Samtgemeind schreibt aus

Diskutiere Samtgemeind schreibt aus im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; am 25.02.2009 wird in der regionalen Presse ein komunales Bauvorhaben ausgeschrieben. Bei der Kommune am 02.03.2009 nachgefragt, und so steht es...

  1. #1 alfred37, 02.03.2009
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    am 25.02.2009 wird in der regionalen Presse ein komunales Bauvorhaben ausgeschrieben.
    Bei der Kommune am 02.03.2009 nachgefragt, und so steht es auch im Internet, müssen die Ausschreibungsunterlagen bis zum 11.03.2009 angefordert werden. Nun teilt mir das zuständige Architektur-Büro mit, die Aufträge wären bereits vergeben.


    gib´s so etwas?

    Rechtens?

    alfred
     
  2. PeMu

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    Nachdenken kostet extra.
    ja



    Beschweren. Auf welcher Grundlage erfolgte die Ausschreibung?
    Architekt ein bischen locker flockig drauf, erstes öfftl. BV?
     
  3. #3 schwarzmeier, 03.03.2009
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    Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A---Sofort die zuständige VOB-STELLE einschalten und dem Freund die Fingernägel aufrollen !
     
  4. #4 Ralf Dühlmeyer, 03.03.2009
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    Jaja. Es geht gegen die Architekten und da freut sich der schwarzmeier, wenn er zu menschenunwürdigem Verhalten aufrufen kann!

    @ Alfred
    Wer schreibt was wie aus und wer ist wofür zuständig

    Ich kenne es nicht anders als das die Komune die Unterlagen gegen einen Kostenbeitrag versendet und die Unterlagen auch DORT wieder eingehen müssen - um jedwedem Mauscheleiverdacht entgegen zu wirken.
    Meist steht der Architekt nicht mal in den Unterlagen.
    Und wieso anrufen?
    Solche Unterlagen werden schriftlich abgerufen!
     
  5. #5 schwarzmeier, 03.03.2009
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    :)Das ist schon erklärungsbedüftig was hier als "menschenunwürdigendes Verhalten" dargestellt wird . Wenn sich ein Archtekt den Handwerker der nicht in Ehrfurcht vor ihm im Staube versinkt zum natürlichen Feind deklariert dann hat Er ein Problem mit sich selbst . Es gibt , jedenfalls bei uns noch Architekten die den Handwerker als Partner sehen . Da gibt es keinen Grund sich diese als Feindbild einzuprägen .Wenn aber , wie Alfred schreibt solche "Schweinereien " getätigt werden , da gibt es gottseidank auch noch Handwerker die sich zu wehren wissen ! Da nennt man dann wohl MENSCHENUNWÜRDIG ! Mich laust der AFFE !:mauer
     
  6. #6 Achim Kaiser, 03.03.2009
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    Wenn es so wäre wie geschildert (kann ich mir nicht vorstellen, da es welche gibt die sooo behämmert sind), dann Beschwerde gegen die Vergabe bei der VOB-Schiedstelle einlegen.
    Anschliesend vergeht den zuständigen Jungs beim Havanna rauchen mit abgebundenen Hosenröhrchen das Lachen, denn das gäbe ne ordentliche Kopfnuss.

    Es kann natürlich sein, dass auch da einer am Telefon ganz zufällig was verwechselt hat .... :) und das alles ein gaaaanz furchtbares Mistverständnis ist, denn *beweisen* kannste mit ner Telefonaussage noch lange nichts.

    Ansonsten Angebot anfordern, abgeben und bei der Submission anwesend sein, Bieterliste mit den Geboten unterschreiben und die Angebotsprüfung, den Vergabevorschlag und die Vergabe beobachten (muss ja auch veröffentlich werden....) ... bei Unregelmäßigkeiten --> VOB Schiedsstelle. Bei Nichteinhaltung der Vergabevorschriften gehen u.U. Zuschüsse flöten ... übel, übel übel ...

    Ich kanns mir käumlich vorstellen dass an der Aussage was dran ist ... denn dann winkt nicht blos ein blaues Auge und freiwillig hält da keiner hin ....

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  7. lawyer

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    Wie hoch war denn der Auftragswert?
     
  8. #8 Gast036816, 03.03.2009
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    Gast036816 Gast

    Samtgemeinde schreibt aus......

    es gibt in Südniedersachsen Samtgemeindebürgermeister, da pfeifen die Spatzen von den Dächern, dass vor der Ausschreibung schon die Absprache getroffen wurde und der Auftrag vergeben ist. Das Ausschreibungsverfahren ist nur noch Schein - kein Sein - die Vergabe erfolgt nach dem Prinzip des 4-Augen-Gesprächs.

    Also, die nächste Beschwerdestelle für VOB-Angelegenheiten informieren.

    Die komischen Ratschläge von Herrn Schwarzmeier muss man nicht ernst nehmen!

    So long
     
  9. #9 schwarzmeier, 04.03.2009
    schwarzmeier

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    :mega_lol::mega_lol::bounce:Wer so weit weg ist ist meisten sehr kräftig .
    Mann , vergiss mal die Kinderstube nicht wenn Du hier den mächtigen Moderator gibst !:yikes
     
  10. #10 DerSuchende, 04.03.2009
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    Manchmal ist der Informationsfluss, im Rathaus, nicht an alle Abteilungen gegeben.
    Manche Bauaufgaben werden auch "kurzfristig" ausgelagert, in eine zwar vom Rathaus beherrschten aber doch "andere" Unternehmensform. Dann ist nix mehr mit VOB.

