Problem mit Behörde wegen § 34 BauGB

Diskutiere Problem mit Behörde wegen § 34 BauGB im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo Kann mir jemand helfen? Ich will eine Garage bauen die ca 10 auf 6 meter ist und wollte ein art Pultdach machen. Zwei Schrägen als...

  1. #1 Stefan Beck, 27.02.2009
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    Hallo
    Kann mir jemand helfen?

    Ich will eine Garage bauen die ca 10 auf 6 meter ist und wollte ein art Pultdach machen.
    Zwei Schrägen als Dach 1 lange und eine kurze, aber versetzt in der höhe.

    Jetzt sagt die Behörde das sei ein Pultdach und dies darf ich nicht bauen weil es dem Paragraph 34 nicht entspreche.

    Brauchte eine Rechtliche aussage darüber
     
  2. Julius

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    Meinst Du, wir können von hier aus die Umgebungsbebauung bei Euch schmecken...?

    Was sagt denn Dein Entwurfsverfasser dazu?

    Und:
    Rechtsberatung darf hier nicht stattfinden (gemäß Bundesrecht), dazu gibt es Anwälte.
     
  3. #3 Stefan Beck, 27.02.2009
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    Ich will ja nur wissen wie weit es als Pulldach zählt und ob ich auch sagen kann es sei ein verstztes Satteldach .
     
  4. Julius

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    Sagen kannst Du das natürlich.
    Kannst auch sagen, es sei ein verunglücktes Krüppelwalmdach.
    Interessiert bloß keinen...

    Es gibt also keinen qualifizierten Entwurfsverfasser?
    Und wie die umgebende Bebauung aussieht, weiß Du wohl auch nicht.
     
  5. #5 HolzhausWolli, 27.02.2009
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    :respekt
     
  6. #6 Ralf Dühlmeyer, 27.02.2009
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    §1 DaFoVo (Dachformverordnung)
    Alle Dächer sind gleich. Kein Dach darf wegen seiner Form benachteiligt werden.



    /ironiemodus


    Sagt sie oder hat sie schon abgelehnt?
    Sagen ist was anders als rechtskräftig ablehnen.
    Wie Julius - was sagt der Stempelaugust???
     
  7. Terra

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    Ich würde doch mal den Sachbearbeiter fragen was er von §34 Abs.3a Satz 2 und 3 hält oder nach § 31 fragen.

    Die Garage steht wohl nicht auf der Grenze zu einem Nachbarn, oder? Sonst wären gar keine 10m erlaubt. Oder ist die 10m breit?
     
  8. #8 LiBa Hannover, 27.02.2009
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    planen und bauen fängt an, wo andere aufhören
    ....§ 2 DaFoVo (Dachformverordnung)
    wer pultdächer nachbaut oder fälscht, oder wer im besitz von gefälschten pultdächern ist und dies in umlauf bringt...........
    mal im ernst, warte auf die schriftliche ablehnung des bauamtes und lege dann widerspruch ein
     
  9. #9 HolzhausWolli, 28.02.2009
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    Begründung? :shades
     
  10. Julius

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