber nicht beurteilen kann.

    Ich werde versuchen auch ein zensiertes Gutachten einzustellen hab aber zur Zeit Schwierigkeiten mit der Speichergröße. Vielleicht hat ja dieser auch recht.

    Grüße
     
  7. gast3

    gast3 Gast

    Nach ..

    kurzer Durchsicht der "da staunt der Bodengutachter sehr" Checkliste ist anzumerken, dass es eine dieser Anforderungskataloge ist, die :mauer:mauer sind.

    Zum Beispiel kann ich die Betonaggressivität nur beurteilen, wenn ich eine Grundwasserprobe untersuche - also muss ich einen Grundwasseraufschluss erstellen (mindestens Beobachtungspegel), eine Probe entnehmen, in vorbereitete Gefäße abfüllen, diese ins Labor bringen und untersuchen lassen ...

    Ist aber nur ein Beispiel

    Wenn der Gutachter das im Vorfeld einpreist - ist er draußen, ändert aber grundsätzlich nichts an den "Formalitäten" - wenn ich mich als Gutachter auf so eine Checkliste einlasse (im Glauben: brauche ich ja doch nicht zu machen) und diversen ... nicht im Vorfeld ausschließe, muss ich ggf. auch liefern.

    Frage bleibt bestehen: was wurde konkret beauftragt ?




    Gruß

    Helge
     
  8. #8 Mitch170581, 26.02.2009
    Mitch170581

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    Erst einmal keine Beanstandung

    Hallo Zusammen,
    habe die Ergänzung dem Bauträger zugeschickt und erst mal keine direkte Beanstandung erhalten. Ich wurde nur darauf hingewiesen, dass der Statiker wohl noch mekern könnte. Mal schauen. Danke erst mal ich werde wohl erst mal abwarten müssen vielleicht klärt sich das ganze ja.

    ich werde dann hier weitere Infos preisgeben ist ja auch für andere vielleicht interessant zu wissen was so alles passieren kann.

    Grüße
     
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