Frage zum neuen Wärmegesetz

Diskutiere Frage zum neuen Wärmegesetz im Regenerative Energien Forum im Bereich Haustechnik; Was bedeutet das neue Wärmegesetz jetzt für Leute, die ab dem 1.1.2009 den Bauantrag einreichen? Es ist Pflicht, Energien aus erneuerbaren...

  1. #1 tommythewho, 02.03.2009
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    Was bedeutet das neue Wärmegesetz jetzt für Leute, die ab dem 1.1.2009 den Bauantrag einreichen? Es ist Pflicht, Energien aus erneuerbaren Energien zu erzeugen? Oder genügt es, wenn die Anforderungswerte des EnEV 2007 um mindestens 15% unterschritten werden? Also ein Haus ohne erneuerbare Energien und einem Primärenergiebedarf von 100kwh/qm würde ausreichen?
     
  2. JDB

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    fast alles richtig...

    Leider sind die EnEV-Anforderungen (HT und QP) A/V-abhängig und somit für jeden Bau anders.

    Wenn nix Regeneratives eingesetzt wird:
    vorh QP =100 passt also nur, wenn QP 15% kleiner ist als der zulässige Wert.
    (für den mittleren U-Wert gilt das gleiche)

    Aber Achtung:
    Das Wärmegesetz bezieht sich immer auf die aktuelle EnEV. Die Tage der EnEV 2007 sind gezählt.
     
  3. #3 VolkerKugel (†), 02.03.2009
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    Architekt . Nachweisberechtigter für Wärmeschutz
    Das ...

    ... glaube ich noch nicht so richtig :D
     
  4. #4 tommythewho, 02.03.2009
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    Aber ist der zulässige Wert laut EnEV 2007 nicht 120kwh/qm für ein Massivhaus? 15% davon abgezogen, dann würden 100 ja reichen.
     
  5. JDB

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    ja, 120 ist guter durchschnitt für ein normales efh
    ein sehr großes, kompaktes kann schon mal lediglich ~100 ausweisen.
     
  6. #6 tommythewho, 02.03.2009
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    Also mit einem Wert ab 100 und niedriger würde man dem Wärmegesetz entsprechen?
     
  7. KPS.EF

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    Dieses Gesetz verfolgt lediglich das Ziel, den Anteil erneuerbarer Energien zu erhöhen.:28:

    Die diesbezüglich detaillierte Nutzungspflicht, Ersatzmaßnahmen und Ausnahmeregelungen können im Gesetz nachgelesen werden.:deal

    Eine Anrechnung bei Unterschreitungen von (gegebenenfalls auch schön-gerechneten)Energiebedarfswerten gegenüber den nach der jeweils gültigen EnEV-Grenzwerten sind pauschal nicht vorgesehen.:shades

    KPS.EF
     
  8. #8 Baufuchs, 03.03.2009
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Falsch

    Eine Anrechnung ist sehr wohl vorgesehen. Mal die Anlage zum ErneuerbareEnergienWärmegesetz Pkt. VI lesen.

    Die geforderte Unterschreitung der EnEV Werte ist pauschal mit 15% angesetzt.
     
  9. PeMu

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    jau totgesagte leben länger ... :28:
     
  10. crax

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    Die EnEV garantiert keine Wirtschaftlichkeit
    Hallo zusammen,

    eben, wird doch schon an der EnEV 2012 gebastelt!:shades

    mfg crax
     
  11. #11 chila007, 20.03.2009
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    Hallo, was kann eigentlich passieren wenn es mir derzeit nicht möglich ist ( finanziell) das Gesetz zu erfüllen? Gibt es eine Ausnahmeregelung um Aufschub zu bekommen. Glau be hier in Baden Württemberg ist das nochmal anders als im Bund,oder?

    gruß
    chila007
     
  12. R.B.

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    Härtefallregelung §25 wenn ich mich nicht irre.
    Einfach nachlesen.

    Gruß
    Ralf
     
  13. #13 chila007, 20.03.2009
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    Kann es sein das sich der §25 auf die Industrie/Gewerbe bezieht, etwas anderes habe ich nicht gefunden.

    gruß
    chila007
     
  14. #14 Achim Kaiser, 20.03.2009
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    Wenn wir von *Neubau* reden was soll da ne *Härtefallregelung* ?
    Wenn du das nicht stemmen kannst lässt der Baubegin eben noch ne Zeit lang auf sich warten ... ob dann immer *besser* wird - dank dem Regulierungswahn nach dem Motto DE rettet die Welt - steht auf einem ganz anderen Blatt Papier.

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  15. #15 chila007, 20.03.2009
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    Neubau=ja
    Ursprünglich war eine Solaranlage geplant,jetzt haben sich aber einige Mehrkosten aufgetan,so dass erstmal kein Geld mehr da ist um das Gesetz zu erfüllen. Daher meine frage nach dem Härtefall oder Aufschub.

    gruß
    chila007
     
  16. R.B.

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    Moment mal, ich bin von einem Bestandsgebäude ausgegangen.

    Bei einem Neubau kannst Du Dir das mit dem Härtefall abschminken.

    Schon wieder so ein Nachweis der auf Kante genäht wurde?

    Was sagt denn Dein Planer dazu?

    Gruß
    Ralf
     
  17. crax

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    Die EnEV garantiert keine Wirtschaftlichkeit
    Hallo zusammen,

    @ R:B:

    Mit dieser Bergründung
    stimme ich Dir zu.

    @ chila 007:

    Deine Mehrkosten begründen keinen Härtefall. Aber mit einem entsprechenden Gutachten ist es nicht sooo schwer. :D Die EnEV ist Bundesbaurecht, für die Einhaltung sind die unteren Baubehörden der Länder zuständig.
    Du solltest Dir jemanden suchen, der Erfahrung mit dem Umgang des § 25 EnEV besitzt.

    mfg crax
     
  18. #18 Baufuchs, 22.03.2009
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Es geht

    nicht um EneV, das wird er wohl noch hinkriegen. (Wenn nicht, besser weiter zur Miete wohnen)

    Es geht um EEGWärmegesetz.
    Und da gibts keine Ausnahmeregelungen. (Auch nicht mit Gutachten):)

    Es kann nur dann auf die ursprünglich geplante Solaranlage verzichtet werden, wenn Primärenergiebedarf und Transmissionswärmeverlust die nach EneV geforderten Werte um 15% unterschreiten.
     
  19. crax

    crax

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    Die EnEV garantiert keine Wirtschaftlichkeit
    Hallo zusammen:

    @ Baufuchs:

    Was geht nicht um EnEV?
    Da habe ich ganz andere Erfahrungen gemacht, schließlich habe ich schon mehrere Gutachten erstellt.

    Zur Info § 9 EEWärmeG:...
    :deal

    mfg carx
     
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