Was kann ein SV für Schäden Gebäuden nicht?

Diskutiere Was kann ein SV für Schäden Gebäuden nicht? im Baumurks in Wort und Bild Forum im Bereich Rund um den Bau; Guten Abend, ich heisse Manfred und bin neu hier. Ich hätte eine Frage zum Thema Sachverständige/Gutachter. Und zwar würde mich interessieren,...

  1. #1 Kraftanwender, 03.03.2009
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    Guten Abend,

    ich heisse Manfred und bin neu hier. Ich hätte eine Frage zum Thema Sachverständige/Gutachter. Und zwar würde mich interessieren, wo nachzulesen ist, welchen Mangel ein SV bewerten darf und wo er andere Fachgebiete tangiert. Klingt seltsam, aber wir haben hier im Zuge der Gewährleistung des Bauträgers einen Gutachter (den dieser offenbar auch bezahlt...) für Schäden an Gebäuden geschickt bekommen, wohlgemerkt kein ÖBV, der Mängel prüfen soll aus den Bereichen Heizung, Sanitär, Dach, Türen und einige Innen/Aussenputzdinge. Bis auf letzteres kann dieser doch gar keine Bewertung zu den anderen Gewerken abgeben, richtig, oder bin ich doof? :)

    Manfred Holzmann
     
  2. Dachi

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    ÖBUV-SV alles andere iss nix.
     
  3. sepp

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    er kann doch sv´en was er will, muss sie das interessieren?
    haben sie eine schiedsvereinbarung mit einem namen?
    wenn sie sicher sein wollen, eigenen sachverständigen durchschicken.
    oder glauben sie, der vom bauträger bezahlten sv macht dem die hucke voll?
     
  4. #4 Ralf Dühlmeyer, 03.03.2009
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    Der Begriff Sachverständiger ist nicht geschützt. Der BT/GÜ kann Ihnen also auch einen (Pizza ;))Bäcker schicken, um den Krams zu begucken.
    In einem Rechtsstreit sind dessen Aussagen Parteiaussagen.

    Warten Sie doch erst einmal ab, was dabei rauskommt. Vielleicht tun Sie dem Guten ja Unrecht und er kann es (warum auch immer) beurteilen oder er fragt Kollegen, die es können.

    Wenn sein Urteil Ihnen nicht genehm ist, nehmen Sie sich selber einen SV. Der ist dann auch Partei

    Und im Rechtsstreit gibts dann SV Nr 3, Nr 4 ........


    MfG
     
  5. #5 Kraftanwender, 04.03.2009
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    Hallo & vielen Dank erstmal!

    Ich habe tatsächlich eine Seite gefunden, auf der exakt beschrieben ist, zu welchen Bereiche dieser SV sein Statement abgeben darf. Ich warte also ab und berichte weiter.

    MH
     
  6. Julius

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    Werbung hier erfolgt gegen meinen Willen!
    DAS interessiert mich!
    Bitte diese Seite nennen.

    So eine Regel gibt es nämlich nicht.
    JEDER darf sachverständige Stellungnahmen abgeben, für welche Bereiche auch immer er sich sachkundig fühlt. Weder muß diese Einschätzuing zutreffen noch die Stellungnahmen...
     
  7. #7 Ralf Dühlmeyer, 05.03.2009
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    Auch sehen will :bounce:
     
  8. #8 Kraftanwender, 05.03.2009
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  9. #9 Ralf Dühlmeyer, 05.03.2009
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    Das ist halt das, was Herr Eich leistet/leisten will/leisten kann.
    Das ist so, als wenn ein Marsmännchen im W-Lan einen Gesamtprospekt von VW findet und behauptet, auf der Erde gäbe es nur Autos von VW.
    Nur weil es Mercedes, Toyota, Honda, Opel, BMW, ..................... nicht gefunden hat.
     
  10. #10 Kraftanwender, 05.03.2009
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    Die letzte Antwort habe ich nicht richtig verstanden. Sind denn die Aussagen dort nicht für alle SV f. Sch. an Geb. gültig?
     
  11. #11 Ralf Dühlmeyer, 05.03.2009
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    n e i n
     
  12. #12 Kraftanwender, 06.03.2009
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    Mein Gott, was haben wir denn für einen Quatsch beisammen! Nenne mich demnächst SV für belanglose Fragen und lass mich zu Anne Will einladen...
     
  13. #13 Pelztier, 06.03.2009
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    der war gut!:respekt
     
  14. #14 Kraftanwender, 07.03.2009
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    Ach, ist doch wahr...dieses geschützt/nicht geschützt von Begrifflichkeiten ist doch praktisch die carte blanche für alle Gangster und Möchtegerns die sich dann womöglich in ihren so called Gutachten seitenweise im komplett ahnungsfreien Raum bewegen. Eigentlich möchte ich diesen Auftritt nicht versäumen - vielleicht gibt´s ja was zu lachen - andererseits ist dann ja jetzt schon klar, dass es Zeitverschwendung sein wird. Kann mir jemand einen findigen Trick verraten, wie ich den BT von der Notwendigkeit eines Öbuvs überzeugen könnte?

    Manfred
     
  15. #15 Klaus Gross, 07.03.2009
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    Einen SV der alle Gewerke fachgerecht begutachten kann zu finden, dürfte nicht ganz einfach sein. Es gibt zwar viele die meinen das zu können, aber daran darf stark gezweifelt werden.
    Vielleicht ist es besser für die einzelnen Gewerke öbuv`s SV von der Handwerkskammer benennen zu lassen.
     
  16. #16 schwarzmeier, 07.03.2009
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    :konfusius Richtig Klaus ,
    den Sachverständigen für alle Gewerke gibt es nicht . Manche dieser Universal-Generalisten maßen sich ja an übers Wasser gehen zu können und in allen Gewerken die Wissenshoheit zu besitzen ohne einen dieser Berufe jemals erlernt o. ausgeübt zu haben .
    Auch die öbuv`s der HWK sind nicht unbedingt eine Garantie . Einmal bestellt ist wie Papst sein . Die Behauptung der dauernden Neuüberprüfung der Sachkunde ist doch ein Märchen .
    Was habe ich schon unterschiedliche und grotesk verschiedenste Interpredationen erlebt .
    Richtig ist , das Fach-Sachverständige des Handwerks wissen , wovon sie Gutachtern da Sie ja vom Fach sind ob öbuv oder frei tätig .:winken
     
  17. #17 Kraftanwender, 28.08.2009
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    Hoppla, hier fehlt eine Rückmeldung: Die div. Mängel sind zwischenzeitlich behoben oder es wird daran gearbeitet...es brauchte aber dann doch noch den einen oder anderen Öbuv...danke für alle Infos!
     
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