Beleihung einer ETW für den Hausbau

Diskutiere Beleihung einer ETW für den Hausbau im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, ich plane zur Zeit unseren Hausbau. Dazu habe ich eine Frage bezüglich der Finanzierung. Die Zahlen sind etwas gerundet! Wir...

  1. #1 Jerolin, 26.02.2009
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    Hallo zusammen,

    ich plane zur Zeit unseren Hausbau. Dazu habe ich eine Frage bezüglich der Finanzierung. Die Zahlen sind etwas gerundet!

    Wir haben vor ca. 5 Jahren eine ETW gekauft, welche wir bis jetzt selber bewohnen. Der Wert der ETW liegt bei ca. 180 TEUR. Der restliche Kredit bei unserer Bank beläuft sich auf ca. 30 TEUR.

    Kann ich bei der Hausbank einen neuen Kredit aufnehmen über ca. 100 TEUR, die ich dann jedoch für den Hausbau verwenden werde? Ich gehe zur Zeit davon aus, dass ich das machen kann! Die Bank steht natürlich im Grundbuch an erster Stelle. Der von mir erhoffte Vorteil ist im Gegensatz zu einer Beleihung des Hauses, dass ich dann die gezahlten Zinsen den Mieteinnahmen gegenschreiben kann.

    Liege ich mit meiner Planung richtig oder geht das rein steuerlich nicht? Wird die Hausbank das in der Regel machen?

    Vielen Dank!
    Grüße
    Jerolin
     
  2. #2 baufibemu, 26.02.2009
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    Bei Dir wird man nicht so gnädig sein wie mit Herrn Zumwinkel, wenn das FiAmt dahinterkommt. Da kannst Du Gift drauf nehmen.
     
  3. Julius

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    Das ist im Prinzip möglich und hat auch den einen oder anderen Vorteil.

    Nur aus der Steuerersparnis wird wohl nix werden!

    Vielleicht kannst Du eine Gesellschaft gründen und dieser dann die ETW verkaufen.
    Aber sowas sollte Dein Steuerberater klären...
     
  4. #4 Jerolin, 26.02.2009
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    Ich entnehme der Antwort, dass das wohl nicht geht. Was genau stimmt da nicht? Ich bekomme von der Bank Geld für einen Kredit und geben meine Wohnung als Sicherheit an. Das ist doch gängige Praxis! Der Bank ist es doch nur wichtig, dass der gegebene Kredit abgesichert ist.

    Über etwas mehr Details würde ich mich freuen!

    Gruss
    Jerolin
     
  5. #5 baufibemu, 26.02.2009
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    Von Bankseite her geht das.
    Das aufgenommene Darlehen ist aber für eigengenutzten Wohnraum, wenn ich das richtig verstanden habe. Die Zinsen dafür sind nicht absetzbar.
     
  6. #6 Jerolin, 26.02.2009
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    Genau darum ging es mir. Ich wollte wissen, ob das von der steuerlichen Seite her sauber ist.

    D.h. ich muss die Zinsen zahlen und muss zusätzlich die Mieteinnahmen versteuern?! Das hört sich aber nicht gut an!

    Ich werde das mit dem Finanzamt bzw. einem Steuerberater klären!
     
  7. R.B.

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    Da die Zinsen dem eigengenutzen Gebäude zugeschlagen werden, sind diese nicht abzugsfähig. Wären die Zinsen Aufwendungen für den vermieteten Teil, dann könnte man diese ansetzen. Da geht es dann aber um Anschaffung/Herstellung und das macht die Sache kompliziert.

    Frag´ Deinen StB, nicht das FA. Er ist DEIN Berater und kennt alle notwendigen Details.

    Gruß
    Ralf
     
  8. #8 Jerolin, 26.02.2009
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    Die Zinsen müssen aber doch für einen Kredit bezahlt werden, der eigentlich auf der Wohnung läuft. Warum werden dann die Zinsen einem eigengenutztem (also dem neuen Haus) zugeschlagen. Dieser Kredit "kennt" doch das Haus überhaupt nicht! Bis jetzt bin ich davon ausgegangen, dass ich nach Bezug des neuen Hauses die Wohnung vermieten kann ich dann natürlich Zinsen den Mieteinnahmen gegenschreiben kann.
     
  9. Julius

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    Es kommt nicht darauf an, womit der Kredit besichert ist.
    Sondern, wofür das Geld aus diesem Kredit ausgegeben wurde.
    Und das wäre in Deinem Fall nunmal das neue (eigengenutzte) Haus und nicht die Wohnung!

    Man könnte ja z.B. auch einen Kredit aufnehmen der nicht grundbuchlich gesichert ist, sondern durch Verpfändung von Wertpapieren oder der Goldbarren in Deinem Bankschließfach. Schon wäre Deine Logik am Ende...
     
  10. R.B.

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    Und wie willst Du die Verwendung des Kredits für die (dann) vermietete ETW nachweisen? Das sieht doch ein Blinder, daß der Kredit für das "private" Haus benötigt wurde.
    Dann wäre noch der zeitliche Zusammenhang zu betrachten, denn die ETW ist ja noch nicht vermietet.

    Wie gesagt, ein Fall für den StB.

    Bedenke, unser Steuerrecht muss nicht logisch sein. Da kommt es oft auf Kleinigkeiten an. In der von Dir geschilderten Konstellation kann ich mir nicht vorstellen, daß das FA die Zinsen als abzugsfähig anerkennt. Ob man an der Konstellation etwas drehen kann.....dafür gibt´s Fachleute.

    Gruß
    Ralf
     
  11. Julius

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    Ralf, da hast Du nen kleinen Tippfehler drin.
    Es muß heißen: "Bedenke, unser Steuerrecht darf nicht logisch sein." :mega_lol:
     
  12. R.B.

    R.B.

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    :yikes

    Da werde ich gleich eine PN schicken damit das noch korrigiert wird. Meine Editzeit ist abgelaufen. :mega_lol:

    Gruß
    Ralf
     
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Beleihung einer ETW für den Hausbau

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