100 T€ über Budget

Diskutiere 100 T€ über Budget im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo Forum, wir haben uns beim Bau unseres Hauses für die Variante mit Architekt entschieden. Sind mit einem klar umrissenen Budget zum Büro...

  1. #1 black mamba, 02.03.2009
    black mamba

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    Hallo Forum,

    wir haben uns beim Bau unseres Hauses für die Variante mit Architekt entschieden.
    Sind mit einem klar umrissenen Budget zum Büro unseres Vertrauens gegangen und die grundsätzliche Aussage war ja, geht, aber goldenen Wasserhähne gehen nicht konnten wir akzeptieren.
    In den letzten 7! Monaten hat unser Architekt jetzt ein wirklich schönes Haus entworfen, und Bauantrag ist gestellt. Bei jeder Sitzung haben wir gefragt, ob wir im Budget sind und es wurde jedes mal bejaht.
    Sogar der Bauantrag ist schon gestellt.
    Jetzt, 14 Tage nach Bauantragstellung erhalten wir die erste konkrete Kostenberechnung.
    Lt. Aussage des Architekten war das früher nicht möglich und oh Schreck, die Kosten liegen ca. 80 - 100 T€ über dem Budget.

    Wenn jetzt neue Pläne gezeichnet werden müssen, wer zahlt das?
    Solch hohe Baukosten waren nicht kalkuliert und können auch nicht bezahlt werden. Kommen wir aus dem Generalplanervertrag (nach HOAI) wieder raus?
     
  2. #2 VolkerKugel (†), 02.03.2009
    VolkerKugel (†)

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    Fachanwalt ...

    ... für Bau- und Architektenrecht suchen, mit allen Unterlagen hin und sich beraten lassen.

    Das ist ein bisschen knifflig, dafür ist ein Forum nicht geeignet :konfusius .
     
  3. bernix

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    ..wie hoch war das Budget?
    gruss
     
  4. #4 black mamba, 02.03.2009
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    280 T€
    sollte EFH mit 160 m² Wohnfläche, Doppelgarage und Teilunterkellert werden.
     
  5. #5 black mamba, 02.03.2009
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    @VolkerKugel
    Danke, werden wir wohl machen.
     
  6. bernix

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    ...man kann jetzt sicher über Sinn oder Unsinn einer Teilunterkellerung streiten...

    aber wenn das Grundstück extra geht sollte das innerhalb des Budgets machbar sein oder gabs irgendwelche Überraschungen.
    gruss
     
  7. #7 black mamba, 02.03.2009
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    Teilunterkellerung war Zugeständnis, damit das Budget passt.
    Bislang ist noch kein Spatenstich getan, die Überraschungen kommen bestimmt noch.

    Besonderheit, wir bauen Flachdach, weil günstiger, mit extensiver Begrünung.
    M.E.keine großer SchnickSchnack, mein Kamin ist in den Kosten noch gar nicht drin.

    ach ja, Grundstück geht extra.
     
  8. #8 VolkerKugel (†), 02.03.2009
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    Lieber Bernix ...

    ... darum geht´s doch gar nicht. Hier geht´s darum, dass (in welcher Form?) ein Kostenrahmen vereinbart und auf dieser Basis ein Generalplanervertrag(?) geschlossen wurde, bei dem jetzt für eine Partei die Geschäftsgrundlage entfallen ist.
    Wie das zu bewerten ist, muss ein Fachanwalt aufdröseln - das geht hier nicht.

    Davon abgesehen: Bei 160 m² Wohnfläche + Teilunterkellerung + Doppelgarage würde ich bei meinen Ansprüchen an die Ausführungsqualität bei 280.000 € passen :konfusius .
     
  9. #9 MoRüBe, 02.03.2009
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    Günstiger????...

    ...

    als was?:confused:

     
  10. #10 black mamba, 02.03.2009
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    Aber kann man von einem Fachmann nicht erwarten, dass er das weiß bevor er den Bauherrn den Bauantrag unterschreiben läßt bzw. mitteilen wenn die Planung aus dem Ruder läuft?
    Wie gesagt, bei jeder Sitzung haben wir die Budgettauglichkeit erfragt, die 160m² haben sich langsam entwickelt.
     
