Angebotskosten

Diskutiere Angebotskosten im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo an alle, ein Fertighausanbieter hat uns einen Plan (Grundriss, Lage der Zimmer) gezeichnet und wir hatten mündlich vereinbart, dass...

  1. #1 pragewo07, 04.03.2009
    pragewo07

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    Hallo an alle,

    ein Fertighausanbieter hat uns einen Plan (Grundriss, Lage der Zimmer) gezeichnet und wir hatten mündlich vereinbart, dass Kosten für uns erst dann entstehen, wenn wir uns zum gemeinsamen Bauen entschließen, ein detaillierter Plan (inkl. Sanitär, Strom, Heizung etc.) erstellt wird und wir dann vom Kauf zurücktreten.

    Der Hauspreis war uns dann aber doch zu hoch und dies haben wir dem Anbieter mitgeteilt. Jetzt will er knapp 1000€ von uns:motz...

    Wie sollen/können wir vorgehen?

    Zudem mache ich mir Sorgen, da wir netürlich bei verschiedenen Anbietern Angebote eingeholt haben, die uns alle mündlich zugesagt hatten, dass für die ersten Angebote keine Kosten für uns entstehen; sozusagen solange, bis wir uns mit dem Anbieter definitiv einig sind, dass wir gemeinsam bauen wollen und detaillierte Baupläne erstellt werden... Nicht dass da noch mehr hinterherkommen...:mauer

    Bin für jeden Tip dankbar.

    p.
     
  2. #2 Thomas B, 04.03.2009
    Thomas B

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    Standard-Architekten-Antwort und Merkwürdigkeiten

    Moin,

    etwas verwunderlich, daß ein fertighausanbieter hier überhaupt etwas verlangen will. Normalerweise haben die ja ihre Standardgrundrisse, die mal eben aus der Schublade geholt werden und fertig. Kann sich aber natürlich auch um den Versuch handeln hier zumindest ein paar Kröten einzusacken.

    Handelt es sich hingegen um eine freie Planung (also nicht einen leicht abgewandelten, aber an sich schon fertigen Grundriß), also um eine auf Eure Wünsche hingezimmerte Lösung, dann ist das auch mit Arbeit -evtl. sogar mit viel Arbeit- verbunden.

    Wenn Ihr dann 10 Firmen anfragt für Euch Grundrisse zu entwickeln, können hieraus i.d. tat Planungskosten abgeleitet werden (außer es gibt eine klare Vereinbarung, daß dies nicht in Rechnung gestellt werden wird.).

    Daher: Warum nicht Planer (Architekt) damit beauftragen, der Eure Lösung entwickelt und dann mit dieser fertigen Lösung die GUs und FH-Anbieter abklappern. Das kostet natürlich auch etwas (aber nur einmal) und Ihr erhaltet den für Euch besten Entwurf und nicht den für den FH-Anbieter am leichtesten umzusetzenden.

    Gruß

    Thomas
     
  3. salleD

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    Das wird nix

    Bei Architekten gilt auch ein mündlich erteilter PLANUNGSAUFTRAG.
    Bei GÜ, GU, BT und Fertghausherstellern gilt das als nicht kostenpflichtige Akquiseleistung.
    Also nix bezahlen und auch weiter nicht drum kümmern.

    Selbst individuell entwickelte Grundrisse kosten nix, es sei denn man hat etwas anderes vereinbart. Da der FH-Fritze in der Beweispflicht ist, würde ich mir das in den Ohren trocknen lassen.

    Von einem der schon oft genug aus o.g. Gründen kein Geld für seine Arbeit erhalten hat.
    Gruß
    salleD
     
  4. #4 MoRüBe, 04.03.2009
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

    Sorry, aber...

    ... wenn der Fertighausvertickerer so blöd ist, und was extra zeichnet,ohne Vertag/Auftrag schriftlicherseits, ist das sein Problem.

    Ist er denn so dreist und hat ne Rechnung geschrieben?

    Ralf, und du sagst jetzt nix.
     
  5. #5 pragewo07, 04.03.2009
    pragewo07

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    Hallo,

    erstmal vielen Dank für die schnellen Antworten.

    Möchte noch ergänzen, dass bei unserer letzten Besprechung beim Hausanbieter eine von ihm beauftragte Architektin anwesend war und uns die Planung visualisierte und mit uns durchsprach.

    Ändert das etwas daran, dass der Anbieter (unser "potentieller" Geschäftspartner war ja der Hausverkäufer und nicht die von ihm beschäftigte Architektin) uns mündlich zugesagt hatte, dass Kosten erst ab der Erstellung von detaillierten Plänen entstünden?

    P.
     
  6. #6 MoRüBe, 04.03.2009
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

    Nö...

    ... Ihr Partner war der Hausvertickerer und nicht die Architektin.

    Nochmal: wenn er Ihnen was zeichnet (zeichnen lässt) damit er ein Angebot abgeben kann, dann ist es sein Problem.

    Basta.
     
  7. Baumal

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    gibt es bei ihnen eigentlich auch , z.b. wenn ich als patient mit einer pilzerkrankung
    in ihrer praxis auftauche,ein beratungsgespräch (ohne visualisierung) für lau??
     
  8. #8 MoRüBe, 04.03.2009
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

    Falsch baumal...

    ... el Dottore will ja nix verkaufen. Sondern Du wills was von ihm.

    Ich denke, Du kennst auch meine sonstige Auffassung, aber hier schlag ich mich auf die Seite der Kunden.

