EFH um 33 cm höher als geplant

Diskutiere EFH um 33 cm höher als geplant im Praxisausführungen und Details Forum im Bereich Architektur; Hallo, hatten gestern Beratung zur Aussenanlage - dabei sollten Aussenstufen geplant werden ...um sich die Höhen besser vorstellen zu können...

  1. #1 Baulaie99, 28.02.2009
    Baulaie99

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    Hallo,
    hatten gestern Beratung zur Aussenanlage - dabei sollten Aussenstufen geplant werden ...um sich die Höhen besser vorstellen zu können wurde mit Nivellierungsgerät einige Masse an Hauswand gemalt - und dann der hammer: Das Haus ist komplett 33 cm höher als in Bauantrag. Der Landvermesser war von uns direkt beauftragt, der hausbau wurde von Bauträger durchgezogen - Abnahme war Okt. 08.

    * Ist das ein versteckter Mangel, dessen Folgekosten (aussentreppe höher, Garagen höher, mehr Mineralbeton, steilere Zufahrt etc.) vom Bauträger oder Vermesser getragen werden könnten/sollten ?
    * kann es zu Folgeproblemen mit der Gemeindeverwaltung/Bauamt/Landratsamt kommen ? (Lt. Bebauungsplan sind keine Höhenlimits vorgegeben - allerdings sind wir ja offensichtlich über Bauantragshöhe hinausgeschossen)

    Für irgenwelche Tipps ..vorgehensweise etc. bin ich sehr dankbar !
    Baulaie99
     
  2. #2 wasweissich, 28.02.2009
    wasweissich

    wasweissich Gast

    gegen die mehrkosten müsstest du dir dann ersparniss beim ausschachten und aushub abfahren gegenrechnen lassen.....
     
  3. #3 Spiderman77, 01.03.2009
    Spiderman77

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    Hallo,

    wir sind an die höchste Grenze von der Höhe her gegangen, ein Haus "verbuddeln" ist auch nicht so toll. Eins in der Nachbarschaft liegt extrem unter dem Level, dort kann sich das Oberflächenwasser prima sammeln;-)
     
  4. #4 ManfredH, 01.03.2009
    ManfredH

    ManfredH Gast

    Stimmt.

    Aber ein Haus "aufzubocken" ist auch nicht besser.

    Pro- und Gegenargumente gibt es für das eine wie für das andere.

    Ich lege das Gebäudeniveau meistens so (von Sonderfällen abgesehen), dass vor der Haustür 1-2 Stufen sind, zur Terrasse 1 Stufe (wg. DIN), und an der Fassade ein 30 cm hoher Spritzschutzstreifen (mit oder ohne Sockelkante) gegeben ist.
     
  5. #5 HolzhausWolli, 01.03.2009
    HolzhausWolli

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    Mit dem Begriff versteckter Mangel tu ich mir etwas schwer.:irre

    Ist das Grundstück denn so groß daß man das nicht sehen konnte und erst messen muß ? Ist das vor der Bauabnahme niemandem aufgefallen.....?
     
  6. #6 planfix, 01.03.2009
    planfix

    planfix Gast

    ist doch ein Festpreis, oder?
    wo kein kläger, da kein richter ... keine festlegung verletzt, dann höchstens neuer plan, ... verursacherprinzip
     
  7. #7 GaWaSch, 01.03.2009
    GaWaSch

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    so einen Fall gab es bei uns im Ort mit einem MFH, das wurde um 80 cm zu hoch und das Dach um 90 Grad versetzt gebaut, ca. 3 Monate vor Fertigstellung fiel das dem Nachbar auf und das zuständige Bauamt verhängte einen Baustopp......nach einem kleinem Rechtsstreit von 1 1/2 Jahren wurde das Dach gedreht und es soll eine Entschädigung für den Nachbarn gegeben haben. Es wurde ohne BT gebaut, der BH war verantwortlich, ihm persönlich hatte das so besser gefallen.:irre
    Er führ auch Motorrad ohne Helm, mit der Begründung, man würde ihm seine Freiheit beschneiden, aber das nur am Rande.
     
  8. #8 Baulaie99, 01.03.2009
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    @ManfredH: danke für die klare Aussage ... Terrasse (süd) 1 Stufe hatten wir auch so geplant - jetzt sind es rund 40cm auf Terrassenseite und da das Gelände (500qm) von Süd nach Nord um > 1m abfällt Eingangstüre über 1,50m (d.h. 5 Stufen a 17,5cm Höhe und zusätzlich Gefälle 12% (68cm auf 5,50 m) zur Garage. Das ist schon heftig !

    @HolzhausWolli: 500qm ...nicht wirklich riesig - aber es hängt von Süd nach nord und zusätzlich von Ost nach West... dass wir auffüllen müssen war klar ...bloss nicht so viel.

    @Planfix: bisher kein Kläger - aber das könnte noch kommen... immerhin ist das Kenntnisgabeverfahren-Baugesuch umm 33 cm überschritten. damit ist doch dann eine festlegung verletzt ?
     
  9. #9 planfix, 02.03.2009
    planfix

    planfix Gast

    Yepp, rede mit dem Verursacher, dass er den Plan entsprechend geändert noch mal einreicht, oder die Planänderung zahlt. Dann ist doch wieder alles in Butter.
     
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