  11. #11 Thomas B, 02.03.2009
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    ..und...

    Wie ticken die Herrschaften denn?????

    Wird hier einfach munter geplant und eingereicht und dann mal geguckt was der Spaß am Ende kosten könnte???? Faolsche Vorgehensweise: Kosten sind bereits während des Entwurfes zu berücksichtigen. Nach welchen Maßgaben kann ich als Entwerfer denn sonst feststellen, ob das Ganze überhaupt hinhauen kann.

    Also, entweder -wie Volker schon ausgeführt hat- zum RA oder -was ich erstmal machen würde- den Kollegen die Gelegenheit geben sich hierzu zu äußern und nach Nöglichkeit eine Lösung zu entwickeln, die sich im Kostenrahmen bewegt. Sollte dies auf keine Gegenliebe von Planerseite treffen, dann doch RA.

    Gruß

    Thomas

    PS: Mit Honorarzahlungen wäre ich derzeit sehr zurückhaltend.....
     
  12. #12 black mamba, 02.03.2009
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    Na, als Spitz oder Pultdach, stimmt nicht?
     
  13. #13 MoRüBe, 02.03.2009
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    MoRüBe Gast

    Also ich hab mir gerade sagen lassen...

    ... ein Gründach fängt so ab 60 Euro pro qm an. Für den Kurs bekommste aber schon jede Menge Ziegel ...
     
  14. #14 Thomas B, 02.03.2009
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    ...ja ja...alles schön und gut...bringt dem BH aber wohl eher nichts, da ihm nicht ein paar Euro für ein Steildach fehlen, sondern auf absonderliche Weise auf einmal 100.000 Euro.

    Thomas
     
  15. #15 Andreas1705, 02.03.2009
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    vielleicht erstmal mit dem Archi reden. Uns ist es ähnlich gegangen. Ich kann das Gefühl daher gut nachvollziehen. Wir haben uns hiervon inspiriert http://www.aknds.de/bauherren_projekt1.html einen Archi gesucht und versucht, ein Haus mit ca. 190 qm Wfl. für 250 TEUR entwerfen zu lassen. Im Laufe der Zeit entwickelte sich ein schönes Haus und als dann die erste Kostenschätzung kam, sind wir aus allen Wolken gefallen.

    Wir haben dann zusammen mit unserem Archi optimiert. Haben Wünsche gestrichen. Haben uns von einigen Träumen verabschiedet, Prioritäten gesetzt und einiges umgeplant und haben jetzt mit einem Planbudget von 310 TEUR angefangen (Rohbau steht). 190 qm Wfl. (einfache Garage aber dafür ohne Keller). Wir lesen jetzt keine Architekturzeitschriften mehr, freuen uns an dem, was wir uns leisten können und trauern den Wolkenkuckucksheimen nicht mehr nach...

    Ob das in eurem Fall Sinn macht, könnt natürlich nur ihr entscheiden. Beide Seiten müssen sich gut verstehen und in der Lage sein, bei der Planung laut und deutlich "Stop" zu sagen, damit so ein Projekt finanziell nicht aus dem Ruder läuft...

    Alles Gute - Andreas


    P.S. Pult- oder Flachdach wäre lt. Aussage unseres Archis kostenmäßig nahezu identisch gewesen.
     
  16. Seev

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    Hatte fast exakt denselben Fall durchlitten, nur in Teilen noch krasser!
    -> zum RA (mit Erfahrung in Bau-/Architektenrecht) war das einzig Richtige.

    Dennoch: das Problem teilt sich in zwei verschiedene Teile:
    1. stimmt diese Kostenberechnung überhaupt nur annährend, so daß Du darauf Entscheidungen gründen könntest? -> z.B. kleiner planen - nötig oder doch nicht? Wirst Du wohl erst später rausfinden - so wars zumindest bei uns.
    2. wie macht man mit dem A. weiter bzw. wie kommt man schmerzfrei raus? (Und wie findet man danach den Richtigen?!)
    Das hängt stark von den Gegebenheiten ab, ist aber vorauss. vom RA schnell einschätzbar.

