Erstellung einer eigenen Wohnriester-Berechnung

Diskutiere Erstellung einer eigenen Wohnriester-Berechnung im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, ich bin gerade dabei, mir die ersten Gedanken über unsere Hausfinanzierung zu machen. Ein Baustein wird bzw. sollte eben der...

  1. #1 Johan Cruyff, 26.02.2009
    Johan Cruyff

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    Hallo zusammen,

    ich bin gerade dabei, mir die ersten Gedanken über unsere Hausfinanzierung zu machen. Ein Baustein wird bzw. sollte eben der Wohnriester werden.

    Ich und meine Frau haben bereits einen (Renten-)Riestervertrag (seit 2006). Dort ist natürlich nicht die Welt drin d.h. eine Auszahlung im nächsten Jahr (ist ja dann problemlos möglich) macht meines Erachtens wenig Sinn.
    Ich denke es ist besser die beiden Verträge beitragsfrei zu stellen und einen bzw. zwei Wohnriesterdarlehen abzuschließen.

    Wohnriester ist ja sehr komplex. Es gibt zwar einige Wohnriester und Beispiele im Netz (z.b. von der LBS), jedoch werden zum einen immer bestimmte Annahmen getroffen und zum anderen ist die Rechnerei nicht ganz nachvollziehbar.
    Ich würde daher meine EIGENE Wohnriester-Rechnung machen. So das ich eben die verschiedenen Laufzeiten, Tilgungen etc. selbst wählen kann.Vielleicht will ja der eine oder andere mitmachen.

    Ich fange mal mit den mögliche Zulagen an.

    Jeweils pro Jahr; minimale Tilgungsrate 4% vom Vorjahresbruttoeinkommen - maximal 2.100€)

    - Mann: 154€
    - Frau: 154€
    - Kind (vor 2008 geboren): 185€
    - Kind (nach 2008 geboren): 300€
    ==> macht in Summe bei einem Kind (2007 geboren) 493€ Zulagen pro Jahr

    Dazu kommen noch die Erstattung bei der Lohnsteuererklärung:
    Bei 2100€ => 693€ (bei Steuerklasse 3 ca. 33%).

    D.h. wir wären schon mal bei 493€ + 693€ = 1.186€ Zulagen inkl. Steuerersparnis pro Jahr

    Bei einer Laufzeit von, sagen wir mal 25 Jahren macht dies 29.650€. Stimmt meine Rechnung soweit? Vor allem, wie lange bekommt man die Zulagen für die Kinder? Bis max. 25 Jahren bzw. bis sie selbst Geld verdienen?

    Ich hoffe Ihr bringt ein wenig Licht ins dunkel...

    Gruß, Johann
     
  2. #2 baufibemu, 27.02.2009
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    So kompliziert ist das gar nicht. Das Schwierigste wird sein, eine Bank zu finden, die ein riestergefördertes Darlehen zu guten Konditionen anbietet, da die meisten ein Riester-Darlehen wohl nicht anbieten werden. Bisher wollen die meisten einfach nur Bausparverträge damit verkaufen. Bei den Banken, die bereits jetzt ein Riester-Darlehen anbieten, wird das einfach umgesetzt, indem dem Kunden ein zusätzliches Sondertilgungsrecht in Höhe der Zulagen gewährt. Entweder laufend oder einmalig. Das Guthaben in einem bereits besparten Vertrag wird als Eigenkapital gewertet.
     
  3. MalteS

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    Ich habe so eine Bank die mir einen Riester geförderten Bausparvertrag dazu verkaufen möchte. Das schöne daran war (in meinen Augen) das ich mir die Zinsen für 22 Jahre sichere. Ausgewiesener Effektivzins lag bei 4.73%.

    Würde mich mal interessieren was gegen dieses Modell spricht?
     
  4. #4 sx46911, 27.02.2009
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    @Johan Cruyff: Es ist nicht ganz richtig. Du musst zuerst dein Gehalt und das Deiner Frau trennen und davon die 4 % als Beitrag ansetzten. Die Kinderprämien werden i. R. der Frau zusgesprochen. Beispiel:

    Ehemann - Brutto EK 40.000 Euro -> geförderter Beitrag = 2100 Euro (abzüglich Prämie von 154 Euro, die auch als Beitrag gilt) = Eigenbeitrag 1946 Euro

    Förderung = 33 % aus 2100 Euro = 693 Euro (zusammengesetzt aus 154 Euro Zulage und 539 Euro Steuerersparnis)


    Ehefrau - Brutto EK 25.000 Euro -> geförderter Beitrag = 2100 Euro (abzüglich Prämie von 154 Euro, die auch als Beitrag gilt) = Eigenbeitrag 1946 Euro

    Förderung = 20 % aus 2100 Euro = theoretisch 420, tatsächlich 639 Euro (zusammengesetzt aus 154 Euro Zulage für sich selbst und die beiden Kinder, aber 0 Euro Steuerersparnis.


