RdT für Baugrube verfüllen ?

Diskutiere RdT für Baugrube verfüllen ? im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Josef .. keiner hat den Gärtner oder allgemein die GaLa-Bau Fachbetriebe angegriffen - langsam, aber wenn DER GÄRTNER so arbeitet, wie er...

  1. gast3

    gast3 Gast

    Josef ..

    keiner hat den Gärtner oder allgemein die GaLa-Bau Fachbetriebe angegriffen - langsam,

    aber wenn DER GÄRTNER so arbeitet, wie er argumentiert, ja dann - :Baumurks - gibt es wohl für ihn echt die Attacke, jetzt oder später.


    Gruß


    Helge
     
  2. #22 Manfred Abt, 06.03.2009
    Manfred Abt

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    Na ja, so ein ganz kleines wenig hatte ich schon in die Richtung argumentiert, und meines Erachtens nicht ohne Begründung. Jeder Handwerker (Planer übrigens auch) ist zur Prüfung verpflichtet, ob ihm unter den gegebenen Voraussetzungen überhaupt eine mangelfreie Erstellung seiner Leistung möglich ist.
    Wobei ich die Aussage des Rohbauers "GÜ behaubtet das lagenweise verdichten wäre eine Leistung, die im LV extra aufgeführt sein muß. Ansonsten wird ohne Verdichtung aufgefüllt." für den eigentlichen Hammer halte, dass soll der mal schriftlich geben!
     
  3. DK_Net

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    Das GALA-Angebot enthielt natürlich den Passus " ...keine Haftung bei Absenkung des Untergrundes ..". Insoweit sichert sich wohl jeder GALA-Bauer ab.
     
  4. DK_Net

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    .......Wobei ich die Aussage des Rohbauers "GÜ behaubtet das lagenweise verdichten wäre eine Leistung, die im ...

    Dieses Zitat ist nicht ganz korrekt.

    Der GÜ hat behauptet, daß Verdichtung nicht im LV steht und extra vereinbart werden muß.
    Den Tiefbauer/Rohbauer habe ich noch nicht erreichen können. Ich habe aber gesehen, daß dieser lagenweise verdichtet hat. Ich weiß aber nicht, ob daß überall korrekt gemacht wurde.
     
  5. #25 wasweissich, 06.03.2009
    wasweissich

    wasweissich Gast

    ein kluger gärtner
     
  6. DK_Net

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    Frage an den Geologen thor65

    Hallo,

    welche Therorie haben Sie als Geologe für die plötzliche Absenkung.

    Die Therorie meines GALA-Bauers erscheint mir plausibel. Ich vermute schon, daß Wasser im Spiel war. Die Baugrube war übrigens während der Bauphase absolut trocken.
     
  7. DK_Net

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    jetzt wurde es bestätigt. Es wurde im betroffenen Bereich überhaupt nicht verdichtet.

    Nochmal die Frage: Muß dach VOB verdichtet werden - wo genau kann man das nachlesen.
     
  8. #28 Shai Hulud, 06.03.2009
    Shai Hulud

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    Hallo DK_Net,

    ist Ihnen eigentlich aufgefallen, daß sich hier im Forum alle duzen? [​IMG]

    Außerdem:
     
  9. DK_Net

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    Ja beim GÜ ist es VOB.
    Es gibt aber auch noch einen Zusatzvertrag (nicht VOB) direkt mit dem Tiefbauer über die 30% fehlenden Füllmaterials (Lieferung und Einbau)

    Abnahme des Hauses war Sep.2006
     
  10. gast3

    gast3 Gast

    Ich vermute auch ..

    dass Wasser mitgespielt hat, aber was hat das damit zu tun ?


    und 1 m Frosteindringtiefe - auch nicht schlecht ... na dann:

    ein gut geheizter Keller, der einen Meter Bodenfrost an der Hauswand auftaut und dann den entsprechenden Spalt für das spontan einsetzende Starkregenereignis bildet, woraufhin Wasser in den AR strömt, sich ausbreitet, Erdbewegungen auslöst, durch Ströumungsenergie den Boden verdichtet :wow - vieleicht war es ja aber auch nur die enorme Auflast durch einen Meter gefrorenen Boden


    Das ist schon irgendwie :mega_lol: :mega_lol:. (sorry Josef, aber wenn dein Kollege richtig zitiert / verstanden wurde ...., dann brauchst du diese Konkurenz zumindest nicht zu scheuen)


    Aber außer einem locker verfülltem AR, mit nicht geeignetem Material (und zutretendem Wasser) hat der Herr Geologe auch keine Vermutung ...