    Gruß Seev
     
  17. sepp

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    vielleicht erstmal auf vertragserfüllung pochen!
    ihr habt ein budget genannt und das soll er erfüllen.
    manche kollegen haben auch angst der eigenen kostenschätzung/berechnung zu vertrauen und hauen erstmal 25% drauf.
    da sollte eigentlich einiges möglich sein!
    also zurück auf los:
    Leistungsphase 2 - Kostenschätzung
    Leistungsphase 3 - Kostenberechnung
    und erst dann kommt der genehmigungsantrag.
     
  18. #18 Blaumann, 05.03.2009
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    Tja, das mit der Kostenzielverfehlung scheint häufiger vorzukommen.

    Juristisch ist die Sache eigentlich einfach: wenn Ihr das Budget mit dem Architekten als Maximalbetrag (mündlich oder schriftlich) vereinbart habt, hat sein Entwurf das Ziel verfehlt und er muß (ohne Zusatzkosten) "nachbessern", indem er den Entwurf so anpaßt oder abändert, dass er im Rahmen des Budgets bleibt. Ich würde n i c h t zuerst einem meiner juristischen Kollegen ein Beratungshonorar in den Hals werfen, sondern mit dem Architekten ein vernünftiges Gespräch führen. Meine Wette: Ihr werdet gemeinsam mit dem Architekten einige Positionen streichen, er setzt sich nochmals auf den "Hosenboden" und am Ende kommt ein Haus raus, das nicht 80 T€ über Plan (sondern vielleicht nur 30 T€ darüber) liegt. Das wäre wahrscheinlich der vernünftige Weg.....

    Der Architekt wird sich sicher nicht dagegen sperren, nochmals an dem entwurf zu arbeiten, um seine vertragliche Pflicht zu erfüllen (denn er möchte ja auch irgendwann sein Honorar sehen).

    (Übrigens: unser Budget ist laut Plan auch ca. 20 % überschritten worden. Beim ersten Entwurf wären es 35 % gewesen und wir haben uns dann nach einem "Streichkonzert" auf diese max. 20 % eingelassen und warten nun darauf, wie die tatsächlichen Angebote der Werkunternehmer aussehen. Mal schauen, ob es dabei bleibt.....)
     
  19. Rinke

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    Wenn ihr da 100000 Taler drüber seid, sinds also ca. 380000 € für 160 m².

    *Räusper* ich finde das eigentlich einen dicken, fetten Betrag.

    Welchen Luxus habt ihr denn in euer Haus eingebaut?
     
  20. Seev

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    Schön wärs. Meine Erfahrung ist da eine andere: denn es zeigt sich vielleicht, sofern sich nicht etwas grundsätzliches am Umgang des A. mit den Kosten ändert, daß das / so ein Haus mit dem vorhandenen Budget überhaupt nicht realisierbar sei (lt. Berechnung). Schließlich ist das Budget nicht die einzige Vorgabe für den Entwurf gewesen, oder? Sollte es jedenfalls nicht sein.

    Also stellt sich die Frage, wem man glauben kann, damit man nicht u.U. vorschnell das ganze Projekt unnötigerweise ?! noch verhunzen läßt, z.B. indem man die Wohnfläche halt auf 50% reduziert.
    Wäre ja alles auch nicht so schlimm und wesentlich glaubwürdiger, wenn man sowas beim 2. oder 3. Treffen erfahren würde: "Anforderungen gehen nicht bei diesem Budget". Offenbar kommt dieses Ergebnis aber oft erst viel später raus bzw. diese explizite Aussage kommt gar nicht. Lt. R. Dühlmeyer sei das aber bereits nach den ersten Skizzen absehbar, obs hinhaut oder nicht. Aber wie gesagt, in der Praxis erlebt man manchmal auch anderes.

    Gruß Seev
     
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