    MfG
     
  11. #11 Gast943916, 04.03.2009
    Gast943916

    Gast943916 Gast

    geht manchmal auch telefonisch, die teilen dir die Kto Nr. und die nötigen Bezeichnungen mit und nach Überweisung des Betrages XY bekommst du die Unterlagen.
    Aber nicht beim Architekturbüro, sondern bei der Ausschreibenden Stelle, Bauamt, Gemeinde oder was auch immer.
    seh ich auch so.

    Aber warum kann ich Schwarzmeiers Ratschläge nicht finden, etwa gelöscht?


    Gipser
     
  12. #12 alfred37, 04.03.2009
    alfred37

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    Vielen Dank an die Herren,

    Es war tatsächlich ein Missverständnis.

    Allerding:
    1. Die Ausschreibungsunterlagen mussten tatsächlich vom
    Architektenbüro angefordert werden. Nicht vom Rathaus.
    Für die Einsicht der Zeichnungen war sogar noch ein anderer Architekt an
    anderem Ort zuständig.

    2. Was das Telefonat betrifft, so informiere ich mich selbstverständlich
    vorher um was es geht. welches Auftragsvolumen.

    3. Und da es sich hier lediglich um 10 Innentüren handelt und dafür
    ein Obulus in Höhe von 30,- € verlangt wird ( Zusendeung der
    Ausschreibungsunterlagen ), damit ich denen ein
    Angebot erstellen darf, hat sich die Sache für mich erledigt.

    4. Stimmt fast. Ich habe bisher nicht an vielen öffentlichen
    Ausschreibungen teilgenommen. In der gabzen VOB bin ich nicht
    so firn. Und: privat ist es sehr lau.

    vielen Dank nochmals,

    alfred
     
  13. #13 HolzhausWolli, 04.03.2009
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    Und da es sich hier lediglich um 10 Innentüren handelt.....

    Och menno! Ich dachte wir hätten es hier mit einem handfesten Korruptionsskandal zu tun der in die Hunderttausende geht, bei dem auch mit Hilfe dieses Forums dem ganzen Filz in Deiner Gemeinde der Garaus gemacht wird, am Ende der alles zu verantwortende Bürgermeister gerade nochmal mit einer Bewährungsstrafe davon kommt bevor er geteert und gefedert aus dem Ort gejagt wird und bei dem haufenweise Architektenzulassungen einkassiert werden! :mauer

    Wir waren SO dicht dran alles auffliegen zu lassen und dann ist es doch NUR ein Mißverständnis!!!! :biggthumpup:
     
  14. #14 Baufuchs, 04.03.2009
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Hilft alles nix mehr

    SAT1 ist unterwegs um den Preis für die "Schweinerei der Woche" zu übereichen.

    Die kommen nä. Montag. MDR mit dem "Hammer der Woche" am Dienstag.:biggthumpup:
     
  15. BJ67

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    Gehts eventuell auch, wer weiß, die anderen Millionen waren schon vorher ausgeschrieben, aufgeflogen ist es jetzt erst, weil alfred als neuer und einziger outsider mitbieten will...

    Ihr denkt das geht nicht, sind nur 10 Türen, dann schaut mal, was hier hinter einer Tür verbaut wurde: 200 K€ für 65 m² :mauer

    http://www.mz-web.de/artikel?id=1228193465634
     
  16. #16 HolzhausWolli, 04.03.2009
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    Artikelauszug:
    Von "schöpferischen Fähigkeiten", die nicht ausschreibungsfähig seien, ist unter anderem die Rede. Zudem hätten die Leistungen "nicht so eindeutig und erschöpfend" beschrieben werden können, um eindeutige Angebote zu erhalten

    Auf SOWAS muß man erst mal kommen ! :respekt
     
  17. #17 alfred37, 04.03.2009
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    Wieso??

    das die Herren Phantasie besitzen ist doch wohl bekannt.

    mal nachdenken über:

    Vorteilsannahme (§ 331 StGB)
    Ein Amtsträger oder ein für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteter, der für die Dienstausübung einen Vorteil für sich oder einen Dritten fordert, sich versprechen lässt oder annimmt, wird … bestraft.

    Bestechlichkeit (§ 332 StGB)
    Ein Amtsträger … , der für die Dienstausübung einen Vorteil … als Gegenleistung dafür fordert, sich versprechen lässt oder annimmt, dass er eine Diensthandlung vorgenommen hat oder künftig vornehme und dadurch seine Dienstpflichten verletzt hat oder verletzen würde …
    … bei Forderung/ Versprechen/ Annahme des Vorteils als Gegenleistung für eine künftige Handlung liegt Bestechlichkeit vor, wenn der Täter sich bereit gezeigt hat, bei der Handlung seine Pflichten zu verletzen oder, soweit die Handlung in seinem Ermessen steht, sich bei der Ausübung des Ermessens durch den Vorteil beeinflussen zu lassen.

    Besonders schwere Fälle der Bestechlichkeit und Bestechung (§ 335 StGB) … liegen … vor, wenn
    1. die Tat sich auf einen Vorteil großen Ausmaßes bezieht
    2. der Täter fortgesetzt Vorteile annimmt, die er als Gegenleistung dafür gefordert hat, dass er eine Diensthandlung künftig vornehme, oder
    3. der Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung solcher Taten verbunden hat

    oder geht das hier zu weit?

    aber das betrifft uns doch trotzdem alle.

    alfred
     
  18. #18 alfred37, 04.03.2009
    alfred37

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