    Wie hoch genau die Steuerersparnis rauskommt kann man nur genau ausrechnen, wenn man ein Tool hat, dass beide Einküfte und die Steuerklassen berücksichtigt. Diese Rechnung ist eher für einfachere Verständigung aufgebaut.

    @MalteS: Ich finde persönlich, dass nichts dagegen spricht. Wir haben vor zwei Wochen auch eine Finanzierung aufgestellt. Mein Arbeitgeber kann aus technischen Gründen erst im zweiten Halbjahr die Riesterdarlehen anbieten, deshalb habe ich mich für ein Festdarlehen mit Absicherung durch RiesterBV entschieden. Vorteil ist, dass das Festdarlehen relativ günstig ist und die Tilgung in den BV geht, außerdem habe ich nach Ablauf der Zinsbindung einen garantierten Darlehenszins beim BV über 3,50 % und kann dann nicht meckern. Natürlich wäre ein normales Darlehen interessanter, aber wenns nicht geht, dann gehts halt net...

    Gruß
     
  5. #5 sx46911, 27.02.2009
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    Wenn mans gemeinsam betrachtet, dann könnte es so ausschauen:


    Gemeinsames Einkommen - Brutto EK 70.000 Euro -> geförderter Beitrag = 2 x 2100 Euro (abzüglich Prämien von 154 + 154 + 185 + 300 Euro, die auch als Beiträge gelten) = Eigenbeitrag 3407 Euro

    Förderung = 33 % aus 4200 Euro = 1386 Euro (zusammengesetzt aus 793 Euro Zulagen und 593 Euro Steuerersparnis)
     
  6. #6 Johan Cruyff, 27.02.2009
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    Zunächst mal vielen Dank für zahlreichen Antworten!

    Wie sieht es den aus, wenn die Frau nicht arbeitet? Meine Frau (Polizistin) ist derzeit (bis Ende 2010) in Mutterschutz. Hier gilt doch dann der Sockelbeitrag von 60€ pro Jahr um die vollen Zulagen für Sie (154€) zu erhalten, oder?

    Die Rechnung wäre doch dann:

    EK Mann 60.000€; Beitrag 2.100€
    => Zulagen: 154€ + 185€ + 300€ = 693€ (meines Wissens können die Zulagen der Kinder auch auf den Mann übertragen) werden
    => Steuerersparnis: 693€ x 33% (wie gesagt, ca. Lohnsteuerklasse 3) = 229€

    EK Frau: 0€; Beitrag 60€
    => Zulagen: 154€
    => Steuerersparnis: 60€ x 33% = 20€ (Ehepaar macht eine gemeinsame Einkommenssteuererklärung)

    Ist die Rechnung so richtig?

    Weitere Frage; wäre es nicht sinnvoller bei der Frau mehr einzuzahlen um mehr Steuerersparnis zu haben? Bzw. welcher Beitrag kann maximal in der Steuererklärung geltend gemacht werden?
    Ich meine, dann könnte ich ja die komplette Finanzierung über einen Riester-Darlehen machen und dann die komplette Tilgung absetzen? Funktioniert bestimmt nicht, oder...

    Zum Thema Verfügbarkeit von brauchbaren Riester-Darlehen:
    Ist es den wirklich sinnvoll einen (Riester-)BV in eine Finanzierung mit einzuplanen? Ich habe schon öfters gelesen, dass ein BV in einer Finanzierung nicht so der bringer ist?!?!

    Gruß,
    Johann
     
  7. #7 sx46911, 27.02.2009
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    Hallo,

    das Scenario muss ich mal auf der Arbeit durchrechnen, aber in der Regel ist die Steuerersparnis dann gering, wenn bereits hohe Zulagen gewährt werden und umgekehrt auch. Wenn die Frau wieder anfäng zu arbeiten dann schauts wieder aus.

    Wenn man nur die Finanzierung über dich macht, dann hätten wir folgende Situation:

    Brutto EK 60 TEUR - Solleinzahlung = 4 % max. 2100 Euro abzüglich Zulagen (154+185+300)
    = Eigenbeitrag 1461 Euro ------ Sollte noch eine Steuerersparnis drin sein, dann kannst die auch auch noch abziehen. Aber 33 % aus 2100 Euro sind bereits 693 Euro Förderung und davon bekommst Du bereits 639 Euro an Zulagen, also bleibt theoretisch eine Steuerersparnis von 54 Euro. Wie es mit der Frau wäre muss ich mal durchrechnen... Eigene Tilgung wirst Du nicht ganz aussetzen können.