    Gruß
     
  11. #31 Shai Hulud, 06.03.2009
    Shai Hulud

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    Oder wird in der Nähe gerade eine U-Bahn gebaut? [​IMG]
     
  12. gast3

    gast3 Gast

    Hätte ich fast vergessen ..

    Hallo Manfred,

    du hast natürlich soweit Recht ...

    aber, die Überprüfung ist - wie wir beide wissen - im Tiefbau durch Folgeunternehmer / Handwerker (hier GaLa) i.d.R. ja nicht wirklich zu erbringen - wie soll er eine Bodenuntersuchung in Hinblick auf die ordnungsgemäße Verfüllung eines Arbeitsraumes durchsetzten / durchführen ?

    Geht ja gar nicht - finde ich.

    Er MUSS sich darauf verlassen können, dass der Untergrund für seine Tätigkeit entsprechend hergerichtet ist, was ihn natürlich nicht von seiner Verpflichtung enthebt, Bedenken anzumelden, wenn dieses offensichtlich nicht der Fall ist (so der Klassiker: eingebauter bindiger, nasser, weicher aber äußerst günstiger Mist) - sollte das der Fall sein ... greift ggf. dann - Zitat s.o.

    Gruß

    Helge
     
  13. #33 wasweissich, 06.03.2009
    wasweissich

    wasweissich Gast

    er hat ja , siehe beitrag #23 , und wenn der gu behauptet , hätte eine besonderen vereinbarung bedurft , ist der gärtner erstmal aus dem schneider . und ob der text richtig widergegeben wurde wissen wir nicht :yikes

    und wenn , wie ich vermute die aussenanlage nach einer skizze für unter 50€ ( http://www.bauexpertenforum.de/showthread.php?t=18535 ) gebaut wurde , wundert mich garnix

    j.p.
     
  14. gast3

    gast3 Gast

    Hey Josef,

    ob eine Pauschalaussage wie #23 bei einem offensichtlichem Mangel weiterhelfen würde - so bei "hart auf hart - vorm Kadi - da bin ich ja mal mindestens skeptisch.

    Aber ich sehe ihn immer noch nicht in der "Schusslinie" - trotz ... hatte ich schon, hat ja auch nix daaamit zu tun

    - aber wie du mal schriebst: jeder der sich eine Schubkarre zulegt - oder so ähnlich...

    Gruß

    Helge
     
  15. #35 alex2008, 07.03.2009
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    VOB C DIN 18300. Und verdichten ist schlicht und einfach Minimalstandard.
     
  16. #36 alex2008, 07.03.2009
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    wir verdichten im Zweifelsfalle (also nahezu immer) die Unterlage für die von uns aufgebrachten Schichten. Wenn nicht verdichtet wurde stellt man dies wenn man mit dem Grabenstampfer drübergeht wohl mit hoher Sicherheit fest.
     
  17. #37 wasweissich, 07.03.2009
    wasweissich

    wasweissich Gast

    und wenn man das festgestellt hat?
    und der auftrag lautet trotzdem pflastern ?
     
  18. gast3

    gast3 Gast

    wenn es so ..

    einfach wäre...

    ich stelle immer häufiger fest, dass im obersten halben Meter der AR-Verfüllung gutes Material, schön lagenweise eingebaut wird und der Rest :mauer - den sieht man nicht.

    und Josef, da geht es euch so wie uns allen, wenn wir so unsere Bedenken haben, müssen wir diese anmelden, hilft doch nichts und wenn man trotzdem machen soll, entscheidet nachher der Mann in der Robe, ob das OK war..

    Gruß

    Helge
     
  19. DK_Net

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    Vielen Dank für die vielen Kommentare.

    Weitergeholfen hat mir das leider nicht. Ich habe mir einen Wolf gegoogelt, um die Textstelle in der DIN 18300 zu finden. Ohne Erfolg. Man muß wohl das ganze Werk erst kaufen.
    Wenn das Verdichten wirklich in jedem Fall erforderlich ist, dann ist der Mangel nach VOB verjährt (Frist 2 Jahre).

    Der Galabauer hat sich abgesichert und ist dadurch wohl nicht zu einer Überprüfung des Untergrundes verpflichtet.
     
  20. #40 alex2008, 08.03.2009
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    Du weist ja: Den letzten beissen die Hunde. Also Bedenken anmelden und die drohende Katastrophe in düstersten Farben ausführlichst schildern :shades
     
Thema: RdT für Baugrube verfüllen ?
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