    :p
     
  9. salleD

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    Der kricht nix

    auch wenn eine Architektin mit am Tisch war. Ich find das zwar auch nicht fair, aber wie gesagt, beim Architekten ist der erste Strich vergütungspflichtig beim Hausverkäufer nicht.
    PUNKT

    salleD
     
  10. #10 pragewo07, 04.03.2009
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    @baumal:

    Oft genug!

    Vor allem, wenn es um längere und aufwendigere Therapien geht, z.B. im naturheilkundlichen Bereich, in der Trad. Chin. Medizin oder ähnliches.

    Auch wenn die einzelnen Beratungszeiten und damit -honorare kleiner sind, muss ich dies bei meiner Kalkulation einplanen. Wie jeder Autoverkäufer oder jedes Reisebüro... und natürlich jeder Hausverkäufer auch, oder...???


    @MoRüBe:

    Gibt es dazu neuere Urteile, habe nur eines vom OLG Köln aus 1999 gefunden (Az. 19 U 19/99). Würde die (selbstverständlich auch mir) unangenehme Sache gerne ohne RA beenden.


    Danke

    P.
     
  11. Baumal

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    mich kotzt die hausiererei an, auch wenn ich architekt bin...
     
  12. #12 Thomas B, 04.03.2009
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    ...finde ich nicht ganz gerecht! Wenn der FH-Anbieter sagt "kommen se rein, kostet nüscht, wir machen ihnen ein schickes Angebot..." darf man das als Kunde auch glauben.

    Falsch!!! Dachte ich auch mal. Aber Richter haben entschieden, daß eine gewisse planerische Leistung durchaus zur Akquise dazugehört. Und damit meine ich nicht eine lustlose Bleistiftskizze auf dem Butterbrotpapier, sondern durchaus verwertbatre Entwürfe. Und fragt mich bitte nicht nach einem Aktenzeichen o. Urteilsnummer....

    Thomas
     
  13. salleD

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    Tja liebe Archis

    Architekt bietet Bauträgerleistung an: Kein Honorar für Planung!

    Bietet ein Architekt Bauinteressenten die Erstellung des Bauwerks selbst als Bauträger oder durch einen Bauträger an und sind in diesem Angebot die Planungsleistungen des Architekten enthalten, indiziert dies, dass die Planungsleistungen nicht gesondert zu vergüten sind, sondern von der Baufirma im Zusammenhang mit der Angebotserstellung zu übernehmen und vom Bauherren letztlich erst im Falle der Auftragserteilung zu vergüten sind.

    OLG Koblenz, Hinweisbeschluss vom 28.06.2007 - 10 U 308/07
     
  14. #14 MoRüBe, 04.03.2009
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

    Es gehören immer zwei dazu...

    ... nämlich einer ders macht und einer, ders mit sich machen lässt. Wir hörens doch auch jeden tag: sie wolln doch was verkaufen. Genau, das will ich und nicht zeichnen. Hab grad son schönen Fall. Zeichnungen gibts erst nach Unterschrift I-IV. Ja aber die anderen machen doch. Gut, gehn sie zu den anderen, lassen sich da ne Zeichnung machen und dann kommse wieder.

    Zum Thema Urteile: Jeder Fall ist als Unikat zu sehen. Im Zweifelsfall weiß man nicht, wer sich wann was zusammenlügt (im Falle eines Falles).

    Ach ja: Hat der Vertickerer eigentlich ne Begründung abgegeben wie und worauf sich seine Forderung gründet (so in Sachen HOAI)?
     
  15. #15 Thomas B, 04.03.2009
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    @salleD: Das meinte ich gar nicht. Sondern vielmehr: Bauherr kommt zu mir und sagt "z..eig mal was Du kannst und dann entscheide ich ob ich Dich nehme...".

    Archi plant, BH sagt: habe 9 andere Archis (kein offizieller + honorierter Wettbewerb!) auch planen lassen und ein anderer kriegt den Aufttrag. Du kriegst nix.

    Ergebnis: Architekt kriegt nix.

    Thomas
     
  16. #16 Baufuchs, 04.03.2009
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Ganz einfach

    Was Fragesteller wollte, war ein Kostenanschlag.

    Zur Vergütung von Kostenanschlägen guckt man hier
    Aber:
    Wenn die zur Verfügung gestellten Pläne später genutzt werden, z.B. durch Vorlage bei anderem Architekt als Planungsgrundlage oder bei anderen Unternehmen zwecks Angebotseinholung, sieht anders aus.

    Wird dann so oder in Anlehnung an die Ursprungsplanung gebaut, steht dem Planverfasser ein Nutzungsentgelt zu.
     
  17. Baumal

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    ich gehe mal davon aus, dass es keine schubladenzeichnung
    war, sondern ein individueller entwurf. und das nicht nur bei
    einem anbieter.

    hinter her landet einer von diesen wieder hier in der grundrissdiskussion....
    hauptsache man durfte alles für lau abgraben!

    sorry, wegen meinen hinweis auf berufsgruppen.... ich hab schlechte laune :biggthumpup:
     
  18. salleD

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    Das ist genau die Sorte,

    die ich auch so liebe. Ich warte immer noch auf den Kunden der sagt:"is doch klar, ich geh jeden tag arbeiten, und der chef zahlt wenn er lust hat und ihm meine arbeit gefällt, meistens zahlt er aber nix, weil er hat ja auch nicht soviel geld." An dem Tag fange ich dann auch an kostenlos zu arbeiten. Ansonsten wie Morübe: Dann geh doch zu den anderen
     
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