Erstrangigen Kredit auf zwei Anbieter splitten?

Diskutiere Erstrangigen Kredit auf zwei Anbieter splitten? im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Erster Rang heißt doch, bei < 60% vom Beleihungswert? Da kein Anbieter momentan 10 und 20 jährige und KfW gleichzeitig zu vernünftigen...

  1. #1 capslock, 25.02.2009
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    Erster Rang heißt doch, bei < 60% vom Beleihungswert?

    Da kein Anbieter momentan 10 und 20 jährige und KfW gleichzeitig zu vernünftigen Konditionen hat, ist meine Idee, z.B. 80 T€ & KfW40 bei einem Anbieter und 100 T€ bei einem anderen.

    Hat jemand Erfahrungen?

    Danke
     
  2. R.B.

    R.B.

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    Das hast Du falsch verstanden.

    Der erste Rang bezieht sich auf die Reihenfolge der Grundbucheintragung. Es wäre theoretisch auch denkbar, daß die Bank an erster Rangstelle mit einer kleineren Grundschuld im Grundbuch steht als die Bank die an zweiter Rangstelle steht.

    Aufsplitten geht nicht. Das müssten die Banken schon untereinander ausmachen. :D

    Gruß
    Ralf
     
  3. #3 Achim Kaiser, 25.02.2009
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    Es gibt nur einen 1. Rang im Grundbuch ....

    @Ralf
    seit wann machen Banken das unter sich aus ?
    Bei mir bestimme immer noch ich wer erstrangig plaziert wird.
    Da hab ich schon mit diversen Hampelmännern von B-Spksen heftigst Zoff gehabt, weil die Pappnasen meinten wegen ein paar Flocken erstrangig im Grundbuch rumeinern zu können.
    Bei mir gibt das blutige Nasen ...

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  4. #4 emu2009, 25.02.2009
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    Er meinte sicher, dass die Banken damit einverstanden sein müßten, nachrangig im Grundbuch eingetragen zu werden, wo viele Banken eben nicht mitspielen (birgt ja immerhin auch ein höheres Risiko für die Bank).

    Man kann dann zwar sicher den Zwergenaufstand proben und vielleicht lassen sich dann einige Banken doch darauf ein, aber im schlimmsten Fall gibt´s einfach kein Geld oder die bieten einem erheblich schlechtere Konditionen (quasi Sicherheitsaufschlag).

    Genau aus diesem Grund ist die KFW ja so interessant, weil die von vorneherein mit der Nachrangigkeit kein Problem haben und sich das als Ergänzung damit anbietet.

    @capslock

    Die Idee hatte ich auch schon mal, ist aber immer an der Grundbuchgeschichte gescheitert. Selbst wenn man eine Bank findet, die damit einverstanden wäre, bedeutet das immer einen heftigen Zinsaufschlag (zumindest bei mir war das immer so), was sich letztlich nicht mehr gerechnet hat.
     
  5. #5 capslock, 25.02.2009
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    Man höre und staune, es scheint zu funktionieren (jedenfalls habe ich es mündlich).

    Lebensversicherung spielt mit, solange sie an erster Stelle steht.

    Genossenschaftsbank spielt mit, solange Ihr Anteil dann immer noch unter 60% vom Beleihungswert bleibt. Für die ist das erstrangig. Den KfW-Teil würden sie sogar über 60% laufen lassen.
     
  6. R.B.

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    Dann wird aber nicht der erste Rang "geteilt" sondern die Genossen gehen nachrangig. Also das Übliche. Wie man den Nachrang einschätzt steht auf einem anderen Blatt. Die Genossen haben damit meist kein Problem wenn die mit ihnen verbandelte LV Gesellschaft an erster Rangstelle steht.

    In der Eingangsfrage war aber vom ersten Rang die Rede, und da steht dann (alleine) die LV Gesellschaft.

    Gruß
    Ralf
     
  7. #7 capslock, 26.02.2009
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    Nee, die LV, die den langfristen Kredit anbietet, hat nichts mit denen zu tun. Und die Formulierung "erstrangig", solange es unter 50 bzw. 60% bleibt, habe ich schon bei manchen Banken gelesen.

    Mal sehen, ob es wirklich klappt.
     
  8. #8 Achim Kaiser, 26.02.2009
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    Wie die Kreditgeber die Höhe des *erstrangigen* Eintrags bewerten ist ihr ureigenstes Problem. Aus irgendwelchen Üblichkeiten da nen Allgemeinplatz abzuleiten darf jeder tun oder auch nicht.

    Ansonsten ist die Rangfolge und der daraus resultierende Risikoaufschlag wie immer Verhandlungssache.

    Auch zu nem Kreditgeschäft gehören eben immer zwei.

    Ich überleg mir grundsätzlich vorher, wen ich am nächsten an meiner Weste sitzen haben will.

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  9. #9 baufibemu, 26.02.2009
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    Hoffentlich hat es da nicht ein Missverständis gegeben, indem Du beiden Finanzierern den ersten Rang angeboten hast, weil Du der Meinung bist, alles bis 60 % nennt man erstrangig. Fakt ist: Den ersten Rang im Grundbuch gibt es nur einmal.

    Beste Grüße
     
  10. #10 capslock, 26.02.2009
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    Nein, meine Worte bei dem Genossen waren, die LV möchte an erster Stelle stehen, dann kommen Sie, aber auch der Betrag bleibt samt KfW unter 50%. Darauf er: das ist ja noch erstrangig, also kein Problem.

    Montag sollte ich es schriftlich haben.
     
  11. R.B.

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    Das ist NICHT erstrangig, sondern nur so gut (werthaltig) wie an erster Rangstelle. Ein kleiner aber feiner Unterschied.

    Gruß
    Ralf
     
  12. #12 Alfred Witzgall, 26.02.2009
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    Also nochmals:

    Es gibt keine 2 Ersten Ränge. Man merkt es spätestens in der Zwangsversteigerung.
     
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