    Die Einbingung eines normalen BVs ist meinungssache, aber hier geht es um die Frage Riester oder Nichtriester. Wenn Du kein Wohnriester machst, dann hast Du keine Vorteile und ein normales Darlehen mit normaler Rückzahlung. Machst Du Wohnriester egal ob mit BV oder ohne, dann bekommst Du die Möglichkeit deine Darlehen durch Einsatz der Prämie und der Steuerersparnis schneller zurückzuführen und daher einiges an Zinsen zu sparen. Schau mal in die Stiftung Warentest, die haben geschrieben, dass 50 TEUR Gesamtersparnis durchaus erreicht werden können.

    Mein Tipp, lass die eigenen Kalkulationen sein und geh zu Deinem Bankberater und lass dich unverbindlich informieren. Die LBS hat sehr interessante Tarife und Beratungsprogramme.

    EINE GANZ WICHTIGE SACHE: WOHNRIESTER KANN MAN NUR FÜR DEN TEIL DER REINEN OBJEKTKOSTEN MACHEN. GARAGE ODER SONSTIGE SACHEN FALLEN DA NICHT MITREIN!!!!!

    Gruß

    Andrej
     
  8. #8 Johan Cruyff, 02.03.2009
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    D.h. ich bekomme entweder die Steuerersparnis von 2100€ oder die Zulagen. Je nach dem welcher Betrag höher ist. Sind aber die Zulagen niedriger, bekomme ich den Rest an Steuern zurück.

    Beispiel (wie oben):
    Zulagen: 154+185+300 = 639€
    Steuerersparnis: 33% x 2100€ = 693€
    ==> ich komme 639€ (Zulagen) + 54€ (Steuerersparniss).

    Das mit dem BSV muss ich mir mal selbst durchrechen. D.h. ich werde es versuchen.

    Wie kann ich das max. "sinnvolle" Darlehen eines Riester-BSV oder Riester-Darlehen ermitteln?
    D.h. doch, ich würde die 2100€ pro Jahr einzahlen. Je nach Zinssatz kann ich mir dann eine (anfängliche) Tilgungsrate ermitteln indem ich den Rückzahlungszeitraum, oder besser gesagt die Laufzeit, verwende. Oder?

    Gruß,
    Johann
     
  9. #9 sx46911, 03.03.2009
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    Ja du hast es richtig verstanden.

    Nochmal ein Beispiel mit der Ehefrau:

    1. Ehefrau = Hausfrau = kein rentenversicherungspflichtiges Einkommen.

    Sinnvolle Einteilung:

    Ehemann:
    Brutto EK 60 TEUR - Solleinzahlung = 4 % max. 2100 Euro abzüglich Zulagen (154)
    = Eigenbeitrag 1946 Euro jährlich - Zulagenanspruch 154 Euro

    Ehefrau:
    Brutto EK 0 Euro - Sollenzahlung 5 Euro monatlich = Eigenbeitrag 60 Euro jährlich - Zulagenanspruch 154+185+300

    Förderung:

    33 % aus 1946 Euro (2100 Euro - 154 Euro) = 693 Euro Förderung und davon bekommst Du bereits 793 Euro (für die ganze Familie) an Zulagen, also bleibt theoretisch eine Steuerersparnis von 0 Euro.

    2. Ehefrau arbeitet Teilzeit bzw. hat geringfügiges rentenversicherungspflichtiges Einkommen

    Sinnvolle Einteilung:

    Ehemann:
    Brutto EK 60 TEUR - Solleinzahlung = 4 % max. 2100 Euro abzüglich Zulagen (154)
    = Eigenbeitrag 1946 Euro jährlich

    Ehefrau:
    Brutto EK 15.000 Euro - Solleinzahlung für den höchsten Steuervorteil = 1461 Euro jährlich - (2100 Euro minus Zulagenanspruch 154+185+300)

    Förderung:

    33 % aus 3407 Euro (1461+1946) = 1124 Euro Förderung und davon bekommst Du bereits 793 Euro an Zulagen, also bleibt theoretisch eine Steuerersparnis von 331 Euro.


    Das mit dem BSV oder Darlehen sind zwei unterschiedliche Sachen. Beim Darlehen zahlst Du dieses zurück und die Tilgung ist gleichzeitig die "WohnRiester-Sparrate". Du kannst das Darlehen durch Sondertilgungen jederzeit steuern.

    Beim Bausparvertrag, der zur Ablösung des Festdarlehens dient ist es ähnlich, dass die Sparrate immer selbst bestimmt werden kann. Somit würde das Festdarlehen etwas früher oder später durch den BV abgelöst werden.

    Die optimale Höhe für beide Verträge sind die maximalen Objektkosten, alles andere würde ich über Eigenkapital oder sonstige Darlehen abdecken.

    Gruß
     
  10. #10 rosiS04, 04.03.2009
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    Gehen die Zulagen jährlich direkt vom Staat in die Tilgungs des Darlehens?

    Wie wirkt sich dies aus, reduziert sich die mtl. Eigenrate oder wird die Laufzeit kürzer?

    Kann man es an einem Bsp. erklären?


    Mein Beispiel ohne Wohnriester:

    Darlehen 80.000 €
    Zinsbindung 30 Jahre, Volltilugung innerhalb der Zinsbindung

    = mtl. Rate von 404,-- Euro ,

    was würde dies ergeben, wenn man riestert? (verheiratet, 2 Darlehensnehmer, 1 Kind in 2008 geboren, also erhöhte Kinderzulagen).


    Kann man das so pauschal sagen?

    Was muss dann wann evtl. versteuert werden?


    Vielen Dank für eure Berechnung.
     
  11. #11 Johan Cruyff, 04.03.2009
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    Naja, ihr bekommt pro Jahr zumindest mal 154+154+300€ = 608€ Zulagen
    Steuerersparnis: 33% von 2.100€-608€ = 492,36€
    Macht bei einem Darlehensvertrag: 608€ (da Steuer niedriger als Zulagen, oder??) pro Jahr. D.h. 50,67€ pro Monat für umme.

    Bei zwei Darlehensverträgen (Frau = Hausfrau)
    Mann (Betirag 2.100€): Zulagen = 154€ => Eigenbetrag 1946€
    Frau (Beitrag 5€): Zulagen = 154+300 = 454€ => Eigenbetrag 60€
    Steuer = 33% von 1946€ = 642,18€ - 608€ Zulagen = 34,18€ pro Jahr
    ==> Zulagen 608€ + 34,18€ = 642,18€ pro Jahr. D.h. 53,52€ pro Monat

    To put it in a nut shell, die untere Variante ist knapp besser, oder?

    Gruß,
    Johann
     
  12. #12 sx46911, 07.03.2009
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    Die Zulage müsste theoretisch als jährliche "Sonderzahlung" betrachtet werden, da nur einmal im Jahr gewährt wird. Die Tilgung müsste i. R. mind. 1 % vom Darlehen betragen.

    Steuererstattung gibt es bar auf die Hand und was ihr damit macht ist Euch überlassen. Ich würde es zur Sondertilgung des Dalehens verwenden, weil sonst der Riestereffekt verpufft. Du hast jetzt Vorteile, die Du nutzen sollst und später müsstest aber diese Vorteile versteuern.

    Gruß
     
  13. Fuxx

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    Die Bank sollte dazu in der Lage sein, fix einen Tilgungsplan auszudrucken. Aus diesem gehen dann die Kosten für das normale Annuitätendarlehen hervor.
    Daneben bietet jede Bank in Kooperation eine Bausparkasse an. Über diese kann die Bank den WohnRiester verkaufen. Ich darf hier ja keine Firmen nennen, aber es gibt auch bessere WohnRiester als die mit 4,73 %.

    Die Steuerberechnung wurde ja schon erstellt, damit ist der Plan absolut im Plus, keine Frage. Dagegen kommt kein Annuitätendarlehen an. Eine gute Bausparkasse hat auch einen Zins, der attraktiv dagegen zu rechnen ist. Besichert werden muß die Bausparkasse allerdings bis 72 % des Kaufpreises, vielfach gelten Mindestkreditsummen von 40.000,- EUR.

    Verschiedentlich gerechnet, eindeutiges Urteil: Bißchen kompliziert, lohnt aber extrem. Ohne wenn und aber.
     
  14. #14 semiconbcl, 19.03.2009
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    Leute! .... DIe Zulagen für Kinder bekommt man nur solange, bis die Kinder 18 Jahre alt sind ... die Zulagen werden nicht solange wie das Kindergeld gezahlt ... mal bitte nachlesen!
     
  15. #15 sx46911, 20.03.2009
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    FALSCH!!!

    Die Zulagen werden definitiv solange gezahlt, wie auch Kindergeld gezahlt wird.

    Gruß
     
  16. #16 Johan Cruyff, 21.03.2009
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    Bitte lies du genau nach:

    Einkommenssteuergesetz (EStG) defniert im §85 Kinderzulage:

     
  17. #17 zuluxxx, 29.03.2009
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    Welcher Baufinanzierer bieten denn momentan das günstigste Riester-Annuitätendarlehen an? Welche Anbieter gibt es neben den in der Finanztest getesteten Anbieter überhaupt?
    Mit welchem/n Anbieter/n arbeitet Interhyp zusammen, die laut eigener Aussage ja auch Riesterdarlehen vertreiben?
     
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